Beschilderung Anwohnerparken
Hallo Zusammen,
für Beschilderungen gibt es ja ganz klare Regeln wie diese zu lesen sind. Deshalb würde mich sachkundiger Rat interessieren, wie die Beschilderung in diesem Fall zu lesen ist.
Für mich erscheint die Beschilderung (siehe Bild) unklar, bzw. würde ich sie anders lesen als die Verkehrsüberwachungsbehörde der Stadt das tut.
Diese Verkehrsüberwachung ist der Auffassung, dass auf einem "Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314) mit Zusatzschild für 'Bewohner mit besonderem Parkausweis'" geparkt wurde. "Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus."
§ 12 Abs. 3, $ 49 StVO; § 24 StVG; BKat
Sachverhalt: Auf dem Parkplatz wurde ohne Anwohnerparkberechtigung außerhalb der Zeit von 8-18Uhr geparkt.
Das Schild mit der Parkscheibe ist soweit ich das verstehe ein Zusatzschild, muss sich also auf ein anderes Schild beziehen?! Auch wenn ein Abstand nach oben ist, kommt doch als einziges das "P" in Frage.
Kurz und Bündig - ich verstehe:
Es handelt sich um einen Parkplatz; Bewohner mit einem Ausweis "E2" dürfen dort immer Parken; alle anderen benötigen zwischen 8 und 18Uhr eine Parkscheibe und dürfen in dieser Zeit max. 1 Stunde parken. Außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr wird keine Parkscheibe benötigt.
Falls Folgendes korrekt ist - warum?
Es handelt sich um einen Parkplatz; Bewohner mit einem Ausweis "E2" dürfen dort immer Parken; für alle anderen gilt Parkverbot; außer in der Zeit zwischen 8 und 18Uhr - da darf mit Parkscheibe für max. 1 Stunde geparkt werden.
Für die letztere Anschauung wäre (was in der gleichen Stadt zum Teil auch so beschildert ist) zumindest klarer:
Parkverbotsschild; Zusatzschild für Bewohner frei; Zusatzschild mit Parkscheibe von 8-18Uhr 1 Stunde frei
Grüße
Scarver
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von scarver1
...
Es handelt sich um einen Parkplatz; Bewohner mit einem Ausweis "E2" dürfen dort immer Parken; für alle anderen gilt Parkverbot; außer in der Zeit zwischen 8 und 18Uhr - da darf mit Parkscheibe für max. 1 Stunde geparkt werden.
...
Ohne deinen Text vorher gelesen zu haben, bin ich bei dem Foto zu dieser Meinung gekommen. Ich lese die Schilderkombi so: Zwischen 8 und 18 Uhr ist es ein Parkplatz, auf dem mit Parkscheibe für eine Stunde geparkt werden darf. Außerhalb dieser Zeit spielt das untere Schild keine Rolle, dann bleiben nur die beiden oberen und die besagen, dass es sich um einen Parkplatz handelt, der mit Parkausweis benutzt werden darf. Denke nicht, dass eine Kombination aus Parkverbot und Zusatzschild klarer wäre.
Zitat:
Original geschrieben von scarver1
...
Kurz und Bündig - ich verstehe:
Es handelt sich um einen Parkplatz; Bewohner mit einem Ausweis "E2" dürfen dort immer Parken; alle anderen benötigen zwischen 8 und 18Uhr eine Parkscheibe und dürfen in dieser Zeit max. 1 Stunde parken. Außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr wird keine Parkscheibe benötigt.
...
Da das mittlere Schild keine zeitliche Limitierung hat, gilt es natürlich auch nachts.
P.S. Willkommen im Forum 🙂
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24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
...
Mir stellt sich hier nur ggfs. die Frage, ob auch Anwohner trotz Parkausweises i.d.Z. von 8-18 Uhr nur mit Parkausweis UND Parkscheibe höchstens 1 Stunde parken dürften. Das wäre dann der Gipfel.
...
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
... Im Gesamtkontext der drei Schilder stellt sich aber nicht die Frage, auf welches Schild sich das untere bezieht, da wohl (hoffentlich)🙄 niemand davon ausgehen wird, dass Anwohner mit Parkausweis E2 werktags zwischen 8 und 18 Uhr lediglich eine Stunden und dann, zusätzlich zum Ausweis, auch nur mit Parkscheibe parken dürfen. Das wäre ja völliger Quatsch. ...Es ist ... nicht verboten, ... seinen Kopf zu gebrauchen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
...
Mir stellt sich hier nur ggfs. die Frage, ob auch Anwohner trotz Parkausweises i.d.Z. von 8-18 Uhr nur mit Parkausweis UND Parkscheibe höchstens 1 Stunde parken dürften. Das wäre dann der Gipfel.
...
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
... Im Gesamtkontext der drei Schilder stellt sich aber nicht die Frage, auf welches Schild sich das untere bezieht, da wohl (hoffentlich)🙄 niemand davon ausgehen wird, dass Anwohner mit Parkausweis E2 werktags zwischen 8 und 18 Uhr lediglich eine Stunden und dann, zusätzlich zum Ausweis, auch nur mit Parkscheibe parken dürfen. Das wäre ja völliger Quatsch. ...Es ist ... nicht verboten, ... seinen Kopf zu gebrauchen. 😉
Ab und an gilt aber der völlige Quatsch, den sich ein Schildbürger am Schreibtisch ausgedacht hat, das ist ja das Schlimme weswegen es immer zu Verwirrungen kommt. Wir haben in Köln teilweise Strassen, auf den übereinander absolute Parkverbotschilder und Parken mit Parkscheinschilder hängen, da wissen selbst die Politessen nicht was gilt und du bekommst wenn ne Knolle wegen fehlenden Parkscheins.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Es ist ... nicht verboten, ... seinen Kopf zu gebrauchen. 😉
Keine Bange, das ist der Fall... ich weiß auch jeztzt nicht wirklich, woraus Du aus dem von mir zitierten Gegenteiliges ggfs. entnehmen würdest, ähm..😕
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Ab und an gilt aber der völlige Quatsch, den sich ein Schildbürger am Schreibtisch ausgedacht hat, das ist ja das Schlimme weswegen es immer zu Verwirrungen kommt. Wir haben in Köln teilweise Strassen, auf den übereinander absolute Parkverbotschilder und Parken mit Parkscheinschilder hängen, da wissen selbst die Politessen nicht was gilt und du bekommst wenn ne Knolle wegen fehlenden Parkscheins.
Das ist ja der Punkt, warum ich schrieb: der Gipfel
Zitat:
Original geschrieben von scarver1
Nochmal im einzelnen
-das Schild mit der Parkscheibe ist ein Zusatzschild. D.h. hier kann es sich nicht um einen Parkplatz für Anwohner handeln und um ein zusätzliches eigenständiges Schild, dass einen Parkplatz "Parken mit Parkscheibe" ausweist.
->Das Schild kann nur die darüber stehenden beschränken
->Es dürfen nur Anwohner in einer Zeit von 8-18 Uhr 1 Stunde mit Parkscheibe parken. (außerhalb dieser Zeit darf niemand Parken)
Das wiederrum macht keinen Sinn. Ist so gesehen aber die einzige logische Interpretationsmöglichkeit.
Hab ich nen Denkfehler oder der Schildaufsteller?
Ich hab' mir das jetzt nochmals mehrfach durchgelesen und verstehe wohl auch langsam, wo Dein Problem liegt. Frage: wo befindet sich das Schild "Parkplatz", ist dies im wahrsten Sinne des Wortes ein Platz oder Bereich auf einem Gehweg oder steht es neben der normalen Fahrbahn oder dem "Seitenstreifen"?
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Ich hab' mir das jetzt nochmals mehrfach durchgelesen und verstehe wohl auch langsam, wo Dein Problem liegt. Frage: wo befindet sich das Schild "Parkplatz", ist dies im wahrsten Sinne des Wortes ein Platz oder Bereich auf einem Gehweg oder steht es neben der normalen Fahrbahn oder dem "Seitenstreifen"?Zitat:
Original geschrieben von scarver1
Nochmal im einzelnen
-das Schild mit der Parkscheibe ist ein Zusatzschild. D.h. hier kann es sich nicht um einen Parkplatz für Anwohner handeln und um ein zusätzliches eigenständiges Schild, dass einen Parkplatz "Parken mit Parkscheibe" ausweist.
->Das Schild kann nur die darüber stehenden beschränken
->Es dürfen nur Anwohner in einer Zeit von 8-18 Uhr 1 Stunde mit Parkscheibe parken. (außerhalb dieser Zeit darf niemand Parken)
Das wiederrum macht keinen Sinn. Ist so gesehen aber die einzige logische Interpretationsmöglichkeit.
Hab ich nen Denkfehler oder der Schildaufsteller?
Na endlich. Bevor der TE antwortet. Kann nur ein Parkplatz sein, ansonsten könnten dort alle parken. An den Straßen wird daher zusätzlich ein Haltverbot angeordnet mit Ausnahme von ....
Zitat:
Ich hab' mir das jetzt nochmals mehrfach durchgelesen und verstehe wohl auch langsam, wo Dein Problem liegt. Frage: wo befindet sich das Schild "Parkplatz", ist dies im wahrsten Sinne des Wortes ein Platz oder Bereich auf einem Gehweg oder steht es neben der normalen Fahrbahn oder dem "Seitenstreifen"?
Um dir eine 100%ige Antwort geben zu können muss ich mir die Sache nochmal genau anschauen. Ist mitten in der Alstadt mit Kopfsteinpflaster nicht ganz so leicht zu identifizieren.
-Es ist auf jeden Fall kein "Platz"
-Die Stellfläche befindet sich am Straßenrand allerdings direkt am angerenzenden Haus. Ein richtiger Gehsteig (mit Bordstein) ist nicht vorhanden.
-Prinzipiell würde ich wenn gar keine Schilder da wären die Stelle als beparkbar betrachten - die Schilderkombi stellt meines erachtens also eine Einschränkung dar und keine Parkplatzausweisung in einem Bereich in dem grundsätzlich nicht geparkt werden darf.
Zitat:
Na endlich. Bevor der TE antwortet. Kann nur ein Parkplatz sein, ansonsten könnten dort alle parken. An den Straßen wird daher zusätzlich ein Haltverbot angeordnet mit Ausnahme von ....
Interessanter Weise steht eine Straße weiter ein solches Schild mit Parkverbot und "Anwohner frei"-Zusatz. Und das obwohl es sich um eine Fahrradstraße handelt, in der ja ohnehin nicht geparkt werden darf sofern dies nicht explizit erlaubt wird.
Zitat:
Original geschrieben von scarver1
Interessanter Weise steht eine Straße weiter ein solches Schild mit Parkverbot und "Anwohner frei"-Zusatz. Und das obwohl es sich um eine Fahrradstraße handelt, in der ja ohnehin nicht geparkt werden darf sofern dies nicht explizit erlaubt wird.
So wäre es nach meiner Einschätzung für den "Seitenstreifen" auch normal. Allerdings habe ich auch schon die Kombi des "P-Schilds" mit der Einschränkung bzw. Erlaubnis für Anwohner gesehen. Ich schätze, da muss man doch tatsächlich mal ganz tief in den Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften kramen, ob es nur eine Möglichkeit oder gar tatsächliche beide zur Beschilderung gibt. Ob ich die hier im WWW finde, weiß ich allerdings noch nicht.
Letztlich ist es dann aber auch nur noch Erbsenzählerrei, die weder am "Tatvorwurf" noch an der "Rechtmäßigkeit" der Knolle etwas ändern wird, es sei denn, die angebrachte Kombination war an dieser Stelle so nicht erlaubt.
Gruß
Achim H.
Hey wenn ihr auf Schilderrätsel steht, hier ist noch eins: http://www.motor-talk.de/.../schilderraetsel-t2084759.html
😁
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Hey wenn ihr auf Schilderrätsel steht, hier ist noch eins: http://www.motor-talk.de/.../schilderraetsel-t2084759.html😁
Interessant bei dieser Kombi (im o.g. Link) zu wissen wäre es: Einbahnstraße oder nicht. Wo befindet sich die Fahrbahn? Rechts oder links des Schildes? Für die Deutung "P" bzw. VZ 283 ist das schon von Vorteil.
Aber ein Rätsel haben wir hier im Topic ja schon zu lösen, das reicht doch.
Gruß
Achim H.
alt 1)
Zwischen 8 und 18 Uhr gilt quasi einschränktes Halteverbot, Busse dürfen dort von 8- 18 eine Stunde parken . Ab 18 Uhr bis 22 Uhr Mo-Sa ist das Parken mir Parkshein bzw Anwohner ausweis erlaubt. Sonntags fällt die "P" Regelung weg. Zwischen 22 und 8 Uhr absolutes. Sonntags ab 18 Uhr absolutes Halteverbot. Trotzdem stimmt da irgendetwas nicht von der Reihenfolge her. Also tendiere ich eher zu 2
alt 2)
Das Halteverbot gilt für die Strasse und die "P" für den Seitenstreifen. Wäre in meinen Augen logischer.
Ich vermute, dass das Schil irgendwo an einem Touristenknotenpunkt nahe der Innenstadt steht und soll den Hinterdenhochgehaltenenschildchendackeltouristen ein problemloses Ein- und Ausseteigen ermöglichen können, sowie Fahrern das warten.
Für so eine Beschilderung ist normalerweise ein Semester Verkehrsrecht angebracht kombiniert mit einem mindest IQ von 120. Wer soll das auf die Schnelle verstehen?