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BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:38

Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)

Hier ein kuzer Pressebericht dazu:

Parken auf Privatgelände kann teuer werden

16.01.2012, 13:14 Uhr

 

Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:

Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.

Druck bei Zahlung machen ist rechtens!

Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).

Supermarkt lässt Falschparker abschleppen

Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.

Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.

Was ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.

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am 26. Januar 2012 um 21:51

PKW und LLKWs bekommt man noch weg, mit einem Linien- oder Reisebus oder einem 40Tonner wird es schwierig, denn wer hat schon einen entsprechenden Abschleppwagen, kurzfristig verfügbar?

Man kann in solchen Fällen froh sein, das man vom Gleisnetz abgetrennt, und keine Lok abzuschleppen ist..

Wenn man es dann aber schafft, einen solchen LKW-Abschlepper kurzfristig zu organisieren, wird es für den Falschparker aber richtig teuer. Da ist man schnell im vierstelligen Euro-Bereich.

und wen verklagt der johann?

Vermutlich niemanden.

Sein Ziel wird wohl auch darin liegen, so schnell wie möglich wieder über sein Fahrzeug verfügen zu können. Und das geht dann eben nur über die Zahlung der Abschleppkosten an den Abschleppunternehmer.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

PKW und LLKWs bekommt man noch weg, mit einem Linien- oder Reisebus oder einem 40Tonner wird es schwierig, denn wer hat schon einen entsprechenden Abschleppwagen, kurzfristig verfügbar?

Man kann in solchen Fällen froh sein, das man vom Gleisnetz abgetrennt, und keine Lok abzuschleppen ist..

ein entsprechendes unterlehmen liegt nur ca. 1200m entfernt von meiner werkstatt

am 26. Januar 2012 um 22:01

Verdienst-/Umsatzausfälle, durch den Falschparker muss man nachweisen, um sie zivilrechtlich einklagen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

...der knaller war bisher ein reisebus mitten vorm tor; der fahrer war nur grad mal 3 stunden beim augenarzt...

Hast du den Bus abschleppen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Verdienst-/Umsatzausfälle, durch den Falschparker muss man nachweisen, um sie zivilrechtlich einklagen zu können.

darum geht es doch gar nicht.

darf ich einen bus fahren, wenn ich die augen so zugeschwollen habe, dass ich nicht erkenne wo ich parke?

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

darf ich einen bus fahren, wenn ich die augen so zugeschwollen habe, dass ich nicht erkenne wo ich parke?

Natürlich nicht.

Wenn der Typ das Argument, er hätte das Schild wegen seinem Augenleiden nicht erkannt, vor Gericht bringt, schießt er sich damit selbst in's Knie.

am 26. Januar 2012 um 22:10

Wie und wodurch das Zuparken zustande kam, interessiert nicht, ob es wirklich so war, oder nur eine Ausrede, ist schwer nachzuweisen.

Es kann auch sein, das erst während der Fahrt, das Auge/ die Augen zuschwoll/en, ähnlich eines Infarktes während der Fahrt, was auch jedem passieren kann..

Aber eine Einfahrt sollte man noch erkennen können, auch wenn's für das Schild nicht mehr reicht...;)

am 26. Januar 2012 um 22:13

Die Zufahrt/Einfahrt hat er schadlos durchfahren.. :)

Ich verstehe die Schilderung so, daß der Bus quer vor der Einfahrt am Straßenrand geparkt hat.

 

Hast du den Bus abschleppen lassen?

Hätte ich besser gemacht.

musste aber in der zeit nicht raus oder rein.

Hab aber beim busunternehmen wallung gemacht. denen war klar was auf sie zukommen kann.

die haben sich richtig bemüht.

hab dann auch den fahrer erwicht und zur rede gestellt.

nachem ich ihn 3 mal drauf hingewiesen hab, dass er mich nicht anfassen soll, und ihm klar gemacht hab, das seine augen komplett zuschwellen können ( das werkzeug dafür hab ich am rechten handgelenk und ihm beim dritten grabschen deutlich gezeigt) hat er sich dann schnell vom acker gemacht

schwuchtel oder was?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich verstehe die Schilderung so, daß der Bus quer vor der Einfahrt am Straßenrand geparkt hat.

Nein!

geradewegs vors tor, als ob er es aufmachen und reinfahren wollte.

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