Berechnung Minderwert bei Leasingrückläufer
Hallo,
Beim Leasing ist es ja so, dass Schäden die über den normalen Gebrauch hinausgehen ja als Minderwert berechnet werden.
Kennt jemand eine Seite oder hat Informationen wie sich dieser Minderwert berechnet?
Angenommen ich habe tiefer Kratzer am Kotflügel und dieser müsste neu lackiert werden, sagen wir mal Reperaturkosten von 2000 Euro. Wie berechnet sich dieser Minderwert Dann? Eine Quelle sagt,dass es nach 3 Jahren Leasing ca 10 Prozent des Reperaturwertes sind. Sprich dann 200 Euro?
Wenn dem so ist würde es ja gar keinen Sinn machen das Fahrzeug vorher aufbereiten zu lassen?
60 Antworten
Nee, ich stand da aufm Schlauch. Das gilt alles im Haftpflichtfall.
Bei VK kommt normalerweise immer einer von denen, die haben eigene Gutachter beschäftigt.
Nur nochmal zum Verständnis: Du hast ein Leasing-Fahrzeug und am Dach war ein Schaden. Da Du die Vollkasko-Hochstufung nicht wolltest und jemand gefunden hast, der es für 650,- Euro macht, hast Du das mal eben machen lassen. Der Leasinggeber weiß aber gar nix von dem Schaden?
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 21. Juni 2020 um 22:00:14 Uhr:
Nur nochmal zum Verständnis: Du hast ein Leasing-Fahrzeug und am Dach war ein Schaden. Da Du die Vollkasko-Hochstufung nicht wolltest und jemand gefunden hast, der es für 650,- Euro macht, hast Du das mal eben machen lassen. Der Leasinggeber weiß aber gar nix von dem Schaden?
Nicht ganz. Hab es ohne die vollkasko gemacht jedoch vorher mit dem Leasinggeber abgeklärt.
Es ging mir mehr um das generee Prozedere bei der Minderwertberechnung
Zitat:
@Mikelmike schrieb am 21. Juni 2020 um 22:27:27 Uhr:
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 21. Juni 2020 um 22:00:14 Uhr:
Nur nochmal zum Verständnis: Du hast ein Leasing-Fahrzeug und am Dach war ein Schaden. Da Du die Vollkasko-Hochstufung nicht wolltest und jemand gefunden hast, der es für 650,- Euro macht, hast Du das mal eben machen lassen. Der Leasinggeber weiß aber gar nix von dem Schaden?Nicht ganz. Hab es ohne die vollkasko gemacht jedoch vorher mit dem Leasinggeber abgeklärt.
Ich glaube nicht dass diese Aussage der Wahrheit entspricht, und sogar wenn, dann wird das verunfallte Dach trotzdem als Minderwert eingestuft. Ist ja ein "Unfalldach".
Einen Tot musst du sterben, entweder Reparaturkosten oder Minderwert.
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Zitat:
@E97 schrieb am 22. Juni 2020 um 07:24:56 Uhr:
Zitat:
@Mikelmike schrieb am 21. Juni 2020 um 22:27:27 Uhr:
Nicht ganz. Hab es ohne die vollkasko gemacht jedoch vorher mit dem Leasinggeber abgeklärt.
Ich glaube nicht dass diese Aussage der Wahrheit entspricht, und sogar wenn, dann wird das verunfallte Dach trotzdem als Minderwert eingestuft. Ist ja ein "Unfalldach".
Einen Tot musst du sterben, entweder Reparaturkosten oder Minderwert.
Ich muss ja leider doppelt bezahlen. Einmal die reperaturkosten des Dachs und dann noch den Minderwert des Schadens. Darum ging es mir ja ursprünglich, wie das Ganze berechnet wird wird....
Also habe ich das richtig verstanden das die Bagatellgrenze bei ca. 700 Euro liegt und das die 10 Prozent der merkantiler Minderwert dann anhand des Kostenvoranschlags berechnet werden werden? Z. B. Spot repair am Radlauf: 150 Euro x 0.10 = 15 Euro merkantiler Minderwertige?
Nein... Ich weiß auch nicht, warum Du doppelt zahlen solltest, ebenso wenig sehe ich eine Wertminderung bei einer Lackierung des Dachs wegen eines Kratzers. Bei einem Porsche 959 vielleicht.
Das kommt auch immer drauf an, ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Unfall mit einem neuen A3 und kaum 15.000 km. Schadenhöhe: 10.000 Euro. Wertminderung: 200,- Euro.
Es gibt also keine Pauschale von 10 %. Außer, im Privatleasing wäre es üblich, andere Regelungen zu treffen.
Ich kenne ja den Sachverhalt nicht wirklich, aber wenn ein großer Kratzer im Dach war, der rein durch Lackieren behoben wurde und die Leasing hat die Reparatur so freigegeben, dann sollte das damit auch erledigt sein.
Wenn DU den Wagen mit einem kleinen Kratzer im Kotflügel angibst, dann wird man Dir die konventionelle Lackierung desselben in Rechnung stellen und kein Spot-Repair.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 22. Juni 2020 um 10:00:20 Uhr:
Nein... Ich weiß auch nicht, warum Du doppelt zahlen solltest, ebenso wenig sehe ich eine Wertminderung bei einer Lackierung des Dachs wegen eines Kratzers. Bei einem Porsche 959 vielleicht.Das kommt auch immer drauf an, ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Unfall mit einem neuen A3 und kaum 15.000 km. Schadenhöhe: 10.000 Euro. Wertminderung: 200,- Euro.
Es gibt also keine Pauschale von 10 %. Außer, im Privatleasing wäre es üblich, andere Regelungen zu treffen.
Ich kenne ja den Sachverhalt nicht wirklich, aber wenn ein großer Kratzer im Dach war, der rein durch Lackieren behoben wurde und die Leasing hat die Reparatur so freigegeben, dann sollte das damit auch erledigt sein.
Wenn DU den Wagen mit einem kleinen Kratzer im Kotflügel angibst, dann wird man Dir die konventionelle Lackierung desselben in Rechnung stellen und kein Spot-Repair.
Danke für deinen Erfahrungsbericht.
Das mit dem Kotflügel habe ich jedoch nicht verstanden. Wieso sollte das konventionell Repariert werden sollen. Ich dachte das ebenfalls der Leasing geber daran gehalten ist die wirtschaftlichste Methode zu wählen?
Hat dir der Leasinggeber wirklich (schriftlich) bestätigt, dass du das Dach irgendwie auf eigene Kosten Instand setzen lassen sollst?
Und dasss sie dir dann auch keinen Minderwert mehr anrechnen?
Leasing gibt es ja nicht erst seit Heute, das ist alles nichts neues.
Konventionell heißt "es ist die gängige Methode". Außer bei Hageldrückern ist Spot-Repair nicht wirklich die anerkannte Reparaturmethode.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 22. Juni 2020 um 10:39:50 Uhr:
Konventionell heißt "es ist die gängige Methode". Außer bei Hageldrückern ist Spot-Repair nicht wirklich die anerkannte Reparaturmethode.
Okay verstehe. Dann kommen wir aber wieder zu der Thematik zurück inwieweit das alles Willkür ist und maximaler Profitgewinn.
Angenommen ich habe am Radlauf einen Kratzer oder tiefen Lackplatzer der auch nicht sehr groß ist (z. B. 2 x 2 cm). Wieso sollte an dieser Stelle kein Spot repair gemacht werden sollen mit Spachteln und Beilackierung?
Konventionell hieße dann ich tausche den ganzen Radlauf aus oder wie soll man das verstehen?
Danke für deinen Erfahrungsbericht.
Das mit dem Kotflügel habe ich jedoch nicht verstanden. Wieso sollte das konventionell Repariert werden sollen. Ich dachte das ebenfalls der Leasing geber daran gehalten ist die wirtschaftlichste Methode zu wählen?
Das ist doch nicht ernst gemeint oder?
Warum sollte der Leasing Geber daran interessiert sein deinen Geldbeutel zu schonen? Die erwarten entweder einen unfallfreien oder fachmännisch reparieren Wagen, der muss schließlich auch nach deinen Leasing Ende noch Geld bringen.
Ob das deinen Wünschen entspricht oder nicht, ließ dir mal den Leasingvertrag durch den du freiwillig unterschrieben hast.
Zitat:
@Mikelmike schrieb am 22. Juni 2020 um 10:46:59 Uhr:
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 22. Juni 2020 um 10:39:50 Uhr:
Konventionell heißt "es ist die gängige Methode". Außer bei Hageldrückern ist Spot-Repair nicht wirklich die anerkannte Reparaturmethode.Okay verstehe. Dann kommen wir aber wieder zu der Thematik zurück inwieweit das alles Willkür ist und maximaler Profitgewinn.
Angenommen ich habe am Radlauf einen Kratzer oder tiefen Lackplatzer der auch nicht sehr groß ist (z. B. 2 x 2 cm). Wieso sollte an dieser Stelle kein Spot repair gemacht werden sollen mit Spachteln und Beilackierung?
Konventionell hieße dann ich tausche den ganzen Radlauf aus oder wie soll man das verstehen?
Was willst Du denn hören? Meine Meinung zum Kapitalismus oder welche Probleme auf Dich zukommen? Ich für meinen Teil kaufe meine Autos, da kann mir keiner mit sowas kommen. Leasing hat natürlich seine Vorteile, man weiß inzwischen aber, dass das nur eine Leihgabe ist und man die Raten lediglich für die normale Nutzung zahlt. Schäden hat man separat zu tragen. Und teilweise geht das richtig, richtig ins Geld. Deswegen fahren so viele den Wagen ja vor Abgabe zum Aufbereiter. Und so lange der Lack nur aufgehübscht wird und kleinste Schäden ausgebessert werden ist das ja auch ok. Bei Spachtelarbeiten sieht es dann halt anders aus.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass du den Schaden beheben lassen musst bzw. für die Behebung zahlen musst UND einen eventuellen nach der Behebung noch vorhandenen Minderwert ausgleichen musst (Stichwort Unfallwagen). Wie hoch ein solcher ist und ob überhaupt einer vorliegt, kann man wohl nicht pauschal sagen. Das kommt auf den Einzelfall an. Wie gesagt sind 10 Prozent der Reparaturkosten eine gängige Faustregel..
Das ist alles sehr theoretisch. Wenn der Schaden am Dach real war und die Leasing ungesehen der Reparatur zugestimmt hat, dann wird ein Minderwert sowieso nur noch dann infrage kommen, wenn diese Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde und das auffällt. Denn dann gibt es ja keine Schadenbilder mehr, keine Kalkulation, nichts. Auf Basis von was will man da Abzüge machen? Das liegt dann halt weniger an der Eigenschaft als Unfallwagen, sondern eher an der notwendigen Nachbesserung. Sonst könnte ja jeder mit dem Lackspray ausbessern und der Meinung sein, ihm selbst reiche das so ja auch.
Normalerweise will die Leasing auch deswegen die Schäden sehen und auf alle Fälle dokumentieren. Bei 2.500,- Euro Ersteinschätzung schicken die dann auch eher einen eigenen Sachbearbeiter, als es einfach hinzunehmen, wenn man es denn unbedingt selbst bezahlen will. Dass die Leasing sagt "Mach mal beim günstigsten, den Du findest, wird schon passen" kann ich mir nur schwer vorstellen.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 22. Juni 2020 um 13:29:14 Uhr:
Das ist alles sehr theoretisch. Wenn der Schaden am Dach real war und die Leasing ungesehen der Reparatur zugestimmt hat, dann wird ein Minderwert sowieso nur noch dann infrage kommen, wenn diese Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde und das auffällt. Denn dann gibt es ja keine Schadenbilder mehr, keine Kalkulation, nichts. Auf Basis von was will man da Abzüge machen? Das liegt dann halt weniger an der Eigenschaft als Unfallwagen, sondern eher an der notwendigen Nachbesserung. Sonst könnte ja jeder mit dem Lackspray ausbessern und der Meinung sein, ihm selbst reiche das so ja auch.Normalerweise will die Leasing auch deswegen die Schäden sehen und auf alle Fälle dokumentieren. Bei 2.500,- Euro Ersteinschätzung schicken die dann auch eher einen eigenen Sachbearbeiter, als es einfach hinzunehmen, wenn man es denn unbedingt selbst bezahlen will. Dass die Leasing sagt "Mach mal beim günstigsten, den Du findest, wird schon passen" kann ich mir nur schwer vorstellen.
Gebe ich dir zum Teil recht.. Habe aber nun diese Aussage gefunden und nochmal angerufen und nachgefragt
Ist Smart Repair erlaubt?
Sollte ein Schaden so reparierbar sein, akzeptiert Athlon das. Bei der Deutschen Leasing wird Smart Repair nur nach Freigabe und in von der Deutschen Leasing geprüften Werkstätten akzeptiert. Bei VW Leasing können Kunden grundsätzlich ohne Einschränkung Smart Repair für die Beseitigung von Schäden nutzen. "Wichtig ist nur, dass der Schaden korrekt beseitigt wurde", so Krösche. "Im Rahmen unserer Dekra-zertifizierten Leasingrücknahme ist lediglich entscheidend, dass das Fahrzeug den im Schadenkatalog definierten Vorgaben entspricht und der Fahrzeugzustand bei der Rückgabe dem Alter und der vertragsmäßigen Fahrleistung. Ob dieser Zustand durch vorherige Smart-Repair-Maßnahmen erreicht wurde, spielt keine Rolle. Im Rahmen der Fahrzeugbegutachtung bei der Leasingrückgabe berücksichtigen die unabhängigen Gutachter im Falle eines Schadens ebenfalls die Möglichkeiten von Smart Repair und kalkulieren mögliche Minderwerte entsprechend. Dabei erfolgt eine 100-prozentige Anrechnung."