ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkknöllchen ohne Beweisfoto

Parkknöllchen ohne Beweisfoto

Themenstarteram 2. Oktober 2019 um 13:06

Moin,

neulich flatterte mir eine Verwarnung ins Haus, ich soll vor ein paar Wochen falsch geparkt haben (auf einer Sperrfläche). Ich kann mich daran aber absolut nicht erinnern. Ich möchte nicht ausschließen, dass ich eine Sperrfläche mal übersehen habe, wenn andere Autos auch auf einer solchen geparkt haben, aber ich weiß es eben nicht mehr und wüsste auch nicht, wo in dieser Straße eine sei.

Nachdem ich im Online-Tool auch kein Beweisfoto fand fragte ich konkret nach diesem. In dem daraufhin zugesendeten Bußgeldbescheid steht geschrieben "Ein Beweisfoto liegt nicht vor", Zeuge sei nur der POK der zuständigen Dienststelle (die Polizei hat hier scheinbar auch nichts besseres zu tun).

Nun frage ich mich, ist ein solcher Bußgeldbescheid überhaupt rechtens? Einen Bescheid ohne Foto habe ich noch nie gesehen und immer wenn ich das Ordnungsamt bei Knöllchen verteilen sehe knipsen sie auch fleißig.

Ich möchte sicher sein, dass ich nicht über 50€ bezahle obwohl ich mir nichts vorzuwerfen habe.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Dein Bußgeldbescheid ist zunächst mal nur eine Verwarnung. Kannst du annehmen und zahlen oder ablehnen. Erst dann würde eventuell ein Bußgeldbescheid erlassen. Du hast da die freie Wahl.

Rechtens ist das Verfahren, der POK als Zeuge würde vor Gericht vermutlich genügen.

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Dein Bußgeldbescheid ist zunächst mal nur eine Verwarnung. Kannst du annehmen und zahlen oder ablehnen. Erst dann würde eventuell ein Bußgeldbescheid erlassen. Du hast da die freie Wahl.

Rechtens ist das Verfahren, der POK als Zeuge würde vor Gericht vermutlich genügen.

eine zeugenaussage reicht aus.

peso

Wenn Du nicht belegen kannst, dass Du (oder dein Fahrzeug, es soll ja auch Ablesefehler z.B. mit Zahlendrehern geben) zur fraglichen Zeit definitiv an einem anderen Ort warst, solltest Du die Verwarnung zahlen.

Hattest du denn keinen Hinweis auf dein Fehlverhalten am Auto, was die drohende Verwarnung angekündigt hat? Auch keine Fotos und man selbst soll nun aus der Erinnerung kramen, wo ich vor ein paar Wochen genaustens geparkt habe?

Der Polizist wird sich kaum noch dran erinnern... Und wenn er sich beim Kennzeichen verschrieben hat?! Ich finde es fragwürdig und nicht ok. Wenn du die Möglichkeit hast, am Besten auf Rechtsbeistand zurück greifen.

Auf dem Verwarnungsgeldangebot sollte doch die Tatzeit und der genaue Tatort (normalerweise mit Haus-Nr.) angegeben sein.

Nach "ein paar Wochen" weiß man in der Regel immer noch, ob man zum angegebenen Tatzeitpunkt dort war oder nicht.

War man nicht da, sollte man den Tatvorwurf bestreiten und das näher an die Behörde begründen.

War man vor Ort, kann sich aber nicht mehr an Details erinnern, sollte man sich fragen, weshalb ein Polizist bei der Aufnahme einer OWi bewusst oder unbewusst falsche Angaben machen sollte?

Nehmen wir mal an, dafür spricht nichts und weil ein Polizist als Zeuge ein Beweisfoto ersetzen kann, sollte man das Verwarnungsgelangebot annehmen, sonst wird es vermutlich noch teuerer als 50 € werden.

Die Haftung des Halters beschränkt sich auf die reinen Kosten des Verwaltungsverfahrens.

"wüsste auch nicht, wo in dieser Straße eine sei" - liest sich für mich wie "Ortskenntnis vorhanden" und dann liegt doch nichts näher, als den "Tatort" einmal aufzusuchen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2019 um 18:02:23 Uhr:

Die Haftung des Halters beschränkt sich auf die reinen Kosten des Verwaltungsverfahrens.

Richtig, und jetzt musst du noch verraten, wie hoch diese Kosten sind.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Oktober 2019 um 18:06:40 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2019 um 18:02:23 Uhr:

Die Haftung des Halters beschränkt sich auf die reinen Kosten des Verwaltungsverfahrens.

Richtig, und jetzt musst du noch verraten, wie hoch diese Kosten sind.

als Laie tippe ich auf 1,00 Euro + X :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Oktober 2019 um 18:06:40 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2019 um 18:02:23 Uhr:

Die Haftung des Halters beschränkt sich auf die reinen Kosten des Verwaltungsverfahrens.

Richtig, und jetzt musst du noch verraten, wie hoch diese Kosten sind.

Ich trau mich nicht ... :)

Ich trau mich mal:

Die Behörde wird, wenn sie nach § 25 a Abs. 1 S. 1 Hs. 1 StVG verfährt, per Kostenbescheid vom Fahrzeughalter normalerweise zwischen 15-20 € an Verfahrenskosten einfordern.

Richtig, bei normalen Parkverstößen ist es ziemlich egal, ob man das Knöllchen oder die Verwaltungsgebühr zahlt.

Meine sind halt meist ein wenig über den Verwaltungskosten. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2019 um 18:38:24 Uhr:

Meine sind halt meist ein wenig über den Verwaltungskosten. :)

was parkst Du auch immer so falsch... ^^

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkknöllchen ohne Beweisfoto