Beim auspacken aufgefahren, aber kein Schaden
Ich hatte am 31. Dezember beim ausparken, ein Auffahrunfall verursacht, Unfall Gegner war eine Fahrzeugvermietung !
Ich habe das Gefühl dass die Fahrerin in kein Mietverhältnis Mit der Autovermietung hatte.
War wohl so ne Art Freundschaftsdienst von Mitarbeiter der Autovermietung hat das eine Bedeutung ?
Ich habe das Fahrzeug sehr leicht berührt es entstand kein Schaden, ich hab auch Fotos gemacht. Drei Wochen später meldet sich meine Versicherung möchte den Schaden regulieren. Ich hab mittlerweile einen Unfallbericht geschrieben und die Fotos hinzugefügt und das an meiner Versicherung geschickt !
Ich bin ein bisschen verunsichert dass der Unfallgegner jetzt eine teure Reparatur mir in Rechnung stellt, obwohl keine Reparatur stattgefunden hat !
Ich hab von der Unfallgegnerin keinerlei Daten mehr, weil ich davon Ausgegangen bin, dass kein Schaden entstanden ist und somit die Sache hinfällig. Leider war ich hier zu naiv.
Was kommt auf mich zu ?
Wie soll ich mich weiter verhalten ?
Anbei Fotos von den angeblichen Schaden Stoßstange links !
Beste Antwort im Thema
oder man empfiehlt hier dem TE das volle Programm durchzuziehen. Mit Abwalt und Strafanzeige wegen Betruges.
Das wäre hier sicher sinnvoll um diesen Zeitgenossen mal seine Grenzen aufzuzeigen.
Lernen durch finazielle Schmerzen Quasi.
Anderen Leuten das Auto anfahren, weil man zu dusselig ist um Auto zu fahren und sich hinterher um den
Schadenersatz drücken wollen und Märchen erfinden.
Solche Leute brachut es echt nicht.........😠
27 Antworten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 25. Januar 2019 um 17:57:09 Uhr:
Ehrlich , so was kleinkariertes kotz mich an. Da hätte ich nicht übel Lust zu sagen: Nein! Ich habe ihr Fzg. nicht berührt oder beschädigt! Sie müssen sich irren. Soll mir doch erstmal das Gegenteil brweisen.
Gefährlicher Rat:
Zwei Szenarien:
Man sagt sich selbst es hat keine Berührung stattgefunden/Es ist kein Schaden da. Dann fährt man von dannen. War doch einer vorhanden, so hat man sich in diesem Moment eine Straftat schuldig gemacht.
Gehen wir jetzt also mal davon aus, man will sich des Risikos der Straftat nicht aussetzen. Man meldet sich also beim Geschädigten und sagt: "Ich glaube ich habe ihr Auto angefahren".
1. Es gibt wirklich keinen Schaden. Dann muss auch nichts reguliert werden. Es muss aber auch kein Schaden geleugnet werden, denn es gibt ja keinen 😉
2. Es gibt doch einen Schaden. Was glaubst du jetzt, wie die Versicherung/der Richter entscheidet, wenn jemand sagt "Ich habe den Wagen wohl berührt, dieser Schaden ist aber nicht durch mich verursacht"? 😉
In der Praxis wird das so ablaufen: Entweder der Schädiger begeht Fahrerflucht, oder die HPV des Verursachers "winkt" diese Bagatelle einfach so durch. Oder der Geschädigte macht erst gar keinen Schaden geltend. Sei es weil es ihm egal ist, oder weil es wirklich keinen gibt.
Das Leugnen führt jedoch wohl zu nichts.
Genau! Leugnen ist ja wohl das allerletzte! Da reicht schon ein aufmerksamer Zeuge, der das touchieren genau beobachtet hat.😁
Ich habe auch mal einen fremden Wagen beim Parken berührt. Am Kennzeichen bei voller Überdeckung. Habe die Polizei gerufen, die hat den Halter ausfindig gemacht, wir haben nett telefoniert und vereinbart, dass er prüft, ob ein Schaden vorhanden ist und dann die Schadenshöhe schätzen lässt und mich dann anruft. Hat er getan, der Schaden ein kleiner Lackkratzer hinter (!) dem Kennzeichen. Komplette Lackierung des vorderen Stoßfängers.
Habe ich dann über meine Versicherung laufen lassen, wenn die die Auffassung ist, das wäre kein Schaden oder er wäre zu teuer, soll die sich drum kümmern. Ich werden den Teufel tun und meiner Vesicherung die Regulierung untersagen.
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Habe mittlerweile Antwort von meiner Versicherung bekommen, folgeredes Zitat :
„den Sachverhalt haben wir geprüft. Auf Grund der Beweislage müssen wir den Schaden der Gegenseite bezahlen.
Unstreitig sind Sie rückwärts gegen das stehende Fahrzeug des Anspruchstellers gefahren.
Im Rahmen unserer Haftung werden wir regulieren.
Bitte beachten Sie:
Bei Vertragsabschluss haben Sie uns bevollmächtigt, alle notwendigen Erklärungen - auch in Ihrem Namen - abzugeben und über die Haftungsfrage zu entscheiden (A.1.1.4 AKB).
Da wir gemäß § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) neben Ihnen haften, kann sich der Unfallgegner auch direkt an uns wenden. Wir sind verpflichtet, im Rahmen der Haftung zu zahlen.
Der Geschädigte hat uns ein Sachverständigengutachten vorgelegt.
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die geltend gemachten Schäden nicht durch diesen Unfall ent standen sind.
Nach der geltenden Rechtsprechung hat er damit ausreichend bewiesen, welche Kosten ihm unfallbe dingt entstanden sind.
Bitte bedenken Sie außerdem, dass am Unfallort die tatsächliche Schadenhöhe oftmals unterschätzt wird.
Mit freundlichen Grüßen“
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Anwalt nehmen,eine Berürung bestreiten oder einfach regulieren lassen ?
Im Eingangspost schreibst du von einer leichten Berührung, jetzt möchtest du jedoch eine Berührung abstreiten. Diese Argumentation würde deine Position nicht wirklich verbessern. Wenn du kein Sachverständiger bist, erkenne das Gutachten eines Fachmannes an und lass die Versicherung regulieren.
@bigmogly dein ernst? Du hast was kaputt gemacht, da für musst du gerade stehen. Auch wenn man nichts sieht kann was defekt gegangen sein.
Zitat:
@Bigmogly schrieb am 22. Februar 2019 um 03:40:52 Uhr:
eine Berürung bestreiten
Selbst wenn man das täte, es wäre der Versicherung schlichtweg egal.
Die Versicherung hat entschieden. Das kann und darf sie. Es gibt jetzt genau zwei Wege der Regulierung entgegenzuwirken.
1. Man weist nach, dass der Unfall nicht geschehen ist bzw. kein Schaden entstanden ist. Das stellt sich regelmäßig als schwierig bis unmöglich dar.
2. Man klagt gegen die Höherstufung in der Versicherung und hofft darauf, dass die Versicherung den Prozess und dessen (Kosten-)risiko scheut. In Anbetracht dessen, dass Heerscharen von Rechtsexperten festangestellt bei der Versicherung arbeiten und ohnehin bezahlt werden müssen, dürfte diese Hoffnung, rational betrachtet, schwindet gering sein.
oder man empfiehlt hier dem TE das volle Programm durchzuziehen. Mit Abwalt und Strafanzeige wegen Betruges.
Das wäre hier sicher sinnvoll um diesen Zeitgenossen mal seine Grenzen aufzuzeigen.
Lernen durch finazielle Schmerzen Quasi.
Anderen Leuten das Auto anfahren, weil man zu dusselig ist um Auto zu fahren und sich hinterher um den
Schadenersatz drücken wollen und Märchen erfinden.
Solche Leute brachut es echt nicht.........😠
Zitat:
@Bigmogly schrieb am 22. Februar 2019 um 03:40:52 Uhr:
...
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Anwalt nehmen,eine Berürung bestreiten oder einfach regulieren lassen ?
Dem guten Geld noch schlechtes hinterherwerfen? Den Anwalt würd's freuen - aber auch nur den.
Lass die Versicherung regulieren und je nachdem wie hoch die Summe ist, lohnt es sich evtl.den Schaden zurückzukaufen.
Zitat:
@Bigmogly schrieb am 22. Februar 2019 um 03:40:52 Uhr:
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Anwalt nehmen,eine Berürung bestreiten oder einfach regulieren lassen ?
regulieren lassen. du hast ohnehin keine andere wahl. dass die überhaupt so lange gewartet haben. mir sind solche kunden die liebsten.. erst alles abstreiten und dann vor gericht voll hinten runter fallen.
ich würde dir ansonsten vorschlagen.. schreibe der versicherung die sollen nicht zahlen und sich verklagen lassen. du übernimmst im falle, dass ihr verliert, sämtliche kosten. da kommt dann freude auf. 🙂
also.. abhaken.. gegen die versicherung kommst du nur bei willkürlichen entscheidungen an.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. Februar 2019 um 08:48:43 Uhr:
oder man empfiehlt hier dem TE das volle Programm durchzuziehen. Mit Abwalt und Strafanzeige wegen Betruges.Das wäre hier sicher sinnvoll um diesen Zeitgenossen mal seine Grenzen aufzuzeigen.
Lernen durch finazielle Schmerzen Quasi.
Anderen Leuten das Auto anfahren, weil man zu dusselig ist um Auto zu fahren und sich hinterher um den
Schadenersatz drücken wollen und Märchen erfinden.Solche Leute brachut es echt nicht.........😠
Vielleicht mißverstehe ich deinen Beitrag auch, aber der TE ist der Schädiger, nicht der Geschädigte.
Wen soll der TE wegen Betrugs anzeigen? Den Geschädigten? 😕
@Golf_GTsport
Vielleicht mißverstehe ich deinen Beitrag auch, aber der TE ist der Schädiger, nicht der Geschädigte.
Wen soll der TE wegen Betrugs anzeigen? Den Geschädigten? 😕
Genau den, denn der ist ja keiner, laut seiner Aussage. Hat der sich nur so ausgedacht und die Versicherung und der Sachverständige stecken unter eine Decke nur um Ihn zu schädigen.