Betrug oder nicht

Ich habe nach langem Suchen mein Wunschauto, ein Citroën Berlingo Multispace gekauft für 5.000 Euro. Zwölf Jahre alt, 1 Besitzer. Der Verkäufer hat mich angeboten, HU-Inspektion,

KfZ Anmeldung zu machen. Wir sind jetzt fast 2,5 Monate weiter.

Ich habe schon einen Mahnbrief geschrieben, sieben Tage gegeben.

Schätze der Verkäufer hat vertan in die Aufbereitungskosten vom Auto und sich deswegen erhofft das ich aufgebe. Und er das Auto teurer verkaufen kann.

Bis jetzt sehe ich nur Hinhaltetaktiken. Nicht erreichbar, Telefon wird weggedrückt, aufgelegt. Keine Kommunikation.

Was könnte man tun ?

29 Antworten

Hast du überhaupt eine Kaufvertrag abgeschlossen? Kann ich hier nicht erkennen.

Wenn, wie wurde der abgeschlossen und was wurde vereinbart/festgehalten?

Hast Du in Deinem Mahnbrief ein konkretes Datum genannt?
7 Tage ist meines Wissens keine Angabe, die den Verkäufer in Verzug setzt.
Sobald er in Verzug ist, entweder Anwalt einschalten oder (ohne Anwalt) einen Mahnbescheid schicken.
Dazu musst Du zum Amtsgericht und das kostet nicht die Welt.
Am besten mal googeln.
Wenn der Verkäufer dem Mahnbescheid nicht widerspricht, hast Du einen vollstreckbaren Titel.
Falls er widerspricht, geht es vors Gericht und das gewinnst Du, so wie ich das sehe.

ACHTUNG: Das ist KEINE Rechtsberatung.

Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 1. Juli 2025 um 16:38:46 Uhr:
Hast du überhaupt eine Kaufvertrag abgeschlossen? Kann ich hier nicht erkennen.
Wenn, wie wurde der abgeschlossen und was wurde vereinbart/festgehalten?
Ich habe ein Kaufvertrag und da wurde festgehalten was ich vorhin erzählt habe.

auch mit Rückgabe recht und 14 Tage Testzeit. (Es gibt leider nichts zu testen..)

Und Sondervereinbarungen :Lichtmaschine neu, Zahnriemen neu

Und diese Ausgaben denke ich, sind ihm zu hoch ,deswegen diese hinhalte Masche.

Von Gewerbe, Händler oder Privat?

Und: wie weit entfernt ist dieser Verkäufer von Dir?
Möglichkeit: Persönliches Erscheinen ? (Wenn Telefonieren und Schreiben laut Deinem Bericht offensichtlich nicht funktioniert.)

Edit. Ist schon Geld geflossen? Anzahlung (wie hoch) oder sogar die 5000 € komplett bezahlt?

Was kannst Du tun? Wenn Du schon Geld gegeben hast: Rechtsweg bestreiten, mit oder ohne Anwalt ist Deine Entscheidung. (Mein persönlicher Tip!)

Ist noch kein Geld verloren, würde ich es an Deiner Stelle lieber abhaken und vergessen.
Aufwand und Nerven wären/sind mir zu schade dafür… aber auch das ist eine persönliche Entscheidung und muss jeder für sich selbst beurteilen.

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Zitat:
@hm73 schrieb am 1. Juli 2025 um 16:34:36 Uhr:
Ich habe schon einen Mahnbrief geschrieben, sieben Tage gegeben.

Hast du ihm in dem Mahnbrief ein konkretes Datum genannt und ihn darauf hingewiesen, daß er ab diesem Datum im Lieferverzug ist, wenn er sich weiter nicht bewegt?

@Pauliese : "Aufwand und Nerven wären/sind mir zu schade dafür… "

Erstens hätte der Verkäufer damit sein Ziel erreicht und zweitens - sofern eine RS-Versicherung vorhanden ist - sollte man auch an die darbende Anwaltschaft denken.

Also korrekte Frist setzen und auffordern, das Fahrzeug wie vertraglich vereinbart Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung zu liefern.

Warten wir mal ob der TE noch die Fragen beantworten mag, aber mehr kann man wohl auch nicht sagen.

Wenn keine RS Vers. Vorhanden, ist mir die darbende Anwaltschaft relativ schnuppe…da ist das eigene Hemd 👕 näher als die fremde Hose. 👖

Naja,....

Inspektion ist ja nichts weiter, als wie :

1.) Probefahrt, ob alles funktioniert und keine Geräusche irgendwo sind

2.) Lichttest, Bremsentest, Überprüfen ob alles funktioniert

3.) Ölwechsel mit Filterwechsel

also alles Dinge, die ich im Grunde genommen selbst alleine erledigen kann...

Ob ich jetzt deswegen nun einen zivilen Rechtsstreit anfangen würde, ist mehr als Fraglich, da das Kostenrisiko nicht im Verhältnis zum "Gewinn" steht

Für um die 30 € kann ich schon einen 5 Liter Kanister Motoröl kaufen, und dieses selbst tauschen.

Ein Rechtsstreit mit bis zu 500 € Streitsumme dürfte schon alleine an Gerichtsgebühren irgendwo zwischen 100-200 € kosten, mit ungewissem Ausgang.

Also 30€ stehen hier nicht im Verhältnis zu den 5 fachen Gerichtsgebühren, selbst wenn man mit Ölfilter so um die 40 € gesamt bezahlt.

Übrigens wird im Zivilprozeß auch keine strafrechtliche Frage des Betruges geklärt, es sei denn man beantragt zusätzlich die "Feststellung der unerlaubten Handlung"...

Ein Betrug wäre demnach bei der Polizei anzuzeigen, das kostet nichts, selbst wenn die Strafanzeige mit Strafantrag abgewiesen wird, bzw. selbiges Verfahren eingestellt wird.

Lies nochmals den Eingangspost des TE gut und gründlich. Du hast da was missverstanden.

Es geht nicht nur um 30 € oder 200 € sondern um 5000.-

Er hat das ganze Auto noch gar nicht erhalten.

Zitat:
@Pauliese schrieb am 5. Juli 2025 um 13:58:05 Uhr:
Lies nochmals den Eingangspost des TE gut und gründlich. Du hast da was missverstanden.
Es geht nicht nur um 30 € oder 200 € sondern um 5000.-
Er hat das ganze Auto noch gar nicht erhalten.

Ja, aber eine Inspektion kostet nur bis ca. 500 €

5000 € Streitwert wäre, wenn er das Auto komplett zurückgeben möchte!

Zitat:
@VW-Golf-4-Fahrer schrieb am 5. Juli 2025 um 14:00:33 Uhr:
5000 € Streitwert wäre, wenn er das Auto komplett zurückgeben möchte!

Der TE will das Auto nicht zurückgeben, sondern vom Verkäufer bekommen.

Erstmal müsste er das Auto ja überhaupt mal haben … das ist nach meiner Auffassung das eigentliche Anliegen des TE. Leider scheint ihm die Angelegenheit (zumindest hier im Forum) keine weiteren Erläuterungen oder Antworten mehr wert zu sein. 🥺

Die Fragen ob er schon etwas angezahlt oder sogar den vollen Preis bereits bezahlt hat sind jedenfalls noch offen.

Korrekt. Er hat ein Auto für 5.000 Euro gekauft, aber der Verkäufer liefert es ihm nicht aus.

Nach über zwei Monaten (!) würde ich einen Rechtsanwalt (Fachanwalt) beauftragen (wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und das Einkommen relativ niedrig, kann man Prozeßkostenbeihilfe beantragen). Und/oder Anzeige wegen Unterschlagung stellen (ich habe etwas gekauft, bezahlt und trotz Mahnung nicht erhalten).

Kurzer Hinweis zur Prozesskostenhilfe - sie erspart einem die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten, nicht jedoch (wenn man verliert) die Kosten der Gegenseite. Zudem kann die auch mit Ratenzahlung bewilligt werden.

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