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Bi-Xenon Gewährleistung / C 180 Kompressor

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 16:15

Hallo habe eine Frage an die Community oder an jemanden der etwas ähnliches erlebt hat und mir eventuell weiterhelfen kann.

 

Habe meinen Mercedes w203 Sportcoupe Bj 11/04 bei einem Autohändler gekauft. Nach 4 Monaten ging das Rechte Bi-Xenonlicht nichtmehr und ich habe das Auto in die Werkstatt gebracht da ich davon ausging das nur die Birne gewechselt werden muss. Bei der Farzeugdiagnose wurde festgestellt das entweder das Steuergerät oder ein anderer Defekt vorliegt. Ich soll das Auto direkt zu Mercedes in eine Fachwerkstatt bringen.

 

Gesagt getan dort wurde mir mitgeteilt das das komplette Licht getauscht werden müsste. Die kosten würden sich auf etwa 1300 € belaufen.

 

Ich natürlich gleich meinem Händler angerufen der in etwa 400 km von mir entfernt wohnt und der gemeint ja das würden wir schon regeln er wäre an einem Licht dran und würde mir das dann zuschicken.

 

Das ende des Liedes Händler hat mich 2 Wochen hingehalten und mir dann mitgeteilt das ich kein Gewährleistungsanspruch habe er hat mit seinem Anwalt geredet da das Licht ja 4 Monate funktioniert hat.

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

 

Nun meine Frage wie Lange ist den so eine Lebensdauer von einem Bi-Xenonlicht und zählt das komplett Licht als Gewärleistung ?

 

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

 

Im September ist der TÜV fällig aber da klagen vor Gericht ziemlich langwierig sind rechne ich nicht vor einer entscheidung vor September.

 

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt. Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

 

Vielen Dank für eure hilfe schonmal vorab

 

Beste Antwort im Thema

Gewährleistung bedeutet nicht das der Händler Alles zahlen muß was im ersten halben Jahr kaputtgeht.

Das weitere Problem ist das das Licht ja 4 Monate funktionierte, also bei Übergabe des Kaufobjekts offensichtlich noch in Ordnung war.

Zwar müßte der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das die Beleuchtung beim Kauf nicht kaputt war, aber das fällt leicht da du ja erst nach 4 Monaten einen Defekt hattest, ergo war beim Kauf kein Defekt vorhanden.

Um jetzt noch den Verkäufer an den Haken zu bekommen mußt Du beweisen das die Beleuchtung schon beim Kauf beschädigt war, was wohl nicht möglich sein dürfte.

Auch darf nach 8 1/2 Jahren auch mal ein Defekt an der Beleuchtung auftreten. Die Beleuchtung ist zwar kein kurzlebiges Verschleißteil aber auch kein Teil das zwingend so lange hält wie das Auto.

Sorry, aber die Kosten dürften an deiner Backe kleben bleiben.

Zitat:

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Er beherzigt wohl die alte Regel das der Anwalt immer gewinnt.

 

Davon mal abgesehen würde ich die Reparatur als Händler auch nicht freiwillig zahlen.

Zitat:

Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

Oder nur sehr Umsatzorientiert.

Zitat:

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

Im Grunde ja, aber wenn das Auto nicht verkehrssicher ist und der Händler sich weigert zu reparieren dürfte es in beider Sinne sein das das Auto erst mal repariert wird, der Verkäufer hatte seine Chance und wollte nicht, dürfte also rechtlich kein Problem sein den Scheinwerfer reparieren zu lassen.

Zitat:

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt.

Verlangt auch Niemand, der Gesetzgeber verlangt das Du das Auto nicht mehr benutzt wenn das Licht defekt ist, zumindest nicht wenn Licht nötig ist, also Nachts, bei Regen usw.

Wenn Du trotzdem fährst und die Polizei dir eine Mängelkarte verpasst kannst du auch nicht warten bis der Streit erledigt ist sondern mußt den Mangel umgehend beseitigen lassen.

;) Wäre doch die Lösung, du lässt dir eine Mängelkarte verpassen und deswegen ist eine schnelle Reparatur nötig ohne das auf den Ausgang des Rechtstreits gewartet werden kann.

 

Du kannst es auch auf eine Verhandlung ankommen lassen, aber bedenke das man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.

Mein Rat, zahl die Sache selbst da die Aussichten gering sind das der Händler zahlen muß und kauf das nächste Auto in deiner Nähe. Dann kannst du dem Verkäufer so lange auf die Füße steigen bis die Sache geklärt ist.

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Ich wuensche dem TE Viel Glueck. :)

Der Richter, Gutachter und Rechtsanwalt verdienen ihr Geld egal wie es ausgeht.

Wenns schief laeuft wirds dem Gebrauchtwagenhaendler auch egal sein...

Persoenlich wuerde ich mit dem Verkaeufer etwas laenger reden. Ausgerechnet die teuerste aller Loesungen auszusuchen nur ums dem "zu zeigen" waere mir zu Riskant.

Ausserdem finde ich es Unhoeflich.

 

Gruss, Pete

Wenn man wegen solch einer Lappalie einen Rechtsstreit heraufbeschwört kann ganz schnell die Kündigung der RS-Versicherung kommen. Und dann versuch mal, eine neue und vor allem bezahlbare RS-Versicherung zu bekommen.

Vom Ärger und Zeitaufwand wegen ein paar Euro ganz abgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

war nicht geplant den ganzen text im zitat zu schreiben wie erwähnt bin ich neu in diesem forum und mit den ganzen steuerungen nochnicht ganz vertraut ;)

Ach so, ok, war nur eine Frage. Willkommen im Forum :D

cheerio

Themenstarteram 24. Mai 2013 um 14:14

Also ich bin nicht der Meinung das es sich hier um eine Lapalie handelt. Kann doch erwarten das ein Gebrauchtwagen der jetzt nicht grade 20 jahre alt ist , 6 Monate Technisch Einwandfrei funktioniert.Und grade bei so einem Bauteil wie dem Licht wäre es die Klimaanlage gewesen hät ich gesagt mein gott dann ist es halt so. Aber hier gehts um Sicherheit im Straßenverkehr und die Sicherheit anderer Personen. Und wegen der Rechtsschutzversicherung für was hat man die , genau für solche fälle. Und wenn sie Kündigen genau wegen so einem fall dann war es Definitiv nicht wert Jahrelang dafür eingezahlt zu haben. Naja ich hoffe ich bekomme den Schaden bezahlt . Wenn nicht ist man wieder um eine Erfahrung reicher. Und ich würde nochmehr vom glauben an den Rechtsstaat abfallen.

Ich halte euch aufjedenfall auf dem laufenden ;).

Zitat:

Kann doch erwarten das ein Gebrauchtwagen der jetzt nicht grade 20 jahre alt ist , 6 Monate Technisch Einwandfrei funktioniert

Nein.

Dann hättest du ein Fahrzeug mit einer entsprechenden Garantie kaufen müssen.

Z.B. aus dem Mercedes-Benz Junge Sterne Programm ;)

Dein Auto ist 8,5 Jhre alt. Gehe von dem Alter aus.

Du wirst verlieren, weil bewegliche Teile in deinenen Bi-Xenon sind, oder die Gluhbirne eine vorraussichtliche Brenndauer von 2000 Std hat. Auch das Steuergerat hat eine bestimmte Dauer.

Du machst dir das Leben selber schwer.

Viel gluck

rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

Also ich bin nicht der Meinung das es sich hier um eine Lapalie handelt. Kann doch erwarten das ein Gebrauchtwagen der jetzt nicht grade 20 jahre alt ist , 6 Monate Technisch Einwandfrei funktioniert.Und grade bei so einem Bauteil wie dem Licht wäre es die Klimaanlage gewesen hät ich gesagt mein gott dann ist es halt so. Aber hier gehts um Sicherheit im Straßenverkehr und die Sicherheit anderer Personen. Und wegen der Rechtsschutzversicherung für was hat man die , genau für solche fälle. Und wenn sie Kündigen genau wegen so einem fall dann war es Definitiv nicht wert Jahrelang dafür eingezahlt zu haben. Naja ich hoffe ich bekomme den Schaden bezahlt . Wenn nicht ist man wieder um eine Erfahrung reicher. Und ich würde nochmehr vom glauben an den Rechtsstaat abfallen.

Ich halte euch aufjedenfall auf dem laufenden ;).

am 27. Mai 2013 um 13:17

Laß ihn doch machen, es wurde doch deutlich und mehrfach und verständlich erklärt

Dann muß er halt die Erfahrung machen, vielleicht setzt ja dann ein Lern-Effekt ein.....

Man will es halt gerne glauben wenn man von verschiedenen Seiten hört das ein Verkäufer in den ersten 6 Monaten für alle Defekte im Rahmen der Gewährleistung geradestehen muß.

Dummerweise hat das weder der Gesetzgeber so gemeint noch sehen es nach anfänglichen Problemen die Gerichte ebenso. Mittlerweile beurteilen die Gerichte Defekte in den ersten Monaten sehr differenziert was die Quote der berechtigten Gewährleistungsfälle drastisch zum sinken brachte.

Anwälte und Gutachter sehen Das natürlich anderst, da immer Einer ihre Rechnungen zahlt sind Sie die einzigen Gewinner der Prozesswut.

 

Sicher besteht eine kleine Chance das der Defekt auf Gewährleistung repariert werden muß, aber dem steht ein unverhältnismässiges Kostenrisiko gegenüber.

Vielleicht hätte der Händler auch kulanter reagiert wenn man gleich mit der Möglichkeit einer Quotelung der Kosten gekommen wäre und der Händler dann gar nicht erst zu seinem Anwalt gegangen wäre.

Zitat:

Vielleicht hätte der Händler auch kulanter reagiert wenn man gleich mit der Möglichkeit einer Quotelung der Kosten gekommen wäre und der Händler dann gar nicht erst zu seinem Anwalt gegangen wäre.

Selbst wenn der Richter den Argumenten folgt, wird es darauf eh hinaus laufen, Stichwort Wertausgleich...

Ich gehe eher davon aus das ein Richter fragen wird was der Blödsinn soll ihn mit der Geschichte zu belästigen da das Teil rund 8 Jahre  gehalten hat und beim Käufer vier Monate und deswegen einen Anspruch verneint.

Auf die harte Tour wird kaum was gehen, und die Softe hat Er ja nicht probiert.

 

Ich habe einen Bekannten der für einen Autohersteller im Aussendienst ist und sowohl versucht Probleme in Griff zu bekommen die die Werkstätten überfordern wie auch strittige Garantie-,Kulanz oder Gewährleistungsfragen gütlich zu schlichten. Er sagt das es ihm oft schwerfällt ruhig zu bleiben bei der Anspruchshaltung die viele Fahrzeughalter an den Tag legen. Und er ist sich auch sicher das es gerade diese Personen mit grenzenlosem Anspruchsdenken und klagefreudigem Wesen (oder Anwalt) mit daran schuld sind das die Kunden in solchen Fragen vor Gericht zunehmend schlechtere Karten haben.

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