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Bin ich beschissen worden?

Themenstarteram 7. Juli 2006 um 17:29

Vorige Woche kaufte ich mir bei einem VW/Audi Händler einen gebrauchten Avensis, Bj 9/2000, 2.0-150 PS und 87000 km runter. es wurde neuer TÜV gemacht, ohne Mängel, nur mit dem Hinweis, das die linke Bremse etwas wenig belag hat.

Am zweiten Tag fing die Motorkontrollleuchte an zu brennen.

Diagnose Fehlercode P0420 gerätetechnischer Katalysator-Wirkungsgrad unter Schwellwert..auf deutsch, ich brauch einen neuen kat, Kostenpunkt 1200 Euro

Die bremse, die links etwas wenig belag hätte, entpuppte sich als vollkommen abgefahren incl Scheiben total nieder, und das auf beide Seiten. ferner ist der linke Achsschenkel ausgeschlagen. weitere Kosten von rund 500 Euro. Die hinteren bremsen sind kurz vorm festgehen,

Und das alles, obwohl mir die VW Werkstatt (verkäufer) versicherte, das alles sicherheitrelevanten sachen überprüft wurden.

Meine Frage nun, was muß eine Werkstatt machen, wenn sie ein Auto verkauft, was muß sie reparieren, was nicht.

ich habe natürlich eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen, die aber natürlich Abgasanlage und bremsen ausschließt...lol

51 Antworten

Hallo!

da hilft nur freundlich beim Händler anfragen und auf Nachbesserung verweisen, oder aber ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Der geschilderte Fall ist schon arglistige Täuschung.

Hatte jetzt auch einen Garantiefall. Fazit - Selbst mit einer Gebrauchtwagengarantie ist nicht alles Gold was glänzt.

Die sichern sich schon so ab, daß sie in vielen Fällen nix bezahlen müssen.

Aber der KAT müßte eigentlich unter Garantie fallen. Zumindest bei diesem Baujahr und den wenigen Kilometern.

Themenstarteram 7. Juli 2006 um 17:49

na am Dienstag muß ich hin, da wollen sie sich das Auto mal angucken, bin mal gespannt

Hi

Fehlercode 420 habe ich bei meinem Avensis Bj 2002 2,0ltr laufend, aber Kat ist OK. Es handelt sich um kurzfristige Softwareunterschreitungen der Grenzwerte bei der Lambdasonde. Ignoriere das oder mach eine unabhängige ASU bei der Du dabei bist. Denn dabei konnen die auch bescheissen.

Die Bremsen sind deffekt und da hast Du Garantie-klage diese ein notfalls.

Ansonsten sind die Bremsen beim Avensis allgemein besch...

Re: Bin ich beschissen worden?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bluesharper

Diagnose Fehlercode P0420 gerätetechnischer Katalysator-Wirkungsgrad unter Schwellwert..auf deutsch, ich brauch einen neuen kat, Kostenpunkt 1200 Euro

Die bremse, die links etwas wenig belag hätte, entpuppte sich als vollkommen abgefahren incl Scheiben total nieder, und das auf beide Seiten. ferner ist der linke Achsschenkel ausgeschlagen. weitere Kosten von rund 500 Euro. Die hinteren bremsen sind kurz vorm festgehen,

Und das alles, obwohl mir die VW Werkstatt (verkäufer) versicherte, das alles sicherheitrelevanten sachen überprüft wurden.

Wenn die Mängel (Bremse) im Kaufvertrag so wie du es jetzt beschrieben hast festgehalten wurde, hast du keinen Anspruch!

Und das mit dem Verkäufer und den .....alles sicherheitrelevanten sachen überprüft wurden..... stimmt irgendwie, sonnst hätte man das nicht festgestellt!

Inder Regel machen die aber aus Kulanz diverse Rperaturen. Da wird man sich schon einig! Sollange man als Kunde nicht "durchdreht"!

Und letztendlich -alle Verkäufer sind Gauner- habe ich mir angewöhnt, das Auto bei der Probefahrt zu einer Vertragswerkstatt zu bringen um den Wagen dort prüfen zu lassen! Auch wenn das Auto aus einen Autohaus kommt. Und vor Dekra und TÜV mache ein grooooßen bogen!!!

Beim nächsten Autokauf machst du das bestimmt auch! :D

willi

Zitat:

Original geschrieben von halamu

Hi

Die Bremsen sind deffekt und da hast Du Garantie-klage diese ein notfalls.

Auf Bremsen hat man keine Garantie, da sie durch den Fahrbetrieb stark verschleissen. Eine Sonderkulanz wäre möglich, man hat darauf aber kein Recht. Ist also Auslegungssache des Händlers.

Was aber beim Händler zur Sprache kommen sollte:

- Wie schaffte der Wagen so die HU??? Ggf. einen Gutachter zu rate ziehen.

- ggf. 14tägiges Rückgaberecht in Anspruch nehmen ?!

am 7. Juli 2006 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

- ggf. 14tägiges Rückgaberecht in Anspruch nehmen ?!

Naja, ein Rückgaberecht wird er wohl kaum haben.

Ein defekter Kat fällt aber selbstverständlich unter die gesetzliche Gewährleistung und ist dementsprechend vom Händler zu ersetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Werwolf-s

Naja, ein Rückgaberecht wird er wohl kaum haben.

Also ich noch zur Schule ging hieß es:

Jeder Private Käufer hat das Recht, von einem Vertrag mit einem Händler innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten, sollte ihm der Vertragsgegenstand nicht zusagen. Der Händler hat das Recht, ggf. den Wertverlust seit Vertragsabschluss , der durch die Nutzung entstanden ist, einzubehalten. Das gillt für jeden Vertrag zwischen Privatperson und Händler.

am 7. Juli 2006 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Das gillt für jeden Vertrag zwischen Privatperson und Händler.

Leider (bzw. zum Glück - je nach Perspektive) gilt das längst nicht für jeden Vertrag, sondern nur ausnahmsweise, z.B. bei Fernabsatzverträgen (Internetbestellungen, etc.) oder wenn man z.B. etwas von nem Vertreter an der Haustür gekauft hat.

Wird bei nem Autokauf aber eher die Ausnahme sein ;)

Also ich würde da in Richtung bestandene HU drücken (falls der Händler keine Einsicht zeigt). Auch im Hinblick darauf, dass man hier betrogen hat (= Händler und HU-Prüfer hatten Absprache). Auch mit dem HU Prüfer könnte man darüber reden... dann kann er ja eventuell Druck auf den Händler auswirken, um seinen Job nicht zu verlieren....

Das ist ja sehr sehr offensichtlich. Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, geh zu ADAC - die haben auch Berater und falls Du Mitglied bist ist die Erstberatung kostenlos.

Themenstarteram 7. Juli 2006 um 21:17

danke für eure vielen Tips

@suprawilli

nein, der mangel an der Bremse steht nicht im Kaufvertrag, lediglich inder HU, die dort vor der Auslieferung gemacht wurde, wurde als Hinweis auf der HU bescheinigung erwähnt, das der linke Bremsbelag nich mehr der beste ist.

Meine Toyotawerkstatt hat mir noch empfohlen, mich an die KFZ handwerkerinnung zu wenden, wenn sie sich der verkäufer stur stellen sollte.

am 8. Juli 2006 um 12:54

Re: Bin ich beschissen worden?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bluesharper

es wurde neuer TÜV gemacht, ohne Mängel, nur mit dem Hinweis, das die linke Bremse etwas wenig belag hat.

steht ja eh drinnen! vorher mal genauer anschauen wäre wohl besser gewesen. Was sollen sie sonst schreiben? Bremse inkl. Scheiben gehören unbedingt erneuert, bitte rechnen sie das vom VP ab? :D

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Soroft diesen "Mangel" kontrollieren wäre wohl besser gewesen. Durch den Finanziellen Druck fangen dann halt diese Betrügereien an, leider.

habe meine Vorredner aus Zeitgründen nicht durchgelesen:

Rechtliche Lage: Als Authändler muss er dir eine Garante von 12 Monaten gewährleisten! Als Händler ist er bei Gebrauchtwagen dazu verpflichtet (Neuwagen übrigens 24 Monate). Steht alles auch im BGB.

Ich würde mal hingehen und ihn darauf verweisen. Kurzer Kontakt mit dem Anwalt deines Vertrauens wäre aber trozdem sinnvoll!

 

LG

Holzi

Moin,

FALSCH ... der muss NICHTS GARANTIEREN ... sondern er muss eine GEWÄHRLEISTUNG für das Fahrzeug gewähren. Und zwar 24 Monate, es sei denn im Vertrag wird diese auf 12 Monate GEKÜRZT.

Bevor Ich IRGENDEIN Theater machen würde ... würde ich zum Händler fahren ... ihn auf die aufgetretenen Mängel hinweisen ... der wird datt schon erledigen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht rumzicken. Warum auch. In aller Regel wird eine Garantieversicherung für solche Fälle gemacht, insofern lacht der Händler über die Mängel und läßt sie ganz salopp eben erledigen. Dies gilt hier ausnahmsweise sogar für die Bremsen, da in dem dargestellten Zeitraum kein übermäßiger Verschleiß zu erwarten ist, ergo wird sich der Händler auch HIER vermutlich Kulant zeigen.

Im übrigen halte Ich das Verhalten der Toyotawerkstatt ... für ÄUSSERST Fragwürdig. Ich habe mal gelernt, das man NIEMALS einen Konkurenten schlecht macht, sondern stets die eigenen Stärken profiliert. Ergo : Schlechter Stil seitens der Toyotawerkstatt ... den Kokurenten gleich als "unseriös" darzustellen und sofort auf die Innung hinzuweisen. Dies ist ein GANGBARER Weg, wenn man sich NICHT einvernämlich einigen kann.

Also zuerst das freundliche Gespräch suchen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Im übrigen halte Ich das Verhalten der Toyotawerkstatt ... für ÄUSSERST Fragwürdig. Ich habe mal gelernt, das man NIEMALS einen Konkurenten schlecht macht, sondern stets die eigenen Stärken profiliert. Ergo : Schlechter Stil seitens der Toyotawerkstatt ... den Kokurenten gleich als "unseriös" darzustellen und sofort auf die Innung hinzuweisen.

Erzähl das mal den dt. Händler die unablässlich überhebliche Argumente gegenüber japanischen Fabrikaten loslassen, wenn man sich über Produkte informierte und nebenbei mal fallen lässt, dass auch diverse andere KFZ aus nicht dt. Produktion in Frage kommen. Da wird gelogen und Dinge erzählt die einem als langjährigen Fahrer solcher Fahrzeuge nur den Kopf schütteln lassen. Genauso, wenn es darum geht (Grau-)Importeure schlecht zu machen.

Ein derartiges Gentlemensagreement ist schon lange Schnee von gestern bei den meisten Händlern. Nicht nur in der Automobilbranche.

Zum Sachverhalt:

Wie von Rotherbach richtig dargestellt -> mit der Beseitigung der Mängle sollte es kein Problem geben, da du einen rechtmäßigen Anspruch auf Beseitigung der Mängel hast. Mit Ausnahme der Bremse auf der linken Achse. Dort ist Verhandlungsgeschick und fingersptizengefühl gefragt (Stichwort -> geringer Verschleiß bemerkt aber total verschlissen).

Alles andere ist eine klare Sache für die Gewährleistung. Aus der ganzen Sache solltest du keine finanziellen Nachteile ziehen. Eine Selbstbeteiligung scheidet aus.

Eine eventuelle Garantieversicehrung für GW-Wagen sollte nicht in Anspruch genommen werden müßen, weil eben der Händler und nicht du bzw. deine Verischerung den Schaden zu tragen haben. Zusätzlich ist mit solchen GW-Verischerungen auch immer eine Selbstbeteiligung bei den Materialkosten verbunden. Bei Gewährleistungsansprüchen jedoch nicht. Also auf jedenfall auf Schadensbeseitigung über die Gewährleistung bestehen und nicht über die GW-Garantie.

greetz

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