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Betrug? Verkauf ins Ausland, jetzt Forderung von Gewährleistung

Themenstarteram 7. Mai 2017 um 21:48

Hallo zusammen,

folgender Fall liegt aktuell bei mir vor.

Ich habe mein altes Auto mit über 275.000 km und einem Endpreis von 2800€ verkauft nach Rumänien.

Auto wurde probegefahren und danach der Vertrag (Blanko von Mobile.de) geschlossen. Hinweis zusätzlich Export und gekauft wie gesehen!

Vor 2 Wochen hat der Käufer das Fahrzeug geholt per Transporter mit rumänischen Kennzeichen.

Gestern erhielt ich ein Telefonat der Wagen ist in Österreich stehen geblieben mit Getriebeschaden.

Ich solle alle Kosten tragen die anfallen da ich ja laut deutschen Recht Gewährleistung für den Privatverkauf des PKW geben muss.

Klingt für mich nach einer Masche um noch ein paar Euronen abzugreifen. Der Wagen hat trotz der Laufleistung keine Mängel an Motor oder Getriebe gehabt! Bis zum Tag der Abmeldung habe ich das Auto täglich 70km zur Arbeit bewegt.

Kennt jemand ähnliche Fälle? Wie soll ich jetzt vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

"Leider" bin ich wohl nicht der einzige dem das passiert ist.

 

Ähnlicher Fall! Ein Rumäne hat mich angerufen und wollte mein Auto kaufen. Kaufpreis 5t Euro. Am Treffpunkt kam dieser nicht, sondern sein Sohn und der Großvater.

Sein Sohn hatte einen 0815 Kaufvertrag mit sich. Dort habe Ich noch die Gewährleistungsklausel mit angeführt. Die Daten vom Verkäufer habe Ich mit dem Kaufvertrag abgeglichen.

 

Soweit so gut!

 

Nach 2 tagen ruft mich der Vater an und sagt das Auto hätte einen Motorschaden und das ganze Öl wäre beim starten rausgelaufen.

Er will das Ich das Auto zurücknehme!

Ich wusste dies kann nicht sein, weil das Auto top in schuss war!

 

Ich meinte dies wäre mir egal. Daraufhin schrieb er, er hätte zwei Wochen zeit das Auto zurückzugeben!?

 

Anschließend habe ich Ihm mit der Polizei gedroht. Ich wurde nämlich auch bedroht. Daraufhin hat er sofort gewusst, dass hier die Polizei nicht greift und es Zivilrecht ist!

 

Hier wusste Ich es war eine kriminelle Bande!

 

Ich habe daraufhin nicht mehr geantwortet worauf er 2 Tage später schrieb, das das Auto in der Werkstatt ist und seid zwei Tagen repariert wird. Dies hatte Ich schriftlich.

 

Er bietet mir an für die Reparaturkosten von 2000Euro die Sache ruhen zu lassen.

 

Ich habe verneint und auf den Kaufvertrag verwiesen.

 

Hier kam dann ein neuer Trick!

Der Sohn war 17 Jahre alt und hätte keinen Vertrag unterschreiben dürfen, somit ist dieser gegenstandslos.

 

Ich habe das Alter leider nicht geprüft, weil Ich davon ausgegangen bin, dieser wäre mit seinem Bart älter wie 18!

Immerhin kauft er ein Auto!

 

Ich hatte hier Gottseidank viel Glück! Ich hatte im Auto noch eine GPS Einrichtung von meiner Unfallversicherung mit Crash sensor. Diese war noch ein Monat gültig, sodass Ich sehen konnte, das das Auto die ganze Zeit herumgefahren wird und sofort nach dem Verkauf in Rumänien war.

 

Habe dies dem Verkäufer geschickt und seitdem nie wieder etwas gehört. Dies ist nun 6 Monate her!

 

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wurde das Gewährleistungsgesetz angepasst!

Die Klausel "ohne Gewährleistung" und "gekauft wie gesehen" ist nur noch bedingt gültig!

 

Wenn der Käufer beweisen kann, das das Auto im gekauften Zustand schon defekt war, hat dieser ein Recht auf Rückgabe. Dies muss er jedoch beweisen können.

 

Die Masche:

Auto wird gekauft und teure Bauteile wie Turbo etc. werden im Ausland gegen alte/defekte ausgetauscht.

 

Anschließend wird versucht das Auto zurückzugeben!

 

 

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Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 12. Mai 2017 um 12:54:39 Uhr:

Wir haben in D Vertragsfreiheit ....

Stimmt nicht.

(AGG, Mietverträge, Mindestlohn...)

Selbst wenn sich der gewerbliche Verkäufer und der private Käufer über einen Ausschluss der Gewährleistung einig sind, so ist dies nicht wirksam.

Wenn Vertragsfreiheit bestände, dann könnten zwei Erwachsene einen beliebigen, nicht sittenwidrigen, Vertrag miteinander eingehen.

Diese Freiheit gibt es in Deutschland nicht.

Und das ist auch ganz gut so.

am 13. Mai 2017 um 15:26

Zitat:

@Zahn schrieb am 12. Mai 2017 um 20:53:11 Uhr:

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 12. Mai 2017 um 12:54:39 Uhr:

Wir haben in D Vertragsfreiheit ....

Stimmt nicht.

(AGG, Mietverträge, Mindestlohn...)

Selbst wenn sich der gewerbliche Verkäufer und der private Käufer über einen Ausschluss der Gewährleistung einig sind, so ist dies nicht wirksam.

Wenn Vertragsfreiheit bestände, dann könnten zwei Erwachsene einen beliebigen, nicht sittenwidrigen, Vertrag miteinander eingehen.

Diese Freiheit gibt es in Deutschland nicht.

Doch, stimmt schon. Die Vertragsfreiheit ist sogar durch durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.

Die Vertragsfreiheit bedeutet ja, dass Vertragspartner und Vertragsinhalt frei gewählt werden dürfen, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. Mai 2017 um 17:26:09 Uhr:

Zitat:

@Zahn schrieb am 12. Mai 2017 um 20:53:11 Uhr:

 

Stimmt nicht.

(AGG, Mietverträge, Mindestlohn...)

Selbst wenn sich der gewerbliche Verkäufer und der private Käufer über einen Ausschluss der Gewährleistung einig sind, so ist dies nicht wirksam.

Wenn Vertragsfreiheit bestände, dann könnten zwei Erwachsene einen beliebigen, nicht sittenwidrigen, Vertrag miteinander eingehen.

Diese Freiheit gibt es in Deutschland nicht.

Doch, stimmt schon. Die Vertragsfreiheit ist sogar durch durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.

Die Vertragsfreiheit bedeutet ja, dass Vertragspartner und Vertragsinhalt frei gewählt werden dürfen, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

Lies mal deinen Link selbst:

Zitat:

Wikipedialink

...Die generelle Vertragsfreiheit wird in der Europäischen Union durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt...

Eine Wertung habe ich ausdrücklich nicht vorgenommen.

Nur passen Begriff und Wirklichkeit nicht zusammen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich wünsche nicht unbedingt eine vollständige Vertragsfreiheit.

am 13. Mai 2017 um 16:15

Dass die "generelle Vertragsfreiheit" eingeschränkt ist, ist ja auch gut. Nichtsdestotrotz besteht die Vertragsfreiheit in Deutschland. Vertragsfreiheit heißt ja nicht, sich nicht an bestehende Gesetze halten zu müssen.

sag ich doch.

Im Übrigen meint es jeder Staat gut mit seinen Bürgern, wenn Freiheiten eingeschränkt werden.

Auch hierzu gebe ich bewusst keine Wertung ab.

am 14. Mai 2017 um 10:10

Im Fahrzeugverkauf gibt es keine Einschränkungen und darauf habe ich mich hier in diesem Tröd zu geäußert.

Wir sind hier nicht im Arbeitsrechtforum oder Mietrechtforum.

Wobei im Gewerbemietrecht auch keine Einschränkungen gesetzl. vorgegeben sind.

Dort wäre alles möglich.

am 14. Mai 2017 um 10:40

Beim Fahrzeugverkauf gibt es bei der Vertragsfreiheit keine Einschränkungen wenn man von Privat an Privat oder Privat an Händler verkauft. Es gilt das BGB. Insoweit hast Du damit Recht.

Wenn man in einem Vertrag egal in welchem Gewerbe jedoch Bestimmungen des BGB einschränkt, dann darf man das nur nach dem Grundsatz von Treu und Glauben machen.

Beispiel bei einem Jahreswagen zu einem üblichen Preis ist der Zusatz Bastlerfahrzeug nicht diesem Grundsatz entsprechend. So etwas kassiert das Gericht sofort ein.

Und weil Gesetze eben nicht alles abdecken können gibt es zu den Gesetzen immer Kommentare die oft das zigfache des Gesetzestexte ausmachen und die aktuelle Auslegungsweise der Gerichte erläutern.

Und weil diese Kommentare im Juristendeutsch geschrieben sind und es immer wieder neue Grundsatzurteile gibt, werden Rechtsanwälte nie arbeitslos.

 

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 14. Mai 2017 um 12:10:07 Uhr:

Im Fahrzeugverkauf gibt es keine Einschränkungen und darauf habe ich mich hier in diesem Tröd zu geäußert.

Wir sind hier nicht im Arbeitsrechtforum oder Mietrechtforum.

Wobei im Gewerbemietrecht auch keine Einschränkungen gesetzl. vorgegeben sind.

Dort wäre alles möglich.

am 14. Mai 2017 um 10:46

Und meine weiter oben angeführten Vertrags -Punkte des Vertrages entsprechen dem Gesetz.

Namen, Fahrzeugdaten, Gewährleistungsauschluß und Fahrzeugzustand/Beschreibung.

Bei alten defekten Fahrzeugen Bastlervertrag.

Gab es doch gar ncihts dran zu diskutieren,... außer sich wichtig zu machen.

am 14. Mai 2017 um 19:31

Deine Aussagen sind zwar hilfreich, aber wenn du meinen Beitrag direkt darüber gelesen hättest ....

Deine Aussagen entsprechen nicht dem Gesetz, denn im BGB gibt es eine Gewährleistung, die Du aber in Deiner Aufzählung ausschliessen willst. Dem Gesetz entsprechen und Vertragsfreiheit ist ein Unterschied.

** Der Ausschluss einer Gewährleistung ist unter Privatleuten zulässig wenn es sich um Gebrauchtwaren handelt.** Das BGB behandelt weiterführend auch nicht die Ausschlussklausel selbst, sondern nur deren Nichtigkeit z.B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Das BGB schreibt eine Gewährleistung vor, erlaubt aber einen möglichen Ausschluss.

Der muss aber dazu extra formuliert werden. Und das fällt unter Vertragsfreiheit.

Kein Wichtigmachen sondern ein Richtigstellen da Du etwas unscharf formuliert hast.

 

Trotzdem ist Deine Grundaussage aber nicht falsch und ist auch hilfreich.

Hier die Bedienungsanleitung wie ein Jurist das denn so sieht.

Abweichungen vom BGB sind erlaubt denn es gibt ja Vertragsfreiheit.

Was auf Grund der Vertragsfreiheit möglich ist, sagt Dir dann das Gericht wenn jemand mit dem Vertrag nicht einverstanden ist. Wenn der Vertrag dem Gesetz, also dem BGB entspricht wird die Klage gar nicht zugelassen.

Damit die Gerichte mit den Klagen nicht so viel Arbeit haben gibt es Kommentare zum BGB - und das reichlich.

Diese Kommentare werden von Anwälten geprüft und daraus wird ein Standardvertrag gemacht,

der in den meisten Fällen auch wasserdicht ist. Dann wird es auch nicht zu einer Klage kommen oder die Klage mangels Aussicht auf Erfolg abgewiesen werden.

( es sei denn es kann ein Betrug nachgewiesen werden )

Und dann sind da noch die Abweichungen von den Standardverträgen wegen denen es zu vielen Gerichtsverhandlungen kommt.

Die Diskussionen hier gehen aber doch meist um waswärewenn und um zusätzliche Klauseln die weitere Abweichungen vom BGB erlauben sollen, was ja wegen der Vertragsfreiheit möglich ist.

Und genau dazu habe ich hier mein letztes Beispiel eingestellt um zu erklären was gegen Treu und Glauben verstösst.

 

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 14. Mai 2017 um 12:46:34 Uhr:

Und meine weiter oben angeführten Vertrags -Punkte des Vertrages entsprechen dem Gesetz.

Namen, Fahrzeugdaten, Gewährleistungsauschluß und Fahrzeugzustand/Beschreibung.

Bei alten defekten Fahrzeugen Bastlervertrag.

Gab es doch gar ncihts dran zu diskutieren,... außer sich wichtig zu machen.

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