Betriebserlaubnis erloschen trotz E Prüfzeichen

Mercedes C-Klasse

Hallo,
mir wurde heute meine Betriebserlaubnis ohne Gefahr mündlich erloschen, da der Polizist meinte, dass meine Rückleuchten zu wenig reflektieren.
Ich war schon 2x beim TÜV mit den Rückleuchte und eine E Prüfnummer ist auf den Rückleuchten vorhanden.

Jetzt meine Frage: Darf man die Betriebserlaubnis erlöschen trotz E Prüfnummer?

Vielen Dank

28 Antworten

Richtig, und soweit ich weiß bekommen keine Rückleuchten ohne Rückstrahler (soweit dieser ab Werk nicht separat verbaut) eine e Nr. Diese bekommen dann mMn nur ein Gutachten oder eine ABE mit Auflagen.

Evtl ist die e Nr unrechtmäßig verwendet. Das hätte die Polizei dann aber erklärt.

Grüße
Steini

Wichtig ist vor allem, als was diese Einrichtungen genehmigt sind.

Das könnte geklärt werden, wenn der TE mal ein Foto der Genehmigungszeichen postet. Wobei mir natürlich klar ist, dass solche Genehmigungszeichen häufig sehr schwer lesbar zu fotografieren sind. Aber vielleicht (hoffentlich) sind die Genehmigungen ja auch auf der Verpackung oder der mitgelieferten Einbauanleitung angegeben?

Grundsätzlich gilt:
Das Auto muss hinten zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler haben, und diese müssen in genehmigter Ausführung sein. Da jedenfalls auf den Wikipedia-Bildern des W204 keine externen Rückstrahler zu sehen sind, gehe ich mal davon aus dass sie in den serienmäßigen Schlussleuchteneinheiten integriert sind.

Es kann also durchaus sein, dass die fraglichen Einrichtungen zwar eine ECE-Genehmigung als Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer haben aber eben nicht als Rückstrahler. Das ist bei getönten Leuchten nicht unbedingt ungewöhnlich, und das würden die Genehmigungszeichen aufklären.

Natürlich kann es auch sein, dass die Schlussleuchten zwar mit Rückstrahlern genehmigt sind, aber nicht mehr im genehmigten Zustand (dann sollte der Verkäufer erster Ansprechpartner des TE sein...) und natürlich kann es auch sein, dass der Polizist sich schlicht und ergreifend geirrt hat.

Sollten aber keine (ausreichend wirksamen) Rückstrahler vorhanden sein, wird das wohl gemeinhin als wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit betrachtet und führt deswegen (wenn dieser Zustand nicht durch Alterung oder Beschädigung, sondern durch Umbauten entstanden ist) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Zitat:

@remix schrieb am 31. Oktober 2021 um 17:11:52 Uhr:


m.W. haben selbst die originalen RL keinen integrierten Rückstrahler und der W204 generell auch keinen weiteren externen Rückstrahler - echt seltsam, evtl. sehen die wie zusätzlich getönt/Lasiert aus ?!

Du schreibst Rückstrahler, meinst aber Reflektor. 😛

Die originalen haben einen intigrierten Reflektor. Auf dem hochgeladenen Foto vom TE ist auch ein intigrierter Reflektor erkennbar. Nach Aussage des TE wird auch kein fehlender Reflektor beanstandet, sondern das er zu wenig reflektiert.

Das ist ein schwieriges Thema, da beim Teilemarkt nie ganz klar ist, wo das Teil herkommt. (z.B. Billigkopie aus China, die zum Normalpreis verkauft werden.) Die Polizei liegt auch manchmal mit ihrer Einschätzung daneben. Als Laie wirde ich sagen, ab zum TÜV, damit die Funktion geprüft wird.

Zitat:

@steini111 schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:43:33 Uhr:


Bei diesem Modell scheint kein Reflektor integriert zu sein, evtl liegt dort das Problem.

Allerdings wird normalerweise der Vorwurf wg erlöschen der BE recht deutlich gemacht und auf der Mängelkarte notiert.

Wurde mit dem KFZ vor Ort die weiterfahrt untersagt oder gab es nur eine Mängelkarte?

Grüße
Steini

Nein sie meinten ich darf weiterfahren und habe auch nichts bekommen oder unterschrieben. Sie meinten nur, dass ich Post von der Zulassung kriegen würde. Muss man normalerweise etwas kriegen?

Vielen Dank

Lg

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Einen Mängelschein solltest Du bekommen haben.
Du musst die Mängel ja kennen,um Sie beheben zu können.

Was ist denn nun mit der e Nummer.

Nun fragt schon ein Fachmann danach, so schwer kann es ja nicht sein , diese abzuschreiben.

Sehr seltsam, das kenne ich anders.

Aber dann jetzt mal langsam Butter bei die Fische :

Mach doch mal ein Foto von deinen Rücklichter und falls nicht zu fotografieren, die e Nr kannst du auch abschreiben und hier mal nennen.

Auch zu dem Thema Rückstrahler (hatte ich oben auch mal mit Reflektor verwechselt) könntest du mal eine Aussage machen.

Grüße
Steini

Ich glaube auch, daß der TE den Fachterminus "BE erloschen" nicht kennt und fälschlicherweise verwendet.

Wegen falscher Rückleuchten erlischt keine BE (und jetzt bitte kein Stammtischwissen posten, ich habe die ganze Thematik hier schon so oft erläutern müssen).

Zitat:

@MvM schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:08:30 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 31. Oktober 2021 um 17:11:52 Uhr:


m.W. haben selbst die originalen RL keinen integrierten Rückstrahler und der W204 generell auch keinen weiteren externen Rückstrahler - echt seltsam, evtl. sehen die wie zusätzlich getönt/Lasiert aus ?!

Du schreibst Rückstrahler, meinst aber Reflektor. 😛
......

nein , ich meine Rückstrahler - siehe Screenshot;

und bei manchen Tuningrückleuchten muss man zwei zusätzliche Rückstrahler ankleben, viele Fahrzeuge haben diese zusätzlich oder sowieso;

MB W204 hat keine, weshalb wohl eine Fläche der Rückleuchten als Rückstrahler funktionieren muss;

manche nennen Rückstrahler auch Reflektor - bei Leuchten ist der Reflektor aber eigentlich ein Spiegel im Lampengehäuse, der das Licht einer Leuchtquelle bündelt oder in die richtige Richtung lenkt;

der TS müsste das aber bei seinen Tuningleuchten als Info erhalten haben - oder diese sind halt doch ok und der Polizist hat sich geirrt

Ein Reflektor reflektiert das Licht in eine bestimmte Richtung, die jedoch nicht die Einfallsrichtung sein muss; das Licht wird abgelenkt. Meist ist ein Reflektor glatt und hat eine spiegelnde Oberfläche.

Ein Rückstrahler nimmt das eintreffende Licht und lenkt es direkt zur ursprünglichen Lichtquelle zurück. Da man die Dinger auch Retroreflektopr nennt ist Reflektor nicht so ganz der falsche Begriff; er ist allerdings komplexer aufgebaut als ein einfacher Reflektor.

Bei einem Reflektor im Scheinwerfer macht es nun wenig sinn, wenn der Reflektor das Licht zur Lichtquelle zurückwirft... dann sieht man... *tada*.. gar nichts. Bei einem Rückstrahler ist das jedoch genau der Sinn der Sache.

Zum Thema: Es ist möglich, dass das Material der originalen Leuchten in sich bereits einen Rückstrahler darstellt; das würde man vom einfachen Ansehen nicht feststellen können. Bei getönten Rückleuchten funktioniert dieser Effekt jedoch nicht (Es ist der Sinn der Tönung, dass nichts von aussen reflektiert). Ich würde mich nicht wundern, wenn die E-Zulassung eine entsprechende Auflage beinhaltet...sofern die E-Zulassung echt ist.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. November 2021 um 07:45:47 Uhr:


Zum Thema: Es ist möglich, dass das Material der originalen Leuchten in sich bereits einen Rückstrahler darstellt; das würde man vom einfachen Ansehen nicht feststellen können. Bei getönten Rückleuchten funktioniert dieser Effekt jedoch nicht (Es ist der Sinn der Tönung, dass nichts von aussen reflektiert). Ich würde mich nicht wundern, wenn die E-Zulassung eine entsprechende Auflage beinhaltet...sofern die E-Zulassung echt ist.

Ganz so schlimm ist die Färbung jetzt nicht. Sie lässt das Gehäuse nur deunkel aussehen. Sonst würde das Licht der Leuchtmittel ebenfalls nicht in voller Lichtstärke nach außen dringen. Selbst die Färbung ist egal. Früher war es modern Rückleuchten in Wagenfahrbe zu haben. Aus den grünen Rückleuchten ist auch kein grünes Licht gekommen, sondern das originale.

Ja, soweit richtig. Es gibt jedoch Materialien, welche lumineszieren, wenn sie angestrahlt werden... dadurch wirkt es wie ein Retrorekeltor/Rückstrahler. Das ist jedoch inkompatibel mit färbenden Beschichtungen, da diese wiederum genau das verhindern sollen. Sonst erschiene die Rückkleuchte nicht dunkel.

Solange ein Leuchtmittel in der Rückleuchte ist, ist die Tönung tatsächlich weniger relevant... nur mit der Rückstrahlung von aussen klappt es halt nicht mehr. Für Rückstrahlung muss das Licht zweimal durch die Tönung durch... bei aktivem Leuchtmittel nur einmal. Die Rückstrahlung wird daher durch die Tönung nochmal gedämpft.

es gibt m.W. keine Fahrzeug-Rückstrahler/Reflektoren, die auf Lumineszenz beruhen, sondern es ist schlicht Retroreflexion/Rückstrahlung ;

fährt man bei Dunkelheit an parkenden PKW vorbei, erkennt man an wirklich jedem Fahrzeug die entsprechenden rückstrahlenden Elemente;

würde der TS ein Foto seiner RL mit Blitzlicht machen (und hier einstellen) könnte man wohl sofort erkennen, ob und wo die RL reflektieren;

ohne Bilder der betr. RL kommen wir hier nicht weiter

Ich glaube, dass wir selbst mit Bildern nicht viel weiter kommen. Es geht ja darum, dass die Reflektoren (angeblich) zu dunkel sind. Auf Fotos in der Dunkelheit sind Lichtquellen immer hell. Der Blitz wird die Reflektoren heller erscheinen lassen, als sie wirklich sind. Sind aber andere Teile auf dem Bild, die ebenfalls hell erleuchtet sind, werden die Reflektoren dunkler...

Am bessten nachts mit einer Taschenlampe anleuchten, und mit den Rückstrahlern von anderen Fahrzeugen vergleichen.

Hallo,

man könnte ja proaktiv zum TÜV fahren und einen Prüfer fragen...

Dieses unsägliche Gewese in Deutschland und Österreich um die Fahrzeugbeleuchtung ist nicht so ganz einfach zu verstehen.
Vieles ist unsinnig.

Aber manches eben auch nicht. In der Tat sind diese getönten Rückleuchten sehr häufig ohne großartige Reflektion und somit unnötig gefährlich. Insbes. bei Motorrädern gibt es da reihenweise Schrott, der eine "illegale" E-Nummer hat.

So ein W204 wird nie ein schönes Auto.
[Dönergespräch von MOTOR-TALK entfernt]
Also zurückrüsten und fertig.

Im Zweifel eben, wie o.g., beim TÜV nachfragen.

XS

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