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Bewusster Verzicht auf die Gebrauchtwagengarantie

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 7:56

Hi zusammen,

ich hole heute einen Mazda 2 von 2005 mit 107tkm auf der Uhr vom Händler ab.

Im Kaufpreis ist bereits die GGG Gebrauchtwagengarantie enthalten, die jedoch in meinen Augen für den Popo ist - hierzu habe ich eine sehr wichtige Frage, ich habe über die Suche zwar Feedback zu GGG gefunden, aber nichts zu meiner Frage. Die Fakten und Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sind mir bekannt :) Ich glaube die Frage könnte für andere User auch ganz interessant sein.

wichtigste Fakten zu der GGG Garantie:

- innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe eine Durchsicht in einer Vertragswerkstatt (wollte ich eig. selbst machen, bei einem Kaufpreis von 2700 und dem alter sehe ich nicht unbedingt ein den Wagen in einer Vertragswerkstatt pflegen und warten zu lassen)

- bei der Laufleistung nur 40% Erstattung auf die Teile, 100% auf den Arbeitslohn

- Zubehör und Anbauteile die nicht durch den Hersteller zugelassen sind, lassen die Garantie erlischen (PKW hat getönte Scheiben, umgebaute Radioblende für ein DIN1 Radio und einen Sportauspuff und deshalb vermute ich, dass die Garantie eh nicht greifen wird)

Meine Fragen hierzu sind:

- Wenn ich die Garantie nehmen sollte, muss ich dann im Schadensfall zuerst auf diese zurückgreifen? Oder kann ich gleich direkt zum Händler gehen und die Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen (6 Monate nach dem Kauf müsste er den Schadenfall komplett auf seine Kosten reparieren, die Garantie wiederrum übernimmt nur einen Teil der Kosten)

- Ich überlege auf die Garantie zu verzichten und dadurch eventuell noch 100-200 € von Preis abzuknüpfen (da die Garantie in meinen Augen eh nicht greifen wird und wenn die Kiste die ersten 6 Monate hält, wird sie vermutlich auch danach weiterfahren)

Im Prinzip sichert die Garantie mehr den Händler als mich ab, da die meisten Kunden etwaige Schäden über die Garantie laufen lassen werden anstatt über die Gewährleistung zu gehen. Ich überlege heute bei der Übergabe den Abschluss der Garantie zu verweigern. Oder muss ich die mitnehmen wenn der Händler diese in der Anzeige aufgeführt hat?

Was denkt ihr? GGG erntet im Netz ausschließlich negatives Feedback.

VG

Jakub

Beste Antwort im Thema

Hi,

vermutlich wird der Händler auf die Garantie bestehen und/oder dir auch keinen Nachlass einräumen wenn du drauf verzichtest.

Die Gewährleistung hast du immer egal ob mit oder ohne Garantie. Aber Vorsicht bei einem alten Gebrauchten mit über 100tkm sind weder Garantie noch Gewährleistung Garant für ein sorgenfreies Autofahren.

Verschleißteile sind da grundsätzlich ausgenommen und bei über 100tkm kann vieles unter verschleiß fallen, es ist daher falsch du denken das sich der Händler die ersten 6 Monate kostenlos um alles kümmern muss.

Gruß Tobias

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Hi,

vermutlich wird der Händler auf die Garantie bestehen und/oder dir auch keinen Nachlass einräumen wenn du drauf verzichtest.

Die Gewährleistung hast du immer egal ob mit oder ohne Garantie. Aber Vorsicht bei einem alten Gebrauchten mit über 100tkm sind weder Garantie noch Gewährleistung Garant für ein sorgenfreies Autofahren.

Verschleißteile sind da grundsätzlich ausgenommen und bei über 100tkm kann vieles unter verschleiß fallen, es ist daher falsch du denken das sich der Händler die ersten 6 Monate kostenlos um alles kümmern muss.

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 8:10

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2016 um 09:08:26 Uhr:

Hi,

vermutlich wird der Händler auf die Garantie bestehen und/oder dir auch keinen Nachlass einräumen wenn du drauf verzichtest.

Die Gewährleistung hast du immer egal ob mit oder ohne Garantie. Aber Vorsicht bei einem alten Gebrauchten mit über 100tkm sind weder Garantie noch Gewährleistung Garant für ein sorgenfreies Autofahren.

Verschleißteile sind da grundsätzlich ausgenommen und bei über 100tkm kann vieles unter verschleiß fallen, es ist daher falsch du denken das sich der Händler die ersten 6 Monate kostenlos um alles kümmern muss.

Gruß Tobias

Nein nein, um gottes willen, mir ist klar, dass wir hier eine alte gebrauchte Kiste kaufen wo was dran sein kann und bereits viel Verschleiß stattgefunden hat. Ich mach mir da nix vor.

Gut, angenommen er besteht darauf die Garantie drinnen zu lassen - kann ich mir im Schadensfall aussuchen, wer sich kümmern muss (vorausgesetzt es ist ein Teil welches von der Garantie / Gewährleistung abgedeckt ist)? Oder immer zuerst über die Garantie?

VG

Jakub

Hi,

das ist im Prinzip deine Sache. Aber da Gewährleistung normal besser ist sollte man natürlich diese anstreben, ob der Händler ggf. einen teil der kosten über die Garantieversicherung zurückholen kann, kann dir eigentlich egal sein.

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 8:25

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2016 um 09:23:38 Uhr:

Hi,

das ist im Prinzip deine Sache. Aber da Gewährleistung normal besser ist sollte man natürlich diese anstreben, ob der Händler ggf. einen teil der kosten über die Garantieversicherung zurückholen kann, kann dir eigentlich egal sein.

Gruß Tobias

Danke dir. Dann schaue ich mal was der gute heute Nachmittag sagt. Ganz ehrlich, nie wieder Gebrauchtwagen von Kiesplatzhändler (auch wenn dieser recht vernünftig erscheint und sein Kiesplatz schön gepflastert ist). Das nächste Mal zahl ich lieber was ab und hab dafür Ruhe.

Zitat:

@hemakka schrieb am 25. Februar 2016 um 09:25:53 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2016 um 09:23:38 Uhr:

Hi,

das ist im Prinzip deine Sache. Aber da Gewährleistung normal besser ist sollte man natürlich diese anstreben, ob der Händler ggf. einen teil der kosten über die Garantieversicherung zurückholen kann, kann dir eigentlich egal sein.

Gruß Tobias

Danke dir. Dann schaue ich mal was der gute heute Nachmittag sagt. Ganz ehrlich, nie wieder Gebrauchtwagen von Kiesplatzhändler (auch wenn dieser recht vernünftig erscheint und sein Kiesplatz schön gepflastert ist). Das nächste Mal zahl ich lieber was ab und hab dafür Ruhe.

..warum nicht ?

Es gibt durchaus gute und ehrliche Händler, denn, auch in den Glasplaästen ist nicht

alles "Glas" was glänzt und, "lustigerweise" habe ich bei den "Kiesplatz Händler"

immer die besseren Deals bzw. Autos bekommen.

Ansonsten, was spricht gegen eine Garantie, so Sachen wie Motor-/Getriebeschaden

können schon arg Teuer werden.. und, daher will sich hier der Händler "absichern".

Warum auch nicht, ist doch völlig legitim. ;)

Also, ich würde JA zur Garantie sagen..

Grüße

Ich stimme da Guzzi zu. Wegen 1-200 € würde ich nicht auf die Garantie verzichten. Sehe die Umbauten auch nicht problematisch an.

Außerdem kannst Du die Garantie auch als Absicherung sehen, falls der "Händler" im Gewährleistungsfall Ärger macht.

am 25. Februar 2016 um 10:46

Ich denke mal die erlöschung der Garantie bezieht sich nur auf die Teile die getauscht wurden und zudem nicht eingetragen bzw für das Fahrzeug zugelassen sind. Wenn das Auto. Ein neues Radio hat, wird man die Garantie bei einem Motorschaden sicherlich nicht verweigern.

Hi,

das Problem sind die Garantiebedinungen, leider ist es gerade bei alten Fahrzeugen häufig so das die Versicherung Mittel und Wege findet nicht zu zahlen. Und selbst wenn sie zahlt, gibt es große Eigenbeteiligungen oder gar Maximalzahlungen. Wenn ein Motorschaden 4000€ kostet aber die Versicherung pro Schadensfall maximal 1500€ zahlt steht man halt da.

Gru? Tobias

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 11:20

Ich werde nachher die Garantiebedingungen studieren. Soweit ich gelesen habe, sind diese bei der GGG, abhängig vom Tarif, nah an der Grenze des lächerlichen (z.B. Ölwechsel mit speziellen GGG Additiven)

am 25. Februar 2016 um 11:33

Wie ich da verstanden habe, habt ihr euch denn Wagen schon gekauft oder nicht? Meiner Meinung nach sind die 100-200 gut investiert und können auch eine Menge Ärger mit Gewährleistung und dem Händler ersparen. Wenn es zum Streitfall kommt und der Händler sich quer stellt, muss man vielleicht ein Jahr gegen klagen und das Ergebnis ist ungewiss. Ich persönlich hätte weder Zeit noch Lust oder nerven für so ein scheiß.

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 12:03

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 25. Februar 2016 um 12:33:46 Uhr:

Wie ich da verstanden habe, habt ihr euch denn Wagen schon gekauft oder nicht? Meiner Meinung nach sind die 100-200 gut investiert und können auch eine Menge Ärger mit Gewährleistung und dem Händler ersparen. Wenn es zum Streitfall kommt und der Händler sich quer stellt, muss man vielleicht ein Jahr gegen klagen und das Ergebnis ist ungewiss. Ich persönlich hätte weder Zeit noch Lust oder nerven für so ein scheiß.

Der Wagen ist angezahlt und wird heute abgeholt.

Das Ding an der bescheuerten Garantie ist, dass diese bei meiner Laufleistung (Gruppe 100 bis 150tkm) nur 40% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten übernommen werden - wenn da der Motor defekt ist, dann lass ich das eigentlich lieber über die Gewährleistung abwicklen, da ich bei der Garantie dazuzahlen muss.

Versteht ihr? Meine Sorge ist, dass ich dann verpflichtet bin, die Garantie mit SB zu nutzen, obwohl ich eine Gewährleistung habe, die eventuell den Schaden komplett abdeckt.

VG

Jakub

Moin,

Meine Sicht der Dinge ... die meisten Garantien oder Reparaturveesicherungen mit günstigen Tarifen decken Punkte der Gewährleistung ab oder knapp mehr. In dem Sinne dienen sie in den ersten 6 Monaten weniger der Absicherung des Käufers - der hat da erst etwas ab 6 Monaten von - als der des Verkäufers. Bei einem Gewährleistungsanspruch - zuerst beim Verkäufer reklamieren, da der dir keine Selbstbeteiligung aufbrummen kann, wenn es dafür nicht sehr gute Gründe gibt (z.B. wenn das Auto durch einen Grund einen Mehrwert erfährt - passiert aber fast nie). D.h. ob der Verkäufer dann einen Teil refinanziert indem er die Garantie in Anspruch nimmt kann dir Latte sein. Ist der Käufer so blond es direkt über die Garantie zu machen - OHNE dem Verkäufer Nachbesserung zu ermöglichen, dann hat der Verkäufer doppelt gewonnen.

Wenn du also auf die Garantie verzichten woloen würdest - müsste der Verkäufer das Auto theoretisch teurer machen, da er eine höhere Rücklage für Reparaturen und Ansprüche deinerseits bilden muss.

Und Nein - die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht - die kann der Händler nicht außer Kraft setzen - mit Ausnahme er stellt dich BESSER wie z.B. bei einer Vollgarantie.

MfG Kester

Hi,

die Pflicht besteht nicht, die Gewährleistung bleibt von einer zusätzlichen Garantie unberührt und 100% gültig auch wenn die Händler es gerne anders sehen ;)

Wobei ich die Händler bei älteren Gebrauchtwagen auch irgendwie verstehen kann, selbst für seriöse Händler kann jeder Gebrauchtwagen sich zu einem Überraschungsei entwickeln und das bei wenigen hundert € Gewinn.

Gruß Tobias

Zitat:

Das Ding an der bescheuerten Garantie ist, dass diese bei meiner Laufleistung (Gruppe 100 bis 150tkm) nur 40% der Materialkosten und 100% der Lohnkosten übernommen werden - wenn da der Motor defekt ist, dann lass ich das eigentlich lieber über die Gewährleistung abwicklen, da ich bei der Garantie dazuzahlen muss.

Versteht ihr? Meine Sorge ist, dass ich dann verpflichtet bin, die Garantie mit SB zu nutzen, obwohl ich eine Gewährleistung habe, die eventuell den Schaden komplett abdeckt.

VG

Jakub

Ich bin mir doch nicht so sicher, ob du wirklich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verstanden hast! ;)

Wenn der Motor defekt ist, dies beim Kauf aber noch nicht war, der Händler dies nachweisen kann (in den ersten 6 Monaten / danach musst du nachweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war), kannst du dir die Gewährleistung da hinpacken, wo die Sonne nicht scheint. Sie greift dann nicht. ;)

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