ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Betrug Gebrauchtwagenkauf v. Autohaus - falscher Tüv

Betrug Gebrauchtwagenkauf v. Autohaus - falscher Tüv

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 18:38

Guten Abend liebe Community,

ich wende mich an Euch mit meinem Problem und hoffe auf hilfreiche Antworten. Falls ich die falsche Kategorie genutzt habe, tut es mir leid.

Folgendes;

Ich habe am 10.11.2018 den Vertrag für den Kauf - und die Finanzierung eines Gebrauchtwagen getätigt. Anzahlung hierbei war mein alter Pkw, welcher in Höhe von 4.000€ abgekauft wurde.

Der neue-gebrauchte bekam laut Aussage des Verkäufers eine Einzelabnahme. Der Prüfbericht der Dekra war mangellos, als ich ihn Anfang Dezember abholte.

Nur zwei Werktage nach Abholung des FZG fuhr ich aufgrund berechtigter Zweifel an dem mangellosen Zustandes zum Tüv. Dort offenbarte man mir, dass das FZG mehr als 15 gravierende Mängel aufwies und so niemals hätte Tüv bekommen sollen.

Ich setzte den Verkäufer in Kenntniss und fragte, ob mein alter Pkw noch da sei. Dieser war laut der Aussage des Autohauses bereits verkauft. Sie wollten außerdem einen Kostenvoranschlag zur Reparatur.

Nachdem ich heute mit dem Autohaus telefonierte und erklärte, dass ich mir einen Rechtsanwalt nehmen werde, wurden diese aktiv und boten mir meine Anzahlung sowie den Rücktritt des Kaufvertrages.

Nun zur Frage;

Natürlich möchte ich, dass das Autohaus dieses FZG zurück nimmt und mir mindestens meine Anzahlung herausgibt. Allerdings würde ich gerne auch Schadensersatz einfordern - erstmal dafür, dass ich ohne Pkw unterwegs und somit auf Bus/Bahn angewiesen bin und des Weiteren, weil das FZG so erhebliche Mängel hatte, dass dies eine Gefährdung meiner Sicherheit darstellte. Ich habe mich zusätzlich strafbar gemacht und habe wieder die Suche nach einem neuen Auto vor mir. Mal abgesehen von den unzähligen Lügen seitens des Autohauses.

I’m Internet lese ich öfter etwas davon, dass man einen Pauschalen Schadensersatz von 15% des Kaufpreises/Anzahlung (?) geltend machen kann.

Ich hoffe, dass mir jemand hier hilfreich zur Seite stehen kann, damit ich Anfang der nächsten Woche eine fundierte Verhandlung mit dem Autohaus führen kann.

Dankeschön!

Eli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:30:15 Uhr:

Was genau ist jetzt das spezielle Problem bei einem "reimport" aus den Niederlanden?

Für Max sicherlich,dass es ihm nicht gesagt wurde, zum anderen, dass er den Wagen nicht genommen hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre,dass der Wagen aus dem Ausland kommt. Ich übrigens auch nicht. Und das bei über 70k. Never ! Ob die tatsächlich Anzahl der Vorhalter aus Holland übernommen wurde, tät ich auch bezweifeln. Wird sicherlich nur 1 Vorhalter in Holland gegeben haben, laut Verkäufer?

Eine Frage an @Max750 hätte ich dann noch, warum gibst Du die Fin erst bei Google ein, wenn Du die Karre gekauft hast? Hättest das bei der ersten Besichtigung gemacht, hättest Dir viel Ärger und Zeit gespart. Und willst jetzt Rückabwickeln?

Gruß M

57 weitere Antworten
Ähnliche Themen
57 Antworten

...und genau das meine ich mit Forentratschen.

Waschweiber, Maulhelden und Schwätzer die sich über hätte/wollte/könnte das Maul zerreißen

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:20:46 Uhr:

...und genau das meine ich mit Forentratschen.

Waschweiber, Maulhelden und Schwätzer die sich über hätte/wollte/könnte das Maul zerreißen

Ich darf doch bitte um eine etwas gesittetere Ausdrucksweise bitten. Wer sich im Forum derart unwohl fühlt, sollte doch bitte mit gutem Beispiel und souveränem Auftritt vorangehen

Zitat:

@twindance schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:28:50 Uhr:

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:20:46 Uhr:

...und genau das meine ich mit Forentratschen.

Waschweiber, Maulhelden und Schwätzer die sich über hätte/wollte/könnte das Maul zerreißen

Ich darf doch bitte um eine etwas gesittetere Ausdrucksweise bitten. Wer sich im Forum derart unwohl fühlt, sollte doch bitte mit gutem Beispiel und souveränem Auftritt vorangehen

Darf ich dich auf einen kleinen Fehler (Autokorrektur?) hinweisen? Statt ….souveränem "Auftritt" hätte es "Austritt" heißen müssen :p.

@ Mod

Alles klar - aber es nervt halt wirklich manchmal, wenn alles nur noch zerredet und zertratscht wird - ...wie man am Beispiel einen Post unter Deinem sehr gut sehen kann :D:D:D

Dafür sorgt der Te aber gewaltig selber, indem er 15 gravierende Mängel "geschädigte Techniken":confused: in den Raum wirft, ohne nur einen einzigen zu nennen ...

Zitat:

 

Dort offenbarte man mir, dass das FZG mehr als 15 gravierende Mängel aufwies und so niemals hätte Tüv bekommen sollen

Die Dekra hat ja auch keinen TÜV vergeben ...so musste sein...:D

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 8. Dezember 2018 um 20:24:37 Uhr:

@ Mod

Alles klar - aber es nervt halt wirklich manchmal, wenn alles nur noch zerredet und zertratscht wird - ...wie man am Beispiel einen Post unter Deinem sehr gut sehen kann :D:D:D

Wenn dich was nervt, warum "beteiligst" du dich dann bei dem Thema? Und wenn man sich irgendwo unwohl fühlt (Annahme des Mod.), wäre doch ein Austritt nur konsequent. Dazu müsste man aber vom richtigen Regen getroffen worden sein :D.

bitte zum Thema zurück....

Ich denke es handelt sich um eine Falschmeldung. TÜV kann nicht mehr als 10 Mängel eintragen. Und mal ehrlich, habt ihr je ein Auto mit mehr als 3 Mängeln erlebt oder davon gehört? Denkt mal nach :)

Vom Freddystarter wird diesbezüglich nichts mehr kommen.

Die Art der Mängel sind doch völlig wurscht, wenn es dem TE hier um Positionen seiner Schadensersatzforderung nach Rücktritt geht?!

Dazu könnte er auch einfach ins Gesetz schauen, bei Wikipedia nachlesen oder seinen Anwalt fragen. Wozu im Motor-Talk? Dass er hier keine qualifizierten Antworten zu dieser Frage bekommen wird, sieht man schon nach den ersten paar Beiträgen. Außerdem könnte es sein, dass er die qualifizierten - sofern sie noch kommen - nicht von den übrigen unterscheiden kann. Also...

Ich hab schon eins gesehen, da war eine zweite Seite vollgeschrieben. Ergebnis- VU .

Gruss M

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 9. Dezember 2018 um 00:17:14 Uhr:

Ich denke es handelt sich um eine Falschmeldung. TÜV kann nicht mehr als 10 Mängel eintragen. Und mal ehrlich, habt ihr je ein Auto mit mehr als 3 Mängeln erlebt oder davon gehört? Denkt mal nach :)

Vom Freddystarter wird diesbezüglich nichts mehr kommen.

Ja, HU war in der Werkstatt des Verkäufers bestanden und das Auto wurde so ausgeliefert. Gab mehrere Mängel, auch gravierende.

Zitat:

@PeterBH [url=https://www.motor-talk.de/.../...ohaus-falscher-tuev-t6505236.html?...]schrieb am 9. Dezember 2018 um 00:51:23

Ja, HU war in der Werkstatt des Verkäufers bestanden und das Auto wurde so ausgeliefert. Gab mehrere Mängel, auch gravierende.

.und das dürfte wohl nicht allzu selten vorkommen auf dem Gebrauchtwagenmarkt?

Viele Käufer werden bestehende Mängel nicht erkennen, da der überwiegende Teil vermutlich technisch nicht so versiert ist.

Ich geb auf eine bestandene HU nichts,selbst wenn das Ergebnis OM ist. Vom technischen Zustand überzeuge ich mich ausschließlich persönlich.

Gruß M

Ich hab früher mal von einem meisterbetrieb in b ein auto gekauft. Es hatte neuen tüv. Als ich nach 3 monaten in einer anderen werkstatt die spur ein stellen lassen wollte, schlug man die hände überm kopf zusammen. Das auto mußte wegen verkehrsuntüchtigkeit aus dem verkehr gezogen werden. Es hatte viele offensichtliche gravierende mängel.

Das dürfte aber eher die Ausnahme sein, auch Prüfer jeglicher Organisationen hängen an ihrem Job.

Ich kannte einen Tüv-Prüfer im Außeneinsatz persönlich, der war froh, als er in Rente gehen konnte, so oft wie man ihm an den Karren flicken wollte in den letzten Jahren.

Sind auch nur Menschen und machen Fähler :p. Und manch ein Mangel lässt sich vermutlich kurzfristig gut verstecken. Einfaches Beispiel: Für die HU werden Felgen/Reifen von einem anderen Fahrzeug aufgezogen, nachher wieder die 15 Jahre alten Dinger mit 1,2 mm Restprofil.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Betrug Gebrauchtwagenkauf v. Autohaus - falscher Tüv