Bestellung vs. Auftragsbestätigung
Hallo T7er,
da planmäßig nächste Woche die Produktion und dann wohl auch bald die Auslieferung ansteht, beschäftigt mich eine Fragestellung, die nur indirekt mit dem T7 oder mit Autos überhaupt in Verbindung steht. Trotzdem würde mich Eure Meinung* dazu interessieren.
*keine Rechtsberatung natürlich
Um was geht es?
Bei der Bestellung meines T7 ist wie üblich das Fahrzeug mit Ausstattungsvariante und allen Extras aufgeführt. Und natürlich ein Gesamtpreis (Listenpreis abzgl. X %).
Rechtlich gesehen ist das die erste Willenserklärung (Angebot), also die Absichterklärung das Fahrzeug für den genannten Preis zu kaufen.
Mit einigem zeitlichen Versatz erhielt ich dann von meinem Händler die Auftragsbestätigung. Sie enthält exakt die gleichen Angaben zum Fahrzeug mit allen Extras wie die Bestellung.
Das wäre eigentlich die Annahme meines Angebots - also die zweite Willenserklärung - womit ein Kaufvertrag zustande kommt.
Jetzt weicht aber der Preis in der Auftragsbestätigung erheblich vom Preis in meiner Bestellung ab - vermutlich irrtümlich, aber vor allem glücklicherweise zu meinen Gunsten.
Das wäre rechtlich dann wieder ein neues Angebot vom Händler, was ich wiederum annehmen müsste, damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Ohne diesen Umstand des abweichenden Preises explizit zu erwähnen, habe ich dem Händler gegenüber bestätigt, dass ich mit der Auftragsbestätigung einverstanden bin.
Wenn es jetzt zur Auslieferung kommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Händler auf den Preis in der Auftragsbestätigung "erinnert".
Was würdet Ihr dann tun? Darauf bestehen und den Deal nach einem Jahr Warten wohlmöglich platzen lassen? Oder das Argument des Irrtums akzeptieren und sich auf den ursprünglichen Preis einlassen (und mit dem ich ja auch zum Zeitpunkt der Bestellung einverstanden war)?
Was meint Ihr?
16 Antworten
Zitat:
@Labbes schrieb am 03. Aug. 2023 um 16:31:20 Uhr:
• Ich bin extra zu einem VW-Dealer vor Ort gegangen und habe nicht um den letzten Prozentpunkt gefeilscht, um auch nach dem Kauf noch in guten Händen zu sein.
War mir auch ein ganz wichtiger Punkt.
Ansonsten gut zusammengefasst und die richtige Entscheidung.
Mich würde auch interessieren wie es weiter geht. Ich würde tippen dass in der Rechnung, wenn du dein Auto erhältst, der "richtige" Betrag aus der Bestellung erscheint und der Betrag aus der AB seitens Händler nicht mehr zu Sprache kommt.
Hi zusammen,
Ich habe aktuell einen mehr oder weniger gleichen Fall. Der Preis in der AB ist niedriger als der Preis der Bestellung. Wie ist das Ganze denn hier ausgegangen? Kann jemand von seinen Erfahrungen berichten?