Betrug? eigene "Dummheit" - auf jeden Fall miese Tour....

Hallo,
ich erzähl einfach mal die Story...

... ich habe demnächst für einige Tage oder Monate oder noch länger auf dem flachen Land (da wo sich Has und Igel gute Nacht sagen..., 2 x am Tag ein Bus fährt zu tun, und brauche einen fahrbaren Untersatz... was ist egal - hauptsache trocken, zuverlässig und fährt und kostengünstig sollte es - so billig wie möglich, der Rest ist mir egal...mit dieser Intension habe ich die Filter von ebay-kleinanzeigen programiert auf Preis von 500- 1500, Benziner, Handschalter, Tüv 2 Jahre.

Gelandet bin ich bei einem Ford Ka bei einem Händler für 1200 Euro - gut dass ich die Anonce noch auf Festplatte und ausgedruckt hab.

Ich schreib mal die wesentlichen Dinge auf....Fiat Punto* 178000 km, Tüv Februa 2022, Unbeschädigtes Fahrzeug, Kein Rost, Keine Mängel Tüv neu.

Ich hab ihn natürlich Probegefahren - leider viel zu kurz - und schließlich gekauft und bar bezahl von einem Händler - allerdings und das ist jetzt der Hammer, auf dem Kaufvertrag, steht nicht mehr die Adresse des Händler - so wie auf ebay-kleinanzeigen, sondern der Name eines Angestellten, so dass ich die Scheißkarre also offiziell nicht von dem Händler, sondern von dem Angestellten gekauft hab.
Auf dem Kaufvertrag stand auch nix mehr von "ohne Mängel" sondern da wurde der Wagen als "Bastlerfahrzeug ohne Garantie" ausgewiesen - nun - weil ich keine Lust hatte, die Suche nach einem billigen fahrbaren Untersatz zu einer unendlichen Geschichte ausarten zu lassen, und mir die Sucherei auf die Nerven ging, hab ich den Vertrag dann zähneknirschend akzeptiert.

Ich hab dann gestern mal einen Gebrauchtwagencheck machen lassen, bei dem herausgekommen, dass bei der Karre fast alles am Arsch ist.

Wie groß ist meine Chance, den Vertrag rückgängig zu machen....

klar hab ich die Vertragsbedingungen, weil ich möglichst schnell und billig ein Auto wollte (wenn die Karre 2 hält, soll es mir recht sein, aber nach Aussage des Werkstattmenschen würde er sich nicht mehr trauen, damit noch 600 km zu fahren....

Ich schätze mal, dass der Verkäufer nicht gerade freundlich sein wird, wenn ich mein Anliegen auf rückabwicklung des Kaufs anbringe. Wie gehe ich da am besten vor? Ist gleich mit dem Anwalt zu drohen nicht zu plump?

Auch hab ich mir überlegt, diese Gebrauchtwagenbude wegen Betrugs anzuzeigen, denn dieser Betrug scheint das alleinige Geschätsmodell dieser Bude zu sein - auf dem Gelände dieses Gebrachtwagenhändlers ( sollte den wohl eher Schrotthändler nennen) stehen Dutzende von aufpolierten Schrottkisten mit neuem Tüv für "billig Geld" herum - ich glaube kaum, dass dieser Händler, für eines seiner Schrottkarren die gesetzliche Gewährleistung anbietet.

Das ist doch Betrug - wie seht ihr die Sache, wie groß ist meine Chance, den Vertrag rückgängig zu machen?

Beste Antwort im Thema

Die Sache brauchst du nicht hoch hängen. Der Drops ist gelutscht. Du bist geschäftsfähig und hast den Kaufvertrag unterschrieben und darin steht nach deiner Aussage ""Bastlerfahrzeug ohne Garantie".
Du glaubst doch nicht, dass dir ein Richter wegen deiner eigenen Dummheit Recht gibt und du das Fahrzeug zurückgeben kannst.

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Normaler Weise bist du 100% chancenlos.

Das einzige, wo man ansetzen könnte, ist, dass das Fahrzeug einen brandneuen Tüv bekommen hat und im Kaufvertrag was von Bastlerfahrzeug steht.

Fahrzeuge, die in der Lage sind, die HU zu bestehen, dürfen so nicht bezeichnet werden. Das ist ein Widerspruch.

Ich kann dein Ärger verstehen, aber es hat keinen Sinn, dafür zum Anwalt zu gehen. Ohne RSV wirst du erstmal sehr viel Geld los. Die Wahrscheinlichkeit, dass du verlierst ist locker bei 95% und selbst wenn du gewinnst, weißt du nicht, ob der „Mitarbeiter“ überhaupt einen „echten“ Lohn auf Papier hat, was du pfänden könntest. Falls du RSV hast, könnte es sein, dass die keine Zusage schicken, weil die Erfolgschancen eben extrem gering sind.

Also bleibt dir nur eine Reparatur oder der Verkauf mit ehrlicher Fahrzeugbeschreibung übrig bzw Verschrottung.

Unabhängig davon, wozu du dich hier entscheidest, würde ich unverzüglich, am besten noch morgen zu der Prüfstelle fahren, mir den Vorgesetzten holen, den mängelfreien Bericht zeigen und auf die Defekte hinweisen.

Anschliessend würde ich noch bei der Polizei mit den gesammelten Beweise eine Strafanzeige stellen, dass ein Tüv Prüfer Autos abnimmt, die Durchrostungen an tragenden Teilen hat. Das ist kein Pappenstiel, sondern lebensgefährlich.

Denk daran, ohne einen Prüfer, der bei der Abnahme drei Augen zudrückt und alles durchwinkt, so ein betrügerisches Geschäftsmodell nicht existieren kann.
Daher solltest du dir auf jeden Fall die Zeit für eine Anzeige nehmen und den Gauner das Handwerk legen.
Spätestens beim 2. mal ist seine Lizens weg und er landet beim Hartz4. Das wird er dann nicht mehr riskieren.

Moin,

Eigentlich hast du mehr als eine Aufgabe.

1.) Feststellen, ob das was die Werkstatt dir erzählt überhaupt stimmt. Bedenke, die hat auch das Interesse Geld zu verdienen und deshalb wird von einigen vielfach übertrieben, denn Angst ist ein gutes Verkaufsmittel. Da wird gerne Mal aus angerostet eine Durchrostung oder aus einem 3 Monate alten Querlenker eine Todesfälle.

2.) Alles was an Mängeln bei der Besichtigung offensichtlich war, fällt aus jedem Anspruch den du haben könntest raus - sprich, so ziemlich alles was das Licht angeht. Weil sorry, dass MUSS man sehen

3.) Auch ein Privatverkäufer muss ihm bekannte Mängel offenlegen. Die Formulierung Bastlerfahrzeug, keine Garantie wird hierbei regelmäßig kassiert, weil zu unspezifisch und wenn mit neuer HU beworben wird auch prinzipiell unsinnig wie zuvor schon gesagt. Hier wäre zu prüfen, welche Zusicherungen seitens des Verkäufers im Vertrag gemacht werden und ob diese darüber ggf. angefochtenen werden können. Je nach Formulierung ist eventuell die Gewährleistung auch nicht wirksam ausgeschlossen worden und der private Verkäufer ist deshalb Gewährleistungspflichtig.

4.) Wenn du die Anzeige noch hast, ist das gar nicht so schlecht. Steht in dieser drin, dass es ein Vermittlungsgeschäft ist? Wenn ja, dann hast du diesbezüglich verloren. Wenn Nein, dann müsstest du belegen können, dass es das gleiche Auto ist. Dann kann man dem VK vielleicht ein Umgehungsgeschäft nachweisen, dass den Privatverkauf aushebeln.

5.) Bzgl. Der HU würde ich, wenn ich mir da ganz sicher wäre, Mal die Qualitätssichernde Abteilung des Verbandes kontaktieren es kann z.B. sein, dass die gesamte HU gefälscht wurde oder möglicherweise der Prüfer nicht vorschriftsgemäß gearbeitet hat. Für beides interessiert man sich da üblicherweise sehr. Wenn diesbezüglich tatsächlich Betrug vorläge - hätte man tatsächlich auch gegen einen Privatverkäufer einiges in der Hand und ob der bei einer Straftat noch loyal zum Verkäufer steht (sofern es wirklich ein Umgehungsgeschäft war) ist dann eine spannende Frage.

Aber bevor du jubilierst - dir sind die sehr vielen Wenn's aufgefallen. Selbst wenn du Recht hast, was ich in Betracht ziehe - dann ist es sehr schwer das alles zu beweisen und auch Recht zu bekommen. Deine Chancen sind perse niedrig, nicht Null aber gering.

Und jeder der das gut heißt ... Es ist nicht in Ordnung. Entweder ich kann das Auto guten Gewissens verkaufen oder ich verkaufe es nicht an einen unmündigen Privatkunden.

LG Kester

Was steht in der Anzeige? Vermittlungsgeschäft oder so was wie Verkauf für Privatperson?

So Leid es mir für dich tut aber bzgl. deiner aufgezählten Mängel...

"Betrug? eigene "Dummheit" - auf jeden Fall miese Tour...."

Und das Ding dann auch noch "zähneknirschend" zu unterschreiben und dann rummeckern, sorry.

Wann wurde der TÜV gemacht? Februar 2020?

Entweder du Investierst und reparierst das nötigste oder du verkaufst die Karre weiter so wie sie ist und versuchst den Schaden zu minimieren.

In der 1000 Euro Auto Kategorie bekommt man selten ein Auto ohne gravierende Mängel. Da kann ich auch verstehen, dass die Händler die Verkäufe als Vermittlung deklarieren um aus dem Schneider zu sein.

Ein Auto das für 1200 Euro ausgeschrieben steht, wurde wahrscheinlich für 400 - 500 Euro eingekauft. Die Kosten des Händlers müssen gedeckt sein und bissl was dran verdienen muss er auch, also bleibt da keine Marge für ne Gewährleistung.

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Moin,

Falsch! Grundsätzlich falsch! Wenn ein Verkehrssicheres Auto (neue oder fast neue HU!) verkauft wird, dann hat das Auto bei allen zuzustehenden Mängeln bzgl. des Alters die ZUSICHERUNG der Verkehrssicherheit zu erfüllen. Sicher - abzüglich der offensichtlichen Mängel - aber Durchrostungen und eine Defekte Bremsanlage sind bei der Zusicherung sicherlich nicht automatisch als OK hinzunehmen. Kein Händler hat so ein Auto an eine Privatperson zu verkaufen, egal ob nun direkt oder indirekt wegen Gewährleistungsansprüchen. Die sind hier tatsächlich gar nicht relevant. Es hapert schlicht an der Zusicherung neue/lange HU bzw. Verkehrssicherheit.

Das ist das gleiche, wenn ich dir ein grünes Auto zusichern und nach dem ersten Regen ist es dann rot. Oder ich verkaufe dir laut Vertrag einen Golf und du bekommst von mir dann einen Fox.

Das Problem hier wird nur sein - an der Stelle auch nur irgendwie sein Recht durchzusetzen.

LG Kester

Wenn der TÜV tatsächlich frisch ist, könnte man ja den Tüvgutachter wirklich mal ansprechen bzw. dies über die Behörde anzweifeln.

Kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Tüv einen Wagen mit folgenden Mängeln rinfach durchwinkt:

- Kleilriemen des Motors sei defekt
- Motor verliert Öl
- Durchrostungen an tragenden Teilen, an der Hinterachsaufhängung
- Radkästen durchrostet
- Kofferraum durchrostet
- der ABS-Sensor am Rad ist bei der Durchsicht abgefallen, und hing nur noch am Kabel,
- diverse Glühlampen sind defekt,
- der Fernlicht/Abblentlichtschalter klemmt
- die Kennzeichenbeleuchtung ist defekt,
- die Amaturenbeleuchtung ist defekt
- ein Reifen war defekt

Daher die Frage, von wann ist der TÜV tatsächlich?

Andere Frage, warum kauft man ein Auto mit solchen offensichtlichen Mängeln? Da kann doch Geiz nicht mehr geil sein

Zitat:

@HeikoSandiger schrieb am 27. Februar 2020 um 00:38:03 Uhr:


Die Durchrostungen am Unterboden und den Achsaufhängungen, kann man als Kunde von außen, ohne dass das Fahrzeug auf eine Hebebühne kommt, jedenfals nicht sehen!

wie wäre es mit einfach mal kurz unter das Auto kriechen/schauen?
(geht ja wohl um keine tiefergelegt Tuningflunder!)

oder wenn man sich zum am Boden rumkriechen zu fein ist:
4.000 Euro oder mehr in die Hand nehmen und bei einem "seriösen" Autohaus kaufen 😉

Zitat:

@HeikoSandiger schrieb am 27. Februar 2020 um 00:29:02 Uhr:


...

Auch hier stellt sich dann die Frage, ob solche Prüfingenieure, die Fahrzeugen mit so gehäuften und schwerwiegenden Mängeln ihre Bestallung als Prüfingenieur nicht zu unrecht haben?

darum meine Anregung, den Prüf"ingenieur" zu fragen, ob er einen Blindenhund braucht ...

... und ihm dabei vielleicht wortlos einen Ausdruck dieses Artikels
https://www.autoservicepraxis.de/.../...rungsstrafe-verurteilt-2497245
auf den Schreibtisch legen


VORHER solltest Du Dir aber ein eigenes Urteil zum Zustand des Autos bilden!!!

Was z.B. soll "Kleilriemen des Motors sei defekt" heißen???

der Händler ist aus der Nummer raus, der steht nicht im Kaufvertrag.
Die private Person ist mMn auch raus, sofern es nicht im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist.

Wahrscheinlich steht im Kaufvertrag: "keine Garantie, da Privatverkauf" oder "gekauft wie besehen"

Wie frisch ist der TÜV? Da kann man noch ansetzen und den TÜV-Gutachter heranziehen, der die Plakette erteilt hat, auch wenn es offensichtliche Mängel wie Durchrostung gibt.

Inserat ist nicht wichtig. bei meinem Müsli steht auch drauf: besser denn je, Voller Geschmack usw.

Moin,

Nö, wenn man dem Händler die Umgebung nachweisen kann, dann greift die Gewährleistung vollumfänglich. Spannend ist hier U.a. an wen der vorhalter verkauft hat, wie der angebliche Verkäufer in den Besitz kam etc.pp. mit etwas Aufwand kann man das durchaus ermitteln.

Logisch - die Beweispflicht liegt beim Käufer, auch dass es für den Käufer nicht direkt ersichtlich war, dass es ein Agenturgeschäft war. Aber tatsächlich ist das hier meines Erachtens zweitrangig, weil eben die grundlegende Eigenschaft ggf. gar nicht erfüllt ist.

Ich möchte hier gar nicht direkt den Vorwurf einer gekauften HU auf den Tisch bringen, weil das meiner Erfahrung nach eher selten passiert, aber sowas lässt sich fälschen und nicht zu vergessen - die Spezies Rosstäuscher weiß auch sehr genau, wie sie etwas so schönen kann, dass es eben auch für den Prüfer sehr schwer wird das zu erkennen.

Aber da steht jetzt erstmal vor, dass man feststellen muss, ob die Aussagen der Werkstatt zu den angeblichen Durchrostungen wirklich stimmen. Bei den Leuchtmitteln - bestimmte Autos, speziell wenn älter zerstören sehr gerne und sehr schnell Leuchtmittel in bestimmten Konstellationen, teils von jetzt auf gleich.

Also prinzipiell stinkt es hier sicherlich gewaltig, aber ob man wen festnageln kann ist die erste Frage und ob man dann noch was holen kann die zweite Frage.

LG Kester

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