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Beschädigungen durch Rollsplit auf der A3

Themenstarteram 1. Oktober 2018 um 14:40

Heute morgen befuhr ich die A3 in Richtung Oberhausen (von der A44 kommend), scheinbar gab es dort am Wochenende Arbeiten und somit massig Rollsplit auf der Fahrbahn. Der SPlit wurde trotz mehr als ausreichendem Abstand zu den vor mir fahrenden Autos durch Überholende bzw. ein/-ausscherende Fahrzeuge massivst aufgewirbelt. Somit habe ich leider auch neue Steinschläge erhalten. Wer ist dafür haftbar zu machen?

Beste Antwort im Thema

Du haftest gegenüber dem Leasinggeber. Für den Abstand bist Du selbst verantwortlich.

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Du haftest gegenüber dem Leasinggeber. Für den Abstand bist Du selbst verantwortlich.

Die anderen Autofahrer wenn sie sich nicht an das Limit gehalten haben.

Es gab doch sicher ein Limit wegen Rollsplitt?

Ansonsten Pech gehabt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:48:24 Uhr:

Für den Abstand bist Du selbst verantwortlich.

Beschreibe mal bitte wie man das macht. Interessiert mich jedenfalls auch enorm, da ich selbes Problem zur Zeit habe.

Also, wie hält man den Abstand ein, wenn man dicht und zu schnell überholt wird? Soll man extra zur Seite fahren oder wie muss ich mir das vorstellen?

Oder soll man selber einen Umweg fahren, damit andere Leute die 30 als Empfehlung ansehen, diese nicht einhalten brauchen?

Allgemeines Betriebsrisiko...

Hier wird schon wieder mit "Bleikugeln" scharf geschossen........

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:48:30 Uhr:

Die anderen Autofahrer wenn sie sich nicht an das Limit gehalten haben.

Es gab doch sicher ein Limit wegen Rollsplitt?

Ansonsten Pech gehabt.

So auch. Denn der TE muss jedem einzelnen verursachenden Autofahrer nachweisen, dass er einen Schaden verursacht hat. Und dass derjenige zu schnell gefahren ist. Wird wohl kaum möglich sein...

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 1. Oktober 2018 um 17:33:59 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:48:24 Uhr:

Für den Abstand bist Du selbst verantwortlich.

Beschreibe mal bitte wie man das macht. Interessiert mich jedenfalls auch enorm, da ich selbes Problem zur Zeit habe.

Also, wie hält man den Abstand ein, wenn man dicht und zu schnell überholt wird? Soll man extra zur Seite fahren oder wie muss ich mir das vorstellen?

Oder soll man selber einen Umweg fahren, damit andere Leute die 30 als Empfehlung ansehen, diese nicht einhalten brauchen?

Wenn es möglich ist, kann man sich weiter rechts orientieren. Der Split kommt ja meist zum Festfahren nach Ende der Baustellendurchführung drauf. Da sind die Spuren normalbreit. Man kann sich auch breit machen und man kann sich dem Verkehrsfluss anpassen. Am einfachsten schließt man eine VK ab, grad wenn es ein recht neuer Hobel ist. Ein Haubenbra geht auch, sieht aber an den meisten Autos Scheixxe aus. Und wenn es ein besonderes Schätzchen ist, dann fährt man eben nicht auf Rollsplitt.

Themenstarteram 1. Oktober 2018 um 15:59

Genau das. Kann ja nicht im Graben fahren....

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 1. Oktober 2018 um 17:33:59 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:48:24 Uhr:

Für den Abstand bist Du selbst verantwortlich.

Beschreibe mal bitte wie man das macht. Interessiert mich jedenfalls auch enorm, da ich selbes Problem zur Zeit habe.

Also, wie hält man den Abstand ein, wenn man dicht und zu schnell überholt wird? Soll man extra zur Seite fahren oder wie muss ich mir das vorstellen?

Oder soll man selber einen Umweg fahren, damit andere Leute die 30 als Empfehlung ansehen, diese nicht einhalten brauchen?

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:40:40 Uhr:

Somit habe ich leider auch neue Steinschläge erhalten.

Ich versuch's mal realistisch. Du hattest also schon vor dieser Fahrt Steinschläge. Wer soll jetzt alt und neu auseinanderhalten?

 

Im Bereich des Schadensersatzes geht es immer um ein Verschulden. Wem rechnest du hier die Schuld hier zu? Das nachzuweisen wird die größte Hürde aus meiner Sicht sein.

Du bist Ansoruchsteller und damit beweispflichtig (!)

 

 

 

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:40:40 Uhr:

Wer ist dafür haftbar zu machen?

Krasse Vollkaskomentalität. Ein Ob oder ein Wie ist gar nicht denkbar? Nur WER WER WER. Das Dass ist ja schon sicher (laut Fragestellung)

 

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.

 

Viele Grüße

Themenstarteram 1. Oktober 2018 um 18:37

Was??? Deutsch reden bitte

Krasse Vollkaskomentalität. Ein Ob oder ein Wie ist gar nicht denkbar? Nur WER WER WER. Das Dass ist ja schon sicher (laut Fragestellung)

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.

Viele Grüße

Das einzige was hilft ist beide Spuren blockieren das dich keiner überholen kann.

Themenstarteram 1. Oktober 2018 um 18:47

Seitwärts fahren

:)

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:46:32 Uhr:

Das einzige was hilft ist beide Spuren blockieren das dich keiner überholen kann.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Oktober 2018 um 17:41:38 Uhr:

Und dass derjenige zu schnell gefahren ist. Wird wohl kaum möglich sein...

:D Vor Allem weil man selbst vermutlich auch zu schnell war.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 1. Oktober 2018 um 18:14:47 Uhr:

Im Bereich des Schadensersatzes geht es immer um ein Verschulden. Wem rechnest du hier die Schuld hier zu? Das nachzuweisen wird die größte Hürde aus meiner Sicht sein.

Du bist Ansoruchsteller und damit beweispflichtig (!)

 

Dazu noch eine allgemeine Anmerkung: Es ist im Straßenverkehr auch eine Haftung ohne individuelles Verschulden möglich, allein aus der Betriebsgefahr heraus.

Darüber hinaus müsste man in dem Fall auch prüfen, ob es sich für den Vorrausfahrenden um ein "unabwendbares Ereignis" gehandelt hat. Wenn der Rollsplit angekündigt war und zudem eine deshalb angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurde, dann wäre das eben kein solches Ereignis - der Fahrer könnte u.U. haftbar gemacht werden. Das Hauptproblem ist dann aber - wie bereits erwähnt - die Beweisbarkeit

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