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Bei Van AU nicht ohne G-Kat ?

Themenstarteram 5. Mai 2003 um 10:06

Hallo,

war heute zum Ami-Händler, um die AU am Dodge Van machen zu lassen. Bei der Messung kam der Van auf unerhörte Werte, so daß es keine neue AU gab. Bei näherem Hinsehen war auf mysteriöse Weise der G-Kat verschwunden, der aber noch im Brief eingetragen ist. Die Frage lautet nun, was tun?

Kat-Einbau ist teuer. Außerdem hat der Van eine So.-KFZ Zulassung wegen Gesamtgewicht über 2,8 to. Gibt es nicht eine Möglichkeit, bei über 2,8 to. ohne Kat die AU zu bekommen?

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17 Antworten

Hi.

Oje ohje. Kat "verloren", -dumm gelaufen;)

Also eine AU ohne KAT gibt´s nicht. Es sei denn, du würdest jemanden kennen der seinen guten Namen oder den der Werkstatt auf´s Spiel setzen würde.

Aber wie wäre es mit einer Umschlüsselung. Dabei wird der KAT ausgetragen und das Auto bekommt eine neue Schlüsselnummer.

Zeitgleich beantragst du eine LKW-Zulassung für bis zu 2,8 t. Damit sparst du auch Steuern. Evtl. sogar mehr als du mit Kat gespart hättest.

Kläre aber auf jedenfall vorher(!) ab, ob du den Wagen als LKW zugelassen bekommst. Nicht das der Kat ausgetragen ist und du dann in die Röhre schaust. Denn dann bezahlst du richtig mächtig Steuern.

Alternativ wäre natürlich, einen günstigen oder gut gebrauchten Kat zu bekommen und alles so lassen wie es ist (meine das nun auf die Besteuerung bezogen).

Gruß,

Mario

am 7. Mai 2003 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Also eine AU ohne KAT gibt´s nicht.

Also hierzu sage ich nur: "Gibt´s nicht , gibt´s nicht!" ;)

Ich habe gehört wie jemand sagte das es jemanden gibt der wiederum jemanden kennt der weiß das man in so einem Fall auch eine AU bekommen kann! (Ääääh) ;) :D

Nachteil bei AU ohne KAT: Dann mußt Du jedes Jahr hin bzw. die"AU bezahlen"! ;)

Gruß

GMCcruiser

am 7. Mai 2003 um 14:35

Die "AU" ohne KAT heißt überings "ASU" Abgassonderuntersuchung.

(1 Jahr)

 

Wollte es nur mal so klugscheissenderweise mal erwähnen. ;)

 

Swinger

Zitat:

Original geschrieben von GMCcruiser

Also hierzu sage ich nur: "Gibt´s nicht , gibt´s nicht!" ;)

Ich habe gehört wie jemand sagte das es jemanden gibt der wiederum jemanden kennt der weiß das man in so einem Fall auch eine AU bekommen kann! (Ääääh) ;) :D

Nachteil bei AU ohne KAT: Dann mußt Du jedes Jahr hin bzw. die"AU bezahlen"! ;)

Gruß

GMCcruiser

Außerdem macht es sich schlecht wenn der Polizist einer Polizeikontrolle zwar den Kat im KFZ-Schein findet aber unter dem Auto nur ein Stück Rohr sieht. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Swinger

Die "AU" ohne KAT heißt überings "ASU" Abgassonderuntersuchung.

(1 Jahr)

 

Wollte es nur mal so klugscheissenderweise mal erwähnen. ;)

 

Swinger

Sagte ich doch: Eine AU ohne Kat gibts es nicht. Heißt dann -siehe Beitrag von Swinger- ASU!;):D

am 7. Mai 2003 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

Sagte ich doch: Eine AU ohne Kat gibts es nicht. Heißt dann -siehe Beitrag von Swinger- ASU!;):D

Hmmmm!

Versteh ich nicht, ich dachte immer das seit dem 1. Dezember 1993 die früher als Abgassonderuntersuchung (ASU) bezeichnete Maßnahme, in nun den offiziellen Begriff Abgasuntersuchung(AU) geändert wurde!

Oder?! ;)

Lasse mich gerne belehren...!

Gruß

GMCcruiser

Also, wäre mir neu. Ist doch aber eigentlich egal ob nun AU oder ASU.

am 7. Mai 2003 um 15:03

AU = Abgasuntersuchung aller Autos mit G-Kat. (Alle 2 Jahre)

ASU = Abgassuonderuntersuchung aller Autos ohne kat.

Die ASU ist in die AU umgewandelt worden, weil sie eine 1 jährige Untersuchung für alle Autos ohne Kat einführen wollten.

Da ASU anscheinend ganz gut passt, heißt das jetzt so.

 

Swinger

Themenstarteram 7. Mai 2003 um 18:18

Erstmal schönen Dank für die Beiträge.

Mich würde interessieren, wie das mit der Umschlüsselung funktioniert. Geht das nur in Verbindung mit der LKW-Zulassung? Im Augenblick ist der Van als Bürofahrzeug eingetragen. Die Steuer müßte bei Bürofahrzeug und LKW um die 2,8 to. gleich sein, weil ja nach Gewicht bemessen wird.

Ich fände nicht ganz so schlimm, jährlich zur ASU fahren zu müssen. Aber ich hatte heute morgen versucht die einjahres ASU für Fahrzeuge ohne Kat zu bekommen, und der Meister meinte, das ginge nicht mit dem im Brief eingetragenen G-Kat.

Gruß

Monty-C

Hi.

Klar geht das nicht so einfach. Der Mstr. muß ja deine Schlüsselnr. in das Gerät eigeben. Und wenn dann jemandem auffällt, das der gute eine ASU durchführte obwohl eine AU nötig gewesen wäre, müßte er u. U. unangenehme Fragen beantworten.

Ihr würdet euch beide Strafbar machen. Dich würde man zumindest wegen Steuerhinterziehung drankriegen.

Weiß ich desahalb, weil vor ein paar Jahren ein Kumpel von mir mit seinem M5 in eine Polizeikontrolle geriet. Dort flog dann auf, das der Kat, der hätte angebaut sein sollen, schön sauber zuhause in der Garage lag. Denn dieser wurde anscheinend nur alle zwei Jahre für den TÜV eingebaut.

Bei der Umschlüsselung auf LKW kann ich keine Auskunft geben. Habe so was noch nicht machen müssen.

Gruß,

Mario

am 8. Mai 2003 um 8:35

Guten Morgen!

Also wie mir bekannt ist funktioniert eine Umschlüsselung nur über den Fahrzeughersteller.

Dieser stellt dann eine Bescheinigung mit dem neuen Schlüssel bezogen auf das Fahrzeug aus.

Die Zulassungsstelle kann dann die Umschlüsselung in den Papieren vollziehen.

Gruß

GMCcruiser

P.S. Ich würde mir den Aufwand sparen! ;) Bei mir hat sich noch kein Polizist unters Auto gelegt! :D

Schau mal hier. Da geht es ums "Auflasten" was ich fälschlicherweise mit "LKW-Umschlüsseln" benannte. http://www.motor-talk.de/t36823/f45/s/thread.html

Gruß,

Mario

Themenstarteram 8. Mai 2003 um 13:01

Wie schon ganz zu Anfang erwähnt, hat der Van über 2,8 to zul. Gesamtgewicht im Brief eingetragen. Also denke ich mal, daß er auch von einem der Vorbesitzer aufgelastet wurde. Aber er ist eben ein Sonderkfz.-Bürofahrzeug und kein LKW. Ich bin mir auch nicht sicher, ob er als LKW zugelassen werden könnte, weil er ja weniger Nutzfläche als Transport- oder Gastraum hat.

Ich habe den Zusammenhang zwischen LKW und Kat auch noch nicht ganz verstanden. Ist es denn so, daß der als LKW eingetragene Wagen keinen Kat benötigt?

Gruß

Monty-C / Daniel

Nee, das nicht. Sondern eher so, das wenn er KAT und LKW-Zulassung hätte er nach LKW besteuert würde. Hätte er keinen Kat aber LKW-Zul. käme das gleich.

Das war auch der Punkt, als es damals noch recht einfach war einen X-Beliebigen PKW als LKW zuzulassen. Manch einer hatte dabei vollkommen übersehen, das er mit LKW-Zul. dann sogar teurer gefahren ist als wenn er die Kiste so belassen hätte. (Gilt bzw. Galt natürlich nur für kleine "Hubräumchen").

Gruß,

Mario

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