Betrug: Unfallwagen an Exporteur
Hallo liebe Leut,
ich vermute ich bin einem Exporteur bzw einem Betrüger total auf dem Leim gegangen.
Mein Fahrzeug hat seit Samstag einen wirtschaftl. Totalschaden laut Gutachter.
Ich habe den Wagen gestern Abend bei Mobile als Unfallwagen eingestellt, keine Sekunde später hat eine Anrufer-Orgie angefangen.
Ein Händler, der sich als Exporteur ausgibt. Wollte mir 1000,-€ für mein Fahrzeug geben. Beim Telefonat meinte er, ich solle doch mal auf seine Homepage draufgehen und dort mein Fahrzeug Typengerecht einstellen (soll so ne Art Angebotseingang für Ihn sein)
Leider zu Gutmütig habe ich dies gemacht. Nach dem Senden der Daten, stand da plötzlich, dass ich einen Kaufvertrag gemacht habe.
Dies habe ich sofort per Email mit entsprechenden Paragraphen (14 Tage Widerrufsrecht / Fernabsatzgesetz) widerrufen. Um den Herrn nochmal telefonisch zu informieren habe ich ihn angerufen, wobei das Gespräch sehr unsachlich wurde und er meinte, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt, da ich als PRIVAT mit einen GEWERBETREIBENDEN einen Onlinevertrag gemacht habe.
Weiß jemand ob der Typ recht hat?
Beste Antwort im Thema
Hat er natürlich nicht.
Lass dir den Widerruf bestätigen und gut ist.
25 Antworten
Mit einem Einschreiben kann man nur den Zugang nachweisen - aber keinen Inhalt! Dieser ist jedoch entscheidend.
Was glaubst du wie viele leere Briefumschläge oder Werbeflyer auf einmal nachweisbar zugestellt wurden, wenn es vor Gericht um die Beweislast geht? Denn diese würde dir im Falle einer Anfechtungserklärung (o.ä.) obliegen. Und die Gegenseite ist auch nicht immer auf den Kopf gefallen.
Aber vielleicht kann dir dein Rechtsanwalt noch einmal näher erklären, was er damit bezwecken möchte.
Was soll denn dann passieren, eine notariell beurkundete Zweitschrift in einem versiegelten Einschreiben?
Ich bin aus der Recht-Sache schon eine Weile draussen, aber wenn selbst im AGB-Recht keine überraschenden Klauseln enthalten sein dürfen, halte ich einen Kaufvertrag der unter solchen Bedingungen zu Stande kommt für alles andere als von vornherein wirksam. Es gibt auch die mündliche Abrede:
Dann such ich mir beim nächsten R8-Treffen den nächsten angeheiterten Besitzer und spaße über "für n 20er Kauf ich dir den ab!", wonach ich jedes JA als wirksamen Abschluss eines Kaufvertrages anerkenne.
Ohne Gewähr und Beratungsintention, was mir zumindest sofort einfällt und einer Auslegung jedenfalls würdig ist
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Ich würde mich nicht hochnehmen lassen. Der Herr kann noch nicht mal richtig Deutsch schreiben, sein juristisches Urteilsvermögen ist damit zweifelhaft.
Einen Vertrag kann man übrigens auch über Email widerrufen, dazu gab es vor einigen Monaten mal ein Urteil. Wenn er morgen kommt und dein Auto mitnehmen will, würde ich sofort die Polizei hinzuziehen.
Grundsätzlich solltest du dich aber nicht auf juristische Ratschläge hier im Forum verlassen. Notfalls immer einen Fachanwalt konsultieren.
Ich jedenfalls kann aus Erfahrung sagen, dass man besser einen großen Bogen um ausländische Autoverkäufer machen sollte, die nicht (komplett) der deutschen Sprache mächtig sind. Bei meiner Autosuche bin ich drei Mal auf Ausländer getroffen - alle Drei hatten keine Ahnung vom deutschen Recht und wollten mich über den Tisch ziehen. Das mag jetzt wieder Vorurteile entfachen, aber so waren halt meine Erfahrungen. Es sind bestimmt nicht alle so, aber die muss man erst mal finden.
Zitat:
@iiSS schrieb am 10. Mai 2015 um 10:48:55 Uhr:
Was soll denn dann passieren, eine notariell beurkundete Zweitschrift in einem versiegelten Einschreiben? ...
Aufwand und Kosten dürften jene übersteigen, die bei einer Zustellung per Gerichtsvollzieher anfallen würden.
Hier findet man auch noch einmal eine schöne Kurzfassung.
Zitat:
...
Dann such ich mir beim nächsten R8-Treffen den nächsten angeheiterten Besitzer und spaße über "für n 20er Kauf ich dir den ab!", wonach ich jedes JA als wirksamen Abschluss eines Kaufvertrages anerkenne.Ohne Gewähr und Beratungsintention, was mir zumindest sofort einfällt und einer Auslegung jedenfalls würdig ist
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
§ 138 BGB wäre in diesem Fall nicht vordergründig relevant. Es dürfte bereits die Nichtigkeit aufgrund von
§ 118 BGBvorliegen. Ansonsten gäbe es noch anderweitige (Nichtigkeits-) Gründe in deinem Beispiel. Ist hier aber irrelevant.
Im Übrigen bedarf es für derartige Streitigkeiten keines Fachanwaltes. Welcher Fachanwaltsbereich sollte das auch sein?
Das ist einfache Rechtsanwendung, die jeder Rechtsanwalt erledigen können sollte. Ob ein Vertrag vorliegt und welche Möglichkeiten es gibt, sollte sogar jeder Student der Rechtswissenschaften nach dem spätestens vierten Fachsemester hinreichend beantworten können. 🙄
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Moin Leute,
der/die/das wollte(n) um 15 Uhr eigentlich kommen, bis jetzt noch keine Nachricht ob die überhaupt, nach meinem Widerruf und der Anfechtung, noch losfahren.
Nebenbei in der Mittagspause auf einen sehr, sehr, sehr ähnlichen Fall gestoßen, der jedoch schon 4 Jahre alt ist. Auch ich habe, nach dem ersten Telefonat einen weiteren Anrufer gehabt, der besser deutsch konnte, und mir erzählte wie gefährlich und betrügerisch manche vorgehen.
http://www.e-recht24.de/forum/15471-mobile-de-gauner-reingefallen.html
scheint alles wohl taktik zu sein.
Moin,
@new-rio-ub der Thread ist aus 2015 - der gute hier reaktiviert irgendwie alle älteren Threads und will da irgendnen Quatsch machen.
LG Kester
Moin,
Dir ist ja schon ne ganze Menge passiert - Auto mit betrügerischer Gasanlage gekauft, hier mit betroffen... Wie geht das?
Sicher, dass du nicht probierst hier selbst Kunden anzugreifen? Ich bitte um Erklärung.
Nur mal so - Sammelanzeigen und -kkagen, gibt es in DE nicht, außer in ganz wenigen Sonderfällen, was du als ggf. Klagender aber gar nicht entscheiden kannst.
LG Kester
P.S. ohne sinnvolles Verhalten deinerseits werde ich übrigens alle Beiträge löschen.
Zitat:
@Sense11 schrieb am 11. Juni 2017 um 08:31:26 Uhr:
Hallo, mir ist das selbe wiederfahren. Ich mache eine Sammelanzeige. Wer mitmachen möchte kann sich bei mir per E-mail melden. Zusammen können wir was erreichen.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 12. Juni 2017 um 08:30:32 Uhr:
Moin,@new-rio-ub der Thread ist aus 2015 - der gute hier reaktiviert irgendwie alle älteren Threads und will da irgendnen Quatsch machen.
LG Kester
Sorry