Bi-Xenon Gewährleistung / C 180 Kompressor

Hallo habe eine Frage an die Community oder an jemanden der etwas ähnliches erlebt hat und mir eventuell weiterhelfen kann.

Habe meinen Mercedes w203 Sportcoupe Bj 11/04 bei einem Autohändler gekauft. Nach 4 Monaten ging das Rechte Bi-Xenonlicht nichtmehr und ich habe das Auto in die Werkstatt gebracht da ich davon ausging das nur die Birne gewechselt werden muss. Bei der Farzeugdiagnose wurde festgestellt das entweder das Steuergerät oder ein anderer Defekt vorliegt. Ich soll das Auto direkt zu Mercedes in eine Fachwerkstatt bringen.

Gesagt getan dort wurde mir mitgeteilt das das komplette Licht getauscht werden müsste. Die kosten würden sich auf etwa 1300 € belaufen.

Ich natürlich gleich meinem Händler angerufen der in etwa 400 km von mir entfernt wohnt und der gemeint ja das würden wir schon regeln er wäre an einem Licht dran und würde mir das dann zuschicken.

Das ende des Liedes Händler hat mich 2 Wochen hingehalten und mir dann mitgeteilt das ich kein Gewährleistungsanspruch habe er hat mit seinem Anwalt geredet da das Licht ja 4 Monate funktioniert hat.
War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Nun meine Frage wie Lange ist den so eine Lebensdauer von einem Bi-Xenonlicht und zählt das komplett Licht als Gewärleistung ?

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

Im September ist der TÜV fällig aber da klagen vor Gericht ziemlich langwierig sind rechne ich nicht vor einer entscheidung vor September.

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt. Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

Vielen Dank für eure hilfe schonmal vorab

Beste Antwort im Thema

Gewährleistung bedeutet nicht das der Händler Alles zahlen muß was im ersten halben Jahr kaputtgeht.
Das weitere Problem ist das das Licht ja 4 Monate funktionierte, also bei Übergabe des Kaufobjekts offensichtlich noch in Ordnung war.
Zwar müßte der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das die Beleuchtung beim Kauf nicht kaputt war, aber das fällt leicht da du ja erst nach 4 Monaten einen Defekt hattest, ergo war beim Kauf kein Defekt vorhanden.
Um jetzt noch den Verkäufer an den Haken zu bekommen mußt Du beweisen das die Beleuchtung schon beim Kauf beschädigt war, was wohl nicht möglich sein dürfte.
Auch darf nach 8 1/2 Jahren auch mal ein Defekt an der Beleuchtung auftreten. Die Beleuchtung ist zwar kein kurzlebiges Verschleißteil aber auch kein Teil das zwingend so lange hält wie das Auto.

Sorry, aber die Kosten dürften an deiner Backe kleben bleiben.

Zitat:

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Er beherzigt wohl die alte Regel das der Anwalt immer gewinnt.

Davon mal abgesehen würde ich die Reparatur als Händler auch nicht freiwillig zahlen.

Zitat:

Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

Oder nur sehr Umsatzorientiert.

Zitat:

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

Im Grunde ja, aber wenn das Auto nicht verkehrssicher ist und der Händler sich weigert zu reparieren dürfte es in beider Sinne sein das das Auto erst mal repariert wird, der Verkäufer hatte seine Chance und wollte nicht, dürfte also rechtlich kein Problem sein den Scheinwerfer reparieren zu lassen.

Zitat:

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt.

Verlangt auch Niemand, der Gesetzgeber verlangt das Du das Auto nicht mehr benutzt wenn das Licht defekt ist, zumindest nicht wenn Licht nötig ist, also Nachts, bei Regen usw.

Wenn Du trotzdem fährst und die Polizei dir eine Mängelkarte verpasst kannst du auch nicht warten bis der Streit erledigt ist sondern mußt den Mangel umgehend beseitigen lassen.

😉 Wäre doch die Lösung, du lässt dir eine Mängelkarte verpassen und deswegen ist eine schnelle Reparatur nötig ohne das auf den Ausgang des Rechtstreits gewartet werden kann.

Du kannst es auch auf eine Verhandlung ankommen lassen, aber bedenke das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.

Mein Rat, zahl die Sache selbst da die Aussichten gering sind das der Händler zahlen muß und kauf das nächste Auto in deiner Nähe. Dann kannst du dem Verkäufer so lange auf die Füße steigen bis die Sache geklärt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Das Stg kostet bei Ebay ca 100€uro... ein Versuch wäre es Wert...ist nur ein Bruchteil der Kosten eines neuen Scheinwefer... kann man zum Teil sogar innerhalb 14 Tage zurückgeben oder schlimmstenfalls selbst wieder in Ebay verscherbeln.

Kurzschluss klingt nach dem klassischen Fall... STG undicht und Wasser eingedrungen...

War bei meinem Astra auch so. Vllt. finde ich das Bild noch, als ich das STG aufgeschraubt hatte... alles voller brauner Brühe und Gischtwasser. Für 103 Euro gleiches Bauteil aus der Bucht, Scheinis eingebaut mit neuen Brennern für 65 Euro (originale) und für einen Kaffeepfenning bei Dorfschrauber habe ich das Licht dann in einer Minute einstellen lassen.

Muss also nicht immer so viel sein. Wenn man erst mal was von 800 bis 1.300 Euro hört, ist man natürlich erst mal baff. Aber mMn muss man ja nicht wild austauschen, was funktioniert.
Wahrscheinlich liegt's auch daran, dass das meistens Mechaniker in einer Werkstatt sind, die von Elektrik oder elektronischen Sachen nichts wissen wollen und lieber mit dem Hammer tauschen.

Kann ich nicht leiden sowas, denn es geht oft günstiger und sei es eine externe STG-Reparatur.
Ich hatte ja mein STG auch mit Ultraschallbad zu reinigen versucht, leider war da auch irgendwas durchlegiert, also kam ich ums STG nicht herum. Zum Beispiel. Aber manchmal muss nur eine kalte Lötstelle nachgearbeitet werden und dann sind die Kosten dramatisch geringer.

Und wie gesagt, mit einem normal sortierten Knarrenkasten kriegst Du (also der Themenstarter) das sogar selbst hin mit Ausbau der Stoßstange, Scheinwerfer, möchte ich behaupten.

cheerio

Zitat:

Zitat:

Zwar müßte der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das die Beleuchtung beim Kauf nicht kaputt war, aber das fällt leicht da du ja erst nach 4 Monaten einen Defekt hattest, ergo war beim Kauf kein Defekt vorhanden.

Mit dieser Logik könnte man jeden Gewährleistungsanspruch abschmettern...
Genau dafür ist die kleine aber feine Sache mit der Beweislastumkehr ja eingeführt worden.
i.d.R. sind solche Beweise nahezu unmöglich, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer, weshalb man sie seltens anstrebt.
ok, bei einem Auffahrunfall würde ich als Händler auch die Gewährleistung für die Beleuchtung ablehnen 😉

Gewährleistung heist nur, dass der Mangel bei Kauf nicht vorgelegen hat.

Sicher ist der Händler die ersten 6 Monate in der Beweispflicht, aber im Endeffekt urteilt der Richter wie er meint.

Und die Chance, dass ein Richter sagt, das es durchaus an zu nehmen ist, dass jemand erst nach 4 Monaten merkt, das ein Fahrlicht defekt ist, dürfte doch zugegebenermaßen recht gering sein.

Ich glaube eher, dass der Herr Richter sagt, wenn das erst nach 4 Monaten auftaucht, ist davon aus zu gehen, dass es bei Kauf funktioniert hat, Ergo, kein Mangel = keine Gewährleistung.

Wenn dir 3.000km nach Kauf n Pleullager kaputt geht, dann kann man sagen, da hat schon ein Mangel vorgelegen, aber 4 Monate später ne Lampe nicht mehr geht?

Du kannst es ja ausprobieren...

Vielleicht gab es ja 3 Monate kein Regen und das Steuergerät war dennoch undicht... und erst als der Regen wieder kam ging es dann infolge des bereits beim Kauf vorhandenen Mangel defekt. 😁

Hätte, könnte, sollte...

Zitat:

Und die Chance, dass ein Richter sagt, das es durchaus an zu nehmen ist, dass jemand erst nach 4 Monaten merkt, das ein Fahrlicht defekt ist, dürfte doch zugegebenermaßen recht gering sein.

ne, weil das kein "Beweis" für irgendetwas ist.

Ich habe es ja geschrieben: Wenn etwas nach 4 Monaten defekt geht, kann es bei Auslieferung nicht vollständig i.O. gewesen sein.

So sieht es das Gesetz, woran sich die meißten Richter wahrscheinlich halten werden 😉

Zitat:

Ich glaube eher, dass der Herr Richter sagt, wenn das erst nach 4 Monaten auftaucht, ist davon aus zu gehen, dass es bei Kauf funktioniert hat, Ergo, kein Mangel = keine Gewährleistung.

auch bereits geschrieben...

Dieser Argumentation nach, kann man sämtliche Gewährleistungsansprüche ab dem zweiten Tag quasi ablehnen.

"Hier im Laden hat es funktioniert, wird der Kunde wohl selber kaputt gemacht haben".

Usachgemäßer Gebrauch o.Ä. sind Dinge die man nachweisen könnte, wonach auch ein Gewährleistungsanspruch mit sicherheit nicht mehr besteht.
Aber ein in sich geschlossenes Steuergerät kann man kaum falsch bedienen und darf auch nicht "einfach so" kaputt gehen.

Zitat:

Wenn dir 3.000km nach Kauf n Pleullager kaputt geht, dann kann man sagen, da hat schon ein Mangel vorgelegen, aber 4 Monate später ne Lampe nicht mehr geht?

Wieso, hat doch 3.000km gehalten... war also ok. Bedienfehler 😉

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Zitat:

ne, weil das kein "Beweis" für irgendetwas ist.
Ich habe es ja geschrieben: Wenn etwas nach 4 Monaten defekt geht, kann es bei Auslieferung nicht vollständig i.O. gewesen sein.
So sieht es das Gesetz, woran sich die meißten Richter wahrscheinlich halten werden 😉

Der Richter urteilt hier sowieso in freier Beweisführung. Ob da ein 100%iger oder 99%iger "Beweis" vorliegt, ist dafür erst einmal irrelevant. Vorm Amtsgericht ist nicht wie im Fernsehen.

Zitat:

"Hier im Laden hat es funktioniert,

Genau darum geht es.

Es geht nur darum, dass BEI KAUF kein versteckter Mangel vorlag.

Selbst wenn die Steuergerätedichtung bei Kauf bereits kaputt war, ist dann noch zu klären, ob das ein Mangel war, oder bei einem über 8 Jahre alten PKW einfach alterstypischer Verschleiß.

Kaufst du morgen ein Auto und übermorgen sind die Bremsbeläge fertig, ist das bei einem Gebrauchtwagen auch kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.

Aber, wie gesagt, mach du mal...

Zitat:

Selbst wenn die Steuergerätedichtung bei Kauf bereits kaputt war, ist dann noch zu klären, ob das ein Mangel war, oder bei einem über 8 Jahre alten PKW einfach alterstypischer Verschleiß.

Eine Steuergerätedichtung ist kein Verschleißteil, das Ding muss einfach nur seine Funktion ausführen.

Ob das Auto 1, 10 oder 30 Jahre alt ist, spielt bei der Gewährleistung absolut keine Rolle, die Gesetzeslage ist eindeutig und m.E. auch ziemlich klar.

Der Verkäufer hat Gewährleistung zu geben.

Bis zur Beweislastumkehr hat er zu Beweisen, dass die Dichtung bei Übergabe in Ordnung gewesen war.

Er hätte z.B. ein Gutachten über den einwandfreien Zustand der Dichtung bei Übergabe vorlegen müssen.

Wird er wohl kaum gemacht haben, also hat er Pech gehabt.

Vielleicht wurde am Steuergerät rumgefummelt, aufgehebelt etc... wenn er das nachweisen kann, hätte er auch noch eine Chance.

Aber eine einfache Dichtung die versagt ist Gewährleistung.

Zitat:

Kaufst du morgen ein Auto und übermorgen sind die Bremsbeläge fertig, ist das bei einem Gebrauchtwagen auch kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.

Verschleißteil, darauf hast Du sowieso nur eine sehr eingeschränkte bis keine Gewährleistung

Zitat:

Aber, wie gesagt, mach du mal...

würde ich sofort...

aber mein Händler hat bei meinem Gebrauchten auch nicht solche Zicken gemacht und da waren z.B.:

- Defekte Kühlwasserpumpe

- Defekte Führungsrollen

- Defekte Kühlwasserwanne

und all die Dinge sind erst nach ein paar Monaten aufgetreten 😉

Das was Du hier predigst geht eher Richtung: Gesehen wie gekauft.
Mag sein, dass manch (unseriöser) Händler das so gerne praktiziert, aber der Sinn und Zweck der gesetzlichen Gewährleistung ist eben komplett das Gegenteil.
Es bietet Dir eine gewisse Sicherheit auch nach der Fahrzeugübergabe versteckte Mängel beseitigt zu bekommen.
Und da spielt es auch keine Rolle ob der Defekt nach einem Tag oder nach 5 Monaten reklamiert wird, das macht im Sinne der Gewährleistung erstmal keinen Unterschied. (mögliche Folgeschäden mal ausgeblendet)

Und klar handeln die Richter nach Beweisführung... nur fehlt schlichtwegs jeglicher Beweis Seitens des Verkäufers. Er kann wahrscheinlich nicht mal beweisen, dass das Licht überhaupt funktioniert hat, oder gibt es ein unterschriebenes Übergabeprotokoll inkl. Lichttest?

Ich frage mich mittlerweile was Du laut Deiner Logik überhaupt noch als Gewährleistung anerkennen würdest?
Es kommt auch nicht von ungefähr, dass Autohäuser so gut wie keine älteren Autos mehr verkaufen, eben weil die Gefahr eines Gewährleistungsansppruches so hoch ist und man an solchen Wagen schnell Verluste macht.
Der Privatverkäufer hat die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen.

Zitat:

Original geschrieben von devastators


Ich habe es ja geschrieben: Wenn etwas nach 4 Monaten defekt geht, kann es bei Auslieferung nicht vollständig i.O. gewesen sein.

Letztlich ein ganz klares "kommt darauf an". Je nach km-Leistung, Schadenbild und Bauteil lässt sich das nicht pauschal sagen. Ein Steuergerät kann z.B. auch durch Überspannung bei einer Starthilfe oder dem Batterietausch über den Jordan gehen. Sofern es nicht durch defekte Dichtung unter Wasser stand kann es auch ganz spontan durchbrennen ohne dass vorher schon ein Defekt vorlag.

Von daher ...

Sollte es vor Gericht gehen ist der übliche Weg dass das defekte Teil durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft wird der beurteilen soll ob ein Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorlag.

Zitat:

Sollte es vor Gericht gehen ist der übliche Weg dass das defekte Teil durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft wird der beurteilen soll ob ein Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorlag.

und wie läuft das in der Praxis genau ab? (ernstgemeinte Frage, ich musste das in dieser Form noch nicht durchziehen)

Wer beauftragt und bezahlt denn den unabhängigen Sachverständiger ? Das Gericht, oder derjenige der erstmal in der Beweispflicht ist? (Hier also der Verkäufer).

Und macht man dann nicht zuerst das Gutachten und läßt es mit diesem Ergebnis ggf. auf eine Verhandlung ankommen?

Ich habe das nur bei einem Unfall mit Fahrerflucht erlebt.
Da musste ich erstmal soweit alles in Vorkasse bezahlen (Sachverständiger wegen wirtschtl. Totalschaden) und mir dann anschließend alles wieder holen.

Natürlich kann sowas mächtig in die Hose gehen, wenn wie von Dir angesprochene Fremdeinwirkungen nachweislich zum Aufall führten. Dann wird es auch richtig teuer.

Aber ich bleibe bei meiner allerersten Aussage...
In der Beweispflicht ist der Verkäufer, nicht der Käufer und auch nicht der Richter bzw. das Gericht.
Und bis jetzt habe ich hier zu diesem Thema noch keine wirkliche Begründung vom Verkäufer gelesen, warum er die Gewährleistung ablehnt.
Achso... ja.. er hat ja mit seinem Anwalt gesprochen 😉

Eine Grundlose und pauschale Ablehnung wird wohl auch kein Richter akzeptieren.

Hi,

@TE hast du schon mal unter www.mbgtc geguckt.

Mercedes Benz Gebraucht Teile Center.

Die haben praktisch alles und ist offiziell von MB.

Gruß Tobias

Zitat:

und wie läuft das in der Praxis genau ab? (ernstgemeinte Frage, ich musste das in dieser Form noch nicht durchziehen)

Genau deswegen, weil du keine Ahnung hast, kannst du ja auch sowas wie oben schreiben und die Gesetze Haarklein auslegen.

In der Praxis läuft das so ab, als das der Richter dir sagt "wenn sie erst 4 Monate später reklamieren, hat das wohl bei Kauf funktioniert und Ende".

Da wird nicht auf Paragraphen geritten, da gibts keine Gutachten, da ist das Thema einfach mit durch.
Vieleicht sagt er dir auch, du gibst das Auto einfach zurück, wenn der Verkäufer einverstanden ist, zieht dir 8.000km x 35 Cent ab als Nutzungsgebühr und fertig, dann kannst ihn zurück geben. Vieleicht sagt er auch, der Autohändler bezahlt dir 2...
Klar kannst du vorher n Gutachten in Auftrag geben, das heist auch nicht, das den Richter das interessiert.

Der Urteilt, und da gibts kein Recht, sondern ein Urteil, wenn überhaupt...
Und das was der Urteilt, hat oft nicht viel mit der Sache, mit Autos, mit sonstwas zu tun, sondern ist einfach n Urteil und da kann auch Banane drinstehen...
Wahrscheinlich weis der Richter garnicht was Xenon ist, rangiert irgendwo zwischen "ist Verschleißteil" und "Autos gehöhren eh verboten", der Kaffepause und dem Frühstücksbrötchen... Sowas kommt dabei raus, so gut wie immer...

Zitat:

In der Praxis läuft das so ab, als das der Richter dir sagt "wenn sie erst 4 Monate später reklamieren, hat das wohl bei Kauf funktioniert und Ende".

und Gott sprach...

Amen. 🙄

bist wohl frustrierte Gebrauchtwagenverkäufer 😉

Da Du weder meine (zugegeben: indirekten) Fragen beantwortest noch meine Beiträge richtig liest bin ich auch fertig.

Der Urteilt, und da gibts kein Recht, sondern ein Urteil, wenn überhaupt...

Und das was der Urteilt, hat oft nicht viel mit der Sache, mit Autos, mit sonstwas zu tun, sondern ist einfach n Urteil und da kann auch Banane drinstehen...

Wahrscheinlich weis der Richter garnicht was Xenon ist, rangiert irgendwo zwischen "ist Verschleißteil" und "Autos gehöhren eh verboten", der Kaffepause und dem Frühstücksbrötchen... Sowas kommt dabei raus, so gut wie immer...

Ja so sehe ich das auch ;

Mit was für einer Begründung sein Anwalt gesagt hat das der Mangel kein Verschleißteil ist und er nicht bezahlt wird. Mit GARKEINER.

Nein habe heut mit dem Anwalt telefoniert . Er meinte Gutachter aufsuchen der soll ein Gutachten erstellen danach soll ich das Licht reparieren lassen und wir klagen den Schaden ein. Grade mit Gutachter geredet ihm den Vorfall geschildert er hatte gemeint das die Beweislast bei mir liegt da das Licht ja 4 Monate ging . Dann habe ich gesagt kann ja aber nicht sagen ob das Licht ab und an ausgegangen ist oder beim Start schon geflackert hat , hab das Licht ja nicht von vorne gesehen. Meinte da habe ich auch wieder recht das Prüfen wir habe jetzt auf nächste Woche einen Termin. Bin mal gespannt ob die das komplette Licht auseinander nehmen. Werde den Schaden aufjedenfall reparieren lassen nachdem der Gutachter sein Gutachten erstellt hat.

Undzwar in der MERCEDES WERKSTATT hoffe nur das ich die klage gewinne und der schön die Rechnung zahlen muss. Hauptsache auf einen Streit vor Gericht ankommen lassen.

Wieso schreibst Du im Zitat?

cheerio

war nicht geplant den ganzen text im zitat zu schreiben wie erwähnt bin ich neu in diesem forum und mit den ganzen steuerungen nochnicht ganz vertraut 😉

Zitat:

bist wohl frustrierte Gebrauchtwagenverkäufer 😉

Nein, ich kaufe die grundsätzlich ohne Gewährleistung, ich steh auf der anderen Seite und guck mir so an, was die anderen da so meinen, was Händler alles bezahlen müssen *lach*.

Der TE kann ja hinterher schreiben, wie es ausgegangen ist 😉

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