Besitzverhältnisse
Hallo ihr Lieben!
Habe überall im Internet recherchiert, über Besitzverhältnisse beim Auto.Überall verschiedene Meinungen. Aber welche ist nun richtig? " Gehört das Auto den Käufer, laut Kaufvertrag oder dem, im KFZ-Brief eingetragenen, Halter. Meiner Meinung nach, dem Käufer. Aber ich laß mich gern eines Besseren belehren. Lg
15 Antworten
Eigentum heißt doch gar nichts, außer das ich Rechte und Pflichten habe.
Das ist doch bei fast jeden Hausbesitzer so, der eine Hypothek bedient und der/oder die Finanzierer sind im Grundbuch eingetragen, somit Haus unverkäuflich, außer der Finanzierer ist damit einverstanden. Eigentum, kann damit aber nicht machen was ich will.
Beim KFZ ist es das Gleiche, Halter haben alles Rechte und Pflichten, der Brief (ZLB II) ist bei der Bank und diese hat die Verfügungsgewalt über das Auto, also auch hier Verkauf nur mit den Einverständnis der Bank/Leasinggeber möglich.
Bin ich allein im Grundbuch eingetragen, kann ich mit den Haus machen was ich will. Eigentümer mit Verfügungsgewallt.
Habe ich die ZLB II von meinem Auto zu Haus liegen, kann ich mit den Auto machen was ich will. Eigentümer mit Verfügungsgewalt.