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Beim ausparken ein anderes Auto berührt

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 13:33

Guten Tag zusammen,

folgende Situation:

Beim zurücksetzen aus einer Parklücke habe ich ein anderes Auto berührt. Ich fuhr zurück und bremste rechtzeitig. Jedoch ließ ich die Bremse zu früh los und rollte noch ein kleines Stück zurück. Dabei berührte ich ein anderes Auto (ohne die Situation herunterspielen zu wollen, aber es waren realistisch betrachtet maximal 1-2 km/h mit denen ich mich in dem Moment bewegte). Erst nach einigen Augenblicken bemerkte ich überhaupt, dass ich wohl gerade ein anderes Auto berührt habe. Ich schaute daraufhin genau nach und es war weder an meinem, noch am anderen Auto ein Schaden sichtbar. Darauhin verließ ich den Parkplatz.

Scheinbar hat allerdings jemand diese Situation beobachtet, da ich heute ein Schreiben meiner Versicherung erhalten habe, mit der Frage bzw. der Bitte die Situation zu beschreiben.

Natürlich hätte ich auch einen solchen Fall direkt melden müssen, dessen bin ich mir nun im Nachhinein bewusst. War schon mal jemand in einer solchen Situation und wie verhalte ich mich nun am besten? Womit muss ich rechnen?

Vielen Dank und Grüße!

Beste Antwort im Thema

Warum sollte die eigene Versicherung tätig werden, wenn ihr gegenüber keine Schadenseintrittspflicht geltend gemacht wird? Es ist unlogisch, dass sich jemand an die Versicherung wendet,wenn er gar keinen Schaden erlitten hat.

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Warum sollte die eigene Versicherung tätig werden, wenn ihr gegenüber keine Schadenseintrittspflicht geltend gemacht wird? Es ist unlogisch, dass sich jemand an die Versicherung wendet,wenn er gar keinen Schaden erlitten hat.

am 8. Oktober 2017 um 11:58

danke schön.

Vielleicht weil der evtl. Geschädigte absoluter Laie ist und gar nicht beurteilen kann ob ihm ein Schaden entstanden ist oder nicht.

Edit

An wen soll er sich sonst wenden, wenn er nicht gewillt ist die Kosten für KVA oder Gutachten (vorerst) selbst zu tragen?

edit

am 8. Oktober 2017 um 12:19

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Oktober 2017 um 14:02:32 Uhr:

An wen soll er sich sonst wenden, wenn er nicht gewillt ist die Kosten für KVA oder Gutachten (vorerst) selbst zu tragen?

Und die Übernahme der Gutachterkosten durch den Versicherer ist was genau......... ja, ein Schaden :D

Das einzige was keinen Sinn macht, ist, wenn man annimmt, dass der (potentiell) Geschädigte nur deshalb anruft, um eigentlich nur einmal nett mit der Damen oder dem Herren aus dem Service Center ein Pläuschen zu halten.

Zumal genau genommen versicherungstechnisch ein Schaden durch Bildung der Rückstellungen entsteht und somit die Meldung = Schaden ist, es sei denn sie ist vom VN und vorsorglich. Insofern alles eher akademische Fingerübung als realitätsnah.

Dann ist es ja eigentlich sogar noch klarer als klar und absolut legitim.

Ich bin bei "Schaden" von einer tatsächlichen Beschädigung am Fahrzeug ausgegangen.

am 8. Oktober 2017 um 14:08

auch zivilrechtlich ist das nicht ganz korrekt.

Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der schädigende Umstand nicht eingetreten.

Wenn Dir also jemand sagt, dass er an Dein Auto gefahren, so ist es auch ein Schaden, dass der Geschädigte in eine Situation der Rechtsunsicherheit von Dir versetzt wird, nämlich dieser, dass er nicht weiß (seltenerer Fall) ob ein Schaden entstanden ist, und wenn schon laienhaft feststellbar ist, dass dies der Fall (meist der Fall, z.B. Deformation) in welchem Umfang dieser entstanden ist.

Nur dann kann er doch seinen Schaden komplett kompensiert bekommen. Auch wenn gar kein Schaden enstanden ist Dein Anfahren bzw. genauer Deine Mitteilung ist doch Ursache legendes Ereignis dafür, dass eben unklar ist, ob das Fahrzeug noch unbeschädigt ist. Wer soll sonst dafür aufkommen diese Situation zu bereinigen.

Themenstarteram 12. März 2018 um 12:58

Hallo zusammen,

Danke an die vielen mal mehr mal weniger nützlichen Antworten ;-)

Mittlerweile wurde die ganze Geschichte zu meinen Gunsten eingestellt. Habe mir einen guten Anwalt gesucht, der mir sehr weiterhelfen konnte. Meine Rechtsschutz erledigte den Rest. Auch, wenn wie in meinem Fall, absolut kein Schaden entstanden ist (nein, nicht einmal ein kleiner Kratzer) kann ich jedem, der hier im Nachhinein so mitliest, nur raten bei jeder noch so lächerlichen Kleinigkeit die Polizei zu rufen. Erspart einem eine Menge Stress. Vor allem, wenn möglicherweise Menschen in der Nähe sind, die im Nachhinein die wildesten Dinge behaupten ;-)

Der Thread kann somit dicht gemacht werden.

Vielen Dank und Grüße!

...das waren wohl die SUPER-ZEUGEN :( :( :(

Erst mal:

Gut für Dich ausgegangen. Und wohl einen guten Anwalt gehabt.

Der Hinweis für andere ist auch angebracht, sobald es in eine nur andeutungsweise ähnliche Richtiung gehen könnte.

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