Beifahrer schlägt Tür gegen meinen Wagen

Hallo Leute,

ich war letzte Woche in Norddeutschland unterwegs. Auf einem Parkplatz hat mir eine Beifahrerin des Wagens neben mir die Tür volle kanne in die Seite meines Wagens gerammt. Die Tür ist dann am Radkasten eingeschlagen, genau am Knick. Ich war heute mit dem Wagen beim Beulendocktor, der konnte mir aber nicht weiterhelfen, da die Beule genau am Knick sitzt. Zusätzlich ist der Klarlack an der Stelle ab

Ich habe dann das Auto bei Audi vorgestellt. Die haben mir ein Angebot über 891€ gegeben. Da würde noch der Mietwagen für 2 Tage hinzukommen + die erneuerung der Lackkonservierung an der neu lackierten Stelle. Also rund 1200€.

Die Dame ist zwar Haftpflichtversichert, aber ich habe irgendwie Zweifel, dass die Versicherung einfach so zahlen wird. Die Dame hat auf dem Parkplatz schon gesagt, dass der Schaden irgendwie nicht von ihr ist und bli bla blubb.

So etwas hatte ich schon einmal, da musste ich mich mit dem Unfallgegner treffen und die Fahrzeuge so hinstellen, wie die standen. Nun in diesem Fall wohnt die Unfallgegnerin rund 600km von mir entfernt. Da kann ich nicht mal eben so hinfahren. Hattet ihr schon Erfahrungen, wie sich die Versicherung verhält?

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Zitat:

Original geschrieben von LL0rd



Bei wem würdest du denn den Anspruch geltend machen? Ich kann selbstverständlich der Fahrerin oder Beifahrerin erst einmal ein Schreiben schicken. Wäre es aber nicht sinnvoller über diesen Zentralverband der Autoversicherer mir tatsächlich die Versicherungsdaten der Halterin geben zu lassen und mich direkt an die Versicherung zu wenden?

Über den Zentralruf bekommst du nur die Daten der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Halterin des Fahrzeuges.

Du kannst deinen Anspruch auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges geltend machen, und zwar direkt (Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer).

Dieser muss dann den Schaden auch regulieren - wie dann ein Ausgleich der Schadenverusacherin bzw. deren Privathaftpflicht mit dem Kfz-Versicherer erfolgt, soll und muss nicht dein Problem sein.

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Jetzt mache doch erstmal deinen Anspruch geltend und warte ab, wie hierauf reagiert wird - dann wird man weitersehen.

Bei wem würdest du denn den Anspruch geltend machen? Ich kann selbstverständlich der Fahrerin oder Beifahrerin erst einmal ein Schreiben schicken. Wäre es aber nicht sinnvoller über diesen Zentralverband der Autoversicherer mir tatsächlich die Versicherungsdaten der Halterin geben zu lassen und mich direkt an die Versicherung zu wenden?

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd



Bei wem würdest du denn den Anspruch geltend machen? Ich kann selbstverständlich der Fahrerin oder Beifahrerin erst einmal ein Schreiben schicken. Wäre es aber nicht sinnvoller über diesen Zentralverband der Autoversicherer mir tatsächlich die Versicherungsdaten der Halterin geben zu lassen und mich direkt an die Versicherung zu wenden?

Über den Zentralruf bekommst du nur die Daten der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Halterin des Fahrzeuges.

Du kannst deinen Anspruch auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges geltend machen, und zwar direkt (Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer).

Dieser muss dann den Schaden auch regulieren - wie dann ein Ausgleich der Schadenverusacherin bzw. deren Privathaftpflicht mit dem Kfz-Versicherer erfolgt, soll und muss nicht dein Problem sein.

Sorry, nochmal kurz auf Deutsch:
Ich kann den Zentralverband der Autoversicherer unter 01802/5026 anrufen und denen das Kennzeichen nennen. An neuen Informationen bekomme ich dann den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Den Namen der Fahrerin / Halterin des Fahrzeugs habe ich ja bereits. Dann mache ich den Anspruch gegenüber der Versicherung des Fahrzeuges geltend. Was die Versicherung dann weiter macht, ist mir dann egal.

Eine andere Variante ist, dass ich den Schaden bei der Verursacherin geltend mache. Die wird sich dann an Ihre PHV wenden, die wird den Schaden ablehnen und evtl. auf die KFZ Versicherung verweisen. So entsteht ein Kuddel Muddel und ich darf monate mit einem Auto mit ner Beule herumfahren.

Ist es dann nicht besser, den ersten Weg zu gehen?

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Sorry, nochmal kurz auf Deutsch:
Ich kann den Zentralverband der Autoversicherer unter 01802/5026 anrufen und denen das Kennzeichen nennen. An neuen Informationen bekomme ich dann den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Den Namen der Fahrerin / Halterin des Fahrzeugs habe ich ja bereits. Dann mache ich den Anspruch gegenüber der Versicherung des Fahrzeuges geltend. Was die Versicherung dann weiter macht, ist mir dann egal.

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Eine andere Variante ist, dass ich den Schaden bei der Verursacherin geltend mache. Die wird sich dann an Ihre PHV wenden, die wird den Schaden ablehnen und evtl. auf die KFZ Versicherung verweisen. So entsteht ein Kuddel Muddel und ich darf monate mit einem Auto mit ner Beule herumfahren.

Nein.

Die PHV der Beifahrerin ist hier ebenfalls eintrittspflichtig und wird sich (sofern der Schaden dort gemeldet wird) mit dem Schaden befassen (siehe meine Vorpostings hierzu).

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Ist es dann nicht besser, den ersten Weg zu gehen?

Bleibt letztlich dir überlassen, der zunächst einfachere Weg wäre der über die Kfz-Haftpflicht des schadenverursachenden Fahrzeuges.

Das wird die Fahrzeughalterin zwar nicht wollen (wegen SFR), letztlich aber egal, hier gibt es den Direktanspruch.

Die Kfz-Halterin kann sich ja dann mit der Beifahrerin und deren PHV um einen internen Ausgleich bemühen, damit der SFR der Halterin nicht belastet wird.

Dies wiederum muss dich nicht belasten, sondern ist deren Ding.

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Den TE Fall betreffend, das ist doch nicht so schwierig.

Dem Geschädigten ist es freigestellt an welche Versicherung er sich wegen seiner Schadenersatzansprüche wendet, ob über die versicherte Person an die PHV oder KH mit dem Direktanspruch, er hat die Wahlfreiheit.

Richtet er sich direkt an die Kfz.-Vers. des Schädigerfahrzeuges, muss diese in die Schadenregulierung eintreten.
Richtet der Geschädigte seine Ersatzansprüche direkt an die Beifahrerin (die Schadenverursacherin) und diese meldet ihrer PHV den Schaden, hat der Halter des Schädigerfahrzeuges Glück:

Wenn diese nicht, gemäß: Musterbedingungen GDV AKB 2008 vom 17.03.2010

- Halterin des Fzg. ist
- Eigentümerin des Fzg ist
- Fahrer des Fzg. war

ist - die weiteren Eigenschaften sind eh nicht zutreffend

Die PHV wird bei korrekter Schadenbearbeitung, ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach, erkennen.

Als Geschädigter würde ich allerdings nicht ohne Not auf meinen Direktanspruch gegenüber der Kfz.-Haftplichtversicherung des Schädigerfahrzeuges verzichten wollen.

Zitat:
Original geschrieben von LL0rd 

"Eine andere Variante ist, dass ich den Schaden bei der Verursacherin geltend mache. Die wird sich dann an Ihre PHV wenden, die wird den Schaden ablehnen und evtl. auf die KFZ Versicherung verweisen. So entsteht ein Kuddel Muddel und ich darf monate mit einem Auto mit ner Beule herumfahren.

Ist es dann nicht besser, den ersten Weg zu gehen?"

Deine Bedenken was den Zeitverzug angeht sind schon zutreffend.
Allerdings wäre es spannend die Begründung der Ablehnung der PHV zu lesen, denn damit wird die Sache strittig gestellt, was Dich aber nicht irritiern sollte, dann bekommt die Kfz.-Haftpflichtversicherung weitergeleitet die Ablehnung der Schädiger PHV und die muss eintreten.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Polizei kam keine ? Ich hätte die glaube ich geholt wenn sich der Gegner da schon querstellt.

was sollte die polizei dann deiner meinung nach machen? 😕

Die Polizei nützt in so einem Fall garnichts - die Schuldfrage klärt die Versicherung - nicht die Polizei!
Die hätte vermutlich garnichts gemacht oder im besten Fall beide Personalien aufgenommen und das wars.

Die Sache ist in meinen Augen aber ziemlich einfach - sie hat dir die Tür reingeknallt? Dann muss sie sicherlich auch entsprechende Spuren am Fahrzeug haben, die kann man zwar vertuscht...aber ein Experte findet es trozdem raus... und wenn das der Fall sein sollte blecht die Dame auch noch für diesen... so oder so - sie wird für den Schaden aufkommen müssen.

Wer sagt euch denn, dass die Dame eine Privat-Haftpflichtversicherung hat? Das ist in Deutschland keine Pflichtversicherung und es gibt viele, die keine haben. Mehr als man denkt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Polizei kam keine ? Ich hätte die glaube ich geholt wenn sich der Gegner da schon querstellt.
was sollte die polizei dann deiner meinung nach machen? 😕

Den Schaden aufnehmen? Also ich würde sie zumindest holen, ist ja kein Bagatellschaden, wenn sich der kleinste Uneinsichtigkeit beim Verursacher zeigt. Das Problem ist doch, dass sich sowas leicht abstreiten lässt, in diesem Fall waren es auch zwei Personen im anderen Auto, auch nicht günstig. Mit dem von Dritten aufgenommenen und vermessenen Schaden hat man zumindest eine etwas bessere Position sobald die Verursachung bestritten werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von woidcruiser


Wer sagt euch denn, dass die Dame eine Privat-Haftpflichtversicherung hat? Das ist in Deutschland keine Pflichtversicherung und es gibt viele, die keine haben. Mehr als man denkt.

Wenn sie keine PHV hat, muß sie mit dem Privatvermögen haften.

Sicher, muss sie nicht haben, eine PHV, dann ersetzt sie den Schaden eben aus eigenen Mitteln. Wenn das besser für sie ist? Kann man nicht kritisieren.

Wenn sie keine PHV hat, wird der Geschädigte aber ganz sicher seine Schadenersatzansprüche direkt bei der Fzg.-Halter-Versicherung einreichen - und wie schon ein paarmal erwähnt, die muss eintreten.

Der Vollständigkeit halber noch ein weiterer Grund, warum die Regulierung über die KFZ-Versicherung vorteilhafter ist:

Es gibt noch alte PHVs, in denen die "grosse Benzinklausel" zu Grunde liegt, und hier gibt es die Einschränkung "Führer, Halter oder Eigentümer" nicht, sprich der Gebrauch des KFZ ist auch beim Beifahrer nicht mitversichert!

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Also die Verursacherin war die Mutter der Fahrerin. Ich habe sowohl den Namen der Fahrerin, das Kennzeichen und die Daten der Beifahrerin. Nee, Polizei kam keine. Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass sich der Schaden um die 60-100€ bewegt und nicht in die tausende geht.

nur so am rande erwähnt....für 60€ bekommst du ne glühbirne ersetzt und das wars dann schon. selbst ein popliger ölwechsel kostet in der vertragswerkstatt schon das doppelte bis 3 fache 😉

den selben fall hatte ich mit dem auto meiner frau auch. da ist dann vom verursacher der spruch gefallen "ach das ganze kost doch eh nur 30€". hinterher warens über 600. für die zukunft: sobalds ans blech oder an den lack geht wirds gaaaaaaaaanz fix gaaaaaaaaaanz teuer.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nur so am rande erwähnt....für 60€ bekommst du ne glühbirne ersetzt und das wars dann schon. selbst ein popliger ölwechsel kostet in der vertragswerkstatt schon das doppelte bis 3 fache 😉

Ich hab nen Audi.... Da gibts keine Birnen mehr zum ersetzen. Birne putt = Scheinwerfer austauschen. Ich zumindest hinten so.

Die Preise für die Reparaturen habe ich von hier
"Die Kosten für die Beseitigung einer Delle belaufen sich auf ca. 60.- Euro. "

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Sorry, nochmal kurz auf Deutsch:
Ich kann den Zentralverband der Autoversicherer unter 01802/5026 anrufen und denen das Kennzeichen nennen. An neuen Informationen bekomme ich dann den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Den Namen der Fahrerin / Halterin des Fahrzeugs habe ich ja bereits. Dann mache ich den Anspruch gegenüber der Versicherung des Fahrzeuges geltend. Was die Versicherung dann weiter macht, ist mir dann egal.

Genau so und nicht anders, das Ein/Aus-steigen gehört zum Betrieb des Fahrzeuges , wenn ein Schaden dabei entsteht Haftet die Versicherung des Kfz.

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