Beleuchtung beim Roller; was verwendet Ihr so?

Guten Abend,

seid Ihr noch bei der Originalbeleuchtung, oder habt Ihr auf bessere Beleuchtung umgerüstet?
Was wird hierbei von Euch verwendet? Bereits LED, Halogen, Krypton oder was auch immer es hier noch geben mag?

Mit wieviel Watt bzw. Lux bzw. Lumen seid Ihr so unterwegs?

ciao
Wauhoo

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin


was besseres, erhellendes, fällt dir wohl nicht ein ?

Es heisst: was Besseres, Erhellendes....... 😁😁😁

Aber woher solltest Du das wissen?

GreetS Rob

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

Zitat:

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Ich möchte mal den Motorradfahrer sehen, der nachts mit Abblendlicht die Autobahn benutzt, wenn keine anderen Fahrzeuge in Sichtweite sind.

Tagsüber Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden, ist ja unstrittig vernünftig; nachts außerhalb von Ortschaften und ohne weiteren Verkehr ohne Fernlicht zu fahren, ist unvernünftig. Nur Fernlicht ist nämlich u. U. ein Schutz vor unbeleuchteten Radfahrern, unbeleuchteten Fußgängern oder Wild am Straßenrand.

Wenn von Euch keiner Gesetze hinterfragt, ist das Euer Problem, denn oft werden Gesetze von jenen konstruiert, die von den Gesetzesauswirkungen gar nicht betroffen sind.

Zitat:

Original geschrieben von Rob _Mae



Es heisst: was Besseres, Erhellendes....... 😁😁😁

Aber woher solltest Du das wissen?

GreetS Rob

wenn schon - denn schon:

et

was Besseres, Erhellendes...

a

ber woher solltest

du 

das wissen ?😎😎😎

Rolli

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Wenn von Euch keiner Gesetze hinterfragt, ist das Euer Problem, denn oft werden Gesetze von jenen konstruiert, die von den Gesetzesauswirkungen gar nicht betroffen sind.

Hinterfragen fängt imo mit genauem lesen an.

Da gibt es die Verwaltungsvorschriften (VwV), Kommentare von berühmten Profs des jeweiligen Fachgebiets (Bouska, Hentschel & Co) und natürlich viele Urteile.

Wenn dann noch Fragen offen bleiben, ist es nicht verboten, das Verkehrsministerium etc. zu fragen.

Oder meinst Du, es ist besser, sich einfach über Vorschriften hinwegzusetzen?

Dass Gesetze selten mathematisch sauber formuliert sind, ist leider so.
Teils durch Schlamperei, teils durch historisches Wachstum und teils einfach durch andere Denkweise und Sprachgebrauch (man denke nur an "und", "oder" die als logische Operatoren eine andere Bedeutung haben).
Wichtiges Stichwort ist hier die "teleologische Auslegung".

Und ich bleibe dabei: Wenn rollingtumblin mit dem Kraftrad "Tagsüber Standlicht" fährt, ist das falsch.

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Jeder der H4/H7 hat sollte mal die Philips X-treme Vision probieren. Die 100% mehr Licht gegenüber Standard H4/H7 sind kein Witz. Die Birne ist unheimlich hell und auch noch erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin


wenn schon - denn schon:

Wow, ein blindes Huhn findet manchmal auch ein Korn......... 😁

Du solltest aber jetzt Deine eigenen Texte mehrfach durchlesen und korrigieren damit Du Dir selbst gerecht wirst, sollte das mehrere Tage dauern, egal interessiert eh keinen. 😁

GreetS Rob

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Oder meinst Du, es ist besser, sich einfach über Vorschriften hinwegzusetzen?

Es steht nicht geschrieben, daß der Gebrauch von Fernlicht bei motorisierten 2-Rädern verboten ist.

Zitat:

Und ich bleibe dabei: Wenn rollingtumblin mit dem Kraftrad "Tagsüber Standlicht" fährt, ist das falsch.

Dem kann ich zustimmen, da ja Standlicht nicht ohne Grund so heißt.

PS.:

Zitat:

wenn schon - denn schon: etwas Besseres, Erhellendes...aber woher solltest du das wissen ?

Das ist so aber auch falsch; persönliche Anrede wird mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, außer dem "ich", welches außer am Satzanfang generell klein geschrieben wird.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


...da ja Standlicht nicht ohne Grund so heißt.

zum einen ist das fahren mit "standlicht" (mit dem auto) tagsüber legal...

...zum anderen wäre erstmal zu klären ob es sich hierbei tatsächlich um standlicht oder doch eher die begrenzungsleuchten handelt!

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Jeder der H4/H7 hat sollte mal die Philips X-treme Vision probieren. Die 100% mehr Licht gegenüber Standard H4/H7 sind kein Witz. Die Birne ist unheimlich hell und auch noch erlaubt.

Das da ne Verbesserung der Lichtausbeute eintritt will ich doch schwer hoffen.

(bei dem Preis)

Grüße phil

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


....wenn rollingtumblin (Rolli) mit dem Kraftrad "tagsüber Standlicht" fährt, ist das falsch...

falsch verstanden:...ich hatte beschrieben, wie ich die neue 45/40 W Lampe nutze, wenn der Roller läuft-

ich nenn' das fahren: tagsüber Standlicht/Ablendlicht !!!

Und dazu gehört - wenn der Roller im Stand läuft, selbstverständlich auch Standlicht. Nach dem anfahren,

ebenso selbstverständlich: Abblendlicht. Kapito ???

Rolli

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


...da ja Standlicht nicht ohne Grund so heißt.
zum einen ist das fahren mit "standlicht" (mit dem auto) tagsüber legal...

...zum anderen wäre erstmal zu klären ob es sich hierbei tatsächlich um standlicht oder doch eher die begrenzungsleuchten handelt!

Du darfst am Tag weder nur mit Standlicht noch nur mit Begrenzungsleuchten fahren (wir sind ja hier im Rollerforum) 😉

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin


falsch verstanden:...ich hatte beschrieben, wie ich die neue 45/40 W Lampe nutze, wenn der Roller läuft-
ich nenn' das fahren: tagsüber Standlicht/Ablendlicht !!!
Und dazu gehört - wenn der Roller im Stand läuft, selbstverständlich auch Standlicht. Nach dem anfahren,
ebenso selbstverständlich: Abblendlicht. Kapito ???

Rolli

hä?

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


...aber woher solltest du das wissen ?

Das ist so falsch; persönliche Anrede wird mit großem Anfangsbuchstaben

geschrieben, außer dem "ich", welches außer am Satzanfang generell klein geschrieben wird.nach der letzten Rechtschreibreform von 2009 dürfen perönliche Anreden,

wie: euch, ihr, euer, du... etc. kleingeschrieben werden. 🙂

Beispiel gefällig?

Ich grüsse dich, du Sackgesicht....

😁😁😁

Rolli

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin


Beispiel gefällig? du Sackgesicht.... 😁😁😁

Rolli

Wieder falsch ... Du am Satzanfang = groß

D

😁

da war'ste mal wieder zu vorschnell...
Ich grüsse dich ebenfalls, du Sackgesicht 😁😁😁

Rolli

Zitat:

Original geschrieben von rollingandtumblin


da war'ste mal wieder zu vorschnell...
Ich grüsse dich ebenfalls, du Sackgesicht 😁😁😁

Rolli

Nene Trolli ... du warst zu langsam 😉

Beweis ist fest in meiner Antwort fixiert 😁

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