Betrug bei Autokauf von Händler - Hilfe bitte

Hallo,

Ich habe ein großes Problem - Im Dezember 05 habe ich einen CLK Bj 98 (Automatik) bei einem Händler in München gekauft.
Alles schien gut zu laufen, habe das Auto dort gekauft (war zusammen mit nem Kumpel dort) und bin damit nach Böblingen, wo ich wohne...
Nach einiger Zeit habe ich gemerkt dass der Gang durchrutscht, die Karre bleibt einfach nach dem Beschleunigen stehen, war damit 1 mal in der Werkstatt, habe 160 Euro Reperatur gezahlt

Diagnose: Getriebe undicht, möglicherweise auch Motor, da man nicht genau sagen konnte wo das Öl herkommt.

Jetzt tropft es aber weiterhin..

Meine Frage, ich möchte das Auto nicht mehr, jeder Händler muss doch normalerweise 1 Jahr Garantie auf Motor Geriebe... geben!!! Oder?! Oder muss sogar dass komplette Auto zurücknehmen!?

PROBLEM: ich vermute der Händler hat zum Schluß beim Kopieren des Vertrages noch den Vertag geändert! D.h. -
er hat angekreuzt, dass ich selbständig bin und dass er für keine Schäden,... haften muss!!!
Ich habe dem Händler daurafhin 1x geschrieben, dass das Auto Getriebeprobleme hat, daraufhin hat sein Anwalt mir geantwortet, dass ich angekreuzt habe ich wäre selbständig und dass ich deshalb keine Schadensersatz bekomme!
Das ist doch ein Verbrechen..!??

ICH BIN ABER KEIN SELBSTÄNDIGER sonder ein normaler Arbeiter!

Habe leider keinen Rechtsschutz gehabt.. und bis jetzt auch keinen Anwalt,

Kann man gegen diesen irgendwie vorgehen (gerichtlich oder so) was würde das kosten. Das Auto kommt mir vor ist totaler Schrott, überall kommt Öl raus...Was empfiehlt ihr mir kann man da machen???? Ich kann ja beweisen dass ich nicht selbständig bin...

Vielen Dank!!

27 Antworten

Wenn es stimmt, was Smorph hier erzählt, gibt es nur eine logische Konsequenz: eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen den Händler.

Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand. Es hat wenig Sinn, sich über zivilrechtliche Ansprüche Gedanken zu machen, wenn dabei eine Straftat ignoriert wird.
Umgekehrt wird es jedem Richter schwer fallen, die Unterstellung einer Straftat zu glauben, wenn der Betroffene keine Anzeige erstattet.

Noch ein Wort an den Schlaumeier, der sich auf das Rechtsberatungsgesetz von 1935 beruft: Hier erfolgt keine Rechtsberatung. Hier geben lediglich Forenuser ihre Meinung über die rechtlichen Aspekte diverser Vorgänge wider. Vergiß es.

Grüße, Ulrich

Moin,

@ Madcruiser ... Die Beweislastumkehr bei Gebrauchten Gütern beträgt lediglich 6 Monate ab Kauf 😉 Nicht wie bei Neuwertigen Gegenständen 1 Jahr 🙂

@ Tibos ... Zwischen einer Meinungsäußerung und einer Rechtsberatung sind die Grenzen fließend. Bei sehr speziellen juristischen Fragen ... driftet man sehr schnell in eine Rechtsberatung ab, weil es bestimmte Punkte gibt, die einfach "keine" Erfahrungsdiskussion mehr sein könnten. Insofern ist der Hinweis das man seine eigene Meinung vertritt bei dem aktuellen "Abmahnwahn" schon sehr sinnvoll.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Innerhalb der Gewährleistungsfrist herrscht innerhalb des ersten halben Jahres Beweislastumkehr.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


@ Madcruiser ... Die Beweislastumkehr bei Gebrauchten Gütern beträgt lediglich 6 Monate ab Kauf 😉

Da sind wir offensichtlich einer Meinung. 😉

Ich habe mich in Folge allerdings jämmerlich verrechnet.
Dez 05 bis Juni 06 ist richtig,
im April 06 läuft also nichts aus.

Es gilt allerdings das datum der Mängeleinrede, nicht das der reaktion oder tatsächlichen Beseitigung.
Der Fall wäre genau zu prüfen, was in einem Forum wohl nicht möglich ist,...

Ähnliche Themen

Hmmm ...

hattest du das in deinem Beitrag geändert ?!

Ich bin mir sicher, das ich ein Jahr gelesen habe ... 😉

MFG Kester

@Rotherbach:
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" durch unqualifizierte Menschen.
Soweit ich weiß, ist es bisher noch niemandem gelungen, nachzuweisen, dass Beiträge in einem Forum als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gelten könnten.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Bitte mit Aktenzeichen 😉

Grüße, Ulrich

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Die Beweislastumkehr bei Gebrauchten Gütern beträgt lediglich 6 Monate ab Kauf 😉 Nicht wie bei Neuwertigen Gegenständen 1 Jahr

Quelle? IMHO greift die Beweislastumkehr immer maximal 6 Monate ab Kauf - unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Güter handelt.

Au weh, ein neuer Heilsbringer ....

Es wurde sich gekümmert 🙂

12 Jahre.... Was in der Zeit so alles passiert ist.....😁

Zum Beispiel darf jetzt jeder rechtlich beraten.

Aber die ursprüngliche Masche wirkt auch nach 12 Jahren noch. Ich kenne erwachsene Menschen, die Schrotthaufen gekauft haben und einen Vertrag unterschrieben haben, auf dem "gewerblicher Verkauf" angekreuzt war.

Manches ändert sich nie.

Deine Antwort
Ähnliche Themen