Berechnung Minderwert bei Leasingrückläufer
Hallo,
Beim Leasing ist es ja so, dass Schäden die über den normalen Gebrauch hinausgehen ja als Minderwert berechnet werden.
Kennt jemand eine Seite oder hat Informationen wie sich dieser Minderwert berechnet?
Angenommen ich habe tiefer Kratzer am Kotflügel und dieser müsste neu lackiert werden, sagen wir mal Reperaturkosten von 2000 Euro. Wie berechnet sich dieser Minderwert Dann? Eine Quelle sagt,dass es nach 3 Jahren Leasing ca 10 Prozent des Reperaturwertes sind. Sprich dann 200 Euro?
Wenn dem so ist würde es ja gar keinen Sinn machen das Fahrzeug vorher aufbereiten zu lassen?
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60 Antworten
Zitat:
Die 10 Prozent werden ja anhand des schadenssumme berechnet. Wer berechnet den Schaden?
Die Summe steht auf der Rechnung. Davon 10% (netto) Das sind die merkantile Wertminderung, die du zahlen darfst.
Also berechnet die Werkstatt den Schaden. Natürlich wird die Versicherung je nach dem vorher ein Gutachten anfordern.
Zitat:
@bomplex schrieb am 21. Juni 2020 um 10:22:31 Uhr:
Zitat:
Die 10 Prozent werden ja anhand des schadenssumme berechnet. Wer berechnet den Schaden?
Die Summe steht auf der Rechnung. Davon 10% (netto) Das sind die merkantile Wertminderung, die du zahlen darfst.
Also berechnet die Werkstatt den Schaden. Natürlich wird die Versicherung je nach dem vorher ein Gutachten anfordern.
Alles klar danke.
Also kann es durchaua vorkommen dass man bei unterschiedlichen Werkstätten unterschiedliche schadenssummen aufgerufen bekommt? Ich musste mein Dach lackieren lassen da reichte die Preisspanne von 700 - 2500 Euro.
Somit ist es auch hier wohl sinnvoll die Preise zu vergleichen oder
wenn du keine Werkstattbindung hast...
Die gebundenen Werkstätten werden sich wohl im ähnlichen Rahmen bewegen, wenn ein Gutachten erstellt wurde, wird man sich daran orientieren.
Zitat:
@bomplex schrieb am 21. Juni 2020 um 10:32:32 Uhr:
wenn du keine Werkstattbindung hast...
Die gebundenen Werkstätten werden sich wohl im ähnlichen Rahmen bewegen, wenn ein Gutachten erstellt wurde, wird man sich daran orientieren.
Okay Danke. Hört sich für mich alles sehr stark nach Willkür an.
Wenn ich zum. Beispiel nach einem Hagelschaden mein Dach lackiert habe oder meine Motorhaube nach einem größeren Steinschlag und das fachgerecht in Stand gesetzt wurde, wo ist dann der minderwert zu sehen. Der potentielle Käufer sieht den unterschied nämlich überhaupt nicht und hat auch sonst keine Nachteile..
Ich dachte es ginge hier um die Berechnung bei einer Leasingrückgabe...
Zitat:
@bomplex schrieb am 21. Juni 2020 um 10:59:26 Uhr:
Ich dachte es ginge hier um die Berechnung bei einer Leasingrückgabe...
Ja darum ging es mir auch. Aber die Argumentation ist beim leasing ja die gleiche.. "wir müssen minderwert xy berechnen weil es wir es für weniger durch den Schaden verkaufen können". Obwohl den potentiellen Käufer ja keine Nachteile entstehen
Weil ein "Unfallwagen" eben den Malus Unfallwagen hat...!
Bei einer Motorhaube, die einen Hagelschaden erlitten hat, mag das ja ggfs. noch was anderes sein..., da man diese "einfach so" eins zu eins ersetzen kann, ohne an die Struktur des Autos zu müssen...
Bei allen anderen Sachen wie Stoßstange, Kotflügeln etc. ist es eben ja nicht so easy...
Fall: 2 komplette Auto-Klone..., wirklich alles (Ausstattung, Motor, Farbe, KM-Stand) ist 100% identisch, werden Dir zum Kauf angeboten (eineiige Zwillinge eben):
Der eine komplette unfallfrei.
Der andere hatte drei Unfälle.
Frage: Würdest Du für den zweiten Wagen exakt genauso viel bezahlen wollen wie für den ersten?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 21. Juni 2020 um 12:34:26 Uhr:
Weil ein "Unfallwagen" eben den Malus Unfallwagen hat...!
Bei einer Motorhaube, die einen Hagelschaden erlitten hat, mag das ja ggfs. noch was anderes sein..., da man diese "einfach so" eins zu eins ersetzen kann, ohne an die Struktur des Autos zu müssen...
Bei allen anderen Sachen wie Stoßstange, Kotflügeln etc. ist es eben ja nicht so easy...
Fall: 2 komplette Auto-Klone..., wirklich alles (Ausstattung, Motor, Farbe, KM-Stand) ist 100% identisch, werden Dir zum Kauf angeboten (eineiige Zwillinge eben):
Der eine komplette unfallfrei.
Der andere hatte drei Unfälle.
Frage: Würdest Du für den zweiten Wagen exakt genauso viel bezahlen wollen wie für den ersten?
Gut da hast du natürlich Recht. Man muss halt ganz klar schauen was als Unfall gelten sollte oder nicht. Ein Hagelschaden kann ja immer mal passieren von daher würde mich das nicht jucken.
Eine verzogene karossiere schon
Ein reiner Kratzer hat auch sicher keine Wertminderung zur Folge... Ein Unfall u.U. schon. Das muss aber auch nicht zwingend sein.
Einen rein oberflächlichen Kratzer lassen schätzungsweise 80 Prozent der Leasing-Kunden vor Rückgabe smart reparieren. Und schätzungsweise 100 Prozent der Leasinggeber, nachdem der Wert für eine konventionelle Reparatur in Rechnung gestellt wurde.
Wenn der Kratzer mehr ein Mauerabdruck ist oder der Nachbar nachts mit Schlüssel in der Hand die Fahrzeuge bearbeitet, sollte der Fahrzeugeigentümer natürlich schon von dem Schaden wissen... Schwierig, da für sich eine Grenze zu ziehen.
Ja das stimmt natürlich. Kann hier jemand sagen ab welcher schadenshöhe ein gutachter herangezogen wird und bis zu welcher schadenshöhe ein Kostenvoranschlag ausreichen muss.
Ich verstehe nämlich auch hier nicht die gängige Praxis. Wie kann ein Gutachter denn alle potentielle Preise in der Region kennen und anhand dessen dann die Schadenssumme einschätzen?
Wenn Du die Schadenhöhe kennst, warst Du ja schon beim Gutachter oder in der Werkstatt.
Wenn ein Laie den Schaden als Bagatellschaden erkennen kann bis ca. 700,- Euro, dann ist ein Gutachter nicht gerechtfertigt. Die Werkstatt sagt einem dann ja, wie hoch sie den Schaden schätzt, dann kann man immernoch zum Gutachter gehen. Wenn der Wagen komplett zerbeult ist, kann man sich den Gang zur Werkstatt natürlich sparen. Aber ansonsten lohnt es sich immer, erstmal wegen eines KVA zu fragen, dann ist man auf der absolut sicheren Seite.
Ich sag Dir aber mal folgendes: Wenn sich DIESE Frage für Dich stellt, dann ist das sicher nichts mehr, was als Bagatell im Sinne eines auszubessernden Kratzers gilt. Ich meine eine leichte Abschürfung oder einen Strich bis, sagen wir, 10 cm. Kein Schaden, der selbst beim Vorbeifahren ins Auge fällt. Da sollte der Eigentümer dann doch mitentscheiden dürfen...
EDIT: Die Preise sind im Übrigen festgelegt, je nach Region. Und die Werkstätten liegen auch immer auf ähnlichem Niveau.
Ein Leasing-Neuwagen bekommt die Werkstattpreise des Herstellers und nach dessen Vorgaben zugrunde gelegt.
Nehmen wir mal an, Du hast einen 6 Jahre alten Mercedes, der seit 3 Jahren bei "Werkstatt aller Marken Scholz" gewartet wurde. Dann wird der Durchschnittspreis einer freien Werkstatt in Deiner Region festgelegt. Wie lange die Arbeit dauern darf unterscheidet sich ja nicht.
Wenn der Herr Scholz sein profundes Fachwissen nur dann in Arbeit umsetzt, wenn er dafür 250,- Euro die Stunde bekommt, steht es Dir natürlich frei, den Mehrpreis selbst zu zahlen, wenn seine Arbeit es Dir wert ist. In aller Regel wird er das aber nicht tun, weil die Kunden dann woanders hingehen.
Beim KVA kann es dadurch mal Unterschiede geben, dass der Schadensumfang anders eingeschätzt wird. Beim reinen Lackieren eines Kotflügels wird es aber zumindest ähnlich sein.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 21. Juni 2020 um 16:25:47 Uhr:
Ich sag Dir aber mal folgendes: Wenn sich DIESE Frage für Dich stellt, dann ist das sicher nichts mehr, was als Bagatell im Sinne eines auszubessernden Kratzers gilt. Ich meine eine leichte Abschürfung oder einen Strich bis, sagen wir, 10 cm. Kein Schaden, der selbst beim Vorbeifahren ins Auge fällt. Da sollte der Eigentümer dann doch mitentscheiden dürfen...
EDIT: Die Preise sind im Übrigen festgelegt, je nach Region. Und die Werkstätten liegen auch immer auf ähnlichem Niveau.
Ein Leasing-Neuwagen bekommt die Werkstattpreise des Herstellers und nach dessen Vorgaben zugrunde gelegt.
Nehmen wir mal an, Du hast einen 6 Jahre alten Mercedes, der seit 3 Jahren bei "Werkstatt aller Marken Scholz" gewartet wurde. Dann wird der Durchschnittspreis einer freien Werkstatt in Deiner Region festgelegt. Wie lange die Arbeit dauern darf unterscheidet sich ja nicht.
Wenn der Herr Scholz sein profundes Fachwissen nur dann in Arbeit umsetzt, wenn er dafür 250,- Euro die Stunde bekommt, steht es Dir natürlich frei, den Mehrpreis selbst zu zahlen, wenn seine Arbeit es Dir wert ist. In aller Regel wird er das aber nicht tun, weil die Kunden dann woanders hingehen.
Beim KVA kann es dadurch mal Unterschiede geben, dass der Schadensumfang anders eingeschätzt wird. Beim reinen Lackieren eines Kotflügels wird es aber zumindest ähnlich sein.
Ich hatte nämlich letztens das Beispiel mit einer Dach lackierung. Der erste Betrieb wollte für eine neue Dachlackierung 2500 (!) Euro haben. Ich habe schon mit den Ohren geschlackert da ich es ohne die Vollkasko machen lassen wollte.
Am Ende hat es dann ca 650 Euro gekostet. Aber auch hier verstehen diesen Wahnsinn nicht und die Differenzung der Preise, da die versicherung ja auch ein berechtigtes Interesse hat die Kosten so gering wie möglich zu halten. Im ersten Fall. Hätte sie 2500 statt 650 Euro bezahlen müssen. Oder kann die Versicherung auch aus Erfahrung sagen dass der Preis zu hoch angesetzt ist?
Die Versicherung gibt ihr OK vorher. Bei VK auf Basis dessen, was deren EIGENER Gutachter veranschlagt. Bei einem VK-Schaden sucht die Versicherung den aus.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 21. Juni 2020 um 20:21:20 Uhr:
Die Versicherung gibt ihr OK vorher. Bei VK auf Basis dessen, was deren EIGENER Gutachter veranschlagt. Bei einem VK-Schaden sucht die Versicherung den aus.
Und bei Schäden unter 700 Euro wird von der Versicherung die Werkstatt ausgesucht? Die werden ja nicht bei jedem Schaden direkt einen Gutachter beauftragen?