Betrunken ohne Führerschein und Sachbeschädigung
Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein paar Themen dieser Art entdeckt, doch dieser ist anders.
Es handelt sich hier um Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss.
Person A wollte das Auto eines Freundes umparken, besaß aber keinen Führerschein.
Durch den Alkoholeinfluss endete die Fahrt nach vlt 10m wobei 2 Autos gerammt wurden (zum Glück nur kleine Kratzer, nichts verbogen oder verdellt). Person A wurde dann direkt aufgehalten. Das ganze fand auf einem Parkplatz statt
Als die Polizei eintraf wurde Person A mit ins KH zur Blutentnahme genommen.
Messung 1: 2-Promille
Messung 2: 1,5-Promille
Person A ist über 21 und besaß nie einen Führerschein, trat jedoch schon straffällig in Erscheinung. Es war die erste Tat mit KFZ, davor einmal mit Roller (Idiot...) Allerdings mit ~16.
Kennt jemand solch einen Fall oder kann mir sagen, was in etwa auf Person A zukommt?
Es war die erste Tat dieser Art (und hofftl. die letzte)
Ich vermute Strafe á 180 Tagessätze mit 10€ mindestens.
Führerscheinsperre
Mpu? (da weiß ich nichts)
und natürlich Ausgleich an die "Geschädigten"
Und ist es sinnvoll an die Geschädigten im Vorfeld ranzutreten? Dann den Schaden ermitteln zu lassen und direkt zu bezahlen?
Danke für alle Meinungen, Erfahrungen, Ratschläge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Blablabla
Nein, der TE hat ganz klar und eindeutig gefragt was auf den
FAHRERdes Wagens zukommt, vom Halter war nie die Rede. Es spielt auch keine Rolle ob der TE dem Fahrer die Schlüssel gegeben hat oder ob es Hans Müller oder Peter Meier war. Was ist so schwer daran einfach einen Beitrag zu lesen und wenn man die Frage verstanden hat themenbezogen zu antworten?
Wenn man die Frage nicht verstanden hat oder die Antwort nicht weiss, kann man auch einfach mal die Finger von der Tastatur lassen und muss nicht immer schreiben nur damit man wieder einen Beitrag mehr auf seinem Zähler hat.
45 Antworten
Der Grund ist total dämlich... Ich will ihn gar nicht benennen.
Ein schlafender Freund saß im Auto und wurde von Außenstehenden vera*scht
Person A wollte darauf das Auto umparken, damit der Freund aus dem Sichtfeld kommt.
Ich sage mal, mit mäßigem Erfolg.
Dazu kommt übrigens noch, dass Person A vom Tatort geflohen ist. Hat sich aber danach gestellt.
Zu der Versicherungsgeschichte:
Also der Schadensverursacher (Person A) muss nicht sein Leben lang für die fehlende Prämie aufkommen, da er den Schaden tatsächlich von der Versicherung "abkauft" (einfach gesagt)
Die Versicherung des Fahrzeughalters wird steigen aber nur, wenn der Halter den Schaden nicht an den Verursacher weiterleitet. Kurz gesagt, Person A übernimmt jeden Schaden und die Versicherung ist zufrieden.
Person A hat inzwischen mit der Polizei Kontakt aufgenommen, zwecks Schadensregulierung.
DANKE für die Rückmeldung! Details der Regulierung sind hier wahrscheinlich unwichtig. Ist sicherlich schon Strafe genug für den Verursacher?! 😉 😛 🙄
Man hilft sich doch wo man kann^^
Es geht hier weniger um die Details der Regulierung, sondern vielmehr um das was danach noch kommt.
Aber zur Regulierung eine Frage:
Person hat inzwischen die Personalien der Fahrzeughalter erhalten.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Anzeige erstattet haben?
Und kann, im Falle einer Anzeige, diese wieder von den Haltern zurückgezogen werden?
Natürlich nur, wenn Person A auf sie zugeht und den Schaden direkt bezahlt.
Fällt euch dazu noch etwas ein um die Folgen zu mindern?
Und gibt es hier jemand, der ähnliches erlebt / durchgemacht hat?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Casa-Fiesta
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Anzeige erstattet haben??
wenn sie den Schaden bemerkt haben: sehr hoch. Da A bereits die Polizei eingeschaltet hat wurde der Sachverhalt doch eh schon aufgenommen und geht jetzt unausweichlich seinen Weg.
Zitat:
Original geschrieben von Casa-Fiesta
Und kann, im Falle einer Anzeige, diese wieder von den Haltern zurückgezogen werden?? Natürlich nur, wenn Person A auf sie zugeht und den Schaden direkt bezahlt.
nein, da Offizialdelikt
Zitat:
Original geschrieben von Casa-Fiesta
Fällt euch dazu noch etwas ein um die Folgen zu mindern?
tätige Reue wie hier gezeigt ist auf jeden Fall strafmildernd. Wenn das die Geschädigten auch so dem Staatsanwalt mitteilen, dann hilft das
Ähnliche Themen
Danke für die Info!!
Wie sieht es eigentlich aus, wenn Person A gerade den Führerschein macht?
Hat zwar noch nichts bezahlt aber schon ein Paar Theoriestunden auf m Konto und wenn Person A jetzt weiter die Fahrschule besucht, dann muss Person A auch zahlen, nur dumm wenn es dann nichts bringt...
Außerdem drängt der Chef von Person A darauf, dass der Führerschein endlich gemacht wird.
Und wenn sich jetzt rausstellt, dass das nicht geht, wird Person A wohl gekündigt - gibt es hier eine Möglichkeit, gerade durch diesen Grund, ein Fahrverbot zu umgehen?
Wie hoch ist denn der Fremdschaden? Mit einer Sperre für den FS ist erst ab ca. 1.200.- € Schadenshöhe zu rechnen. Nur für die Dauer des Verfahrens wird vermutlich kein FS-Antrag genehmigt. Die Ausbildung könnte man dennoch fortsetzen.
Person A ist bereits ausgelernt und sollte eigentlich selbständig unterwegs sein und der Chef drängt auch jeden Tag darauf aber das ist ja gerade so eine Sache...
Gibt es da eine Adresse wo man sich schlau machen kann? Evlt. direkt über die Staatsanwaltschaft?
Der Fremdschaden liegt bei ca. 1100€ - 1200€ laut Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Genauere Angaben konnte Person A noch nicht in Erfahrung bringen. Das wird mal wieder so eine enge Sache.
Ich melde mich, wenn ich neues/genaueres weiß.
Leider kein Edit möglich aber ich habe neue Infos.
Person A wurde inzwischen von der Polizei kontaktiert und hat die entgültigen Messergebnisse, wobei das höhere mit 1,9%o zählt.
Laut Polizei ist die Führerscheinstelle, nach Eingang der Anzeige, dafür Zuständig eine Sperre oder keine zu erteilen (und ich denke dann auch MPU, usw.) - ich finde das merwkürdig, da ich davon ausgegangen bin, dass die Staatsanwaltschaft das regelt aber diese ist nur für den strafrechtlichen Teil zuständig.
So viel zum aktuellen Stand.
Zitat:
Original geschrieben von Casa-Fiesta
Laut Polizei ist die Führerscheinstelle, nach Eingang der Anzeige, dafür Zuständig eine Sperre oder keine zu erteilen (und ich denke dann auch MPU, usw.) - ich finde das merwkürdig, da ich davon ausgegangen bin, dass die Staatsanwaltschaft das regelt aber diese ist nur für den strafrechtlichen Teil zuständig.
so ist das auch nicht. Die Sperrfrist kommt von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Richter im Rahmen des Urteils bzw. Strafbefehl. Die FSSt wird während des Verfahrens und natürlich auch während der Sperrfrist keine Zulassung zu einer Prüfung erteilen. Und sie wird vor der Ausstellung eines Führerscheins eine MPU fordern.
Vielen Dank,
deine Beiträge sind wirklich sehr informativ 🙂
An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an alle anderen Poster!
Also liegt die Erteilung einer MPU im Ermessen der FSSt oder ist die auch an das Urteil der SA gebunden?
Und wegen der dringenden Lage, es geht um Person A`s berufliche Zukunft. Gibt es eine Möglichkeit die FSS zu verhindern oder auszusetzen?
Zitat:
Original geschrieben von Casa-Fiesta
Also liegt die Erteilung einer MPU im Ermessen der FSSt oder ist die auch an das Urteil der SA gebunden?
Die Fahrerlaubnisbehörde ist natürlich an die Dauer der angeordnete Sperre des Gerichtes gebunden, vorher darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Eine MPU liegt ab 1,6 Promille nicht mehr im Ermessungsspielraum der Fahrerlaubnisbehörde, sondern wird zwingend bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis gefordert, und dies solange der Eintrag in der Führerscheinakte verwertbar ist.
Oh je,
also muss eine Alkohol MPU gemacht werden oder nur eine wegen alg. Fahrtauglichkeit?
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es ja da versch. MPU; Drogen, Alkohol,...?
Was für Vorstrafen sind eigentlich bei Deinem Freund vorhanden? Sind es Dinge, die einschlägig sind, also Fahren ohne FS oder unter Alkohol u.ä.? Das könnte die positiven Effekte der tätigen Reue wieder aufheben.
Letztendlich kann man jedoch nicht voraussagen, welche Strafe nun auf Deinen Freund zukommt.
Es bleiben die Straftatbestände hinsichtlich Fahren ohne Führerschein und Fahren unter Alkoholeinfluss mit Sachschaden. Das ist jede Menge Holz. Je nach seiner Vorgeschichte könnte dies sogar bei einer Freiheitsstrafe enden. Aber das ist alles Spekulation.
Auf jeden Fall wird er den FS eine Weile vergessen können.
Und in solchen Fällen ist eine anwaltschaftliche Vertretung immer und unbedingt zu empfehlen.
Nachdem sich hier ein Witzbold ausgetobt hat, darf wieder zum Thema geschreiben werden. Ein wenig Unrat ist entfernt
twindance/MT-Moderation