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Betrunken ohne Führerschein und Sachbeschädigung

Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein paar Themen dieser Art entdeckt, doch dieser ist anders.
Es handelt sich hier um Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss.
Person A wollte das Auto eines Freundes umparken, besaß aber keinen Führerschein.
Durch den Alkoholeinfluss endete die Fahrt nach vlt 10m wobei 2 Autos gerammt wurden (zum Glück nur kleine Kratzer, nichts verbogen oder verdellt). Person A wurde dann direkt aufgehalten. Das ganze fand auf einem Parkplatz statt

Als die Polizei eintraf wurde Person A mit ins KH zur Blutentnahme genommen.
Messung 1: 2-Promille
Messung 2: 1,5-Promille

Person A ist über 21 und besaß nie einen Führerschein, trat jedoch schon straffällig in Erscheinung. Es war die erste Tat mit KFZ, davor einmal mit Roller (Idiot...) Allerdings mit ~16.

Kennt jemand solch einen Fall oder kann mir sagen, was in etwa auf Person A zukommt?
Es war die erste Tat dieser Art (und hofftl. die letzte)

Ich vermute Strafe á 180 Tagessätze mit 10€ mindestens.
Führerscheinsperre
Mpu? (da weiß ich nichts)
und natürlich Ausgleich an die "Geschädigten"

Und ist es sinnvoll an die Geschädigten im Vorfeld ranzutreten? Dann den Schaden ermitteln zu lassen und direkt zu bezahlen?

Danke für alle Meinungen, Erfahrungen, Ratschläge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Blablabla

Nein, der TE hat ganz klar und eindeutig gefragt was auf den

FAHRER

des Wagens zukommt, vom Halter war nie die Rede. Es spielt auch keine Rolle ob der TE dem Fahrer die Schlüssel gegeben hat oder ob es Hans Müller oder Peter Meier war. Was ist so schwer daran einfach einen Beitrag zu lesen und wenn man die Frage verstanden hat themenbezogen zu antworten?

Wenn man die Frage nicht verstanden hat oder die Antwort nicht weiss, kann man auch einfach mal die Finger von der Tastatur lassen und muss nicht immer schreiben nur damit man wieder einen Beitrag mehr auf seinem Zähler hat.

45 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von Kai70


...nur wenn es ein befriedetes Privatgrundstück ist

Aber in der Schilderung der Frage lässt nichts darauf schließen. -Zwei andere Autos gerammt-, der Fahrer aufgehalten wurde-, wird es sich nicht um befriedetes Privatgrundstück handeln.

Wissen tun wir es trotzdem nicht, ob es sich ein befriedetes (was heißt das überhaupt? Zaun drum? Abgeschlossen?) Privatgrundstück handelte und wie Drahkke und Malle schreiben, diskutieren wir hier über etwas ohne genau die Umstände zu kennen. Wobei WIR nicht ganz richtig ist ... denn, da ich keine Ahnung habe, halte ich mich nun raus. 😁 😉

Die Information des TE beinhaltet

Zitat:

Das ganze fand auf einem Parkplatz statt

ich lese hingegen nirgends das es sich um ein befriedetes Privatgrundstück handeln sollte.

Der TE war zwischenzeitlich online, hat aber leider nichts zur Aufklärung der hier aufgezeigten Widersprüche beigetragen. Langsam beschleicht mich hier der Verdacht, daß es sich mal wieder um ein Fake handelt, mit dem die Reaktionen der Diskutanten ausgetestet werden sollen...🙁

Wieso nicht? Rabattverlust würde ich als die Differenz zwischen bisheriger Einstufung und zukünftiger ansehen. Ergo lässt sich das sehr wohl berechnen. Und, wie lange es voraussichtlich dauern würde, bis man die "alte" Einstufung (Prozente) bekommt, kann dir die Versicherung sagen.

Diese Berechnung gilt aber nur, wenn derjenige, dessen SF-Konto belastet wird, in der Zeit, bis er wieder die alte SF-Einstufung erreicht, in keine höhere Kasko-Klasse wechselt.

Mag sein. Dazu kann ich nix sagen, weil ich lange Jahre persönlich kein Fahrzeug versichert hatte.
Trotzdem ist doch meine Annahme richtig, dass man den Rabattverlust berechnen kann, oder irre ich da? 😕

Eben, wie rechnest Du die Faktoren rein wie:

- Unfall während der entschädigten Zeit
- Fahrzeugwechsel während der entschädigten Zeit
- Fahrer-/Einstufungswechsel während der entschädigten Zeit

??

Beispiel: Ich SF10, Idiot baut einen, ich rutsche in SF5.

Ich brauche 5 Jahre um wieder in SF10 zu kommen, nach jetziger Berechnung muss ich für Jahr 1 500€ mehr, 2 400€ mehr etc. zahlen... also insgesamt kostet es mich am heutigen Tage 1500€ Versicherungsprämie um wieder in SF10 zu kommen.

Aber moment? In 5 Jahren bin ich in SF10, wo ich eigentlich dann in SF15 wäre ohne den Unfall - das reinrechnen.

Das zieht sich quasi bis ich kein Auto mehr versichere.

Dann kommt dazu, was ist, wenn ich in der Zeit auch einen baue und meine Rückstufung wegen 2. Unfall deutlich härter wird.

Oder ich wechsel das Auto, oder meine Tochter wird als Fahrer eingetragen oder oder oder...

Also entweder muss mit jedem Versicherungsjahr bzw. jedem Schaden der damalige Idiot erneut in Schadenersatz genommen werden... bis er keine Kohle mehr hat.

Oder der Idiot wird dazu verpflichtet den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen - ist das möglich per Gericht?

Ich schrieb ja bereits das ich keine Ahnung und den Möglichkeiten habe. Bin aber trotzdem der Meinung, dass es einen Weg gibt den Rabattverlust zu beziffern. Schlimmstenfalls legt ein Richter die Summe X fest ...

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Eben, wie rechnest Du die Faktoren ...

Muss man nicht rechnen, sondern einfach nachsehen.

Bei jeder Versicherung gibt es die Tabellen mit dem Rüchstufungsschaden, auch bekannt als die Tabelle, bis zu welchen Betrag sich ein Schadensrückkauf für den Versicherungsnehmer rechnet.

Zitat:

Dann kommt dazu, was ist, wenn ich in der Zeit auch einen baue und meine Rückstufung wegen 2. Unfall deutlich härter wird.

Oder ich wechsel das Auto, oder meine Tochter wird als Fahrer eingetragen oder oder oder...

Ein Rückstufungsschaden ist ein Schadensersatz, der nach dem Verursacherprinzip gilt. Die hier von Dir beschriebenen Dinge mit eigenem Unfall oder Tochter sind alle durch Dich selbst verursacht und können wohl kaum einem dabei unbeteiligten Dritten aufgedrückt werden.

(Vielleicht die Existenz der Tochter, wäre aber ein anderes Thema)

Ich werde aber durchweg komplett in meinem Versicherungslauf benachteiligt, wenn ich zurück gestuft werde. Und daran ist der Dritte schon beteiligt, weil er mein Versicherungsverlauf versaut hat.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Eben, wie rechnest Du die Faktoren ...
Muss man nicht rechnen, sondern einfach nachsehen.
Bei jeder Versicherung gibt es die Tabellen mit dem Rüchstufungsschaden, auch bekannt als die Tabelle, bis zu welchen Betrag sich ein Schadensrückkauf für den Versicherungsnehmer rechnet.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Dann kommt dazu, was ist, wenn ich in der Zeit auch einen baue und meine Rückstufung wegen 2. Unfall deutlich härter wird.

Oder ich wechsel das Auto, oder meine Tochter wird als Fahrer eingetragen oder oder oder...

Ein Rückstufungsschaden ist ein Schadensersatz, der nach dem Verursacherprinzip gilt. Die hier von Dir beschriebenen Dinge mit eigenem Unfall oder Tochter sind alle durch Dich selbst verursacht und können wohl kaum einem dabei unbeteiligten Dritten aufgedrückt werden.
(Vielleicht die Existenz der Tochter, wäre aber ein anderes Thema)

DANKE für die Erklärung(en) .... geht ja doch ... 😉

Hallo zusammen,
ich bin jetzt wirklich sehr überrascht, dass hier so eine rege Beteiligung herrscht. Aber finde ich gut!
Danke für die vielen Beiträge.

Also Person A nahm den Schlüssel ohne das Wissen des Fahrzeughalters. Somit dürfte der Fahrzeughalter ausm Schneider sein. Ich habe extra nicht danach gefragt, da das Thema in fast jedem Thread behandelt wird.

Der Parkplatz war kein Privatgrundstück, es war ein öffentlicher.

Als die Polizei eintraf wurden von den anderen nur die Personalien aufgenommen, ein Gespräch fand nur zwischen Person A und der Polizei statt und Person A kann sich nicht mehr an alle Details erinnern (ehrlich gesagt an fast nichts...)

Das Thema hier habe ich eröffnet um evtl. auf Leute zu treffen, die so einen Fall selbst erlebt haben.
Es ist schon echt dämlich ohne Führerschein ein Auto umzuparken, dazu noch betrunken und dann noch Fremdschaden zu versuchen aber immerhin wollte Person A nicht nach Hause fahren.

Ab Seite 2 habe ich den Überblick verloren... Ich hatte auch noch nicht wirklich Zeit mir alles in Ruhe durchzulesen. Falls noch offene Fragen bestehen, ich beantworte sie gerne.

Schönen Arbeitstag noch!

Zitat:

Original geschrieben von Casa-Fiesta


Also Person A nahm den Schlüssel ohne das Wissen des Fahrzeughalters.

Es ist schon echt dämlich ohne Führerschein ein Auto umzuparken, dazu noch betrunken...

Vor allem

ohne

Wissen des Fahrzeughalters. Diese Aktion erscheint mir angesichts der Begleitumstände ziemlich sinnfrei.

Was war der auslösende Grund?

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