Betriebserlaubnis erloschen??

Mercedes E-Klasse W124

Hi miteinander,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wurde heute von unseren verhassten grünen Freunde angehalten. Sie sagten durch die schwarzen Hella-Rückleuchten die ich angebaut habe wäre meine Betriebserlaubnis erloschen. Als ich aber bei Hella auf der Homepage nachschaute stand da TÜV-frei. Muss dazu sagen daß ich keine zusätzlichen Katzenaugen angeklebt hatte.

Der gute Mann schrieb einen Bericht und sagte dieser geht ans Landratsamt. Was meint ihr was da auf mich zukommt.
Bin ich nun ohne BE unterwegs oder nicht??(:-(

Danke für jede Antwort.

gruss

ZX12

8 Antworten

Moin...

Also, wenn Du die Katzenaugen nicht dran hattest, dann hat der Sheriff Recht....
Aber ich denke das wird nicht so schlimm werden...
Hast Du denn keine ABE für die RL??? Solltest Du einehaben, dann kann er sich drehen und wenden wie er will, dann kann er Dir garnichts... Im schlimmsten Fall mußt Du das Fahrzeug bei der nächsten Polizeiwache vorführen... Dann natürlich mit Katzenaugen und ABE!!!

Also, ich denke Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen...

Gruß Sia

wie sind denn eure grünen jungs drauf?

wenn er gesagt hätte, du sollst die teile abbauen, oder die ka ranmachen und noch mal auf der wache vorfahren, das wäre normal. gleich ein brief ans lra??? schon fast unverschämt. zu befürchten hast du allerdings nicht viel. ausser den besagten termin zum vorfahren.

man überlege! mit unseren steuern finanzieren wir das gehalt solcher jungs...!

mein Beileid...

Also eigentlich dürfte dir da nichts großartiges wiederfahren. MIr ist sowas auch schon mal passiert. Hatte blaue Sietenbegrenzungsleuchten. DIe BUllen haben bei mir ein Auge zugedrückt und mich angewiesen die Teile auszubauen.

Also du kannst dich auf ich glaube drei punkte und ein saftoiges Bußgeld von etwas über 100euro freuen.

Auf deinen Rückleuchten müsstest du eine e-Zeichen drauf haben. Wenn das drauf ist, dass brauchst du halt nur die Katzenaugen. Wenn aber kein ezeichen dran ist, dann brauchst du natürlich ne ABE...

Nochmal mein tiefstes Beileid...

MfG
Sirdil

an 320

@ 320

Ich denke so kann man das nicht sehen. Schließlich ist vieles was wir im Straßenverkehr machen nun mal nicht richtig. Und das damit zu begründen, dass die Polizei mit unseren Steuern bezahlt wird, ist schon etwas weiter dahergegriffen...
DU kannst ja auch nicht sagen, wenn du ein Schild mit deinem Wagen umfährst, dass du es nicht zu bezahlen brauchst, weil du ja schließlich auch dafür bezahlt hast. ISt vieleicht nicht gerade das beste Beispiel, aber so ist es nun mal.

MfG

Moin,

normalerweise läuft so eine Sache mit einer Verwarnung und einer Mängelkarte ab. Die besagt, das du den Misstand an deinem PKW in Ordnung zu bringen hast, und das Fahrzeug bei einer Polizeidienststelle oder einer TÜV-Stelle vorzuführen hast.
Stellt sich die Frage, wie deine Kontrolle abgelaufen ist...
Die Katzenaugen waren nicht dran ... Schön und Gut. Das ist ein Mangel, wie etwa eine ausgefallene Rückleuchte. Eventuell würde dir der TÜVi sagen, mach die Katzenaugen dran, komm wieder, dann gibt es den Stempel (Wenn es eine HU gewesen wäre).
Wenn Ich deine Äußerung hier jetzt lese, stelle Ich fest, das du den Herren offenbar recht feindlich gegenüber eingestellt bist. Wenn du denen gegenüber so reagierst, verwundert mich das Verhalten der Grün-Weissen gar nicht.
Einen großen Staatsakt hast Du deshalb wahrscheinlich nicht zu befürchten (Du hast einen Mangel an der Beleuchtungsanlage) und hoffentlich (für dich) ein Teil mit einer sogenannten ABE eingebaut gehabt. Die kannst Du dann am Landratsamt vorlegen ... und das wird es gewesen sein.

Bei der nächsten Kontrolle einfach mal freundlich sein, lächeln, dann passiert da normalerweise gar nichts, es sei denn dein Auto ist wirklich irgendwo verkehrsgefährdend.

MFG Kester

Feindlich??

@Rotherbach,

wenn du genau gelesen hättest, müsste dir aufgefallen sein das ich geschrieben habe daß unter der Homepage von Hella die Rückleuchten als "TÜV-frei" aufgelistet sind. Sprich da ist ein E1-Prüfzeichen drauf. Vielleicht siehst du meine Abneigung unter diesem Aspekt in einem anderen Licht.

Denn in diesem Fall sind es die grünen die daraus einen "Staatsakt" machen. In diesem Fall hätte nämlich ein Hinweis auf die Katzenaugen mit der Auflage der erneuten Vorführung genügt.

Ich für meinen Fall sehe die Sache so: Es war früh am Morgen, auf der Strasse war noch nichts los-- aha dann nehmen wir uns mal den Benz vor. Jetzt aber wird es möglicherweise ein Bußgeld verhängt und ich bekomme wegen dieser Lächerlichkeit drei Punkte. Also ICH kann da schon einen Hass auf dieses Pack bekommen

In diesem Sinne

gruss

ZX12

na na na...

@ ZX12

Ich verstehe deinen Frust. Allerdings hast du etwas gemacht, was nicht dem StVO entspricht. Er hätte ein Auge zudrücken können sicher... Das könnte eine Politesse auch machen, wird Sie normalerweise aber nicht...
So ist das nun mal... Du hättest dich ja nochmal kundig machen müssen. UNd wenn dir Hella gesagt hat, dass du keine reflektoren brauchst, dann kannst du dich halt rechtfertigen...
So ist das nun mal. Und sei froh das es die BUllen gibt. Ist wie mit Frauen: Man kann nicht mit ihnen, aber auch nicht ohne...

Also take it easy...

MfG

Moin!

Wie kann man nur so verbittert sein? Meistens gehören, wie oben schon erwähnt, immer zwei dazu, bis dann endgültig einer davon mit "Pack" tituliert wird.

Zur eigentlichen Sache: Handelt es sich tatsächlich um original Hella-Rückleuchten oder ein Plagiat oder Nachbau? Es soll ja Leute geben, die sich die Leuchten selbst einfärben und sich dann auf die Freigabe von Firmen berufen. Bei Ebay gab es schon einen komischen Vogel, der wollte Kopien von angeblichen Gutachten über die Zulässigkeit von selbsteingefärbten Leuchten verhökern.

Wie dem auch sei. Selbst bei Originalleuchten liegt eine Veränderung des Fahrzeuges vor. Die Zulässigkeit des Umbaus hat natürlich der Fahrzeugführer nachzuweisen. Man kann wohl auch nicht erwarten, daß der Mann von der Rennleitung sämtliche im Abgebot befindlichen Nachrüstteile für alle Fahrzeuge kennt. Dafür gibt es vom Hersteller entweder eine ABE oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn man so etwas mitführt, ist alles im grünen Bereich.

Durch Veränderungen an der Beleuchtung schafft es dennoch niemand, die BE zum Erlöschen zu bringen. Hierfür ist es erforderlich, daß das Geräusch- oder Abgasverhalten sich ändert oder von dem Fahrzeug eine konkrete Gefahr ausgeht. Dies schafft man zum Beispiel durch die Montage von Kuhhörnern auf der Motorhaube.

Ansonsten ist für unzulässige Beleuchtungseinrichtungen ein Verwarngeld in Höhe von 5 (in Worten: fünf) EURO vorgesehen.

Das dürfte auch der Grund sein, warum die Herren gerne ein Auge zudrücken. Ansonsten laufen sie bei dem Betrag in Gefahr, zehn Euro und den Hinweis "mach ich morgen wieder, hab ich dann aber schon bezahlt" zu erhalten.

Ich würde also Bußgeld- und Punktetechnisch locker bleiben. Ansonsten würde ich mir die wilde Begründung für die von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr gerne kopieren und einrahmen.

bis denne

dirch

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