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Beim Reifenwechsel durch Werkstatt entstandener Schaden am Radlager

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:39

Hallo,

im November habe ich in einer freien Werkstatt einen Reifenwechsel vornehmen lassen, bei zweien davon handelte sich auf neue, dort gekaufte Reifen, die ich auch dort auf auf die Felgen ziehen ließ.

Der Chef selbst war an diesem Tage nicht da, die Reifen wurden nach einer Stunde Wartezeit von einem Mitarbeiter gewechselt, der Fließbandarbeit leistete, weil eine ganze Armada an Reifenwechsel-Willigen da stand. Das war - so nehme ich heute an - auch die Ursache dafür, daß er eine Schraube am linken Hinterrad schräg mit dem Schrauber reindrehte und immer wieder raus- und reindrehen ließ, sodass er vermutlich das Innengewinde verletzte und die Schraube zum Schluss nicht mehr fasste. Er holte dann eine neue Schraube, die aber ein anderes Gewinde hatte und machte die "passend", würgte die also irgendwie rein und sagte zu mir, daß er seinem Chrf sagen würde, daß er die passende Schraube bestellen und ich die Woche drauf nochmal kommen soll, um die Schrauben auszutauschen.

Gesagt, getan, eine Woche stand ich wieder da. Der Chef war über den Vorfall informiert, bzw. wusste von der Schraube, die ersetzt werden sollte. Er entfernte die reingewürgte Schraube und versuchte es mit einer Anderen, die allen Anschein nach auch nicht die bestellte "richtige" Schraube war und sagte dann zu mir, daß das Gewinde kaputt sei und ich eine neues Radlager brauchen würde, eine Nabe alleine würde es bei der Giulietta nicht geben.

Jetzt ist die Frage, wer hier die Schuld an dem Schaden trägt. Der Werksatteigner persönlich fühlt sich keiner Schuld bewusst, der Mitarbeiter weiß sowieso von nix und behauptet, daß er das nicht gewesen wäre und ich sage (was auch der Wahrheit entspricht :cool:), daß vor dem Wechsel Schraube und Gewinde tipptopp in Ordnung waren.

Es steht also Aussage gegen Aussage und wer haftet jetzt für den entstanden Schaden, dessen Reparatur immerhin über 300 € kosten wird? Wo kann ich ansetzen, die Werkstatt in die Pflicht zu nehmen?

Sorry für den langen Text, aber ich hielt es für wichtig, jedes noch so kleinste Detail zu nennen, damit keine Formfehler passieren oder die Lage falsch eingeschätzt werden kann.

Danke schon mal im Voraus!

Grüße, Cara

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. März 2018 um 11:30

Hallo,

ich wollte nur kurz berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

Nach Euren Posts hatte ich mich entschlossen, alles auf eine Karte zu setzen. Der Betreiber der Werkstatt hat von mir per Einschreiben mit Rückschein einen bösen Brief von mir bekommen, in dem ich ihn aufforderte, den Schaden auf seine Kosten zu begleichen. Zwei Tage später kam ein Anruf, bei dem er sich sehr entgegenkommend präsentierte. Auf meine Frage hin, wer jetzt aber was davon zahlt, versuchte er, zumindest die Materialkosten (u.a. ein FAG-Radlager, das er auf 122 € bezifferte, in der Rechnung, die er nach der Reparatur für seine Unterlagen sogar dann für 145 € auswies. Im Netz fand ich das für 80 €, rabattiert sogar für 61 € ;)) auf mich abzuwälzen, worauf ich mich aber nicht einließ, was er dann auch so akzeptierte. Der Schaden ist also nun behoben und ich kann wieder sicher durch die Gegend fahren.

Ich möchte mich also nochmals für Euren Zuspruch und Eure kompetenten Ratschläge bedanken und fühle mich für solcherlei Fälle nun gewappnet. :D

Viele Grüße, Cara

41 weitere Antworten
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41 Antworten

Nach vier Monaten fällt Dir ein, dass das Personal einer Werkstatt, in der es von Idioten zu wimmeln scheint, Dein Eigentum beschädigt hat?

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:57

Danke für die konstruktive Antwort.

Ich bin immer wieder hin, weil er mir einen Kostenvoranschlag für ein neues Radlager machen wollte. Da ich absoluter Laie bin, mir war lange nicht klar, daß aufgrund der mechanischen Einwirkung, respektive Grobheit die Schuld hier nur bei der Werkstatt liegen kann und die nun versuchen so zu tun,als ob sie das nix anginge. Erst als ich das Freunden erzählte sagten alle unisono, daß das nur beim Reifenwechsel passiert sein konnte.

Heute war ich in einer anderen Werkstatt, die erst mal nach dem entstandenen schaden schauen wollte und sagte, daß man das Gewinde evtl. noch retten könne. Nach Sichtung des Schadens sagte der KfZ'ler, daß da mit solch roher Gewalt rangegangen wurde und da nix mehr zu machen sei, das Rad würde nur noch mit vier Schrauben geahlten werden, ich solle unbedingt das Radlager wechseln lassen.

am 7. März 2018 um 20:03

Ich würde mich zunächst an die Schiedsstelle der Kfz-Innung wenden: http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Halt nur, wenn die Werkstatt Innungs-Mitglied ist. Sonst bleibt dir nur der Gang zum Rechtsanwalt oder der Biss in den sauren Apfel und beim nächsten Radwechsel zu einer Werkstatt, die Innungsmitglied ist.

Nach Deiner Beschreibung ist die Schuldfrage doch völlig eindeutig, weshalb Du Dein Recht endlich einfordern und auf kostenlosen Ersatz der vermurksten Bauteile bestehen mußt, damit nicht Du die Torte im Auge hast.

Also man hat bekanntlich 3 Jahre Zeit alles zu regulieren, bevor Ansprüchench BGB verjähren.

Wer icht fordert, bekommt auch nichts.

Setz Dich mit dem Meister in Verbindung, dass Du nach dem ganzen Murks ein Neues Teil willst, er also die Radnabe mit den Buchsen für die Radschrauben auf seine Kosten austauscht. Das ganze macht man schriftich, damit er nicht sagen kann, er wüsste von nix. Um Schriftliche Antwort bitten wo er einen Termin vorschlägt.

Antwortet er nicht oder weigert er sich (durchaus möglich), meines Wissen hat man drei Versuche einen Schaden zu beheben, kann man eine andere Werkstatt damit beauftragen. Die Kosten muss man erstmal auslegen, kann sie aber vom Verursacher einfordern. Wird das ganze damit teurer as der Verursacher es repariert hätte können ist es eben so. Er muss dann auch die Mehrkosten tragen. Bedingung, sie müssen adäquat erscheinen nach neusten Stand des Kraftfahrzeuggewerbes. Wer sich rechtlich auskennt kann das allein. Alle anderen wäre ein Rechtsbeistand zu empfehlen.

Ursache war, wie ich lese, von welchem professionell ausgebildeten Facharbeiter auch immer, eine schief aufgesetzte Radschraube die dann mit dem Pressluftschrauber volle Kanne eingebrummt wurde. Das die neue Schraube nun nicht passt kann unterschiedliche Ursachen haben

1) Das Gewinde der Buchse der Radnabe ist nach wie vor in Arsch, könnte man ggf nachschneiden, aber bei so einem Vogel würde ich auf ein Ersatzteil und Austausch bestehen

2) falsche Radschraube mit falscher Gewindesteigung

Themenstarteram 7. März 2018 um 20:13

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. März 2018 um 21:03:16 Uhr:

Ich würde mich zunächst an die Schiedsstelle der Kfz-Innung wenden: http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Halt nur, wenn die Werkstatt Innungs-Mitglied ist. Sonst bleibt dir nur der Gang zum Rechtsanwalt oder der Biss in den sauren Apfel und beim nächsten Radwechsel zu einer Werkstatt, die Innungsmitglied ist.

Vielen Dank, da muss ich mal recherchieren, habe aber die Befürchtung, daß dies nicht der Fall ist. :(

 

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 7. März 2018 um 21:05:04 Uhr:

Nach Deiner Beschreibung ist die Schuldfrage doch völlig eindeutig, weshalb Du Dein Recht endlich einfordern und auf kostenlosen Ersatz der vermurksten Bauteile bestehen mußt, damit nicht Du die Torte im Auge hast.

Ich finde sie auch eindeutig, die Werkstatt wird das aber natürlich von sich weisen.

Themenstarteram 7. März 2018 um 20:21

Zitat:

@romanusko schrieb am 7. März 2018 um 21:10:16 Uhr:

Also man hat bekanntlich 3 Jahre Zeit alles zu regulieren, bevor Ansprüchench BGB verjähren.

Wer icht fordert, bekommt auch nichts.

Setz Dich mit dem Meister in Verbindung, dass Du nach dem ganzen Murks ein Neues Teil willst, er also die Radnabe mit den Buchsen für die Radschrauben auf seine Kosten austauscht. Das ganze macht man schriftich, damit er nicht sagen kann, er wüsste von nix. Um Schriftliche Antwort bitten wo er einen Termin vorschlägt.

Antwortet er nicht oder weigert er sich (durchaus möglich), meines Wissen hat man drei Versuche einen Schaden zu beheben, kann man eine andere Werkstatt damit beauftragen. Die Kosten muss man erstmal auslegen, kann sie aber vom Verursacher einfordern. Wird das ganze damit teurer as der Verursacher es repariert hätte können ist es eben so. Er muss dann auch die Mehrkosten tragen. Bedingung, sie müssen adäquat erscheinen nach neusten Stand des Kraftfahrzeuggewerbes. Wer sich rechtlich auskennt kann das allein. Alle anderen wäre ein Rechtsbeistand zu empfehlen.

Okay, danke, das werde ich auf jeden Fall versuchen. Ich seh das überhaupt nicht ein, daß ich auf dem Schaden sitzenbleibe.

Zitat:

Ursache war, wie ich lese, von welchem professionell ausgebildeten Facharbeiter auch immer, eine schief aufgesetzte Radschraube die dann mit dem Pressluftschrauber volle Kanne eingebrummt wurde. Das die neue Schraube nun nicht passt kann unterschiedliche Ursachen haben

1) Das Gewinde der Buchse der Radnabe ist nach wie vor in Arsch, könnte man ggf nachschneiden, aber bei so einem Vogel würde ich auf ein Ersatzteil und Austausch bestehen

2) falsche Radschraube mit falscher Gewindesteigung

Der Meister der Werkstatt in der ich heute war sagte, daß er das Gewinde leider nicht mehr nachschneiden könne, weil alles hinüber sei. Und eben, der Mitarbeiter hatte mit Gewalt versucht, die Schraube mit falscher Gewindesteigung mit dem Pressluftschrauber reinzuwürgen. :rolleyes:

das auch noch.... oh man was für Profis arbeiten dort...

Die Werkstatt ist doch versichert, der Meister muss doch den Fall einfach der Versicherung melden und gut ist es.

Naja, aus Sicht des Meisters ist das nicht ganz so einfach. Wenn der lauter solche Spezis am werken hat und jede Woche nen anderen Schaden an die Versicherung meldet, dann werden ihm die bald kündigen oder die Prämien soweit hochdrehen, dass er lieber von sich aus kündigt ;)

Themenstarteram 7. März 2018 um 21:21

Vielen Dank nochmals, jetzt weiß ich zumindest, daß die Sache für mich nichts aussichtslos ist.

Hallo,

haben Sie eine KFZ-Rechtschutzversicherung, dann mit deren Hilfe einen Rechtsbeistand nehmen. Denn, ich sehe hier die Werkstatt in der Pflicht, den Schaden schnellstens zu ersetzen. Mit Rechtsmitteln sollte diese Sache beseitigt werden, da ich in der Werkstattführung keinen Ansatz zur Regulierung des Schadens erkenne.

Sinnvoll wäre von Ihrer Seite, eine Auflistung wie oft Sie in der Werkstatt wegen des Falls waren, mit wem Sie was besprochen haben und wenn möglich Zeugen. Die Werkstatt hat eine Versicherung, die für solchen "Murks" eintreten kann.

Viel Glück

Wenn die nichts verbockt hätten hätte der Mitarbeiter doch keine neue Schraube bestellt?

Moment mal - eine kurze Frage. Wie fährst Du denn gerade durch die Gegend? Mit einer fehlenden Radschraube? Oder wie darf ich das ganze verstehen?

Wenn ja, dann der verdammten Werkstatt mal schleunigst Druck machen. Die haben einem Vertrag zugestimmt und dies nicht richtig ausgeführt. In dem Sinne haftet die Werkstatt und je länger das herausgezögert wird, desto schwieriger wird die Beweisaufnahme (vier Monate ist dafür eigentlich schon viel zu spät)....

Ich fass es immer wieder nicht, wie die Leute mit ihrem Leben und dem anderer spielen! Lass das schleunigst beheben!!!!

Übrigens reicht hier die normale Rechtsschutz aus, da es sich um keinen Verkehrsrechtsfall handelt sondern um einen Dienst- bzw. Werksvertrag nach BGB. Bin mir gerade unsicher, wie das gewertet wird - als Dienstleistung oder als Werk.

In dem Sinne - Beweise sichern, Werkstatt Ultimatum setzen mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit (wissentlich den Kunden vom Hof schicken mit einer defekten Radnabe (Anzeige bei der Polizei?)- Edit: das fällt ja schon fast unter Vorsatz - bitte dringend Anwalt befragen!) und schleunigst beheben lassen!!!!!

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