Betrug beim Autoverkauf???

Hallo Autofans,
letzte Woche stellte ich unseren 11 Jahre alten Kleinwagen Subaru Vivio Gli zum Verkauf bei Autoscout ein.
Der Wagen ist aus Benelux und hierzulande ein seltener Exot,aber in gutem Zustand.
Jetzt hat sich doch ein Interressent aus England gemeldet,der den kleinen kaufen möchte,sofort den Kaufpreis akzeptiert und meine Adressdaten haben möchte um mir einen Bankscheck zu schicken.
Es käme dann jemand vorbei um den Wagen huckepack abzuholen.
Irgendwie kommt mir das sehr spanisch vor und ich rieche Betrug.Der Herr schreibt nur in Englisch.
Der ADAC warnte vor einiger Zeit vor solchen Schecks,
die überhöht ausgestellt wurden.Die Empfänger sollten den zuviel bezahlten Preis rücküberweisen,und danach platzte der ganze Scheck und im schlimmsten Falle waren Geld und Auto weg.
Was meint Ihr,hab ich recht mit meinem unguten Gefühl?
Es handelt sich um einen Kaufpreis von 18ooEuro.
Aber ich denke,auch Kleinvieh macht für Betrüger Mist.
Ich denke,ich lasse die Sache fallen.
Meine Devise ist:Cash bei Abholung.
Über Eure Meinungen würde ich mich freuen.
Gruß vom Kingfrrreezie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. September 2015 um 23:02:04 Uhr:



Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 16. September 2015 um 20:59:59 Uhr:


… Ich habe mir viele autos angeschaut,und wurde bislang nie vom Deutschen abgezogen.Ende Juli war ich bei nem türkischen Händler,jaja auto neu tüv.Haben die ernsthaft lochblech wig aufs normal lackierte blech geschweisst …
Was machst du denn, wenn der Händler einen türkischen Namen, aber einen deutschen Pass hat? Oder ein Elternteil türkisch, der andere deutsch ist, der Händler aber einen österreichischen Pass hat? Oder der Händler einen deutschen Namen, aber einen türkischen Pass hat? Dann wird’s echt schwierig mit deinen (rechten?) Parolen

Ach komm, Murx gibt es bei vielen Autoschiebern.

Den meisten Murx gibt es halt bei den Fähnchenhändlern und die sind meist Türken oder anderer Nationen.

Das hat doch nichts mit "Rechten Parolen" zu tun.

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Wenn das Geld von einem geknackten Konto kommt, verlangt die Bank es vom Empfänger zurück. Man kann niemals Eigentümer von Hehlerware werden.
Anderes Beispiel: wenn ich einen Zeitung im Supermarkt klaue und sie jemandem schenke, wer ist dann Eigentümer?

Wie lange dauert das,bis die Bank bescheid weiß, ob es sich um ein Betrug handelt oder nicht?Weil ich dann den Wagen nicht rausgeben werde....Bis ich Klarheit habe, dass alles mit Rechten Dingen zugeht.Die Angestellte bei der Bank hat mir gesagt du kannst den Wagen mit gutem Gewissen abgeben.

Dann lass dir schriftlich geben, dass die Bank auf eine Rückbuchung oder Rückforderung von dir verzichtet. Gesagt wurde schon viel, wenn der Tag lang war …

Dass jemand ein Auto ungesehen kauft, noch dazu angeblich aus England, stinkt so gewaltig nach Betrug, dass ich mich doppelt und dreifach absichern würde.

Der kommt aus Portugal!

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Von mir aus auch aus Portugal – woher der wirklich stammt, ist auch egal. Ich wäre bei einem solchen Vorgehen übervorsichtig.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 15. September 2015 um 13:46:14 Uhr:



Zitat:

@Raghul schrieb am 15. September 2015 um 13:43:47 Uhr:


Eine Überweisung kann nicht und wird auch nicht von einer Bank rückgängig gemacht. Egal ob Betrug oder nicht. Das geht nur bei Lastschriften bis 8 Wochen.
Da liegst du nur teilweise richtig, bei Pisching so wie von mir beschrieben darf die Bank es dennoch
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20080197

Wobei der Fall hier schon etwas anders liegt.

Ich meine was der da produziert hat, kann niemand gutgläubig mitmachen ohne Verdacht zu schöpfen.

Zitat:

Wenn das Geld von einem geknackten Konto kommt, verlangt die Bank es vom Empfänger zurück. Man kann niemals Eigentümer von Hehlerware werden.

Ganz so einfach ist es dann auch nicht.

Da müsste jeder Onlinehändler ja auch fürchten daß Überweisungen zurückgebucht werden.

Normalerweise ist es schon so, daß die Bank in der Verantwortung steht, es aber auf deren Kunden abwälzen kann (ich meine wie blöd muß man sein um irgendwo eine komplette TAN-Liste einzugeben??).

Wenn einer allerdings vor Gericht geht weiß man nie was raus kommt, von daher würde ich davon Abstand nehmen.

Gruß Metalhead

Ich würde auch tunlichst die Finger davon lassen. Es passt zu sehr in das Schema "Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann stimmt auch meist was nicht.". Aus der Perspektive des deutschen Automarktes erscheint mir der Preis für das Baujahr .... naja, nicht ganz günstig. Dem Anreiz, demjenigen der einem dieses Geld vorher auf das Konto überweist, über den Weg zu trauen, sollte man widerstehen. Wenn es Betrug ist, dann hat der Täter kein eigenes Geld ausgegeben und er bekommt ein Auto mit Papieren, für das er sicherlich einen Käufer findet. Der Verkäufer hingegen muss seiner Bank das Geld ggf. erstatten und das Auto ist er auch los (jedenfalls faktsich). Zu viel Risiko in einem absurd erscheinenden Szenario.

Abholen wird das wohl auch ein "Dummer"!

Das Risiko das die Polizei beim Abholer auf den Betrüger wartet = groß.

Solche Betrüger schicken in der Regel Dritte vor. Die Hintermänner sitzen häufig in Afrika. Es gibt viele verscheidene Maschen. Am Ende geht es um's Geld abzocken.

Der Gedanke, dem Käufer eine Falle zu stellen, der ist gar nicht übel. Könnte der TE auch so machen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. September 2015 um 14:58:19 Uhr:



Zitat:

Normalerweise ist es schon so, daß die Bank in der Verantwortung steht, es aber auf deren Kunden abwälzen kann (ich meine wie blöd muß man sein um irgendwo eine komplette TAN-Liste einzugeben??).

Gruß Metalhead

So blöde muss man nicht sein.

Ich wurde neulich Opfer eines Überweisungsbetruges. Als ich mein Konto checkte, stellte ich fest, dass eine Überweisung nach Polen über fast 600 € getätigt wurde. Zahlungsempfänger und Konto waren mir nicht bekannt. Dies geschah nicht online, sondern mit einem Überweisungsformular.

Die Bank konnte zum Glück noch den Betrag zurückrufen, da das Geld noch nicht in Polen war. Hätte das nicht geklappt, hätte die Bank den Schaden ersetzen müssen, da die Unterschriften bei diesen Überweisungsträgern laut Auskunft der Bank nur noch stichprobenartig überprüft werden. Dazu gibt es auch schon Rechtsprechung des BGH.

Selbstverständlich hatte ich gleich Strafanzeige bei der Polizei gemacht.

Es hatte sich auch herausgestellt, dass die Unterschrift auf dem Überweisungsträger nicht mit meiner hinterlegten Unterschrift identisch war.

Das heißt, eine Überweisung für ein gekauftes Auto kann auch auf diesen nicht ehrbaren Weg erfolgen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. September 2015 um 17:41:57 Uhr:


Das heißt, eine Überweisung für ein gekauftes Auto kann auch auf diesen nicht ehrbaren Weg erfolgen.

Und wenn ein Konto einer größeren Firma dafür missbraucht wird, kann das uU Wochen dauern, bis es der Betrogene bemerkt.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 15. September 2015 um 14:26:32 Uhr:


Wenn das Geld von einem geknackten Konto kommt, verlangt die Bank es vom Empfänger zurück. Man kann niemals Eigentümer von Hehlerware werden.
Anderes Beispiel: wenn ich einen Zeitung im Supermarkt klaue und sie jemandem schenke, wer ist dann Eigentümer?

Der vergleich ist ein bissel anders, er schenkt mir das Geld doch nicht, ich gebe dafür ein Auto raus und verkaufe es.

Mit Hehlerware meinte ich das Geld.

Aber grade bei Geld wird das schwierig.
Denn auch der Vorbesitzer hat nie Eigentum am Geld erworben.
Darum kann Geld nie zur Helerware werden.
Ansprüche kann der Bestohlene deshalb i.d.R. nur beim Dieb geltend machen.

Ich glaube das ist so nicht richtig.
"Der wahre Eigentümer wird also bei einem Diebstahl geschützt. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer selber davon ausging, dass die Sache nicht gestohlen wäre. Eine gestohlene Sache bleibt also immer im Eigentum des Opfers, egal ob ein (Zwischen-)Erwerber gutgläubig davon ausging, das Eigentum zu erwerben." 935 BGB

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