Bin "Geschädigter". Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Hallo,
Folgendes ist passiert:
Ich fahr morgens (6:30 also dunkel draußen) zur Schule und mir kommt nen LKW entgegen, ich wundere mich zwar das es hinter diesem "neblig" ausschaut, durfte aber dann gleich hören wie ne Ladung Kies (geschätzte 2-5mm) auf mein Auto prasselt, die Straße war auch sichtbar von diesem Kies überzogen, mal mehr mal weniger. Der LKW hatte wohl ne nicht richtig verschlossene "Schütte" und betätigte sich wohl seit dem nahen (ca 15km) Steinbruch als Streufahrzeug 🙁.
Ich hab dann wg der verschmutzten Straße, die zudem noch kurvenreich ist, die Polizei per Handy über die Verschmutzung informiert und bin weitergefahren. (Hier liegt wohl mein Fehler) Im laufe des Tages hab ich mir dann meine Front angeschaut und diverse Steinschläge auf der Frontschürze und der Motorhaube im rechten Bereich entdeckt.
Abends bin ich dann zur Polizei und habe mich erkundigt ob der Verursacher festgestellt werden konnte, und siehe da....er wurde! Die Polizei hat dann die Beschädigung an meinem Auto aufgenommen und fotografiert und mir das Kennzeichen gegeben. Ich hab dann über den Zentralruf den Versicherer der Verursachers festgestellt und dort angerufen (Komische Nr: 0800/11223344 oder so) und dort wurde von einem freundlichen Man meine "Schadensmeldung" komplett aufgenommen, ich hab dann sogar noch gefragt ob ich dann nichts mehr schriftlich dazu schreiben müsste und dies wurde verneint.
Nach einigen Wochen hab ich dann ne Mitteilung bekommen das meine Daten "gespeichert" worden sind aber sonst nichts. Daraufhin hab ich bei dem Versicherer angerufen, allerdings bei einer auf dem Schreiben genannten Nr. Der Sachbearbeiter hat mir dann erklärt das der Verursacher sich nicht zur Sache äußern würde da es laut Ihm keinen Geschädigten geben würde! Außerdem bräuchte er ja noch Angaben zum Hergang, worauf ich ihm gesagt habe das ich diese doch schon gemacht habe, worauf er erwiderte, das wär so ein neues System und würde noch nicht so richtig funktionieren 🙁
Die Fragen die ich dann per Post bekommen habe sind dann so in der Form: Konnten sie das Kennzeichen des LKW erkennen? Woher kam der Kies? usw.
Ein von mir am Tag nach dem Schaden aufgesuchter freier Gutachter hat mir den Rat gegeben(nach Blick auf den Schaden) zuerst mal einen Kostenvoranschlag zu machen und diesen einzureichen. Ein par Bilder solle ich noch machen und im Zweifelsfall wiederkommen.
Der KV beträgt 900€ fürs Lacken der Motorhaube und Frontschürze.
Mein Problem an der Sache ist nun folgendes: Solange nicht bewiesen wird das der LKW tatsächlich den Schaden verursacht hat würde ich auf allen Kosten sitzen bleiben, ich habe zwar ne Rechtsschutz, diese hat auch Deckungszusage gegeben, allerdings habe ich einen SB bei dieser i.h.v. 125€.
Ich könnte die Frontschürze für 300€ bei eigen Demontage und Anlieferung lackiert bekommen und würde die Motorhaube so lassen (nicht ganz so tragisch, aber zu sehen)
Wenn ich in den Streit mit der Vers. gehe und verliere hab ich halt die 125+300 am Bein, wenn ich gleich zum Lackierer gehe hab ich nur die 300€ zu zahlen.
Wer kennt so ähnliche Fälle und wie würdet Ihr euch entscheiden??
Falls noch was fehlt, bitte fragen 😉
Grüße
Steini
Beste Antwort im Thema
Ich habe aus der Vergangenheit gelernt: Unfall -> schnellstmöglich zum Anwalt.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und das ist das Entscheidende: Du musst nachweisen, dass gerade dieser verlorene Kies die Lackschäden verursacht hat und es sich nicht ganz normale Steinschläge handelt.Ohne Zeugen sehe ich keine Chance, den Beweis zu führen.
Das sehe ich nicht ganz so schwarz. Steini hat ja noch einen Indizienbeweis, dass er (und sein Auto) vor ort waren - seinen Handyanruf bei der Polizei. Das zusammen reicht dann schon für einen Anscheinsbeweis.
Also, es steht fest, dass der Lkw sich als Streufahrzeug betätigt hat. Und die Streuung muss erheblich gewesen sein, denn wenn die Polizei keine Verschutzung gefunden hätte, hätte sie auch keinen Verursacher gesucht. Und durch seinen Anruf bei der Polizei kann Steini nachweisen, dass er bei der Verschmutzung vor Ort war.
Gut, der Verursacher (und dessen Versicherung) könnten einwenden, Steini hätte die Verschmutzung nur als Fußgänger gesehen, und hätte sich dann seiner Steinschlagschäden erinnert und dann behauptet, dass er dort mit dem Auto langgefahren sei und dieses beschädigt wurde. Aber mal im Ernst, wer soll denn das glauben? Auch Richter ziehen sich die Hose nur recht selten mit der Kneifzange an.
Interessant wäre aus technischer Sicht, ob man so einen Streuschaden von Steinschlägen durch aufgewirbelte Steine überhaupt sicher unterscheiden kann. Da müßte uns mal ein Sachverständiger weiterhelfen ... Delle, wo bist Du ?
Insgesamt sehe ich die Chancen für Steini nicht so schlecht, ich tippe mal besser als 50 Prozent. Ich würde die 125 EUR investieren.
Was soll man jetzt noch schreiben?
Wirklich alle Aspekte und Argumente "Für" und "Wider" einer Anwaltsbeauftragung bzw. einer Klage wurden berücksichtigt - und das sehr umfassend.
Meine persönliche Meinung ist, dass auch ich den Selbstbehalt investieren würde --> und dann ggf. schauen, wie das zuständige Amtsgericht entscheiden wird.
Ist wirklich so eine 50/50-Situation, welche wohl erst durch ein Urteil in die eine oder andere Richtung entschieden werden kann.
Zitat:
Gut, der Verursacher (und dessen Versicherung) könnten einwenden, Steini hätte die Verschmutzung nur als Fußgänger gesehen, und hätte sich dann seiner Steinschlagschäden erinnert und dann behauptet, dass er dort mit dem Auto langgefahren sei und dieses beschädigt wurde. Aber mal im Ernst, wer soll denn das glauben? Auch Richter ziehen sich die Hose nur recht selten mit der Kneifzange an.
Hallo K080907,
na, da geben Deine Kollegen aber fremdes Geld weniger leichtfertig aus als Du.😎
Ich hatte früher häufiger mit Schäden dieser Art zu tun. Denn es gibt erstaunlich viele LKW, die alles mögliche verlieren und andere Menschen, die es bereitwillig mit der Fahrzeugfront aufsammeln.
Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, einmal einen Prozess deswegen geführt zu haben, weil der besonnene Anwalt wohl doch eher abraten muss.
Insofern wundert mich Deine Zuversicht.
Denn eigentlich steht und fällt der Anspruch mit dem Beweis der haftungsbegründenden Kausalität. Und genau an dem hapert es.
Und für den Schädiger ist viel einfacher als Du meinst. Er muss gar keinen Alternativhergang einwenden.
Es genügt in diesem Fall vollkommen, zu bestreiten, dass er die Steinschläge verursacht hat. (Und scheinbar hat er diese Position hier ja schon bezogen.)
Er wird allenfalls hilfsweise einwenden, dass der Kläger zu dicht aufgefahren ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Und wir wissen noch nicht einmal, ob die Polizei nur den Spediteur (also Halter) oder den konkreten LKW ermittelt hat.
Lass die Firma da jeden Tag mit 30 LKW fahren, die womöglich bei unterschiedlichen Versicherern eingedeckt sind. Ohne Kennzeichen: kein Anspruch gegen Versicherung.
Ich kann mich an einen Fall erinnern, in dem ich mal 50% wegen Nichtaufklärbarkeit reguliert habe.
Das war kein schönes Telefonat mit dem Spediteur, als er das erfahren hat.
Schöne Grüße
Hafi
Deine Argumentation ist schon schlüssig, Hafi - aber insbesondere vor bzw. bei Amtsgerichten habe ich schon Pferde vor der Apotheke k.... sehen (ich könnte jetzt ein paar Beispiele bringen, welche aber nicht hierhier gehören).
Wäre ICH rechtsschutzversichert, würde ich den Versuch unternehmen - im Zweifelsfalle bleibt halt die SB an mir hängen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Er wird allenfalls hilfsweise einwenden, dass der Kläger zu dicht aufgefahren ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Zumindest
daswird ihm nicht helfen, denn
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich fahr morgens (6:30 also dunkel draußen) zur Schule und mir kommt nen LKW entgegen,
😉
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Zitat:
original geschrieben von hafi545:
Denn eigentlich steht und fällt der Anspruch mit dem Beweis der haftungsbegründenden Kausalität. Und genau an dem hapert es.Und für den Schädiger ist viel einfacher als Du meinst. Er muss gar keinen Alternativhergang einwenden.
Es genügt in diesem Fall vollkommen, zu bestreiten, dass er die Steinschläge verursacht hat. (Und scheinbar hat er diese Position hier ja schon bezogen.)
Und genau da kann der Anscheinsbeweis greifen. Wenn ein LKW eine größere Steinspur hinter sich herzieht, und die Strasse übersät ist mit Steinen, dort jemand entgegenkommt und dann Steinschläge auf seinem Auto hat - dann greift m.E. der Anscheinsbeweis, dass die Steinschläge durch den LKW verursacht wurden.
Das kann man aber zwar auch anders sehen, wäre so aber meine Meinung.
Den Anscheinsbeweis bei Steinschlägen gibt es in anderen Sachverhalten schon: Vor einiger Zeit hat das OLG Rostock einen Steinschlag durch einen Balkenmäher am Straßenrand als bewiesen angesehen. Dort hatte der Fahrer beim Vorbeifahren einen Schlag gehört, angehalten, und zusammen mit dem Mäherfahrer den frischen Steinschlagschaden besichtigt... So war die Sachlage nach meiner Erinnerung, Fundstelle hab ich gerade nicht.
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Den Anscheinsbeweis bei Steinschlägen gibt es in anderen Sachverhalten schon: Vor einiger Zeit hat das OLG Rostock einen Steinschlag durch einen Balkenmäher am Straßenrand als bewiesen angesehen. Dort hatte der Fahrer beim Vorbeifahren einen Schlag gehört, angehalten, und zusammen mit dem Mäherfahrer den frischen Steinschlagschaden besichtigt... So war die Sachlage nach meiner Erinnerung, Fundstelle hab ich gerade nicht.
Der kleine (aber vielleicht entscheidende (?) Unterschied zum vorliegenden Fall besteht aber darin, dass der TE hier eben NICHT angehalten hat, sondern:
Zitat:
Original geschrieben von steini111
die Polizei per Handy über die Verschmutzung informiert und bin weitergefahren
Aber dennoch bleibe ich dabei: ICH würde die 125 EUR setzen!
Ja, bei den Rasenmäher-Fällen habe ich da auch keine großen Bedenken, insbesondere wenn -wie Twelferider richtig gesagt hat- der Geschädigte sofort anhält und sich meldet.
Ist aber erstmal eine zeitliche Zäsur entstanden, sehe ich eher schwarz.
Anscheinsbeweis erfordert, dass aufgrund einer Vielzahl gleichartig gelagerter Fälle auf einen bestimmten Geschehensablauf gefolgert werden kann (wenn ich die Definition noch einigermaßen richtig im Kopf habe).
Auch da sehe ich schwarz bei einem entgegenkommenden PKW. Wäre er hinter dem LKW hergefahren, würde wohl mehr dafür sprechen, dass ein entsprechender Anscheinsbeweis entsteht. (Und das von mir, wo ich bis heute Mittag davon ausging, dass er hinterher fuhr😎)
Aber ganz klar ist: wir können alle nur raten und unseren Senf nach bestem Wissen und Gewissen dazu abgeben. Entscheiden dürfen wir die Akte nicht (Dann würde ein "alter Forumskollege" aufgrund gerichtsbekannter Glaubwürdigkeit natürlich den Schaden ersetzt bekommen 😁
Das ist eben das Kostenrisiko, dem Steini ausgesetzt ist.
Gruß
Hafi