Beschädigungen durch Rollsplit auf der A3
Heute morgen befuhr ich die A3 in Richtung Oberhausen (von der A44 kommend), scheinbar gab es dort am Wochenende Arbeiten und somit massig Rollsplit auf der Fahrbahn. Der SPlit wurde trotz mehr als ausreichendem Abstand zu den vor mir fahrenden Autos durch Überholende bzw. ein/-ausscherende Fahrzeuge massivst aufgewirbelt. Somit habe ich leider auch neue Steinschläge erhalten. Wer ist dafür haftbar zu machen?
Beste Antwort im Thema
Du haftest gegenüber dem Leasinggeber. Für den Abstand bist Du selbst verantwortlich.
46 Antworten
Für mich eindeutig allgemeines Betriebsrisiko. Und mal ehrlich so schlimm ist ein Steinschlag doch nicht, es werden noch mehr dazu kommen.
Wenn ich "Rollsplit" schon lese halte ich den 3fachen Abstand.
War denn ein Schild angebracht?
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:01:49 Uhr:
Wenn ich "Rollsplit" schon lese halte ich den 3fachen Abstand.
Auch 3-facher Sicherheitsabstand hilft nicht, wenn vor dir ein Vollpf**** mit ein paar Wagenlängen Abstand rein zieht. Spätestens nach dem zweiten Einscherer bist du beim Stillstand angekommen, wenn du das durchziehst. Ist leider eine nervige Unsitte. Ich kann daher den TE schon verstehen
Rollsplit auf Autobahnen hab ich noch nie gesehen und bin seit 46 J auf Achse. Auf Landstraßen ja. Welche VS waren aufgestellt? Warum will dies der TE nicht beantworten?
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Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:37:49 Uhr:
Was??? Deutsch reden bitte
Falls du WIRKLICH eine Übersetztung brauchst dann bitte kurze PN. Denke aber eher dass das ein Scherz sein sollte ;-)
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:40:40 Uhr:
Somit habe ich leider auch neue Steinschläge erhalten. Wer ist dafür haftbar zu machen?
Schon mal bei der zuständigen Behörde nachgefragt, wer die Baustelle in Auftrag gegeben hat, bzw. die Baufirma selbst.
Die können so viele Schilder aufstellen wie sie wollen, wenn sich ein Motorradfahrer z.B. auf dem Rollsplitt lang macht, ist die Baufirma oder der Auftraggeber verantwortlich dafür... auch wenn die Situation offensichtlich ist !
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 2. Oktober 2018 um 07:54:35 Uhr:
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 1. Oktober 2018 um 18:14:47 Uhr:
Im Bereich des Schadensersatzes geht es immer um ein Verschulden. Wem rechnest du hier die Schuld hier zu? Das nachzuweisen wird die größte Hürde aus meiner Sicht sein.
Du bist Ansoruchsteller und damit beweispflichtig (!)Dazu noch eine allgemeine Anmerkung: Es ist im Straßenverkehr auch eine Haftung ohne individuelles Verschulden möglich, allein aus der Betriebsgefahr heraus.
Ok. Danke für den Hinweis / die Ergänzung. Werde ich mir mal ansehen. Richtet sich dass eher gegen den Verursacher oder den Geschädigten? Denn das Wort an sich ließe ja beides zu.
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:44:53 Uhr:
Ok. Danke für den Hinweis / die Ergänzung. Werde ich mir mal ansehen. Richtet sich dass eher gegen den Verursacher oder den Geschädigten? Denn das Wort an sich ließe ja beides zu.
Google mal nach "Gefährdungshaftung".
Mein Hinweis war eher allgemein gedacht; auf den hier vorliegenden Fall wird man ihn wohl nicht anwenden können.
OT: Anwendung findet das z.B. bei Unfällen. Die viel zitierte "Teilschuld bei über 130km/h auf der Autobahn" kommt aus dieser Überlegung - der Fahrer wird aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr oftmals in die Haftung genommen, auch wenn er erstmal nichts "falsch" gemacht hat.
Wie schon 2fach gesagt: Ich hatte genug Abstand es geht um die überholenden Fahrzeuge bzw. die die Spuren wchseln
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:01:49 Uhr:
Wenn ich "Rollsplit" schon lese halte ich den 3fachen Abstand.
War denn ein Schild angebracht?
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:55:25 Uhr:
Wie schon 2fach gesagt: Ich hatte genug Abstand es geht um die überholenden Fahrzeuge bzw. die die Spuren wchseln
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:55:25 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:01:49 Uhr:
Wenn ich "Rollsplit" schon lese halte ich den 3fachen Abstand.
War denn ein Schild angebracht?
Und wie schon mehrfach gefragt, welche Schilder waren angebracht?
Rollsplit und 80. Aber was macht man dann?
Auf der AB drehen und raus fahren?
Hilft doch dann nicht mehr...
Zitat:
@ceinsler schrieb am 2. Oktober 2018 um 10:02:43 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:55:25 Uhr:
Wie schon 2fach gesagt: Ich hatte genug Abstand es geht um die überholenden Fahrzeuge bzw. die die Spuren wchseln
Zitat:
@ceinsler schrieb am 2. Oktober 2018 um 10:02:43 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:55:25 Uhr:
Und wie schon mehrfach gefragt, welche Schilder waren angebracht?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:44:34 Uhr:
Die können so viele Schilder aufstellen wie sie wollen, wenn sich ein Motorradfahrer z.B. auf dem Rollsplitt lang macht, ist die Baufirma oder der Auftraggeber verantwortlich dafür... auch wenn die Situation offensichtlich ist !
Was ist nach dem Winter, wenn überall der Streusplit herumliegt - ist da auch der Streudienst verantwortlich?
Ich glaube du bist noch keinen Meter mit einem Motorrad gefahren.😕
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:44:34 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:40:40 Uhr:
Somit habe ich leider auch neue Steinschläge erhalten. Wer ist dafür haftbar zu machen?Schon mal bei der zuständigen Behörde nachgefragt, wer die Baustelle in Auftrag gegeben hat, bzw. die Baufirma selbst.
Die können so viele Schilder aufstellen wie sie wollen, wenn sich ein Motorradfahrer z.B. auf dem Rollsplitt lang macht, ist die Baufirma oder der Auftraggeber verantwortlich dafür... auch wenn die Situation offensichtlich ist !
Das stimmt so aber nicht ganz. Wenn Warnschilder eindeutig auf Rollsplitt hinweisen ist die Firma/Auftraggeber raus.
Aber was ist denn da?
Wie ein Hubschrauber abheben? Man kann sich ja der Gefahr nicht entziehen
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 2. Oktober 2018 um 13:24:38 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Oktober 2018 um 09:44:34 Uhr:
Schon mal bei der zuständigen Behörde nachgefragt, wer die Baustelle in Auftrag gegeben hat, bzw. die Baufirma selbst.
Die können so viele Schilder aufstellen wie sie wollen, wenn sich ein Motorradfahrer z.B. auf dem Rollsplitt lang macht, ist die Baufirma oder der Auftraggeber verantwortlich dafür... auch wenn die Situation offensichtlich ist !Das stimmt so aber nicht ganz. Wenn Warnschilder eindeutig auf Rollsplitt hinweisen ist die Firma/Auftraggeber raus.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2018 um 13:34:19 Uhr:
Aber was ist denn da?
Wie ein Hubschrauber abheben? Man kann sich ja der Gefahr nicht entziehen
Und GENAU DAS versteht man unter dem allgemeinen Betriebsrisiko. Wenn du dieses Risiko nicht akzeptieren kannst, dann darfst du kein Auto fahren.