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Berechnung - Erstattung nach Gutachten

Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 10:39

Hallo,

ich habe (leider) Blechschaden an meinem Volvo. Ich bin nicht schuld.

DEKRA hat Gutachten erstellt.

Folgende - meinem Wissen nach erstattungsfähige - Positionen stehen drauf (alles ohne MwSt.)

Reparaturkosten - 3.587,24

Verbringungskosten - 109,00

UPE-Aufschläge - 254,55

Es sind jetzt (ohne Kommentar) von der Versicherung einfach 3.712,24 auf mein Konto überwiesen worden. So weit so gut.

Ich verstehe aber den Betrag nicht - wie auch immer ich rechne ich komme nicht drauf.

Bevor ich bei der Versicherung anrufe möchte ich gerne wissen was richtig ist.

Meines Wissens sollte ich (3587,24+109,00+254,55) 3.950,79 erstattet bekommen, richtig? Hat jemand eine Idee wie die Versicherung auf 3.712,24 gekommen ist? Es sind Rep.Kosten + 125,00 (?) Warum 125?

Danke für Hilfe

Jaro62

Beste Antwort im Thema

die 25 euro sind die kostenpauschale, für deine telefonkosten, porto etc..

verbringungskosten und upe-aufschläge werden fiktiv nicht erstattet, da nicht absehbar ist, ob diese tatsächlich anfallen. nicht jede werkstatt berechnet diese kosten..

von daher passt die abrechnung so. mfg

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Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 11:15

Update

heute kam per Post die Abrechnung 125 = 100(Wertminderung) + 25 (Pauschale für Nebenkosten)

Wertminderung steht auch so im Gutachten.

Demnach sind die Verbringungskosten und UPE Aufschläge nicht erstattet oder mit 25 abgegolten - ist das so zulässig?

die 25 euro sind die kostenpauschale, für deine telefonkosten, porto etc..

verbringungskosten und upe-aufschläge werden fiktiv nicht erstattet, da nicht absehbar ist, ob diese tatsächlich anfallen. nicht jede werkstatt berechnet diese kosten..

von daher passt die abrechnung so. mfg

Zitat:

verbringungskosten und upe-aufschläge werden fiktiv nicht erstattet

Das ist so pauschal nicht richtig. Von Gerichten werden auch sehr oft - aber eben nicht immer - dem Geschädigten auch die UPE Aufschläge sowie die Verbringungskosten bei der fiktiven Abrechnung zugesprochen. Das liegt u.a. daran, das in bestimmten Gebieten diese Kosten bei den meisten Werkstätten anfallen.

dann erwähne aber bitte auch, dass der geschädigte voll nachweispflichtig ist, dass dem so ist.

Zitat:

Original geschrieben von beachi

dann erwähne aber bitte auch, dass der geschädigte voll nachweispflichtig ist, dass dem so ist.

und wozu legt er dann ein Gutachten vor?

 

Oder meinst du der Sachverständige denkt sich das mit Aufschlägen oder der Verbringung aus?

 

Wenn die Werkstatt mit der im Gutachten kalkuliert wird UPE Aufschläge und Verbringungslosten berechnet, gehöhrt das in Gutachten und ist auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.

 

Nicht immer versuchen das für richtig hinzustellen, was in eueren Arbeitsanweisungen steht, bitte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von beachi

dann erwähne aber bitte auch, dass der geschädigte voll nachweispflichtig ist, dass dem so ist.

und wozu legt er dann ein Gutachten vor?

 

Oder meinst du der Sachverständige denkt sich das mit Aufschlägen oder der Verbringung aus?

Süüüüüüüüüß....

 

Mein lieber Delle, ich glaube Dir aufs Wort, dass Du das völlig korrekt machst.

Aber bitte glaub dem alten Hafi, dass das weiß Gott nicht immer der Fall ist.

Bestes Beispiel sind deine grünen Freunde, die hier auch zugeschlagen haben. Die rechnen mit fiktiven mittleren Stundensätzen. Na, welche Werkstatt haben die dann berücksichtigt? Fa. Blech und Lack Otto Fiktiv, Musterstadt, oder?

Und die Grünen sind wenigstens noch so fair, dazuzuschreiben, dass die zusätzlichen Kosten in Abhängigkeit zur ausführenden Werkstatt anfallen können.

 

Viele Deiner Kollegen sparen sich dieses kleine Detail.

 

Wenn es für Sachverständige einheitliche Spielregeln gäbe und sich auch alle daran halten würden, dann könnte man ein Gutachten sicher ungeprüft als Nachweis akzeptieren. Da es aber leider so ist, das Kreti und Pleti mit dem Kartoffelstempel selber entscheiden, was sie reinschreiben und was nicht, ist das Gutachten eben "nur" Parteivortrag und damit sind auch die Angaben zu UPE und Verbringung nicht verbindlich, sondern eine Einschätzung, der man folgen kann oder nicht.

 

Delle, ich habe schon Prozesse um solche Positionen geführt, wo der SV die Werkstatt gar nicht kannte, um die es ging und ich dort am Telefon erfahren habe, dass sie natürlich eine eigene Lackiererei haben...

 

Sind halt nicht alle SV wie unser Delle...

 

Zitat:

Original geschrieben von beachi

dann erwähne aber bitte auch, dass der geschädigte voll nachweispflichtig ist, dass dem so ist.

Wenn ein Gutachter - der sich in der Regel auskennen sollte und weiß was er schreibt - diese Kosten aufführt, wird das seinen Grund haben. Ich als Geschädigter muss mich auf das Fachwissen des Gutachters verlassen können.

Wenn nun die Versicherung meint, der Gutachter habe einen Fehler gemacht, dann soll sie bitteschön nachweisen, dass das Gutachten falsch ist.

Einfach mal was weglassen kann es ja nunmal nicht sein.

Wenn mein Gutachter sagt, der Schaden beträgt 5000 Euro und der Sachbearbeiter sagt, ne höchstens 2000 Euro. Wer muss nun ein weiteres Gutachten erstellen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Wenn mein Gutachter sagt, der Schaden beträgt 5000 Euro und der Sachbearbeiter sagt, ne höchstens 2000 Euro. Wer muss nun ein weiteres Gutachten erstellen lassen?

Niemand. Der, der das Geld haben will, muss in solch einem Fall klagen. Im Prozess ist das außergerichtliche Gutachten aber kein Beweismittel, also wird der Richter einen Sachverständigen beauftragen.

Die Kosten dafür erlegt er der beweisbelasteten Partei, also dem Kläger, als Vorschuss auf. Und je nach Ausgang des Verfahrens bekommt der Kläger das Geld zurück oder eben nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Sind halt nicht alle SV wie unser Delle...

kann ich so bestätigen :D

Vor 18 Jahren (!) hatte ichmit meinem ersten Auto einen unverschuldeten Unfall.

Ein LKW ist einfach bei einer T-Kreuzung neben mich gefahren und dann "mit mir" abgebogen.

Die gegnerische Versicherung hat mir nen Gutachter von der Dekra geschickt.

Der Mann hat mich SUBVENTIONIERT.

Das Auto war ein Fiesta Xr2 und den hatte ich 4 Wochen vorher für 2.900DM gekauft, die mir meine Eltern geliehen hatten.

Der Gutachter war aber so frei und hat SERIENAUSSTATTUNGEN als EXTRAS aufgeführt.

Sei es Alufelgen, sei es Spoiler, sei es wer weiß was. Mir wurde sogar für den "Umbau der Car-Hifi-Anlage in ein Ersatzfahrzeug" ein Betrag von 750DM vom Gutachter zugesprochen.

(und das obwohl ich dem sogar sagte das ich es selber eingebaut hatte!)

Ich hab am Ende der Geschichte schlanke 6.800DM (!!!!!) von der gegnerischen Versicherung gekriegt, da es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden gehandelt hätte. (weiß es nicht mehr genau: Ersatzbeschaffung 4000DM, Umbau Car-Hifi 75oDM, Ersatzleistung Sonderzubehör irgendwas um 1000DM und Nutzungsausfall für irgendwas DM)

PS: Das Auto habe ich anschließend für 3.500DM in einer Werkstatt OFFIZIELL mit Rechnung reparieren lassen.

War super. selber junge 18 Jahre alt, das Auto auf einen Schlag bezahlt und dann noch ganz neu lackiert :D

Soviel dann zum Thema Gutachter.

Ist aber überall gleich. Ich baue gerade ein haus und kann aus Erfahrung sagen: Architekt ist nicht Architekt, so wie Gutachter nicht Gutachter ist.... Es gibt halt immer Schwachmaten in jeder Branche und in jedem beruf.

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