Besteht Zahlungspflicht der Haftpflichtversicherung bei Fahrerflucht Ihres VN?

Hallo 🙂

Mir ist im August ein ausparkendes Auto ins Auto gefahren (ich stand in einer Wartespur und saß im Auto). Der Verursacher ist geflüchtet, ich habe jedoch sein Kennzeichen und Zeugen. Die Polizei hat den Unfall ebenfalls aufgenommen und ermittelt nun schon seit 4 Monaten. Am gegnerischen Wagen wurde bei einer Vorstellung wohl auch eine Beschädigung festgestellt ...

Nun weigert sich die gegnerische Versicherung allerdings zu zahlen, da Sie wohl noch keine Einsicht in der Ermittlungsakten hatte und der VN bestreitet selbst gefahren zu sein ...

Gibt es hier Fristen oder andere Druckmittel? Denn mir ist es ziemlich wurscht wer das andere Auto gefahren hat, da es nachweislich (Aussage gegnerischer VN bei der Polizei) am Tatort war, der gegnerische VN aber bestreitet selber gefahren zu sein. Der angegebene Fahrer wurde aber bis jetzt noch nicht vorgeladen.

Muss ich sowas akzeptieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus



Hast du ne Rechtschutzversicherung? Dann schnell zum Anwalt

Ich werde diesen wichtigen und fundamentalen Beitrag sofort in die FAQ-Versicherungen aufnehmen!

User mit derartigem Fachwissen, die den Satz "schnell zum Anwalt" fehlerfrei schreiben können haben wirklich einen Ehrenplatz im Versicherungsforum verdient.

So hilfreich......so fachlich überzeugend........so neu dieser Tipp🙄

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Nochmal klar und deutlich:

DU...

...

Deshalb ist das übliche "Gehzumanwaltgeblöke" hier absolut sinnfrei.

Ganz ruhig 🙂 nur weil das hier ein erzählt, renn ich ja nicht gleich zum Anwalt ;-) Doof bin ich auch nicht, also können wir auch bei einem normalen Ton bleiben.

Nerven tut die Sache trotzdem, also lohnt es ja vielleicht mal nachzufragen ob jemand ne Idee hat ...

Und es waren ja auch schon einige interessante Antworten dabei, für die ich mich - vor allem für die Kürze der Zeit - schonmal recht herzlich bedanken möchte 🙂

@V-Max-Plus

schon mal etwas von Kausalität und Plausibilität gehöhrt ?

Sicher nicht.

Von Beweissicherung und Beweislast ganz zu schweigen.

Wäre das der Fall, dann würdest du hier nicht so einen Unsinn posten.

Unsinn, der richtig ins Geld gehen kann.

@medium3
Nein natürlich bist du nicht Doof, aber hier liest ja nicht nur du mit. Und ein anderer User glaubt diese völlig falschen Ratschlägen unter Umständen.

Du kannst hier nur den Ausgang der amtlichen Ermittlungen abwarten. Ob das nun schön ist oder nicht dass steht auf einem anderen Blatt. 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



@medium3
Nein natürlich bist du nicht Doof, aber hier liest ja nicht nur du mit. Und ein anderer User glaubt diese völlig falschen Ratschlägen unter Umständen.

So ist es, Delle.

Und manchmal muss man um einen Sachverhalt zu verdeutlichen auch etwas deutlichere Worte wählen😉

Und was machst du wenn das Auto so kaputt ist dass es nicht mehr fährt?
1 Jahr zu Fuß gehn bis die in die Puschen kommen?
klick

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Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus
Und was machst du wenn das Auto so kaputt ist dass es nicht mehr fährt?
1 Jahr zu Fuß gehn bis die in die Puschen kommen?
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Schönen Dank, dass du die FAQ Autoren auf die FAQ verweist.......🙄

Ist echt ein Brüller............😁

Und um deine Frage zu beantworten:

wenn es erforderlich ist:

Ja
Ja
Ja

Alle guten Dinge sind ja bekanntlich 3

nun verstanden ?

So, jetzt mal ganz deutlich für die "Verzögerungstaktik-Unverschämtheit-Beschleunigungs"-Schlaumeier:

Es geht hier um eine Unfallflucht.
Der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bestreitet, gefahren zu sein.

Ich fresse einen Besen, wenn der VN -soweit er nicht selbst gefahren ist- den Beschuldigten rein reiten will.

Ergo: die lügen alle wie die Bürstenbinder, weil sie Angst vor dem Strafverfahren haben.

Dafür soll sie alle der Blitz treffen.

Aber weder ein Anwalt noch die gegnerische Versicherung kann daran etwas ändern.

Ich kenne keinen Sachbearbeiter in einer Schadenabteilung, der nicht übel flucht, wenn er eine U-Flucht Akte bekommt, weil er genau weiß, was das heißt. Der Geschädigte ist sauer und macht -völlig zu recht- Druck. Der VN streitet alles ab. Die Akte macht nur völlig unnötigen Ärger und Arbeit.

Die Anschrift von Zeugen zu haben, ist eine feine Sache. Nur heißt das noch lang nicht, dass die auch wirklich schriftlich und verwertbar antworten, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Was meint Ihr, wie viele Clowns lieber über böse Versicherungen stänkern, als Fragebogen auszufüllen?

Darum verzögert sich die ganze Sache.

Jedem SB ist es lieber, wenn er eine Akte mit einem oder zwei Briefen abschließen kann und sie nie wieder in die Finger bekommt. damit ist hier aber nicht zu rechnen.

Bis die Ermittlungsakte vorliegt, können Monate vergehen. Die Polizei ermittelt. Die Akte geht zur StA. Und erst wenn dort das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, gibt es erstmals Akteneinsicht. Rechtskräftig abgeschlossen und geklärt ist der  Vorgang damit aber u.U. noch lange nicht (siehe Punkt "Bürstenbinder"😉.

@TE:
Wenn Du die Anschriften der Zeugen hast, kannst Du sie  auch selbst anrufen/anschreiben und bitten, ihre Beobachtungen aufzuschreiben.
Außerdem hast Du hoffentlich alles, was Dir an "Beweismaterial" vorliegt, auch der  Versicherung geschickt. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen wochenlang auf wundervollen Fotos hocken, bevor sie der Versicherung etwas von deren Existenz sagen. Da kann man sich dann nur wundern...

Wenn es alles nichts nützt, bleibt immernoch die Vollkasko (hoffentlich) und die Möglichkeit später die verbleibenden Schadenspositionen nach Quotenvorrecht einzufordern.

Gruß
Hafi

@Hafi545: Das hast du dann wohl leider richtig zusammengefasst.

Na ich werd trotzdem mal versuchen den Druck auf die Versicherung etwas zu erhöhen ...
Es würde mir ja schon reichen, wenn diese mir schriftlich bestätigt, dass ich den Wagen nicht weiter behalten muss. Meinetwegen sollen die dann nen Gutachter schicken (und natürlich auch bezahlen).

Ich hatte ja eigentlich gehofft, dass ich jetzt endlich mal soeinen "Parkrempelflüchtling" am Ar... habe, und nun trotz bekanntem Kennzeichen, trotz eindeutiger Zeugenaussagen wieder soein Theater.

Die Zeugen haben übrigens sowohl der Polizei, als auch der gegnerischen Versicherung geantwortet.

Und der VN hat der Polizei übrigens auch den Fahrer genannt (schon vor Monaten), dieser wurde aber noch nicht vorgeladen. Keine Ahnung warum ...

Zitat:

Original geschrieben von medium3



Die Zeugen haben übrigens sowohl der Polizei, als auch der gegnerischen Versicherung geantwortet.

Das ist schonmal ein guter Anfang. Dann kannst Du natürlich durchaus mal anführen, dass der zivilrechtliche Nachweis mit einer Zeugenaussagen und der Dokumentation des Schadenbilds geführt werden kann und daher der Ausgang des Strafverfahrens für die Regulierung unerheblich ist.

Du kannst auch vorschlagen, eine Regulierungsvereinbarung zu schließen: Zahlung unter Rückforderungsvorbehalt, für den Fall,  dass sich der von die geschilderte Sachverhalt nicht bestätigen sollte.

Viel Erfolg!

Hafi

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