Bewusster Verzicht auf die Gebrauchtwagengarantie

Hi zusammen,

ich hole heute einen Mazda 2 von 2005 mit 107tkm auf der Uhr vom Händler ab.

Im Kaufpreis ist bereits die GGG Gebrauchtwagengarantie enthalten, die jedoch in meinen Augen für den Popo ist - hierzu habe ich eine sehr wichtige Frage, ich habe über die Suche zwar Feedback zu GGG gefunden, aber nichts zu meiner Frage. Die Fakten und Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sind mir bekannt 🙂 Ich glaube die Frage könnte für andere User auch ganz interessant sein.

wichtigste Fakten zu der GGG Garantie:

- innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe eine Durchsicht in einer Vertragswerkstatt (wollte ich eig. selbst machen, bei einem Kaufpreis von 2700 und dem alter sehe ich nicht unbedingt ein den Wagen in einer Vertragswerkstatt pflegen und warten zu lassen)
- bei der Laufleistung nur 40% Erstattung auf die Teile, 100% auf den Arbeitslohn
- Zubehör und Anbauteile die nicht durch den Hersteller zugelassen sind, lassen die Garantie erlischen (PKW hat getönte Scheiben, umgebaute Radioblende für ein DIN1 Radio und einen Sportauspuff und deshalb vermute ich, dass die Garantie eh nicht greifen wird)

Meine Fragen hierzu sind:

- Wenn ich die Garantie nehmen sollte, muss ich dann im Schadensfall zuerst auf diese zurückgreifen? Oder kann ich gleich direkt zum Händler gehen und die Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen (6 Monate nach dem Kauf müsste er den Schadenfall komplett auf seine Kosten reparieren, die Garantie wiederrum übernimmt nur einen Teil der Kosten)

- Ich überlege auf die Garantie zu verzichten und dadurch eventuell noch 100-200 € von Preis abzuknüpfen (da die Garantie in meinen Augen eh nicht greifen wird und wenn die Kiste die ersten 6 Monate hält, wird sie vermutlich auch danach weiterfahren)

Im Prinzip sichert die Garantie mehr den Händler als mich ab, da die meisten Kunden etwaige Schäden über die Garantie laufen lassen werden anstatt über die Gewährleistung zu gehen. Ich überlege heute bei der Übergabe den Abschluss der Garantie zu verweigern. Oder muss ich die mitnehmen wenn der Händler diese in der Anzeige aufgeführt hat?

Was denkt ihr? GGG erntet im Netz ausschließlich negatives Feedback.

VG
Jakub

Beste Antwort im Thema

Hi,

vermutlich wird der Händler auf die Garantie bestehen und/oder dir auch keinen Nachlass einräumen wenn du drauf verzichtest.

Die Gewährleistung hast du immer egal ob mit oder ohne Garantie. Aber Vorsicht bei einem alten Gebrauchten mit über 100tkm sind weder Garantie noch Gewährleistung Garant für ein sorgenfreies Autofahren.

Verschleißteile sind da grundsätzlich ausgenommen und bei über 100tkm kann vieles unter verschleiß fallen, es ist daher falsch du denken das sich der Händler die ersten 6 Monate kostenlos um alles kümmern muss.

Gruß Tobias

31 weitere Antworten
31 Antworten

Moin,

Das wird spannend - kann der Händler zu 99.9% nicht, weil die Tatsache, der Motor läuft grade - nichts mit einem bereits angelegten, aber noch nicht offenkundigen Mangel zu tun hat. Dieser Beweis ist vermutlich deutlich teurer als den Motor instandzusetzen ... oder bei Standardmodellen so teuer, dass man nix mehr dran verdienen könnte.

MfG Kester

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Februar 2016 um 13:10:07 Uhr:



Zitat:

Das Ding an der bescheuerten Garantie ist, dass diese bei meiner Laufleistung (Gruppe 100 bis 150tkm) nur 40% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten übernommen werden - wenn da der Motor defekt ist, dann lass ich das eigentlich lieber über die Gewährleistung abwicklen, da ich bei der Garantie dazuzahlen muss.

Versteht ihr? Meine Sorge ist, dass ich dann verpflichtet bin, die Garantie mit SB zu nutzen, obwohl ich eine Gewährleistung habe, die eventuell den Schaden komplett abdeckt.

VG
Jakub

Ich bin mir doch nicht so sicher, ob du wirklich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verstanden hast! 😉

Wenn der Motor defekt ist, dies beim Kauf aber noch nicht war, der Händler dies nachweisen kann (in den ersten 6 Monaten / danach musst du nachweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war), kannst du dir die Gewährleistung da hinpacken, wo die Sonne nicht scheint. Sie greift dann nicht. 😉

Doch, ich habs schon verstanden :-) In dem von dir beschriebenen Fall ist die Garantie selbstverständlich nützlich - aber grundsätzlich zur Gewährleistung - wie soll der VK vor der Beweislastumkehr schon nachweisen, dass der Defekt nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag. Passiert so gut wie nie. Genauso wie fast nie ein Käufer in der Lage ist, die Gewährleistungsansprüche nach den 6 Monaten durchzusetzen.

VG

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. Februar 2016 um 13:07:08 Uhr:


Moin,

Meine Sicht der Dinge ... die meisten Garantien oder Reparaturveesicherungen mit günstigen Tarifen decken Punkte der Gewährleistung ab oder knapp mehr. In dem Sinne dienen sie in den ersten 6 Monaten weniger der Absicherung des Käufers - der hat da erst etwas ab 6 Monaten von - als der des Verkäufers. Bei einem Gewährleistungsanspruch - zuerst beim Verkäufer reklamieren, da der dir keine Selbstbeteiligung aufbrummen kann, wenn es dafür nicht sehr gute Gründe gibt (z.B. wenn das Auto durch einen Grund einen Mehrwert erfährt - passiert aber fast nie). D.h. ob der Verkäufer dann einen Teil refinanziert indem er die Garantie in Anspruch nimmt kann dir Latte sein. Ist der Käufer so blond es direkt über die Garantie zu machen - OHNE dem Verkäufer Nachbesserung zu ermöglichen, dann hat der Verkäufer doppelt gewonnen.

Wenn du also auf die Garantie verzichten woloen würdest - müsste der Verkäufer das Auto theoretisch teurer machen, da er eine höhere Rücklage für Reparaturen und Ansprüche deinerseits bilden muss.

Und Nein - die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht - die kann der Händler nicht außer Kraft setzen - mit Ausnahme er stellt dich BESSER wie z.B. bei einer Vollgarantie.

MfG Kester

Vielen Dank die, sehr spannende Antwort - du hast mich auf etwas gebracht, was ich bisher gar nicht auf dem Schirm hatte. Macht aber total Sinn, dass er dann ein höheres Risiko tragen würde.

VG

Zitat:

@hemakka schrieb am 25. Februar 2016 um 13:40:40 Uhr:



Doch, ich habs schon verstanden :-) In dem von dir beschriebenen Fall ist die Garantie selbstverständlich nützlich - aber grundsätzlich zur Gewährleistung - wie soll der VK vor der Beweislastumkehr schon nachweisen, dass der Defekt nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag. Passiert so gut wie nie. Genauso wie fast nie ein Käufer in der Lage ist, die Gewährleistungsansprüche nach den 6 Monaten durchzusetzen.

VG

Da magst du recht haben. Ich verstehe aber auch die Händler, dass bei solchen Fahrzeugen in diesem Alter, der Laufleistung und dem recht geringen Preis, ein Auto an Privat nur mit Abschluss einer Garantie verkauft wird. Ich tippe darauf, dass dir der Händler heute Mittag ähnlich erklären wird. Es sichert den Händler ab. Ansonsten müsste er den Wagen ausschließlich an Gewerbe oder Export verkaufen, bzw. deutlich teurer anbieten, damit er sich für eventuelle Gewährleistungsansprüche absichern kann.

Dann denken wir mal positiv und hoffen, dass du mit deinem neuen weder Gewährleistung noch Garantie in Anspruch nehmen musst. 🙂

Ähnliche Themen

Wenn ich jetzt der Händler wäre und das hier lesen würde, dann würde ich Dir das Fahrzeug gar nicht verkaufen.

Schon dieses abwertende "Kiesplatzhändler" ist zum K.....

Es geht um ein Auto, welches 11 Jahre alt ist. Im Verhältnis zum ehemaligen Neupreis und der vernünftigen Laufleistung im großen und ganzen ein gutes Angebot. Glaspaläste haben sowas nun mal nicht.

Zitat:

@hemakka schrieb am 25. Februar 2016 um 09:25:53 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2016 um 09:23:38 Uhr:


Hi,

das ist im Prinzip deine Sache. Aber da Gewährleistung normal besser ist sollte man natürlich diese anstreben, ob der Händler ggf. einen teil der kosten über die Garantieversicherung zurückholen kann, kann dir eigentlich egal sein.

Gruß Tobias

Danke dir. Dann schaue ich mal was der gute heute Nachmittag sagt. Ganz ehrlich, nie wieder Gebrauchtwagen von Kiesplatzhändler (auch wenn dieser recht vernünftig erscheint und sein Kiesplatz schön gepflastert ist). Das nächste Mal zahl ich lieber was ab und hab dafür Ruhe.

Zitat:

@hemakka schrieb am 25. Februar 2016 um 13:03:46 Uhr:


wenn da der Motor defekt ist, dann lass ich das eigentlich lieber über die Gewährleistung abwicklen, da ich bei der Garantie dazuzahlen muss.

Nö, nicht in den ersten 6 Monaten. Was da die Garantie nicht übernimmt zahlt der Händler (sofern kein Verschleiß).

PS. Ja, die GGG Garantie ist an der Grenze zum Lächerlichen (wenn nicht sogar drüber).

Gruß Metalhead

@metalhead79 : naja, nicht nur GGG, alle Reparaturversciherung sidn hier fast gleich.
Unterscheiden sich nur in Nuancen...

Dennoch, in einem Schadenfall, auserhalb der Gewährleistung, dennoch interessant.
Denn, besser 50% an Teilen bezahlen, als 100% für Teile % Arbeit..denn, die
Arbeitszeit kann schon mal höher als der Preis für die Teile ausfallen.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 26. Februar 2016 um 11:07:06 Uhr:


Denn, besser 50% an Teilen bezahlen, als 100% für Teile % Arbeit..denn, die
Arbeitszeit kann schon mal höher als der Preis für die Teile ausfallen.

Richtig, allerdings sind geschickterweise alle Teile ausgeschlossen die üblicherweise kaputt gehen.

Ansaug- und Abgastrakt sind ausgeschlossen, ebenso Elektronik.

Was bleibt da noch? Kapitaler Kolbenfresser.

Ich meine gut, der Gau wäre abgedekt, kommt aber recht selten vor (daher ein sicheres Plus für die Versicherer, klar, sonst würden die es nicht machen).
Allerdings wäre es doch zumindest beruhigend und als Händler würde ich logischerweise auch nichts ohne die Garantie verkaufen wollen.

Gruß Metalhead

..hmm,
stimmt so nicht, selbst "Komforelektronik" kann mann mitversichern, ist halt nur
eine Frage, welche Garantie mann abschließt.. 🙂
Basic, Komfort od. Premium.

Anonsten, es gibt durchaus auch alternativen, wie z.b.
https://secure-car-px.rtrk.de/#portfolio

Fakt ist, die Reparaturversicherung hört i.d.R. bei 10-Jahren Fahrzeugalter
oder 150 / 200.tsd km. auf.
D.h. ist das Fahrzeug älter od. hat mehr km. drauf, dann nützt die Garantie
nix, höchsten zum Grill anzünden 😁 😁

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 26. Februar 2016 um 11:24:23 Uhr:


D.h. ist das Fahrzeug älter od. hat mehr km. drauf, dann nützt die Garantie
nix, höchsten zum Grill anzünden 😁 😁

Na immer hin! 😁

Ich verstehe nicht, warum hier immer auf den Garantieanbietern herumgeritten wird.

Es wird eine Versicherung angeboten, welche bestimmten Regeln unterliegt. Maximales Fahrzeugalter, Schadensregulierung gestaffelt nach Laufleistung und Inspektionen während der Versicherungsadauer müssen eingehalten werden. Versichert sind bestimmte Bauteile und wenn ein Schaden an einem dieser Bauteile eintritt, dann zahlen die Versicherer auch das, was in den Garantiebedingungen steht.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 26. Februar 2016 um 12:06:41 Uhr:


Ich verstehe nicht, warum hier immer auf den Garantieanbietern herumgeritten wird.

Es wird eine Versicherung angeboten, welche bestimmten Regeln unterliegt. Maximales Fahrzeugalter, Schadensregulierung gestaffelt nach Laufleistung und Inspektionen während der Versicherungsadauer müssen eingehalten werden. Versichert sind bestimmte Bauteile und wenn ein Schaden an einem dieser Bauteile eintritt, dann zahlen die Versicherer auch das, was in den Garantiebedingungen steht.

...ebend, versteh ich auch nicht.
Ich finde es sogar gar nicht mal so schlecht, dass es die "Dinger" gibt, vor allem
für ältere Gebrauchte.
Und, wenn bei einem Mangel, in den ersten 6-Monate, der Händler über die Garantie
abwickelt und die SB dann trägt, oder alles aus eigener Tasche bezahlt, isse mir am Ende
egal.
Hauptsache, ich bezahle nix für die Behebung 😉

Ist halt irgendwo ein "geben & nehmen".

Grüße

Ohne alles gelesen zu haben bei uns ist das mit der Garantie so gelaufen:

Auto defekt.

Händler angerufen. Dieser sagt such dir eine Werkstatt aus und lass repariern.

Garantie übernimmt den zugesicherten Teil. Wir zahlen die SB gehn damit zum Händler und er gab uns den Betrag.

Bis jetzt 2 mal in Anspruch genommen.

Somit klar für die Garantie!

Moin,

Die Kritik ist nicht ganz unbegründet - es gibt einfach verschiedene Tarife da - die einfach nix taugen, aber gut - was erwartet man auch für 200€ ;-) Sprich - bevor man ja sagt - sollte man dringend prüfen, was sie denn abdeckt und wie sie das abdeckt. Denn es kann schlau sein, lieber 2-300€ mehr zu zahlen, wenn dann der wirklich bessere Tarif zum tragen kommt. Denn so wie es doofe Tarife gibt - gibt es auch ganz gute.

MfG Kester

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 29. Februar 2016 um 16:05:57 Uhr:


Ohne alles gelesen zu haben bei uns ist das mit der Garantie so gelaufen:

Auto defekt.

Händler angerufen. Dieser sagt such dir eine Werkstatt aus und lass repariern.

Garantie übernimmt den zugesicherten Teil. Wir zahlen die SB gehn damit zum Händler und er gab uns den Betrag.

Bis jetzt 2 mal in Anspruch genommen.

Somit klar für die Garantie!

..genau datt mein' ich, ist doch für beide Parteien eigentlich o.k.
Einizges Problem was ich hier sehe, ist, dass die "Garantie" auf Dauer immer teurer
wird, denn, wenn jeder / viele Händler so vorgehen und dadurch die gestzl.
Gewährleistung "umgehen", entstehen den Versicherung immer mehr Kosten durch
solche "Schäden", die am Ende die gesamte Garantie-"Geimeinschaft" bezahlen darf.

Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen