Beifahrer beschädigt anderes Fahrzeug beim Türöffnen wer muss zahlen ?

Hallo ,
meine Tochter ( noch 17 , ende des Monats 18 Jahre ) klagte wehrend der Schulzeit über starke Kopfschmerzen und Übelkeit .
Darauf hin wollte sie die Klassenlehrerin netterweise zum Arzt bringen .

Auf dem Lehrerparkplatz öffnete meine Tochter die Tür des Autos ihrer Lehrerin , dabei entglitt ihr die Fahrzeugtür ,die Tür schlug in das Heckteil (Kotflügel ) eines anderen Lehrers.
Dadurch kam es zu einer Delle , der Wagen ist Peugeot Cabrio 207 CC 03.2007 .

Meine Frage ist nun , wer Trägt die Kosten das Reperatur ?

Die KFZ.Haftplicht des Fahrzeughalters oder Ich bzw. meine Tochter .

Besten dank für eure Antworten !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Wenn man einen Schadenshergang anders schildert als er sich tatsächliche ereignet hat um eine Zahlungspflicht der Versicherung herbeizuführen die andernfals nicht bestünde oder zumindest zweifelhaft ist so ist das Versicherungsbetrug oder Beihilfe dazu und das weisst du ganz genau.

Natürlich weiß ich das.

Nur bleibt die Frage: Wer macht das hier?

Der TE hat geschrieben, dass seiner Tochter die Türe entglitten ist.
Ich habe ich geraten er soll das in der Schadensmeldung genau so schreiben.

Wo ist das Problem?

Wieso unterstellst du hier Betrug?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Davon dass das euer tägliches Geschäft ist um den Kunden nicht zu verlieren und den ein- oder andern neuen anzulocken wird das noch lange nicht legal.

Auch das weisst du ganz genau.

Das mag vielleicht deine persönliche Vorstellung von dem Berufsbild sein.

Meine ist es jedenfalls nicht.

Ich frag mich eher, wie es bei dir im Leben so aussieht, damit man auf solche Gedanken überhaupt kommt.

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Lieber Göölf,

bitte immer schön weiter und schön laut deine Theorien in die Welt hinaus blasen...

So lange das Image der Versicherungsbranche so schlecht ist, kriege ich weiterhin mein horrendes Gehalt, in dem natürlich ein gesundes Schmerzensgeld erhalten ist, dafür, dass ich mich für diese wiederliche Branche hergebe... 😁 😁 😁

Wahrscheinlich verdient er sein Geld im Schlaf.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


So lange das Image der Versicherungsbranche so schlecht ist ...

LOL.

Ihr seid fachlich ganz sicher nicht die besten eurer Spezies aber zu den lustigsten gehört ihr allemal.

😛

Wie wäre es, wenn du woanders stänkern gehst?

Zum Thema hast du eh nichts beizutragen.

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Hallo an alle , danke für eure Beiträge .
Wenn ich das nun richtig sehe, dann sind die Meinungen gespalten wer nun Zahlen muss.

Ich bin auch der Meinung ,dass es die KFZ-Haftplicht zahlen muss ,da jeder Mitfahrer automatisch über die KFZ-Versicherung mit versichert ist .

http://www.handelsblatt.com/.../6573498.html

Es ist ein Fall für eure private Haftpflichtversicherung!

Das Mädchen ist weder Halter, Besitzer, Führer noch Eigentümer des Fahrzeuges.
Also kommt die "Benzinklausel" nicht zum tragen.

So wie ich das hier lese, sind die Meinungen nicht verschieden.
Jeder der bisher was sinnvolles zu dem Thema geschrieben hat, ist dieser Meinung.

Nur deine eigene Versicherung ist anderer Meinung.

Auch von mir noch mal der Tip es über die PHV zu regulieren. Die Lehrerin würde hochgestuft und das wäre zuallererst mal nicht nett und evtl sogar dann als Schaden bei euch wieder geltend zu machen.

Die Lehrerin wird ab diesem Moment sicher auch alles daran setzen damit die Tochter bessere Noten bekommt und auch sicher über alles hinwegsehen was nicht ganz OK ist oder immer nur den Platznachbar des Abschreibens überführen.....

Grüße
Steini

PS: Es ist ein wenig Ironie versteckt 😉

Zitat:

Original geschrieben von AirStrike1


Hallo ,
meine Tochter ( noch 17 , ende des Monats 18 Jahre ) klagte wehrend der Schulzeit über starke Kopfschmerzen und Übelkeit .
Darauf hin wollte sie die Klassenlehrerin netterweise zum Arzt bringen .

Also war Dienstzeit. Für die Lehrerin war es ein Dienstgang. Töchterchen war krank, was der Lehrerin bewusst war.

Schadenereignis hat anlässlich Dienstgang stattgefunden.

Folglich haftet der Dienstherr, also erstmal die Schule. Und kann unbürokratisch geregelt werden, da Geschädigter Beschäftigter der Schule und Schädigung anlässlich eines Dienstganges der Schule erfolgte.

Ist eigentlich eine eindeutige Geschichte, besonders dann noch, wenn der Schulleiter über den Dienstgang informiert war.

Wenn sich die Lehrerin anlässlich dieser Geschichte einen Haxen verstaucht hätte, wäre es ja auch ein Dienstunfall und nicht ein Freizeitunfall gewesen.

In diesem Fall wäre es richtiger gewesen, dass die Lehrerin einen Krankenwagen gerufen hätte und nicht mit dem Privatfahrzeug den Transport machen dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


In diesem Fall wäre es richtiger gewesen, dass die Lehrerin einen Krankenwagen gerufen hätte und nicht mit dem Privatfahrzeug den Transport machen dürfen.

Stimme ich Dir zu. Hat sie aber nicht, daher auch die Haftung durch die Schule.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von AirStrike1


Hallo ,
meine Tochter ( noch 17 , ende des Monats 18 Jahre ) klagte wehrend der Schulzeit über starke Kopfschmerzen und Übelkeit .
Darauf hin wollte sie die Klassenlehrerin netterweise zum Arzt bringen .
Also war Dienstzeit. Für die Lehrerin war es ein Dienstgang. Töchterchen war krank, was der Lehrerin bewusst war.

Schadenereignis hat anlässlich Dienstgang stattgefunden.

Folglich haftet der Dienstherr, also erstmal die Schule.

Nee, dam Mädchen war übel weil es schwanger ist und natürlich haftet im finalen Rückgriff über KH, PHV, Kommune und allen die ausserdem in Frage kommen der werdende Papa.

(Bin ja mal gespannt was für Stuss hier noch so kommt.)

Von dir ist zumindest noch nichts brauchbares gekommen....

Hallo,

mich würde schon interessieren, ob der TE keine Privathaftpflichtversicherung besitzt.
Wenn er eine besitzt, dann verstehe ich sein Verhalten nicht.
Wenn er keine besitzt, dann meine dringende Empfehlung, sofort eine abzuschließen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

mich würde schon interessieren, ob der TE keine Privathaftpflichtversicherung besitzt.
Wenn er eine besitzt, dann verstehe ich sein Verhalten nicht.
Wenn er keine besitzt, dann meine dringende Empfehlung, sofort eine abzuschließen.

Liebe Grüße
Herbert

Die bringt jetzt mehr, da die meisten in den ersten 3 Monaten eh nichts regulieren. Aber für die Zukunft ist es ratsam, da gebe ich dir Recht.

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