1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Beweilslast bei Parkknöllchen

Beweilslast bei Parkknöllchen

Hallo Leute,
ich habe fälschlicherweise ein Parkknöllchen bekommen. Ich habe auf einem Parkplatz geparkt und ein Knöllchen wg. Parken im Halteverbot bekommen. Ich habe bei dem Verwarnschreiben geantwortet, dass der Verstoß nicht zugegeben wird aus besagtem Grund. Nun habe. Daraufhin habe ich ein Schreiben erhalten, dass behauptet wird, dass ich im Halteverbot - da außerhalb der Zeichnungen auf dem Parkplatzboden - geparkt hätte. Nun, ich mach ja kein Foto, wo ich überall parke. Was mach ich nun? Eigentlich muss es mir ja die Behörde nachweisen. Machen die Bilder?

Denn dann würde ich das anfordern...

Wenn ich tatsächlich außerhalb des Bereichs gestanden haben sollte, hätte ich kein Problem damit, die Strafe zu bezahlen, aber ich sehe es nicht ein, immer mal wieder Parkknöllchen unrechtmäßig zu bekommen (hab beispielsweise letztens auch ein 5 EUR Knöllchen bekommen um 19.02, obwohl man nur bis 19.00 bezahlen musste...hab das leider aber zu spät gemerkt). Es geht mir dabei eigentlich mehr ums Prinzip, als ums Geld, obwohl sich das Geld auch bei 5-20 EUR Knöllchen dauerhaft summiert...

Beste Antwort im Thema

Also ich habe noch nie in meinem langen Autofahrerleben ein nicht gerechtfertigtes Knöllchen einsacken müssen. Die Häufung im Fall des TE macht mich stutzig😁 

11 weitere Antworten
11 Antworten

In aller Regel werden da schon Fotos gemacht. Ich würde einfach mal ganz unverbindlich zurückschreiben und das Bild anfordern.

Gruß Tecci

Also ich habe noch nie in meinem langen Autofahrerleben ein nicht gerechtfertigtes Knöllchen einsacken müssen. Die Häufung im Fall des TE macht mich stutzig😁 

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also ich habe noch nie in meinem langen Autofahrerleben ein nicht gerechtfertigtes Knöllchen einsacken müssen. Die Häufung im Fall des TE macht mich stutzig😁 

In 20 Jahren einmal. Ich sollte einem einem bestimmten Tag irgendwo in der Eifel falsch geparkt haben. Das Kennzeichen stimmte, aber die Automarke nicht. Ein Anruf und das Thema war erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also ich habe noch nie in meinem langen Autofahrerleben ein nicht gerechtfertigtes Knöllchen einsacken müssen. Die Häufung im Fall des TE macht mich stutzig😁 

Sei froh! Weiß auch nicht, warum mir das immer mal wieder passiert...vielleicht liegt's ja daran, dass ich meist mit auswärtigen, manchmal mit ausländischen Kennzeichen unterwegs bin 😉

Ähnliche Themen

Das beste Knöllchen wegen Falschparken hatte ich. Berechtigt wars ja, jedoch war als Ort angegeben Lichtmast Nr. 4. Und nur mit diesen Angaben konnte mir weder die Sachbearbeiterin noch die Politess beantworten, welcher der wohl ca 100000 Lichtmasten bei uns im Städtchen denn der Tatort war. Ich hätte Ihnen ja helfen können, das haben Sie aber nicht verlangt.

Wurde dann einfach eingestellt.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von afis


Hallo Leute,
......................................................... (hab beispielsweise letztens auch ein 5 EUR Knöllchen bekommen um 19.02, obwohl man nur bis 19.00 bezahlen musste...hab das leider aber zu spät gemerkt). .......................................

Vielleicht ging Deine Uhr nach 😛😛

Ich kam grade mit einem Bekannten auf dieses Thema. Er hatte vor etwa 2 Monaten ein Knöllchen bekommen wegen 6 KmH zu viel auf der Uhr. Hätte er ja bezahlt. Nur ist ihm aufgefallen, dass das Datum ein Jahr in der Zukunft lag. Mit dem Einspruchsvermerk " Ich würde ja gerne bezahlen, aber ich kann Ihnen nicht sagen ob ich mich in enem Jahr wirklich an diesem Ort befinde" wurde das Verfahren eingestellt. Das mal zu lustigen Zwischenfällen. Anscheinend war die Uhr des Messgerätes falsch gestellt. Auf dem Foto stand 24.02.2012.  

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


In aller Regel werden da schon Fotos gemacht. Ich würde einfach mal ganz unverbindlich zurückschreiben und das Bild anfordern.

Ganz ehrlich, das hab ich in den seltensten Fällen gesehen, dass Bilder gemacht werden.

Mir gings vor 2 Jahren wie dem TE. Mein Einspruch (welcher sogar mit meinen eigenen Fotos der "Tatstelle" belegt wurde!) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Einspruchs-Bearbeitung nicht stattfinden könne, da man aus "Gleichberechtigungsgründen" mich genauso wie die tatsächlich falsch geparkten behandeln müsse. 😰
Für diese Beantwortung hat man mir weitere 23,50€ als Bearbeitungsgebühr aufgebrummt und ans zuständige Gericht verwiesen.

Da kam mir echt die Kinnlade runter. Hab zähneknirschend bezahlt.

@afis

Als Gebietsverkaufsleiter mit Dienstwagen war ich nicht nur an meinem Wohnort ein "Auswärtiger", sondern in ganz Süddeutschland. Nur in einem Landkreis Hessens war ich "zu Hause" - dem Zulassungsort.
Also am Kennzeichen liegt es bestimmt nicht - da gehen meine Erfahrungen in die entgegengesetzte Richtung.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also ich habe noch nie in meinem langen Autofahrerleben ein nicht gerechtfertigtes Knöllchen einsacken müssen. Die Häufung im Fall des TE macht mich stutzig😁 

NÖ. Wenn das in Lünen war, macht mich das überhaupt nicht stutzig. Habe so ne ähnliche Knolle mal kassiert, weil ich in einer Parkbucht mit dem Reifen exakt 3cm ÜBER dem Strich stand. Damals 50 (in Worten FÜNFZIG) Mark für Parken MIT VERKEHRSBEHINDERUNG!! (also in etwa so, als würde ich mitten auf der Kreuzung parken oder alternativ mitten in ner Feuerwehrzufahrt)

Man höre und staune... Ich behindere ja offenkundig den Fußgängerverkehr, wenn da 3cm Bürgersteigbreite fehlen hahaha.

Auf DIE Schnapsidee bin ich erst gar nicht gekommen. Dachte immer, ich hätte ohne es zu merken vor ner Ausfahrt geparkt oder so. Das wurde mir erst auf Nachfrage mitgeteilt.

Habs seinerzeit einfach bezahlt, weils mich echt zu doof war, zu klagen. Ich bin halt einfach zu harmoniebedürftig 😉

Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von afis


Hallo Leute,
......................................................... (hab beispielsweise letztens auch ein 5 EUR Knöllchen bekommen um 19.02, obwohl man nur bis 19.00 bezahlen musste...hab das leider aber zu spät gemerkt). .......................................
Vielleicht ging Deine Uhr nach 😛😛

Bei sowas orientiere ich mich eindeutig am Parkticketautomat. Denn meine Uhr geht immer vor - damit ich pünktlich bin 😁

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@afis

Als Gebietsverkaufsleiter mit Dienstwagen war ich nicht nur an meinem Wohnort ein "Auswärtiger", sondern in ganz Süddeutschland. Nur in einem Landkreis Hessens war ich "zu Hause" - dem Zulassungsort.
Also am Kennzeichen liegt es bestimmt nicht - da gehen meine Erfahrungen in die entgegengesetzte Richtung.

Also in Hessen (hab eine Zeit in FFM verbracht) ist mir das auch nie passiert. Ungerechtfertigte Knöllchen habe ich in Deutschland v.a. in NRW und BaWü bekommen.

Städte, in denen ich Knöllchen ohne Verstoß bekommen habe:

Mannheim: Parken in Anwohnerbereich, obwohl der Anwohnerbereich dort nicht mehr war

Mannheim: Parken im Halteverbot, obwohl das Schild auf der anderen Straßenseite stand und auch für einen anderen Bereich galt

Aachen: Parkgeschichte von oben mit dem Knöllchen außerhalb der gebührenpflichtigen Zeit (ist mir dort gleich zweimal passiert an unterschiedlichen Stellen)

weitere Städte, die dabei sind u.a. Oldenburg, Düsseldorf und Lünen.

Wobei OL ganz besonders dreist war. Da war eine Politesse und ich frag extra noch, ob ich dort parken kann, weil die Situation nicht klar war. Sie meint noch, dass das dort erlaubt sei, aber als ich zurückkam, hatte ich ein Knöllchen. Ob das bei kleinlicher Regelauslegung gerechtfertigt war oder nicht, weiß ich nicht, aber zumindest ziemlich dreist, zumal es sich spät abends (gg. 22 Uhr) abgespielt hat.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also ich habe noch nie in meinem langen Autofahrerleben ein nicht gerechtfertigtes Knöllchen einsacken müssen. Die Häufung im Fall des TE macht mich stutzig😁
NÖ. Wenn das in Lünen war, macht mich das überhaupt nicht stutzig. Habe so ne ähnliche Knolle mal kassiert, weil ich in einer Parkbucht mit dem Reifen exakt 3cm ÜBER dem Strich stand. Damals 50 (in Worten FÜNFZIG) Mark für Parken MIT VERKEHRSBEHINDERUNG!! (also in etwa so, als würde ich mitten auf der Kreuzung parken oder alternativ mitten in ner Feuerwehrzufahrt)
Man höre und staune... Ich behindere ja offenkundig den Fußgängerverkehr, wenn da 3cm Bürgersteigbreite fehlen hahaha.
Auf DIE Schnapsidee bin ich erst gar nicht gekommen. Dachte immer, ich hätte ohne es zu merken vor ner Ausfahrt geparkt oder so. Das wurde mir erst auf Nachfrage mitgeteilt.
Habs seinerzeit einfach bezahlt, weils mich echt zu doof war, zu klagen. Ich bin halt einfach zu harmoniebedürftig 😉

So Dinger hab ich auch schon bekommen, aber bei ganz kleinlicher Regelauslegung sind die ja auch noch gerechtfertigt. Sowas meine ich noch nichtmal. Aber Lünen und Dortmund sind auch gerne mal dabei. Klassiker war auch eine Zeit lang dort, angeblich zu schnellfahrende Leute abzukassieren. Hab den Männchen in Grün (zu der Zeit waren die noch Grün) damals immer gesagt, sie sollen es mir doch beweisen, dann würde ich auch zahlen. Aber das war hier nichtmal gemeint.

Deine Antwort
Ähnliche Themen