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Betrug

Hallo!
Ich habe vor 5 Monaten einen BMW in Essen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Direkt einen Tag nach Kauf tauchte die Serviceanzeige auf, obwohl angeblich Service gemacht wurde. Ich fuhr dort hin und machte darauf aufmerksam. Weiterhin tat die Klima nicht. Weitere 14 Tage später blieb ich auf der Autobahn liegen, obwohl getankt war. Wieder kam das Auto in die Werkstatt, angeblich Benzinpumpe. Es kam hinzu, dass die Bremsbeläge auch aufleuchteten, weiterhin fing der Auspuff an zu röhren. Ebenfalls wurde ich von einem Freund darauf hingewiesen, dass die Reifen abgefahren sind. Eine Katastrophe! Der Händler wies mich ab und meinte, es sei Verschleiß. Nach so wenigen Wochen?
Ein paar Tage später bin ich wieder stehen geblieben. Wieder genug Benzin drin. Heute dann die Krönung in der Waschanlage. Der gesamte Fußraum stand schwallartig unter Wasser.

Vom Händler kam jetzt die Antwort.

Sehr geehrte xxxx

wir haben Ihre Nachricht erhalten und möchten einige Punkte klarstellen:
1. Serviceanzeige: Der Service wurde bereits durchgeführt und die Anzeige zurückgesetzt.
2. Reifen: Das Fahrzeug hat eine gültige TÜV-Plakette. Wären die Reifen abgefahren gewesen, hätte es keinen TÜV bestanden.
3. Tankanzeige & Liegenbleiben: Sie waren bereits bei uns, und das Problem wurde behoben.
4. Klimaanlage: Nach einer gewissen Laufzeit ist eine Wartung erforderlich. Dies gehört zum normalen Verschleiß.
5. Auspuff: Ein Verschleiß ist normal. Hätte der Auspuff einen erheblichen Defekt gehabt, wäre das Fahrzeug nicht durch den TÜV gekommen.
6. Wassereintritt: Die Wasserabläufe scheinen verstopft zu sein. Dies sollte überprüft werden – das gehört zur großen Inspektion. Eine regelmäßige Wartung wäre hier empfehlenswert.

Mit freundlichen Grüßen

13 Antworten

Ich klingle mal, ist hier in der Kaufberatung komplett falsch.

Alles grenzwertig und bei einigen Dingen selber Schuld, wenn nicht von dir vor dem Kauf unter die Lupe genommen.
Hier wirst du jetzt wieder 37 Seiten lesen, davon 91% Nonsens.

Das oder die/der einzige was dir hilft ist eine Anwältin oder Anwalt.

Wahrscheinlich wirst du recht haben. Ich habe mich auch schon dumm und dusselig geärgert. Hatte bisher nur Leasingfahrzeuge und zudem bin ich eine Frau mit keinerlei Kenntnissen. ?? Leider eine leichte Beute, das passiert mir kein zweites Mal.

Meinst du, es ist zielführend, einen Anwalt einzuschalten? Hätte ich mit den Mängeln gute Chancen?

Du musst einen Anwalt einschalten.
Was wir hier geben sind maximal subjektive Eindrücke und oft Stammtischweisheiten.
Einzig allein Anwältin oder Anwalt bringt Klarheit.
Rechtschutz besteht hoffentlich.

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Rechtsberatung gibt es bei MT nicht und ist auch nicht zulässig.

Daher empfehle ich zumindest eine Rechtsberatung bei einem RA - wie Du weiter vorgehen solltest.

Dazu ist wichtig, den KV zu haben und zu dem RA mitzunehmen.

Der sagt Dir dann obs sich überhaupt lohnt.

U.U. kanns hilfreich sein, den VK wissen zu lassen, das Du rechtl. Hilfe in Anspruch nimmst. 😉

nur um das Ganze mal etwas einordnen zu können: geht es hier um einen Wagen für 35000,- EUR und 2 Jahre alt bei einem Markenhändler erworben oder um einen Wagen mit 600,- Restwert von einem Kiesplatzfähnchenhändler mit 289000km auf dem Tacho? ....nur um das mal besser verstehen zu können, warum der Händler in dieser Art mit Dir kommuniziert. Daraus ergeben sich nämlich auch erste Einschätzungen in Bezug auf die Erfolgsaussichten durch einen Anwalt.

Hi! Es ist ein Gebrauchtwagen, 1er BMW - 80.000 gelaufen, kostete 15k. Es war als Auto für meinen Sohn gedacht.

Das wird schwierig....
Außer du bleibst noch mal liegen mit dem selben Problem, dann sollte es möglich sein, den Wagen zurück zu geben.
Auch das Wasser im Fußraum geht mMn auf Kosten des Verkäufer. Es gibt sehr wahrscheinlich keine vorgeschriebene Wartung der Abläufe und wenn doch, warum hat er selbst diese nicht durchgeführt bei seiner Wartung.
Bei den Reifen ist richtig, dass diese verschleißen. Jedoch nicht so schnell, dass sie in 2 Wochen (wie viel KM gefahren? ) nun ist es unter der Grenze sind. Es sei denn, es gibt Probleme an der Fahrwerk Einstellung, das ginge dann doch wieder an den Verkäufer.
Beim Auspuff ist es ähnlich, der könnte notdürftig geflickt gewesen sein und diese Reparatur war nicht von dauer.

Am besten mal zu ner bekannten Werkstatt fahren und die mal ne Einschätzung geben lassen. Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, diese bemühen. Alles andere ist hier im Forum nicht gut zu Regeln, da es mitunter auf Details ankommt.

Viele Grüße und viel Glück
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 6. März 2025 um 09:01:25 Uhr:


Bei den Reifen ist richtig, dass diese verschleißen. Jedoch nicht so schnell, dass sie in 2 Wochen (wie viel KM gefahren? ) nun ist es unter der Grenze sind.

Niemand hier weiß ob die Reifen "unter der Grenze" sind. Und dann wäre noch die Frage, was "die Grenze" ist: Gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe oder das, mit dem man vernünftigerweise nicht mehr fährt ?

Abgasanlage das gleiche: "Röhrt" heisst erstmal garnix.

Benzinpumpe: Mangel behoben oder nicht ?

Klima: Kann von Sachmangel bis Verschleiß alles sein.

Wassereintritt: Keiner hier kennt die Ursache. Falls es die Abläufe sind: Eindeutig Sache des Besitzers.

Fazit: Bevor hier nach Anwälten gerufen wird, sollte man den vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln erst einmal nachgehen und prüfen, ob das überhaupt Fälle für die Sachmängelhaftung sind.

@TE: Technisch keine Ahnung zu haben ist ganz sicher keine Schande. Dafür gibt es Fachleute, die dir weiterhelfen. Vielleicht sollte sich mal jemand das Fahrzeug komplett ansehen und neben den Mängeln mal den Gesamtzustand (Unfallfreiheit, plausible Laufleistung) bewerten.
Sinnvollerweise wäre das natürlich vor dem Kauf geschehen.

Falls du Mitglied in einem Automobiclub bist: Dort gibt es oft eine kostenlose anwaltliche Erstberatung.

Ansonsten sehe ich persönlich da auch manches als normalen Verschleiß, den man selber vor dem Kauf bei der Besichtigung feststellen kann.

auf der ADAC Web-Seite gibt es einige Infos bzgl. Kauf von gewerblichen Händler.
Auspuffanlage, Klimaanlage und Wassereintritt sehe ich als Mängel, die der Verkäufer beweisen müsste, das die beim Verkauf in Ordnung waren. Der Verkäufer hat ja noch Nachbesserungsrecht.
Wie oben geschrieben geht meistens ohne RA-Druck nichts...
Die Gerichte urteilen aber oft pro für den privaten Käufer.
Ich persönlich würde auf Rückabwicklung drängen.

Einer gewinnt immer ,der Anwalt, dem ist es egal wie es ausgeht.

Die TE hat offenbar das Interesse an ihren Thread verloren.
@ Anwalt gewinnt immer: zum Glück gibt es für private Käufer das Gewährleistungsrecht. Wenn man dann einen Anwalt des Vertrauens hat, kann er für seinen Mandanten geltendes Recht durchsetzen.
In meiner Autofahrerkarriere auch schon einige schlechte Anwälte gehabt, bis ich beim jetzigen gelandet bin, der seinen Job ernst nimmt und dem es nicht egal ist. Heutzutage kann man gute Anwälte anhand der Online-Bewertungen auch leichter finden.

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