Bin gegen Kennzeichen gefahren !

Guten Tag leute, heute ist mir dummerweise etwas passiert. Mein Sportauspuff hat in das Kennzeichen gedellt oder was auch immer. Nun das Problem. Das Fahrzeug hat vorne Links einen Unfall der nicht von mir kam. Hat die Polizei durch die höhe sofort erkannt und daran das mein wagen keine Schäden hat. Das Kennzeichen ist nur leicht eingedrückt: nun frage ich mich was auf mich zukommen wird. Ich will nicht das mir Vorgewurfen wird das ich den Stoßdämpfer beschädigt habe, weil vorne links ist der Unfall definitiv höher ist.

 

Naja ich würde jetzt sagen: Neues Kennzeichen und das wars oderrrr was denkt ihr meine freunde ?

 

Die Polizei hat alles dokumentiert und mit der Versicherung habe ich Mittwoch ein Termin

 

Ist mein erster Unfall, bitte um Ratschläge

Beste Antwort im Thema

Ayy Guten Tag leute, so alles hat sich relativ schnell erledigt. Sie hat den Wagen zur Werkstatt gefahren und hat sich mit der Vollkasko den Ganzen vorderen Schaden reparieren lassen. So, sie hat mir nur die Rechnung der Werkstatt kosten für das neue Kennzeichen zugeschickt. Waren um die 45 Euro, und dann noch die 35 Euro Strafe von Ordnungsamt, Naja, ist mein erster unfall und bin froh das nichts größeres passiert ist, für die Zukunft werde ich mich mehr aufpassen ! : )

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Die Arbeitsleistung des Wechsels ist doch durch den Vorschaden sowieso gegeben. Ein zusätzlicher Schaden kann nur aus Materialkosten bestehen.

Und weil die Geschädigte das nicht muss, stellt sie die Forderung, wenn sie nicht bescheuert ist.

Abwarten und entscheiden, wenn es was zu entscheiden gibt (gegen jede hier gepflegte Forenlogik - weiß ich).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2017 um 19:12:10 Uhr:


Die Arbeitsleistung des Wechsels ist doch durch den Vorschaden sowieso gegeben. Ein zusätzlicher Schaden kann nur aus Materialkosten bestehen.

und aus den Kosten das Kennzeichen siegeln zu lassen.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. Dezember 2017 um 19:23:28 Uhr:



und aus den Kosten das Kennzeichen siegeln zu lassen.

.Sind 3.80 €

Gruß m

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Super Beitrag 😕
Nenne mir eine Firma (Werkstatt / Zulassungsservice), die es für 3,80 € macht.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. Dezember 2017 um 19:23:28 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2017 um 19:12:10 Uhr:


Die Arbeitsleistung des Wechsels ist doch durch den Vorschaden sowieso gegeben. Ein zusätzlicher Schaden kann nur aus Materialkosten bestehen.

und aus den Kosten das Kennzeichen siegeln zu lassen.

Ja, die gehören natürlich auch dazu. Aber eben keine Arbeitsleistung, weil das Kennzeichen ja auch auf eine neue Stoßstange bzw. bei Lackierung montiert und demontiert werden müsste.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. Dezember 2017 um 21:21:10 Uhr:


Super Beitrag 😕
Nenne mir eine Firma (Werkstatt / Zulassungsservice), die es für 3,80 € macht.

Das siegeln des Kennzeichens kostet in der Zulassungsstelle 3.80

Die Antwort auf Deinen Post

Zitat:

und aus den Kosten das Kennzeichen siegeln zu lassen.

Eine Werkstatt kann es nicht siegeln.

@berlin-paul :
Das trifft auf den Reparaturfall zu, sofern das Kennzeichen weiter verwendet werden kann.
In diesem Fall muss das Kennzeichen ersetzt werden.
Bedeutet: ein MA der Werkstatt (oder ein Zulassungsdienst) fährt mit einer Vollmacht zum Amt.
Diese Dienstleistung muss bezahlt werden.

Je nach Region nehmen Zulassungsdienste dafür dreistellige Beträge.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:57:08 Uhr:

@berlin-paul :
Das trifft auf den Reparaturfall zu, sofern das Kennzeichen weiter verwendet werden kann.
In diesem Fall muss das Kennzeichen ersetzt werden.
Bedeutet: ein MA der Werkstatt (oder ein Zulassungsdienst) fährt mit einer Vollmacht zum Amt.
Diese Dienstleistung muss bezahlt werden.

Je nach Region nehmen Zulassungsdienste dafür dreistellige Beträge.

Korrekt.

Kennzeichenbeschaffungskosten sind in jedem KH Gutachten Standard, oder sollten es zumindest sein.

Die Auftragsstreicher der Versicherungswirtschaft meinen allerding das ist ein kostenloser Kundenservice da sowieso immer einer in der Stadt unterwegs ist.

Ob das in diesem Fall mit einem neuen Kennzeichen erledigt ist, darf man noch bezweifeln. Abbauen schafft hier Klarheit.

27239 hat das hier schon auf den Punkt gebracht.

Klar, das läuft bei mir unter einer Position.

Ich glaube nicht dass die Sache mit nem 10€ Internetkennzeichen getan ist.
Erst einmal ist da nix mit billigster Internetpreis, sondern Ortsüblich und Ortsüblich kostet bei uns n Kennzeichen beim Schilderdienst schonmal 25€. Dann kommen die Plaketten dazu, Fahrtkostenerstattung oder Zulassungsdienst, ggfls. eine neue Kennzeichenblende und dann noch die Montage. Kennzeichen austauschen sind auch gerne 2 AW und die kosten nochmal über 20€ plus Steuer. Also irgendwas für 50-100€ fände ich gut und damit bist du billig raus.

Wenn mir einer erklären würde, er gibt mir 10€ fürs Kennzeichen und 3,80€ für die Plaketten, würde ich mich komplett verarscht fühlen und mit dem garnicht weiter sprechen, sondern nen Zulassungsdienst damit beauftragen, das Kennzeichen nebst Unterlage an meinem KFZ zu ersetzen und die Rechnung von dann gerne mal 100-150€ einfach der gegnerischen Haftpflichtversicherung einreichen und fertig.
Mit so nem Spinner würde ich gar nicht weiter sprechen...

Zitat:

@Zariton schrieb am 22. Dezember 2017 um 18:41:48 Uhr:


Sie hat mich eben angerufen und meinte das sie morgen ein Termin beim Gutachter hat, sie meinte das die Werkstatt fragen möchte ob die Werkstatt das mit der Plakette angucken kann und dann die sozusagen die Plakette wechseln können.

Hört sich Teurer an als es eigentlich sein müsse....

Davon kannste ausgehen. Ich hoffe das du auch den Vorschaden dokumentiert hast. Wenn die nun anfangen, den Stoßfänger ab zu bauen, um zu prüfen ob dein Auspuff noch mehr als das Kennzeichen kaputt gemacht hat und son Schwachsinn, wird das ein längeres Zenova.
Eigentlich kann man nur versuchen, der Dame im Dialog den Wind aus den Segeln zu nehmen, in dem man sie auf ihre Schadensminderungspflicht hinweist, dass bei einem Schaden von unter 750€ idr. keine Gutachterkosten erstattet werden und den Spass dann der bezahlt, der den Sachverständigen bestellt 😉
Versuch macht Klug 🙂

Alles weitere klären dann wahrscheinlich die Anwälte / das Amtsgericht.

Vielleicht hat der TE auch einfach mal einen verständlichen Anspruchsteller und eine gute Werkstatt.
Die zum Schluss nur die eigenen Selbstkosten haben wollen.
Ich hoffe wir werden das Ergebnis hier lesen. Wenn man an Weihnachten nicht an das Gute im Menschen denkt, wann dann.
Frohe Weihnachten

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 24. Dezember 2017 um 10:50:52 Uhr:


Eigentlich kann man nur versuchen, der Dame im Dialog den Wind aus den Segeln zu nehmen, in dem man sie auf ihre Schadensminderungspflicht hinweist, dass bei einem Schaden von unter 750€ idr. keine Gutachterkosten erstattet werden und den Spass dann der bezahlt, der den Sachverständigen bestellt 😉
Versuch macht Klug 🙂

Diese 750 EUR-Grenze ist nicht korrekt dargestellt.

Wenn die Geschädigte aufgrund ihres Wissenshintergrundes und/oder der Art des Schadens (ganz typisches Beispiel: Stoßfänger angedascht) die Schadenshöhe nicht abschätzen kann, dann sind die Gutachterkosten (ebenso wie die Werkstattkosten für das Beschauen) erstattungsfähig, auch wenn sich herausstellt, das die Kosten der Schadensbehebung selbst bei 7,82 EUR liegen. Da mögen manche Versicherer zicken - der Anwalt, den dann der Schädiger bzw. sein Versicherer bezahlen muss, wird das schon durchsetzen.

Beispiel: Einer auf die AHK gebrummt. Nur an der Kugelkappe was zu sehen. Unfallgegner meint, sei ja nichts passiert - eine neue Kappe würde er mir gern schenken. Gutachter schauen lassen. Der meinte, AHK röntgen lassen. Da aber der Tausch der starren AHK billiger war (280 EUR), wurde getauscht und selbstverständlich alles bezahlt.

Chillt mal LOL, Die dame will für den Linken unfall ein gutachten beantragen. Sie meinte das sie das Kennzeichen garnicht angeben möchte, weil ich so freundlich war. Sie meinte sie will es mit mir zusammen klären. Aber jetzt geht sie erstmal in den Urlaub, dass heißt dieses Thema geht erst im Januar weiter.

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