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Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II

Themenstarteram 21. März 2018 um 19:41

Hallo zusammen,

 

Ich weiss nicht ob es eine Verkaufsberatung gibt, falls doch könnte man mich ja dorthin verschieben.

 

Ich möchte mein Auto verkaufen, lebe in NRW eine potenzielle Käuferin kommt aus dem Raum München.

Sie möchte das Auto von einem Unternehmen abholen lassen und die Zahlung wie folgt abwickeln:

Kaufbetrag 5000€

 

1) Blitzüberweisung von 50% des Kaufpreises auf mein Konto.

2) Ich soll ihr dann per Express-Versand die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zukommen lassen.

3) Bei Erhalt der Bescheinigung kommt der Rest per Blitzüberweisung.

4) Auto wird dann abgemeldet von besagtem Unternehmen abgeholt, dabei erfolgt die Schlüsselübergabe und alle anderen Dokumente.

 

Meine Frage dazu:

Welches Risiko gehe ich damit ein? Ist sie die Besitzerin des Fahrzeugs sobald die Zulassungsbescheinigung Teil II in ihren Händen ist? Habe ich das Auto dann im schlimmsten Fall für 2500€ verkauft?

 

Bin ich rechtlich auf der günstigeren Seite sollte es zu einem Steitfall kommen?

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2018 um 19:48

Absolut dubios.

Von der Nichtzahlung des Restbetrages

über die Nichtabmeldung des KFZ,

Hardcore Preisdrueckerei bei Übergabe

gibts genug Fallstricke.

Nur Bares ist Wares!!

Komplette Kohle gegen Auto plus Papiere,

nix anderes!

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39 Antworten
am 21. März 2018 um 19:48

Absolut dubios.

Von der Nichtzahlung des Restbetrages

über die Nichtabmeldung des KFZ,

Hardcore Preisdrueckerei bei Übergabe

gibts genug Fallstricke.

Nur Bares ist Wares!!

Komplette Kohle gegen Auto plus Papiere,

nix anderes!

Zitat:

@fitimo19 schrieb am 21. März 2018 um 20:41:16 Uhr:

... Ist sie die Besitzerin des Fahrzeugs sobald die Zulassungsbescheinigung Teil II in ihren Händen ist? ...

nein:

in dem Moment ist sie Besitzerin der Zulassungsbescheinigung Teil II ;)

Besitzerin des Fahrzeugs ist sie, sobald Du es ihr aushändigst ... bzw. sobald der Spediteur es bei ihr abgeliefert hat ...

und rechtlich relevant wäre, ab wann sie EIGENTÜMERIN ist!

PS:

gibt es bei diesem Fahrzeug irgendeinen plausiblen Grund für so eine umständlich (und kostspielige) Abwicklung?????????????

Mit Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ist sie Verfügungsberechtigte, Eigentümerin ist sie wenn der KV erfüllt ist.

Die Vorgehensweise halte ich genau wie Knecht Ruprecht für dubios.

Ohne den vollen Kaufpreis erhalten zu haben, würde ich keine ZB 2 aushändigen.

Der Abholer kann ja den vollen Kaufpreis mitbringen und bekommt dann die ZB 1, 2 und das Auto,wenn er beim TE vor for Tür steht.

Alles andere wäre mir zu viel Hick Hack.

Gruß M

Themenstarteram 21. März 2018 um 20:09

Das Auto ist ein BMW E46 Cabrio und die Käuferin laut eigener Aussage eine „Liebhaberin“, die Erinnerungen an ihre Jugend wiederbeleben möchte.

Wenn ich das Auto auf mich angemeldet lasse bis zum Erhalt der vollen Summe, kann sie doch kaum was mit der ZB 2 anfangen? Zur Not melde ich die als gestohlen und lasse mir gegen eine Gebühr eine neue ausstellen.

am 21. März 2018 um 20:13

Ich glaub du hast eine leichte Form

von Realitätsverlust!

Keine Ludmilla kauft ein Auto ungesehen,

oder war die Frischluftfreundin für eine

Probefahrt da.?

Es ist mehr als selten das ein Wagen,

welcher gefühlt an jeder Eisdiele steht,

jemand animiert dafür solche Anstrengungen

zu Unternehmen.:)

am 21. März 2018 um 20:19

Zitat:

@fitimo19 schrieb am 21. März 2018 um 21:09:09 Uhr:

...Zur Not melde ich die als gestohlen und lasse mir gegen eine Gebühr eine neue ausstellen.

Das würde ich besser nicht machen... da gibt Straftatbestände, wie "falsche Verdächtigung", "Vortäuschen einer Straftat" und so, die diesem Vorgehen entgegenstehen.

Zitat:

@fitimo19 schrieb am 21. März 2018 um 21:09:09 Uhr:

... die Käuferin laut eigener Aussage eine „Liebhaberin“, die Erinnerungen an ihre Jugend wiederbeleben möchte.

wäre ein Argument - wenn sie z.B. ein Toyota Modell F oder einen Fiat 238 sucht - mit rosa Lackierung - genau wie der, in dem sie 1988 entjungfert wurde

also ein Modell, von dem D-weit genau 1 Stück angeboten wird ;)

 

Zitat:

@fitimo19 schrieb am 21. März 2018 um 21:09:09 Uhr:

Das Auto ist ein BMW E46 Cabrio ...

wurde laut Wikipedia von 2000 bis 2007 gebaut

aus dieser Zeitspanne finde ich 1.436 3er Cabrios auf mobile.de

--> welcher normale Mensch kauft da eine 500 km entfernte Katze im Sack???????

Ich würde was anderes vorschlagen, wo du meines erachtens auf der sicheren Seite bist:

Entweder:

10% Anzahlung per Überweisung, ihr macht einen Termin für die Abholung. Du meldest ab und die Spedition bekommt Auto und Papiere im Austausch gegen die Restzahlung.

Oder:

10% Anzahlung, ihr macht einen Termin für die Übergabe, du meldest ab, die Käuferin setzt sich in den Zug zum nächstgelegenen Bahnhof. Du holst sie ab, und bei einer Tasse Kaffe dann der Austausch Papiere und Auto gegen Restzahlung.

Das ganze natürlich vorher entsprechend per Kaufvertrag regeln.

Leider muss man heute oft vom schlechten ausgehen, bei der vom Käufer vorgeschlagenen Vorgehensweise gibst du das Besitzdokument vor der vollständigen Bezahlung aus der Hand. Ich hätte da die Befürchtung, das bei Abholung nochmal versucht wird, den Preis zu drücken.

Ist eine Abmeldung ohne Brief überhaupt möglich? Der wird doch normalerweise dann eingezogen bzw. entwertet, oder verwechsel ich grad irgendwas?

Alle rechtlichen Gesichtspunkte sind hier völlig ohne Relevanz.

Die harten Fakten bei diesem Deal sind:

- Identität der „Käuferin“ sind nicht überprüft

- Auto und Brief weg

- halber Kaufpreis gezahlt.

Na dann, viel Glück!

Themenstarteram 21. März 2018 um 20:49

Also Identität der Käuferin ist geprüft anhand des Personalausweises inkl. Wohnsitz und Arbeitgeber.

 

Hat denn jemand eine Alternative?

am 21. März 2018 um 20:54

du willst dich mit aller Gewalt ab ziehen lassen?

wurde doch geschrieben wie es am sichersten ist

Hast du das Auto bei mobile drin? Finde ich auch alles sehr seltsam..nur zur Info, die E46 Cabrio werden bald im Wert steigen

Zitat:

@fitimo19 schrieb am 21. März 2018 um 21:49:17 Uhr:

Also Identität der Käuferin ist geprüft anhand des Personalausweises inkl. Wohnsitz und Arbeitgeber.

Hat denn jemand eine Alternative?

Hast du das persönlich überprüft? Sie war bei dir? Oder ihr habt euch irgendwo getroffen?

Deutscher Personalausweis? Ich weiß zum Beispiel nicht, wie ein mazedonischer Ausweis aussieht, und das ist mir beinahe mal zum Verhängnis geworden.

Ich habe dir übrigens sogar 2 Alternativen genannt.

Und wenn jemand bei mir mit so einer persönlichen Geschichte kommt, ist mir das sowieso schon Suspekt. Das soll meist von irgendwelchen Sachen ablenken, zum Beispiel dass du den Eigentumsnachweis für das Auto vor der vollständigen Bezahlung rausrückst.

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