betrug beim autokauf... was kann und sollte ich jetzt tun???
hallo an alle und ich bedanke mich im vorraus für eure antworten...
🙂 der roman folgt 🙂
mein freund und ich haben einen madza6 kombi gekauft beim vertragsautohaus als gebrauchtwagen. im internet und beim verkaufsgespräch wurde gesagt das der wagen im technisch einwandfreien zustand sei. leider bemerkten wir erst später das etwas nicht stimmt. auf der linken fahrer seite bemerkten wir einen farb unterschied. sowohl auch bei der stossstange. die rechte beifahrer tür liess sich teilweise weder von innen noch von aussen öffnen. dann zieht das auto nach rechts. wir waren jetzt schon 2mal in der werkstatt. das auto zieht immer noch nach rechts obwohl die federbeine und anderes gewechselt wurden. wir sind jetzt ratlos. der autohändler lässt sich auf nichts ein. der betrug ist doch offensichtlich oder???
wir haben ja extra einen kredit aufgenommen. meine frage ist noch, wenn ich das auto wieder zurück geben möchte, habe ich da finanzielle einbussen?
Beste Antwort im Thema
Ansprüche gegen den Verkäufer bei Fahrzeugmängeln
Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug bzw. für arglistige Täuschung oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, hat der Käufer folgende Möglichkeiten:
Nacherfüllung
Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung, d.h. er kann zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) wählen. Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf.
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung (und ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist von ca. 2 Wochen erfolglos verstrichen), ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.
Zu beachten ist dabei, dass der Rücktritt bei nur unerheblichen Mängeln ausgeschlossen ist. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. In der Rechtssprechung wird der auszugleichende Vorteil mit 0,7% bis 1% des Kaufpreises des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 km bewertet.
Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.
Schadenersatz
Liefert der Verkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, so kann der Käufer Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer die Mangelhaftigkeit verschuldet hat. Das Verschulden des Verkäufers ist nur dann nicht nötig, wenn er eine besondere Beschaffenheitsgarantie für eine Eigenschaft übernommen hat, die nicht vorliegt.
Quelle:
http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat#atcm:8-12651
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kirschbluete24
sollten wir vllt noch mit der presse drohen??? da es ja ein vertragshändler von mazda ist.
müsste man rechtliche schritte seitens des authauses beführchten???können die den rücktritt des kaufvertrags verweigern???
man man man... da geht man extra zum autohaus und wird dann trotzdem beschissen... ;(
Mit was für einer Presse? Saftpresse,Obstpresse? Nein ehrlich mit so was macht man sich eher Lächerlich und erreicht nur das die Gegenseite auf Stur stellt. Einigen heisst immer miteinander auf einem vernüntigen Level reden, leider ist das in D kaum noch möglich das haben die Menschen verlernt, und genau deswegen verdienen Rechtsanwälte sich eine goldene Nase.
Zum beschissen werden gehören immer zwei: einer der bescheisst und einer der beschissen werden will.
Zum Preis für einen 6 Jahre alten Mazda6 Kombi : Ich habe mal einige bei Mobile angeschaut, die in die Kat passen, ich würde den Wagen zurückgeben und mir einen gleichwertigen aber wesentlich günstigeren kaufen.
http://suchen.mobile.de/.../miniSearch.html?...
Ich würde den Wagen von einem Gutachter überprüfen lassen. Im Protokoll steht dann Unfallwagen oder halt nicht, wobei hier vieles auf Unfallwagen deutet.
Somit hätte euch das Autohaus arglistig getäuscht. Ich habe in der Vorlesung gelernt, daß man bei einem Fahrzeughändler davon ausgehen kann, daß er Mängel seiner Fahrzeuge kennt, da diese Informationen in seinen "Kenntnisstand und Informationsstand fallen". Anders wäre es, wenn euch ein Bäcker das Auto verkauft hätte. Bei diesem kann man nicht davon ausgehen. Soweit ich mich erinnere könnt IHR bei einer arglistigen Täuschung Schadensersatz fordern (euer Aufwand muß allerdings nachgewiesen werden, z.B. Mietauto oder sowas). Bei einer arglistigen Täuschung ist der Vertrag von Beginn an unwirksam, ihr bekommt dann die volle Summe zurück. Abnutzung durch Bewegen des Fahrzeuges sind hier irrelevant.
Nachtrag:
Zitat:
Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag „unfallfrei“ im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer. Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301).
Kommt nun auch drauf an, was in eurem Kaufvertrag über die Beschaffenheit des Autos steht.
Aber selbst wenn wir hier eine arglistige Täuschung vorliegen haben sehe ich noch ein Problem:
der Händler muss sich nicht auf die Verhandlungen mit der TE einlassen und diese muss dann bei Gericht klagen. Bis die dann entscheiden steht das Auto rum (es könnten ja doch noch Nutzungskosten angerechnet werden), man bekommt das Geld nicht zurück, muss den Kredit weiter bedienen und hat eventuell kein Geld für ein anderes Auto zur Hand.
Ich würde NETT mit dem Verkäufer reden und den Tausch in ein mängelfreies Fahrzeug vorschlagen.
Das Ergebnis wäre, man hat ein hoffentlich sorgenfreies Auto und der Händler wart sein Gesicht in der Sache.
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Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich würde den Wagen von einem Gutachter überprüfen lassen. Im Protokoll steht dann Unfallwagen oder halt nicht, wobei hier vieles auf Unfallwagen deutet.
Somit hätte euch das Autohaus arglistig getäuscht. Ich habe in der Vorlesung gelernt, daß man bei einem Fahrzeughändler davon ausgehen kann, daß er Mängel seiner Fahrzeuge kennt, da diese Informationen in seinen "Kenntnisstand und Informationsstand fallen". Anders wäre es, wenn euch ein Bäcker das Auto verkauft hätte. Bei diesem kann man nicht davon ausgehen. Soweit ich mich erinnere könnt IHR bei einer arglistigen Täuschung Schadensersatz fordern (euer Aufwand muß allerdings nachgewiesen werden, z.B. Mietauto oder sowas). Bei einer arglistigen Täuschung ist der Vertrag von Beginn an unwirksam, ihr bekommt dann die volle Summe zurück. Abnutzung durch Bewegen des Fahrzeuges sind hier irrelevant.
Das ist daß einzigste was sie machen sollte,einen Gutachter auch wenn es Geld kostet.
Und die Werkstatt hat sich auch gefreut.Neue Federbeine wenn der Wagen von der Spur geht.Ha HA HA..kriege Krampfadern
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Gutachter ist nicht schlecht aber auch nicht billig.
Ein Gebrauchtwagencheck bei Dekra, TÜ oder ADAC ist auch nicht schlecht und kostet wenig
Dasselbe habe ich auch gemeint ))
hallo ich schreibe hier mal den eingeschlafenen tread an .
kurz ,,, auto gekauft , vorher probe gefahren , die angaben bei mobile .de des angebotenen pkw entsprachen den angaben . auto gekauft bezahlt und nach anmeldung dann abgeholt . der pkw hatte bei der übergabe jedoch andere felgen und reifen drauf als wie bei der probefahrt und besichtigung . bei mobile .de konnte ich das original angebot mit bildern nicht mehr anfordern . hierzu die interessante antwort von mobile .
Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bedaure, dass es nach dem Autokauf zu Unstimmigkeiten gekommen ist.
Leider konnten wir zu der von Ihnen angegebenen Inseratsnummer 232908675 keinen Datensatz mehr im System finden.
Bitte beachten Sie für zukünftige Anfragen, dass mobile.de Daten Dritter nur auf Anfrage von öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder herausgibt. Bitte wenden Sie sich daher immer erst an Ihre nächste Polizeidienststelle und veranlassen ein behördliches Auskunftsersuchen.
Hinweis zur Datenspeicherung: mobile.de speichert Fahrzeugdaten von Privatinserenten bis max. vier Wochen nach der Löschung. Händlerinserate werden grundsätzlich nicht gespeichert. Hier wird auch die Anfrage einer Behörde keinen Erfolg bringen.
Für Rückfragen können Sie sich gern wieder an mich wenden.
Ich wünsche Ihnen eine rasche Klärung dieser Sache und noch ein angenehmes Wochenende.
der händler streitet das natürlich ab , es waren vorne 225 und hinten 245 reifen auf schönen amg felgen drauf , nun habe ich 195 drauf . mit minderwertigen standart alus . ja das ist wirklich passiert . das was mich beschäftigt ist ob ich dem händler nachweisen kann das er mich betrogen hat .
Zitat:
@pschein06 schrieb am 8. Oktober 2016 um 20:31:50 Uhr:
der händler streitet das natürlich ab , es waren vorne 225 und hinten 245 reifen auf schönen amg felgen drauf , nun habe ich 195 drauf . mit minderwertigen standart alus . ja das ist wirklich passiert . das was mich beschäftigt ist ob ich dem händler nachweisen kann das er mich betrogen hat .
Sind denn diese sogenannten AMG Felgen im Kaufvertrag als Zubehör erwähnt?
nein so detailliert ist der vertrag nicht deshalb war meine Hoffnung über mobile de das angebot mit original fotos zu bekommen .
Was steht überhaupt im Kaufvertrag ? Es wird ja vermutlich kaum drinstehen, dass der Wagen wie auf dem Foto zu sehen verkauft wird oder ? Demzufolge dir das Foto nichts nützt.
Das Einzige, was helfen würde, wäre die Liste mit den verbauten Extras. Und sehr wahrscheinlich stehen dort nur Alu-Felgen drin. Und die hast ja auch bekommen. Dass es nun keine ,,AMG,, sind, tja, da bist du nun in der Pflicht, dem Händler nachzuweisen, dass er es genauso angeboten hat.
Fotos werden gern mit -Abbildung ähnlich- bedacht.Die müssen also nicht unbedingt als Beleg gelten.
Wie stehts denn um das restliche Auto? Wenn der Händler schon bei den Felgen mit solchen Taschenspielertricks ankommt ist doch bestimmt das Auto nicht besser.
Stichwörter: gedrehte Kilometer, falscher Tüv, zusammengepfuschte Notreparaturen (weil sonst das Fahrzeug garnicht vom Hof kommt), in Osteuropa günstig wieder hergestellte Unfallfreiheit, ...
Nicht zu vergessen die fast durchgerostete Auspuffanlage und die Leiche im Kofferraum.
Ganz so schwarz wollt ich es nun nicht sehen. Allerdings lassen die Angaben des TE schon Platz für Spekulationen.
hallo nein das ist wohl das einzige negative bei dem kauf , ich habe den vorbesitzer angeschrieben und ihn um eine historie gebeten . er hat sich gestern dann auch gemeldet und mir die laufleistung und alles wichtige wie digitales mb heft und wartungen und laufleistung 420000 km bestätigt . ich werde die sache dann auf sich beruhen lassen und abhacken . der vorbesitzer hat die felgen noch gekannt und das fahrzeug so bei db in zahlung gegeben , die felgen stehen auch als sonderzubehör im datenblatt .