Benzingeruch im Außen- und Innenbereich
Seit geraumer Zeit habe ich bei meinem Golf Plus Benzingeruch festgestellt, nicht nur nach dem Tanken.
Mein 🙂 stellte folgenden, gravierenden Fehler fest:
Eine Schweißnaht des Stutzens der Tankentlüftung war gebrochen (undicht).
Folge: Tank Aus- und Einbau (neuer Tank), Benzin vorher absaugen und wieder einfüllen, usw.
Kosten 780,- €.
Seitens des Händlers verlief eine Kulanzanfrage bei VW negativ, habe also selber dort angerufen und einen Kulanzantrag gestellt, da mein Wagen Bj. 02/2010 ist.
Über das Gespräch bei VW kann ich nur Positives berichten, freundlich und kompetent.
Gibt's hier im Forum eventuell sog. Leidensgenossen, die das mit dem Tank auch erlebt haben?
Über den weiteren Verlauf bzgl. Kulanz werde ich natürlich berichten, dauert aber bestimmt etwas.
Beste Antwort im Thema
Ich finde die Antwort unzureichend (zumal der Bezug auf die abgelaufene Garantie im Zshg. mit dem Begriff "kulant". Wenn noch Garantie darauf wäre, müsste man nicht kulant sein...) und würde mich damit auch nicht zufriedengeben, schon gar nicht unwidersprochen, nach der Devise:
Einfach schlucken und Schnauze halten.
Offenbar kann der Defekt nicht auf missbräuchliche Benutzung durch den Kunden oder auf regulären, unvermeidbaren, z.B. korrosiven Verschleiß (sie noch bei Stahltanks bzw. Stahl-Tankstutzen etc.) zurückgeführt werden.
In diesen Fällen greifen Garantien nicht und auch auf eine Kulanz darf man da nicht hoffen.
Das wäre auch nachvollziehbar.
Warum man in diesem technischen Versagensfall, auf den der Kd. ganz offenbar überhaupt keinen Einfluss hat, weder durch vorgesehene noch durch missbräuchliche Nutzung, eine Kulanz versagt, ist mir nicht klar.
............
Genau darauf würde ich, freundlich, sachlich, aber hartnäckig nachdrücklich, nochmals hinweisen und auch meine Enttäuschung kundtun, als bisher treuer VW-Fahrer (blabla, muss ja nicht exakt stimmen), z.B. i.S.v.:
Man habe die Marke und seine Kaufentscheidung ggü. Kritikern (Stichwort: Steuerketten- und DSG-Probleme jüngster Zeit) aus guten Erfahrungen bisher stets verteidigt, frage sich unterdessen aber, ob man dieses künftig ohne Einschränkungen und guten Gewissens weiterhin noch tun könne.
Die Verneinung einer auch nur anteiligen, kulanten Kostenübernahme sei höchst enttäuschend und zumal inhaltlich nicht nachvollziehbar, da es sich beim Defekt kausal wohl kaum um einen regulären und daher unvermeidlichen Gebrauchs-Verschleiß aus bestimmungsgemäßer Nutzung, ein bei Stahltanks nicht unbekanntes Korrosionsproblem und schon gar nicht um einen Schaden aus missbräuchlicher Nutzung handele, den man sich letztlich selber vorwerfen müsse.
Man sei aufgrund der Ablehnung zutiefst enttäuscht und sich derzeit unsicher, ob eine demnächst anstehende Kaufentscheidung für ein Neufahrzeug als Ersatz des betreffenden Golf Plus nun nochmals zugunsten der Marke VW bzw. einer anderen Marke der Volkswagen AG ausfallen wird.
Man hatte zwar bereits einen Golf Sportsvan in die engere Auswahl gezogen, werde diese vor dem Hintergrund der nun erfolgten Absage aber nochmals auf den Prüfstand stellen, da man eine Wiederholung der Problematik und der Problemlösung befürchte.
....
Drohungen (ich schreibe an die Medien, die Autobild etc., wenn Sie nicht...) sollte man immer vermeiden und das ganze lieber in künftige, zu treffende Kaufentscheidungen geschickt verpacken.
... was einen aber nicht davon abhalten muss, nach evtl. abermaliger Absage den Fall doch noch mal der AB mitzuteilen, weil er so enttäuschend verlaufen ist. Nur im Vorwege damit zu drohen, ist dumm, ganz dumm...
p.s.: Ein Anruf im CSC von VW wird zwar im System hinterlegt und der Vorgang dokumentiert etc., letztlich aber immer nur in den Worten des Mitarbeiters - und im Rahmen seines Verständnisses der Sachlage.
Ich rate daher aus guten Gründen immer davon ab, solch Problem und das damit verbundene Ansinnen nur fernmündlich kundzutun, sondern sich vielmehr IMMER schriftlich zu äußern:
Sachlich, freundlich, aber im Ton verbindlich und nachdrücklich.
Das Schreiben landet automatisiert als pfd-attachment im entsprechenden Vorgang in SAP (oder wo auch immer, ich gehe mal von SAP aus, da ich mit diesem selbst Erfahrung habe, auch im CRM-Bereich) und ist immer verbindlicher als eine nicht fassbare telefonische Anfrage, die nur mittelbar dokumentiert wird durch entsprechende Gesprächsnotizen des CSPs.
17 Antworten
Ich finde die Antwort unzureichend (zumal der Bezug auf die abgelaufene Garantie im Zshg. mit dem Begriff "kulant". Wenn noch Garantie darauf wäre, müsste man nicht kulant sein...) und würde mich damit auch nicht zufriedengeben, schon gar nicht unwidersprochen, nach der Devise:
Einfach schlucken und Schnauze halten.
Offenbar kann der Defekt nicht auf missbräuchliche Benutzung durch den Kunden oder auf regulären, unvermeidbaren, z.B. korrosiven Verschleiß (sie noch bei Stahltanks bzw. Stahl-Tankstutzen etc.) zurückgeführt werden.
In diesen Fällen greifen Garantien nicht und auch auf eine Kulanz darf man da nicht hoffen.
Das wäre auch nachvollziehbar.
Warum man in diesem technischen Versagensfall, auf den der Kd. ganz offenbar überhaupt keinen Einfluss hat, weder durch vorgesehene noch durch missbräuchliche Nutzung, eine Kulanz versagt, ist mir nicht klar.
............
Genau darauf würde ich, freundlich, sachlich, aber hartnäckig nachdrücklich, nochmals hinweisen und auch meine Enttäuschung kundtun, als bisher treuer VW-Fahrer (blabla, muss ja nicht exakt stimmen), z.B. i.S.v.:
Man habe die Marke und seine Kaufentscheidung ggü. Kritikern (Stichwort: Steuerketten- und DSG-Probleme jüngster Zeit) aus guten Erfahrungen bisher stets verteidigt, frage sich unterdessen aber, ob man dieses künftig ohne Einschränkungen und guten Gewissens weiterhin noch tun könne.
Die Verneinung einer auch nur anteiligen, kulanten Kostenübernahme sei höchst enttäuschend und zumal inhaltlich nicht nachvollziehbar, da es sich beim Defekt kausal wohl kaum um einen regulären und daher unvermeidlichen Gebrauchs-Verschleiß aus bestimmungsgemäßer Nutzung, ein bei Stahltanks nicht unbekanntes Korrosionsproblem und schon gar nicht um einen Schaden aus missbräuchlicher Nutzung handele, den man sich letztlich selber vorwerfen müsse.
Man sei aufgrund der Ablehnung zutiefst enttäuscht und sich derzeit unsicher, ob eine demnächst anstehende Kaufentscheidung für ein Neufahrzeug als Ersatz des betreffenden Golf Plus nun nochmals zugunsten der Marke VW bzw. einer anderen Marke der Volkswagen AG ausfallen wird.
Man hatte zwar bereits einen Golf Sportsvan in die engere Auswahl gezogen, werde diese vor dem Hintergrund der nun erfolgten Absage aber nochmals auf den Prüfstand stellen, da man eine Wiederholung der Problematik und der Problemlösung befürchte.
....
Drohungen (ich schreibe an die Medien, die Autobild etc., wenn Sie nicht...) sollte man immer vermeiden und das ganze lieber in künftige, zu treffende Kaufentscheidungen geschickt verpacken.
... was einen aber nicht davon abhalten muss, nach evtl. abermaliger Absage den Fall doch noch mal der AB mitzuteilen, weil er so enttäuschend verlaufen ist. Nur im Vorwege damit zu drohen, ist dumm, ganz dumm...
p.s.: Ein Anruf im CSC von VW wird zwar im System hinterlegt und der Vorgang dokumentiert etc., letztlich aber immer nur in den Worten des Mitarbeiters - und im Rahmen seines Verständnisses der Sachlage.
Ich rate daher aus guten Gründen immer davon ab, solch Problem und das damit verbundene Ansinnen nur fernmündlich kundzutun, sondern sich vielmehr IMMER schriftlich zu äußern:
Sachlich, freundlich, aber im Ton verbindlich und nachdrücklich.
Das Schreiben landet automatisiert als pfd-attachment im entsprechenden Vorgang in SAP (oder wo auch immer, ich gehe mal von SAP aus, da ich mit diesem selbst Erfahrung habe, auch im CRM-Bereich) und ist immer verbindlicher als eine nicht fassbare telefonische Anfrage, die nur mittelbar dokumentiert wird durch entsprechende Gesprächsnotizen des CSPs.
Heute kam die schriftliche Antwort vom 🙂
Mehr kann ich wohl nicht erwarten. Ein paar nette Worte vom Kunden, nicht gleich die Holzhammermethode, reichen doch schon.
Gruß ans Forum
P.
Wie ich Dir schon per PN mitteilte:
Immerhin etwas und ein Entgegenkommen, bei weitem aber keine zufriedenstellende Lösung angesichts vorliegender Sachlage. Ich wäre damit nicht zufrieden.
Ein Tank bzw. dessen Einfüllstutzen ist per se kein klassisches Verschleißteil wie eine Bremse, Kupplung oder Abgasanlage, wenngleich immer das komplette Produkt einem generellen Alterungsverschleiß unterliegt, ganz klar.
Zudem fällt Rost als Ursache weg, da Kunststoff.
Einen durch den Kunden verursachten Schaden durch missbräuchliche / übermäßige etc. Nutzung darf man wohl auch ausschließen können: Wie sollte dieser nachweisbar und vor allem: reproduzierbar erfolgt sein?
Wäre es ein gängiger Alterungsverschleiß, müssten davon weit mehr Fahrzeuge gleichen Typs und generell Tanks gleicher Bauweise bei div. Modellen und Herstellern betroffen sein.
Ich halte es, ohne konkrete Fotos und mangels eigener, optischer und haptischer Begutachtung des konkreten Schadens / der Leckage und bis zum Beweis des Ggt. derzeit nach wie vor für einen Fabrikationsfehler (Problem beim Spritzblasen, unvollständiger Materialnachschub, "Lunker", fehlerhafte, übermäßige Entgratung und zu großer Materialabtrag etc. etc.).
Hierfür hätte m.M.n. VW auch jenseits von 2 Jahres Garantien etc. aufgrund des Einzelfalls weit kulanter reagieren müssen (50% min.) und wenn es eben kein Einzelfall war (sondern eine größere Charge von Tanks betraf), dann um so mehr.
Final finde ich das Verhalten von VW unterm Strich unterirdisch schlecht, kenne ich aber schon in Sachen Radlaufrost beim Golf V Benziner: absolut lückenlos SH-gepflegt, man beruhigte den Besitzer gleich mit Verweis auf die 12jährige Durchrostungs"garantie", er solle sich keine Sorgen machen, man kümmere sich um alles (Fzg. war knapp 9 Jahre alt, wenig km, kein Diesel!) und final kam ein "großzügiges" Angebot von VW im Rahmen o.g. Durchrostungs"garantie", dass den Eigenkostenanteil so hoch verbleiben ließ, dass die Gesamtreparatur in einer freien Karosserie- und Lackierwerkstatt in der Summe günstiger kam als der Eigenkostenanteil bei Reparatur bei VW im Rahmen der tollen Durchrostungs"garantie".
Das ganze endet eben nicht mit dem Fahrzeugkauf, aber das muss VW offenbar noch lernen - oder wieder!