BGH-Urteil: unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren, Schadensersatz?

VW Passat

Moin,

weiß schon jemand was das aktuelle BGH-Urteil zum Thema unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren für eine Bedeutung haben wird? Wie wird das weitergehen, Einzelklagen, Stillegungen, Schadensersatz?

Ich fahre einen B8 07/2017 150 PS TDI Euro 6c ohne AdBlue. Irgendwelche Experten RA‘ unter den Usern hier, vielleicht Herr Sommerfeld?

BGH-Urteil

20 Antworten

@tetekupe Versuch ihn mal mit @Sommerfeld zu rufen. Allerdings war er daß letzte Mal im Oktober 22 aktiv. Er hat sich auch mehr auf die 3.0L Audis "eingeschossen" gehabt.

Hast Du vom KBA irgendetwas (Schreiben) bekommen?

Hallo,

also wir warten noch auf die Urteilsgründe. Es sieht sehr danach aus, als ob es dann wieder Schadensersatz gibt. Aber seriös kann man das erst sagen, wenn das Urteil schriftlich begründet ist. Da hatten die Damen und Herren zwar fast zwei Monate Zeit, haben es aber noch nicht geschafft...

Okay, ich melde mich dann gern.

Ein sehr seltsames Urteil und auch rein politisch zu sehen. Es sind nämlich nur deutsche Hersteller betroffen. Als man gegen Fiat vorging (Wohnmobile) haben die Italiener einfach abgewunken. Wir haben das Auto seinerzeit so zugelassen und damit basta. So verhalten sich auch die Franzosen. Dieser Diesel, der bei MB und bei Peugot oder Renault eingesetzt wird, wird nur im deutschen Fahrzeug bemängelt. Man will einfach die Autoindustrie kaputtmachen. Da wollen Leute Schadensersatz für ein 6 Jahre altes Fahrzeug beanspruchen, mit dem sie bisher zufrieden waren? Wer sich ein wenig mit dieser Materie auskennt, wird feststellen, dass das Thermofenster von Ingenieuren und nicht von Juristen geplant wurde. Aber Juristen versuchen völlig aus der Lauft gegriffene Ansprüche umzusetzen.

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Das mit dem Thermofenster kann man unterschiedlich begründen. Anscheinend waren die nicht technisch notwendig, aber haben gut geholfen, den Adblue Verbrauch so zu reduzieren, dass nur zu den Inspektionen nachgefüllt werden musste. Ich glaube schon, dass es technisch eine Lösung ohne so kleine Thermofenster gab.
Das KBA hat einfach zu gerne die Begründung geglaubt.
Es ist eine EU Entscheidung, aber natürlich können die einzelnen Länder für sich entscheiden, ob sie dem Nachgehen wollen. In den USA war es keine Frage, ob Entschädigung zu zahlen ist.
Bis jetzt hat das KBA den deutschen Herstellern viel durchgehen lassen. Ich finde es gut, wenn es dann auch mal „etwas auf die Finger“ gibt. Die Hersteller müssen auch mal lernen, wo die Grenze der „Kundenverarschung“ ist.

Welcher Kunde wurde denn hier verarscht? Ich kann die Notwendigkeit des Thermofensters nicht beurteilen und muss mich auf die Aussagen von "Experten" verlassen. Diese sagen, dass das Thermofenster in erster Linie dem Motorschutz dient und die EU - Vorgaben einfach aus der Luft gegriffen sind (siehe auch EU7). Man will die Verbrennermotoren einfach kaputtmachen, ohne das eine normalpreisige Alternative besteht. Diese E-Karren sind derzeit noch nicht für den Wechselbetrieb geeignet und die Wenigsten können sich zwei Autos erlauben. Ein Weg wäre schon die österreichische Wechselkennzeichenlösung. Die wurde hier aber abgelehnt, weil dann Steuereinnahmen fehlen.

Wenn die Experten der Autohersteller das gut hätten begründen können, hätten die anderen Experten nicht das Gegenteil behaupten können.
Auch die EU7 Vorgaben sind nicht aus der Luft gegriffen. Das die Hersteller natürlich versuchen, die so weit wie möglich zu reduzieren, ist natürlich auch klar.
Aber wenn man vorher „gut Geschimpft“, hat kann man später die Erhöhung der Gewinne nach der EU7 begründeten Preiserhöhung gut begründen. Natürlich ist es ein technischer Aufwand, aber nicht unmöglich.
Doch lieber den Verbrenner sauberer machen und ggf unrentabler, als die „dreckigere“ Variante früher verbieten zu müssen. Man hat ja schon in der 60er Jahren gelernt (Ruhrgebiet) dass man die Umwelt nicht unbegrenzt belasten kann. Und es wird immer erst gehandelt, wenn die Auswirkungen schon deutlich sichtbar werden. Und natürlich gibt es immer Gegenargumente oder sogar „Leugner“, die meist entstehen, da finanzielle Nachteile zu erwarten sind.

Jeder Ansatz unsere Luft sauberer zu bekommen ist ein guter Ansatz. Wir haben nur diese eine Welt und jegliche Verschmutzung ist zu unserem Nachteil. Diese Erkenntnis scheint aber nur sehr langsam seinen Weg in das Bewusstsein vieler Menschen zu finden.

Sagen wir mal so, ein Thermofenster als Schutz für den Motor ist nichts aussergewöhnliches. Das Problem liegt in dem Betriebsbereich. Die Thermofenster greifen halt teilweise schon bei normalen europäischen Temperaturen. Der Vorwurf hier liegt darin begründet, wenn die Einrichtung schon bei +15°C greift, ist sie im Grunde genommen fast immer aktiv. Diesen Einwand kann ich nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich:

- die billig Lösung dazu. Dem Motor wird mittels Update gesagt: Du befindest ab jetzt immmer im Prüfmodus. Das kann auf Dauer nicht gesund sein.

- den Leuten vorzugauckeln, daß ein Stromer die bessere Wahl ist. Akku als Hauptenergiequelle ist einfach irrsin. Reifenabrieb ist beim Stromer ebenfalls (durch daß immer vorhandene starke Drehmoment des Elektroantriebs) höher.

- warum werden die Autofahrer ge****t? Der Schwerindustrie oder Schifffahrt kommt "frei" davon. Da wird nix bestraft oder gemacht.

Der Prüfmodus, ist doch nur der Modus, der für die Freigabe verwendet wurde. Die Alternative ist der „Schummelmodus“.
Warum soll ein Prüfmodus= Normalbetrieb ein Nachteil sein?

Das Drehmoment könnte man leicht reduzieren(Eco Mode) würde auch Energie sparen.
Reduziert nur etwas des Fahrspass.

Die Diskussion über Akku würde in ein anderes Thema verlagern: da treffen „Weltanschauungen“ aufeinander, die woanders schon diskutiert wurden, genauso wie der „Schutz“ der Scherindustrie oder Schifffahrt, was nichts mehr mit Auto zu tun hat.
Man muss reduzieren wo man kann. Hier geht es um die Möglichkeiten beim Auto.

Gemeint war der Prüfstandmodus. Also der Schummelmodus. Stickoxide kommen durch hohe Brennraumtemperaturen zustande. Die kannst Du z.B. ganz "billig" über eine hohe AGR Rate reduzieren. Das dabei z.B. der Motor versottet, wird dabei ignoriert.

Du sagst man muß reduzieren, wo man kann. Sprich also überall und auf jeden Gebiet. Das wird aber eben nicht gemacht.

Mir sind diese technischen Begründungen für Thermo-Fenster-blablabla völlig egal, allein die Feststellung, dass irgendwas an dem Wagen unzulässig ist, hat Auswirkungen auf den Wert und die Argumentation potenzieller Käufer.

Wenn es eine aussichtsreiche Grundlage für erfolgreiche Klagen gibt, werde ich diese Möglichkeit definitiv nutzen. Wer etwas zu verschenken hat, kann sich ansonsten gern bei mir melden.

Darum dreht es sich doch gar nicht und ich würde auch so handeln. Ich betrachte nur die derzeitige Hetze gegen Autos als unverschämt und nur zu unserem Nachteil. Spätestens, wenn auch du dir kein Auto mehr leisten darfst, wirst du meine Bedenken verstehen.

Im Übrigen hast du irgendwelche Probleme mit dem Fahrzeug gehabt? Die kommen nämlich jetzt.

Da jetzt wieder überall unsere juristischen "Helfer" auftauchen werden. Ein Freund von mir ist gegen seine private Krankenkasse vorgegangen. Ihm wurde suggeriert, dass ihm hundert / tausende von Euros zustehen. Nach rund 3 Jahren kam das finale Urteil. Ihm wurden 50 € zugesprochen. Die Einzigen, die verdient haben, waren die Juristen

Hoffentlich eskaliert die Geschichte noch richtig.

Würde meinen 2016'er B8 Euro6 TDI ohne AdBlue gerne auch all die Jahre für lau gefahren haben.

Ein Arbeitskollege hat vor 3-4 Jahren seinen Golf 6 mit dem E189 ebenfalls trotz mehr als 240TKM und glaube 6 Jahren Nutzung ohne jeglichen Nutzabschlag von VW zum Neukaufpreis "rückgekauft"(und weggepresst) bekommen - wenige Monate bevor das KBA die Kiste aus dem Verkehr gezogen hätte.

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