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Betrug beim Autokauf Anzahl der Vorbesitzer falsch

Themenstarteram 25. August 2017 um 13:45

Ich habe letztes Jahr im August einen gebrauchten Skoda Octavia bei einem VW Händler in meiner Nähe gekauft . Laut Inserat bei mobile.de hat das Fahrzeug 2 Vorbesitzer . Als ich das Fahrzeug besichtigt habe, würde mir ebenfalls gesagt , das Fahrzeug habe 2 Vorbesitzer : einer der ihn als tageszulassung hatte und ab dem nächsten Tag bis zu meinem Kauf das Autohaus selbst als Firmenwagen . Das würde mir auch als Papierform so gezeigt. Daraufhin haben wir den Kaufvertrag abgeschlossen . Nun nach einem Jahr will ich das Auto wieder verkaufen und habe nun festgestellt in der Rechnung und dem ersatz Fahrzeugbrief, da der alte voll war, dass das Fahrzeug bereits 4 vorbesitzer vor mir hatte. Habe ich ein Recht auf arglistige Täuschung oder bin ich selber schuld da ich damals unterschrieben habe

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10 Antworten

Da käme es ein wenig darauf an, wie alt der Octavia beim Kauf gewesen ist und welche Laufleistung auf der Uhr stand. Irgendwann ist die Anzahl der Vorbesitzer nicht mehr so sehr wertbestimmend.

... wie heisst es so treffend: gekauft wie gesehen .... :cool::eek: warum liest Du Dir nicht den Vertrag durch??? Das ist ja grob fahrlässig von Dir selbst!! :D:D:D

am 25. August 2017 um 14:35

In der Richtung gibt es schon etliche Urteile - such einfach mal nach zugesicherte Eigenschaften.

Wenn die Anzahl der Vorbesitzer im Kaufvertrag angegeben ist hast Du gute Chancen.

Ansonsten brauchst Du das Inserat von mobile.de und zwar komplett ausgedruckt.

Manche Händler haben bei Mobile.de drin stehen * Irrtum vorbehalten *, dann sieht es schlecht für Dich aus.

Was mein lieber Vorposter geschrieben hat ... gekauft wie gesehen ... gilt nur bei Privatverkauf und bei zugesicherten Eigenschaften schon mal gar nicht. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung kann nur für Mängel erfolgen, die bei Kauf noch nicht vorhanden waren. Nicht für zugesicherte Eigenschaften wie Unfallfreiheit oder beworbene Eigenschaften.

Zitat:

@Pascalclp schrieb am 25. August 2017 um 15:45:16 Uhr:

Habe ich ein Recht auf arglistige Täuschung oder bin ich selber schuld da ich damals unterschrieben habe

Welche arglistige Täuschung? :confused:

Dir wurde ein Fahrzeug mit 4 Vorbesitzern auf die Rechnung geschrieben, du hast ein Fahrzeug mit 4 Vorbesitzern erhalten...

Liest du dir Verträge die du unterschreibst oder den von oben bis unten beschriebenen und durchgestempelten Fahrzeugbrief nicht durch? :confused:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. August 2017 um 16:35:51 Uhr:

... gekauft wie gesehen ... gilt nur bei Privatverkauf

Und was soll bei Privatverkäufen unter diesen Satz fallen? :confused:

am 25. August 2017 um 16:59

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. August 2017 um 17:34:10 Uhr:

 

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. August 2017 um 16:35:51 Uhr:

... gekauft wie gesehen ... gilt nur bei Privatverkauf

Und was soll bei Privatverkäufen unter diesen Satz fallen? :confused:

@ MagirusDeutz, Du hast schon 26000 mal hier in diesem Forum geschrieben und gelesen.

Dann solltest Du doch wissen das man Zitate nicht aus dem Zusammenhang reisst.

Das von mir geschriebene, bezog sich auf meinen Vorposter direkt darüber wie ich extra dazugeschrieben habe, was Du aber beim Zitat gekürzt hast.

Ein Händler kann nun mal nicht so einfach * gekauft wie gesehen * verkaufen.

Weder bei der Sachmängelhaftung noch bei Mängeln oder Umständen, die Ihm auf Grund seiner Sachkunde bekannt sein müssten. Das hatte nichts mit der Anzahl der Vorbesitzer zu tun, die man seit ein paar Jahren auch nicht mehr am vollgestempelten Fahrzeugbrief erkennt.

Der TE hat auch nur von einem Ersatzfahrzeugbrief geschrieben, aus dem Du dann auch gleich einen durchgestempelten Fahrzeugbrief gemacht hast.

Wenn im Kaufvertrag die Anzahl der Vorbesitzer richtig angegeben war, dann hat der TE keine Chance, denn man kann im Kaufvertrag etwas falsch beworbenes noch richtigstellen.

Wenn diese nicht erwähnt wurde, er aber noch die Anzeige bei mobile.de in beweisbarer Form hat und der Händler darin kein Irrtum ausgeschlossen hat, dann sehr wohl.

Damit es Dich nicht noch mehr verwirrt, der obige letzte Abschnitt gilt für Händler und Private.

Aus dem Eingangspost ging eben nicht klar hervor, woher der TE jetzt Kenntniss von der Anzahl der Vorbesitzer hatte. Er hat geschrieben aus dem Fahrzeugbrief und der Rechnung.

Und nicht das es im Kaufvertrag stand, was ja eben der Knackpunkt ist.

Die Rechnung wird nach dem Kaufvertrag geschrieben und ist ein Beleg für die zu zahlende Summe und evt die erfolgte Zahlung.

Den Brief kann der Käufer auch erst später erhalten haben, wenn der Händler die Zulassung erledigt hat.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. August 2017 um 18:59:23 Uhr:

Ein Händler kann nun mal nicht so einfach * gekauft wie gesehen * verkaufen.

Kann ein Privatverkäufer aber auch nicht, wenn er sich um die Gewährleistung drücken will...auch hier muss das korrekt formuliert werden, der Satz "gekauft wie gesehen" reicht da nunmal nicht!

Zitat:

Der TE hat auch nur von einem Ersatzfahrzeugbrief geschrieben, aus dem Du dann auch gleich einen durchgestempelten Fahrzeugbrief gemacht hast.

Der TE schrieb:

Zitat:

...und dem ersatz Fahrzeugbrief, da der alte voll war...

Der ursprüngliche Fahrzeugbrief wird nunmal bei der Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes eingezogen, bzw. wenn man diesen behalten möchte durchgestempelt - der Ersatzfahrzeugbrief i.d.R. (aber auch nicht immer) auch als solcher gekennzeichnet, meistens durch einen fetten schwarzen Stempel "Ersatz-" !

Und da dem TE bekannt ist, dass ein neuer Brief ausgestellt wurde da der alte voll war (und nicht weil er verloren ging) wird dem TE wohl der durchgestempelte Originalbrief vorgelegen haben!

Wann genau was dem Käufer vorgelegen hat, wäre ggf. von Relevanz. Und eben die oben schon erfragten Angaben.

am 25. August 2017 um 18:23

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. August 2017 um 19:25:46 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. August 2017 um 18:59:23 Uhr:

Ein Händler kann nun mal nicht so einfach * gekauft wie gesehen * verkaufen.

Kann ein Privatverkäufer aber auch nicht, wenn er sich um die Gewährleistung drücken will...auch hier muss das korrekt formuliert werden, der Satz "gekauft wie gesehen" reicht da nunmal nicht!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. August 2017 um 19:25:46 Uhr:

Zitat:

Der TE hat auch nur von einem Ersatzfahrzeugbrief geschrieben, aus dem Du dann auch gleich einen durchgestempelten Fahrzeugbrief gemacht hast.

Der TE schrieb:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. August 2017 um 19:25:46 Uhr:

Zitat:

...und dem ersatz Fahrzeugbrief, da der alte voll war...

Der ursprüngliche Fahrzeugbrief wird nunmal bei der Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes eingezogen, bzw. wenn man diesen behalten möchte durchgestempelt - der Ersatzfahrzeugbrief i.d.R. (aber auch nicht immer) auch als solcher gekennzeichnet, meistens durch einen fetten schwarzen Stempel "Ersatz-" !

Und da dem TE bekannt ist, dass ein neuer Brief ausgestellt wurde da der alte voll war (und nicht weil er verloren ging) wird dem TE wohl der durchgestempelte Originalbrief vorgelegen haben!

Du bist wirklich etwas confused ... ich hab das gekauft wie gesehen nur als Beispiel für den Unsinn meines Vorposters erwähnt. Das Du mich jetzt in dieser Richtung korrigieren musst ist schon spassig, denn im Vertragsrecht kenne ich mich bestens aus.

Und JA der TE hat geschrieben das der alte Brief voll war.

Und ich hab geschrieben das wir nicht genau wissen wann der Brief jetzt genau übergeben wurde.

Händler erledigen oftmals die Zulassung für den Kunden und oft liegt auch der Brief als Sicherheit bei der Bank des Händlers ...

Du Schlussfolgerst immer noch das der TE den alten Brief vor dem Kaufvertrag angesehen hat

Darauf basierend Schlussfolgerst Du dann weiteres.

NEIN, der TE hat nur geschrieben das ein Esatzfahrzeugbrief vorlag, da der alte voll war und nicht, das er den alten Brief und den Ersatzfahrzeugbrief hat.

Die alten Fahrzeugbriefe hatten aber Platz für 6 Fahrzeughalter und so gehe ich eher davon aus das der TE glaubte, das der alte Brief voll war und den gar nicht gesehen hat.

Vielleicht ist der TE ja auch im Irrtum und er hat, was ja augenscheinlich ist. einen aktuellen Fahrzeugbrief den er mit dem Ersatzbrief verwechselt. Da er das Fahrzeug vor einem Jahr gekauft hat, wird er einfach die neue Form haben wo dann unter B1 die Anzahl der Vorbesitzer steht.

Lassen wir doch einfach die auf Vermutungen basierenden Schlussfolgerungen weg.

Dann haben wir viel weniger zu schreiben.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. August 2017 um 20:23:07 Uhr:

Händler erledigen oftmals die Zulassung für den Kunden und oft liegt auch der Brief als Sicherheit bei der Bank des Händlers ...

Dort würde aber dann der aktuelle und NICHT der "volle" alte (ungültige) liegen! :rolleyes:

Zitat:

Die alten Fahrzeugbriefe hatten aber Platz für 6 Fahrzeughalter....

Platz für die letzten 6 Halter gibt es schon seit etlichen Jahren nicht mehr...

...es werden nur noch zwei namentlich aufgeführt bis das Ding voll ist und ein neuer Brief ausgestellt wird - auf diesem neuen Brief, steht dann aber nur noch der aktuelle Halter!

Dazu passt dann auch, dass der TE als 5. Halter einen neuen bekam, da der vorherige bereits mit dem 3+4Halter "voll" war!

am 26. August 2017 um 16:17

Da kann denn nun nur noch der TE aufklären damit wir nicht weiter im Nebel herumstochern.

Kommt auch auf das Alter des Fahrzeuges an ob es überhaupt lohnt etwas zu unternehmen.

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