Bezieht sich die VK und die SF Klasse nun auf das Auto oder den Fahrer?

Wir haben in unserem Haushalt 2 Autos mit zwei Versicherungen - beides getrennt, allerdings bei der gleichen Versicherung - eines läuft auf mich, das andere auf meine Freundin. Wir sind in der Versicherung des anderen aber jeweils als zusätzlicher Fahrer eingetragen da wir wir durchaus die Fahrzeuge wechseln.

Ich frage mich nur gerade was passiert wenn wir einen selbstverschuldeten Unfall haben. Nehmen wir an ich fahre gegen eine Wand mit ihrem Auto (oder umgekehrt) - würde das nun über ihre Versicherung gehen und sie würde dann hochgestuft werden, oder über meine?

Und wie sieht es aus wenn ich ein fremdes Fahrzeug fahre? Z.B. ein Bekannter kauft sich ein neues Auto und ich möchte es auch gerne mal ausprobieren und dann passiert etwas (oder ich lasse jemand anderes mit meinem Auto fahren). Nachdem wir in der Versicherung ja den Fahrerkreis eingegrenzt haben darf ich doch niemanden ans Steuer lassen, auch nicht für 1-2km um das Auto mal zu testen. Haftet der Fahrer trotzdem für Schäden? Wäre so etwas über eine Privathaftpflicht abgedeckt?

Wahrscheinlich gibt es diese Frage schon, aber ich konnte keinen eindeutigen Suchbegriff definieren um das im Forum rauszufiltern. Daher bin ich für Antworten dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@falc410 schrieb am 7. September 2015 um 12:23:38 Uhr:


(I) Nehmen wir an ich fahre gegen eine Wand mit ihrem Auto (oder umgekehrt) - würde das nun über ihre Versicherung gehen und sie würde dann hochgestuft werden, oder über meine?

(II) Und wie sieht es aus wenn ich ein fremdes Fahrzeug fahre?
(III) Nachdem wir in der Versicherung ja den Fahrerkreis eingegrenzt haben darf ich doch niemanden ans Steuer lassen, auch nicht für 1-2km um das Auto mal zu testen.
(IV) Haftet der Fahrer trotzdem für Schäden?
(V) Wäre so etwas über eine Privathaftpflicht abgedeckt?

(I) Der Schadenfreiheitsrabatt hatte immer einen Inhaber, den sogenannten "SF-Inhaber" oder "SF-Berechtigten". Im 0815 Fall stimmen SF-Inhaber und der Versicherungsnehmer überein. Wird durch ein Fahrzeug ein Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden gemeldet wirkt, dass auf den SFR, der für den Vertrag vereinbart wurde. In der Regel ist as der SFR des Versicherungsnehmers.

(II) Bzgl. des SFR siehe I
Bei Ver- und Entleihe ist immer Obdacht geboten. Das was ich in III-V erkläre gilt in beiden Fällen (Ver- und Entleihe).

(III) Versicherungsschutz besteht unabhängig vom angegeben Fahrerkreis für jeden Fahrer, sofern dieser berechtigt ist das Fahrzeug zu führen. Ein nicht berechtigter Fahrer ist in diesem Zusammenhang nicht ein Fahrer, der nicht eingetragen ist, sondern ein Fahrer den Du nicht berechtigst Dein Fahrzeug zu führen. Der Passus in den Bedingungen stellt darauf ab, dass man verhindern möchte, dass ein Dieb Versicherungsschutz hat, denn letztlich ist auch dieser erst einmal nur ein Fahrer. Die Tarifmerkmale Nutzerkreis und Fahreralter sind Tarifmerkmale und sind zum tarifieren da, also zur Ermittlung der Prämie.

Autos und Frauen verleiht man nicht - und das mit Recht.
Ein weiterer Punkt zu III, der Dich vermutlich eher bei einer Entleihe interessiert, ist der Fakt, dass Du kein Anspruch hast, dass der Geschädigte seine Kasko in Anspruch nimmt; Du jedoch für den Schaden haftest (IV). Aus Sicht des Geschädigten steht ein Anspruch aus dem Kaskovertrag parallel zur deliktischen Haftung des Fahrers.

Im Schlimmsten Fall verursacht Du als Leihnehmer somit einen Schaden und muss zum einen

  • den Fahrzeugschaden und zum anderen
  • den Schaden durch die Hochstufung in der Haftpflicht

aus eigener Tasche bezahlen.

(V) In der Privathaftpflicht gibt es die sogenannte Benzinklausel, die sagt, dass kein VS besteht, wenn man Schäden verursacht die in Verbindung mit der Verwendung eines Kfz stehen.

Tipp: Sofern ihr nicht "quasi-verheiratet" seid, würde ich davon Abstand die Autos zu tauschen, das gibt nur stunk.

Gruß

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Zitat:

@Frage234 schrieb am 7. September 2015 um 13:38:15 Uhr:


Vollständig beschrieben sieht für mich anders aus...
Ich bezog mich ja erstmal nur auf die Haftpflicht und darauf, dass der Unfall durch eine im Vertrag explizit ausgeschlossene Fahrergruppe zustande kam.
Meine anderen Weisheiten hab ich ja schon entfernt, da sie augenscheinlich nicht stimmten 😉

Der Fahrerkreis hat grundsätzlich nichts mit den Leistungen in der Haftpflicht zu tun.

Und auch bei den meisten Versicherungen nichts mit der Kasko.
Ausnahmen bestätigen hier aber auch die Regel. Die Deutsche Internetversicherung z.B. kürzt in einem Tarif um 10% in der Kasko, wenn ein nicht eingetragener Fahrer den Schaden verursach hat.

Regressforderungen, nur weil ich mein Auto verliehen habe, gibt es nicht.

Was es noch gibt, sind unberechtigte Fahrer. Wenn z.B. jemand mein Auto stiehlt.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich mein Auto an einen Bekannten verleihe, der nicht als Fahrer in der Police eingetragen ist.

Ok danke, daraus kann ich auch noch was Neues für mich lernen 😉

Zitat:

@falc410 schrieb am 7. September 2015 um 13:44:26 Uhr:


Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Zitat:

@falc410 schrieb am 7. September 2015 um 13:44:26 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 7. September 2015 um 13:00:17 Uhr:


Tipp: Sofern ihr nicht "quasi-verheiratet" seid, würde ich davon Abstand die Autos zu tauschen, das gibt nur stunk.
Gruß
Meinst du jetzt stunk untereinander - sprich das wir uns zusätzlich streiten - oder Probleme gegenüber der Versicherung? Im Moment führen wir einen gemeinsamen Haushalt aber noch nicht verheiratet. Ich gehe mal von ersterem aus, der Versicherung dürfte es ja egal sein ob verheiratet oder nicht.

ich meinte ersteres.

ich kann ja nicht beurteilen wie weit ihr seit :-) . daher die aussage.
wenn man zwei monate zusammen ist, ist das was anderes, als wenn man schon jahre zusammenlebt (daher quasi verheiratet) und womöglich noch in froher erwartung :-)

nein, das geht mich auch alles garnichts an.
Die Rechtsfolgen habe ich Dir aufzeigt. Mit der Versicherung bekommt ihr keine Probleme. Ich wollte Dir nur aufzeigen, dass die Gefahr ggf. droht, dass der Haussegen schief hängt.

Bei Fragen, fragen.

Zitat:

@Frage234 schrieb am 7. September 2015 um 13:59:52 Uhr:


Gut seh ich jetzt, Kann man aber auch besser berichtigen, als mit "kompletter Blödsinn", v.a. da ja einigermaßen klar wird, worauf ich rauswill 😉

alles cool, leute.

es gibt halt einige leute hier im Forum, die systematisch die aussagen von fachleuten als falsch darstellen, ausschließlich mit dem Zweck gegen die Versicherungswirtschaft zu wettern.

Wie schon öfters geschrieben, ist das für uns natürlich nervig, da wie uns in unserer Freizeit bemühen leuten zu helfen und dann solche leute kommen. zudem ist das auch für den Ratsuchenden nicht ganz ungefährlich, weil der natürlich im zweifel nur bedingt zwischen richtig und falsch unterscheiden kann.

Daher reagieren wie sehr empfindlich (in diesem Fall für mein Geschmack zu empfindlich), wenn leute, die etwas posten, was hinten und vorne jeglicher Fachlichkeit entbeehrt.

Bei Dir kann ich die Systematik nicht erkennen. Du hast einfach Deine Meinung gepostet, die halt falsch ist, aber dazu haben wir nun mal Meinungsfreiheit, will sagen, dass es aus meiner Sicht komplett in Ordnung ist, was Du gemacht hast, nur halt falsch :-)

Das Verhalten der Deutschen Internetverischerung wäre im übrigen in der Form rechtswidrig, aber bitte diskutiert - sofern Interesse besteht - dies in einem anderem Thread!

Danke + Gruß

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