Beweislastumkehr bei unterstellter Fahruntüchtigkeit wegen Behinderung ?
Moin,
folgender Fall aus der Bekanntschaft:
Eine körperlich behinderte Person fährt seit Jahrzehnten für sie umgebaute Autos. Selbstverständlich unfallfrei und ohne Punkte.
Nun kam ein Schreiben des Straßenverkehrsamtes, erstellt aufgrund eines - wie ausgesagt wurde - anonymen Hinweises. Darin stand, daß der Person "durch Beobachtung" vorgeworfen wurde, "nicht sicher fahren zu können".
Die Person habe nun zwei Möglichkeiten:
a) Die beigefügte Erklärung zu unterschreiben, ab sofort freiwillig und auf Dauer auf das Führen von Kfz zu verzichten
b) Durch ein geeignetes, selbst in Auftrag gegebenes Gutachten seine Fahrtüchtigkeit zu beweisen.
Ist das in Deutschland normal, daß ich aufgrund einer anonymen Anzeige beweisen muß, daß ein Vorwurf nicht zutrifft ?
Gibt es hier körperbehinderte user mit umgebauten Kfz und entsprechenden Erfahrungen ?
Vielen Dank !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Thema durch und es muss nicht wieder eine Seitenlange Debatte losgehen über das WARUM, WESHALB und WIESO. Warum muss eine amtliche Anordnung immer erst angezweifelt werden und nach der Berechtigung gefragt werden, wenn es doch offensichtlich ist?
Was zum Geier ist daran offensichtlich?
Dich will ich sehen, wenn das Amt kommt und sagt, du musst zur MPU oder deinen Lappen abgeben, da eine anonyme Quelle an deinem Geisteszustand zweifelt und gesehen hat, dass du dadurch nicht fähig bist ein Fahrzeug zu führen!
Und das Ganze auf deine Kosten! 😉
Ist ja alles normal und offensichtlich! 🙄🙄🙄
53 Antworten
Der aktuelle Stand:
Dem Widerspruch des Anwaltes wurde hinsichtlich aufschiebender Wirkung aller Maßnahmen stattgegeben, ohne daß ein neuer Zeitrahmen benannt wurde. D.h. der VT darf bis auf weiteres wie bisher Auto fahren und muß auch vorerst kein aktuelles Gutachten vorlegen. Das ursprünglich beim Straßenverkehrsamt anberaumte Treffen wurde von diesem ohne Begründung abgesagt. Die Hoffnung ist, das die Sache damit eingestellt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Merke: JEDER hat das Recht und sogar die Pflicht bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit Zweifel anzumelden und die Behörden darauf hinzuweisen. WAS ist daran so schwierig zu verstehen?
Wenn ich sehe oder mir zur Kenntnis gelangt, dass jemand besoffen Auto fahren will und ich das nicht verhindere, mache ich mich mitschuldig!
Mit anderen Worten, wenn ich sehe oder erfahre, das jemand plötzlich durch eine Erkrankung, Unfall oder was-weiß-ich-denn-noch nur noch eingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen kann, offensichtlich(!) nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen (das kann auch ein Fahrrad sein) und ich das nicht anzeige, mache ich mich u.U. mitschuldig, weil ich einen möglichen Schaden hätte vermeiden können. Dabei mache ich keinen Unterschied in der Person und ob ich hinterher noch irgendwelchen Kontakt zu der Person habe. Es ist zum Schutz der Person und Unschuldiger. Ich kann nicht nachvollziehen, was daran so schwer ist zu verstehen.
Und ich kann nicht verstehen, warum man das alles erzählt, wenn es sich hier nicht um Besoffene oder anderweitig Beklatschte handelt, sondern um einen durch einen Vorfall körperlich behinderten FS-Inhaber, dem der FS sogar noch auf die neuen Umstände angepasst wurde und der sich anscheinend vollkommen vernünftig im Straßenverkehr bewegt.
Thematisieren wir das alles doch also bitte dann, wenn uns derjenige auch so erscheint, und nicht pauschal zu jedem Thema bezüglich Fahrtüchtigkeit.
Ich bin auch sehbehindert und Konuslinsenträger, das steht in meinem FS drin. Trotzdem bin ich punkte- und unfallfrei und fahre nicht in Schlangenlinien oder Leute um. Ich lasse meine Augen und den Visus jährlich bis halbjährlich untersuchen, wo Menschen mit gesunden Augen in fünf Jahren nicht einmal zum Augenarzt o.ä. gegangen sind. Mich würde es auch stören, wenn dann einer daherkommt und mich zu einer MPU oder sowas anmelden möchte, nur weil er mich, wie man hier so schön sagt, "auf dem Kieker hat".
cheerio
Geratet besser nicht in die Mühlen Deutscher Behörden 😠 !
Hier nun der endgültige Abschluss des Verfahrens nach 9 Monaten:
Die Person hat eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer sowie Sachverständigen gemacht - alles in Ordnung 🙂. Es gibt aber eine (freiwillige) Auflage, mit der die Person leben kann und welche als Vorschlag von dessen Seite eingebracht wurde, um die Sache endlich zum Abschluß zu bringen.
Was inzwischen passierte, füllt einen Aktenordner und hat viel Geld, Zeit und Nerven gekostet.
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Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Darf man die Auflage erfahren?
Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht technisch bewirkt, sondern als Fahrer) von 100 km/h.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht technisch bewirkt, sondern als Fahrer) von 100 km/h.Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Darf man die Auflage erfahren?
Wenn es nötig war, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen, ist diese Auflage doch nicht freiwillig gewesen ?!?
Fazit: Denunziant mit fraglicher Qualifikation bindet Euch ein monatelanges Verfahren an die Backe, das nur mit Auflage zu beenden ist? Hört sich für mich problematisch an. Dass das Ganze noch ne Stange Geld gekostet hat mal aussen vor.
Ich finde es auch erschreckend, was ein anonymer Hinweis hier in Deutschland für Folgen haben kann.
Wenn das Schule macht, erzählt man der Behörde irgendwas über seinen Nachbarn. Wahrheitsgehalt ist vollkommen egal. Der Nachbar bekommt dann richtige Probleme.
Hatte ich schon erwähnt, dass ich Denunzianten widerlich finde ?
Dass wir uns hier richtig verstehen: Anzeigen sind mitunter nötig, keine Frage. Aber bei einer Anzeige hinterlasse ich meine Kontaktdaten und versichere, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
In vorliegendem Fall genügt aber irgendwelches Gelaber, um die Mühle in Gang zu setzen.