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Betrunken mit fremden Auto Unfall gebaut.

Themenstarteram 8. September 2014 um 21:31

Kam gestern bei uns im Ort vor.

Ein 21 jähriger ist mit dem Auto von einem Freund eine Probefahrt gemacht und ist dabei im Graben gelandet.

Der Besitzer, Halter und VN vom Fahrzeug saß auf den Beifahrersitz.

Eine weitere Freundin hinten auf der Rücksitzbank.

Führerschein wurde aufgrund Alkohol von der Polizei an Ort und Stelle sicher gestellt.

Ich frage mich jetzt gerade, was die Kfz Versicherung in so einem Fall alles bezahlt.

Alle 3 Personen sind leicht verletzt. Auto hat einen Sachschaden in Höhe von ca. 5000,- €

Was bezahlt die Kfz Haftpflicht?

- Flurschaden?

- Schmerzensgeld und Behandlungskosten für den Unfallverursacher?

- Schmerzensgeld und Behandlungskosten für den Beifahrer, der VN, Halter und Besitzer vom Fahrzeug ist?

- Schmerzensgeld und Behandlungskosten für die weitere Person im Fahrzeug?

Das er in Regress genommen wird ist klar.

Aber kriegt hier der Beifahrer Geld von der Haftpflicht, wenn er der VN ist?

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Habs gefunden ;)

richtiger Kolbenfresser .... badumtss

Kolbenfresser

"Der BMW füllte sich bis zum Dach mit Mais, so dass die Männer auf den Vordersitzen das Auto nicht mehr verlassen konnten."

einfach der Hammer :D und sowas will der TE nicht mit uns teilen

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genau, es steht drin, dass der Regress erfolgt bei Personen die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben. Somit kein Regress bei häuslicher Gemeinschaft.

Aber es geht in dem Fall ja nicht um die Fahrer sondern um DICH. Lässt du jemanden wissentlich besoffen dein Auto fahren, dann bekommst du kein Geld.

Leihst du jemanden dein Auto der immer zuverlässig ist, noch nie betrunken gefahren ist, es heute Abend im absolut nüchternen Zustand abholt, dir den Führerschein zeigt... dann hast du eigentlich nichts falsch gemacht. Trotzdem kann der auch morgen besoffen einen Unfall bauen.

Wenn du dann eine Leistung von der Versicherung bekommst weil dir nichts anzulasten ist, dann wird der Fahrer in Regress genommen außer es ist jemand in häuslicher Gemeinschaft. Da wird auf den Regress verzichtet.

so meine Auffassung dazu...

Du hast schon Recht, erst wird und muss wohl geklärt werden müssen, ob der VN(Besitzer) wusste, dass ein betrunkener Fahrer neben ihm sitzt. Er muss sich ja vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass der Fahrer fahrtauglich ist und über eine entsprechende Erlaubnis zum Führen dieser Fahrzeugklasse verfügt.

LEjockel

Ich vermute auch mal, dass es eine Rolle spielt in wie weit der Fahrer angetrunken war. Hatte er nur knapp über der gesetzlichen Grenze von 0,3 Promille und wurde der Führerschein auf Grund des Unfalls ( Ausfallerscheinung ) sichergestellt, kann man es nicht unbedingt voraussetzen, dass der Halter als Beifahrer die Trunkenheit, die ja im Falle einer normalen Fahrt ohne Unfall nicht strafbar gewesen wäre, bemerkt haben muss.

Selbst bei knapp über 0.5 Promille, also bei einer nórmalen Fahrt im Owi-Bereich, kann man nicht voraussetzen, dass der Beifahrer es bemerkt haben muss.

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