Beschilderung A5 Kreuz Walldorf
Moin zusammen,
Ich habe eine kurze Frage zur Beschilderung um das Walldorfer Kreuz auf der A5. Zunächst gibt es dort eine Schildertafel mit 80 km/h und darunter 120 km/h mit dem Zusatz 21–6 Uhr. Kurze Zeit später folgt ohne Aufhebungszeichen ein Schild mit 120 km/h und dem Zusatz 6–21 Uhr. Welche Geschwindigkeit gilt hier nun um beispielsweise um 22:30 Uhr???
Viele Grüsse
Max
19 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 20. Mai 2024 um 21:03:40 Uhr:
Wenn man sich nicht sicher ist, fährt man im gesamten Bereich mit 80 km/h auf der rechen Spur.
Die Antwort wäre vielleicht praktikabel, wenn der TE aus dem fahrenden Auto heraus gefragt hätte und eine Antwort in Echtzeit erwartet hätte. Wenn man aber Zeit hat, sich über die Beschilderungen Gedanken zu machen, dann ist dieses "auf-Nummer-sicher-Gehen" keine Lösung.
Richtig kann hier nur sein, dass ab dem zweiten Schild von 21 bis 6 Uhr kein Tempolimit gilt.
Außerdem ist auch völlig unrelevant, welches Schild vorher war.
Denn das erste erwähnte Schild steht VOR dem Kreuz.
Und ab dem Kreuz, also NACH dem Kreuz würde sogar beispielweise keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr gelten, wenn nicht das erwähnte Schild mit 120 stehen würde.
@hase_im_pfeffer Bist du dir da wirklich sicher, dass "NACH dem Kreuz" die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben wäre?!
Absolut
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten normal immer nur bis zur nächsten Einmündung.
Dann würde ja beispielsweise der einbiegende Verkehr aus der anderen Richtung eh nix von der Beschränkung wissen
EDIT: so ganz sicher bin ich mir jetzt auch nicht da Google auch was anderes sagt.
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Es stimmt aber nicht. Kreuzungen, Einmündungen und Autobahnkreuze heben Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auf, wenn man geradeaus weiterfährt, weil man dann die Strecke nicht verlässt.
Und theoretisch gilt dann das zuvor beschilderte Limit auch für den einbiegenden bzw. auffahrenden Verkehr. Wenn die davon aber nichts wissen konnten, dann handeln sie nicht vorwerfbar.