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Bei Rot geblizt - Direkt Zeugenfragebogen erhalten

Themenstarteram 29. Juli 2017 um 12:04

Hallo,

ich (auch Halter des Fahrzeuges) wurde vor ca. 10 Tagen nachts beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Anstelle eines Bußgeldbescheids habe ich nun lediglich einen Zeugenfragebogen erhalten. Auf diesem ist ein Foto von mir zu sehen, sowie Tatbestand und Tatzeit. Zudem auf der Rückseite der Zeugenfragebogen.

Mich wundert nun ,dass ich nur diesen Zeugenfragebogen erhalten habe. Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich tendiere dazu diesen nicht zu beantworten und auf eine Verjährung zu hoffen, bin mir dabei jedoch recht unsicher. Würden dabei zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Kurz zu der Tat an sich: Ich weiß das dies ein Fehler von mir war und stehe im Grunde genommen auch dazu. Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war. Ich habe mir wegen den blitzen schon genug Gedanken gemacht und sowas wird in Zukunft garantiert nicht mehr vorkommen.

VG Stefan

Beste Antwort im Thema

Hallo, Koester,

Zitat:

@Koester schrieb am 30. Juli 2017 um 09:36:36 Uhr:

Die Begründung" war ja nichts los, da bin ich dann eben gefahren" würde ich auf jeden Fall angeben, da man sich ja neuerdings die STVO so hinbiegen kann, wie man möchte ???

mal ganz ehrlich: Bist Du schon mal als Fußgänger bei Rot losgegangen?

Hast Du schon mal mitten in der Nacht an einer komplett übersichtlichen Kreuzung als einziges Fahrzeug gestanden und hast Du Dich da nicht selber gefragt, warum die Ampel jetzt an ist und ob es nicht gerechtfertigt wäre, einfach mal loszufahren?

Ein Fußgänger, der bei laufendem Verkehr bei Rot über die Straße läuft, gefährdet sich und andere unter Umständen wesentlich mehr als jemand, der an einer völlig leeren Kreuzung und auch weit und breit keine anderen Fahrzeuge in Sichtweite vorsichtig die Kreuzung bei Rot passiert und trotzdem sind die Sanktionen hier wesentlich höher.

Der TE hat hier ganz sicher nicht richtig gehandelt, denn es ist ganz richtig, dass die rote Ampel immer zu beachten ist und er wird für seinen Fehler zu recht sanktioniert werden.

Nichtsdestotrotz finde ich es unangemessen, ihn jetzt quasi als Verkehrsverbrecher hinzustellen, denn ich lese in seiner Schilderung nichts davon, dass es andere VT gegeben hat, die er in irgendeiner Weise gefährdet oder behindert hat.

Viele Grüße,

Uhu110

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Aus der Nummer kommt der TE nicht raus und ich denke er wird sich hier auch nicht mehr melden.

Die Begründung" war ja nichts los, da bin ich dann eben gefahren" würde ich auf jeden Fall angeben, da man sich ja neuerdings die STVO so hinbiegen kann, wie man möchte ??? Rot ist Rot, und wenn es länger als 1 Sekunde rot war, kommt dieser Sachverhalt auch zum Tragen. Hätte der TE noch einen Unfall verursacht, ware der Unfallgegener wohl auch noch Schuld gewesen, oder wie???

Hier tummeln sich Gestalten, das wird echt immer besser hier...

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 7:51

Zitat:

@Koester schrieb am 30. Juli 2017 um 09:36:36 Uhr:

...da man sich ja neuerdings die STVO so hinbiegen kann, wie man möchte ??? Rot ist Rot, und wenn es länger als 1 Sekunde rot war, kommt dieser Sachverhalt auch zum Tragen. Hätte der TE noch einen Unfall verursacht, ware der Unfallgegener wohl auch noch Schuld gewesen, oder wie???

Hier tummeln sich Gestalten, das wird echt immer besser hier...

Habe ich irgendwas dergleichen irgendwo geschrieben? Das ist weder meine Einstellung, noch hätte ich im Ernstfall so gehandelt.

Was man sich hier von so einem Froschliebhaber und manch Anderem anhören muss und was einem hier für Sachen in den Mund gelegt werden ist echt nicht mehr feierlich. Erstmal an die eigene Nase packen und mal überlegen ob man selber nie einen Fehler gemacht hat würde vielleicht helfen.

Bei allen Anderen, deren Beiträge in irgendeiner Weise hilfreich waren, bedanke ich mich.

Vg

Irgendwie hat Koester nicht mal so Unrecht.

Oder wie würdest du folgendes interpretieren?

 

"Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war. "

Oder war das der erwähnte "Ernstfall"?

Halt dich mal an Kais Antwort, manchmal hat er Recht. ;-)

Vielleicht will er einfach zeigen, dass er nicht mit dem Messer zwischen Zähnen im Berufsverkehr die Fußgängerampel zwischen Altersheim und Kindergarten bewusst übergangen und keine konkrete Gefährdung vorgelegen hat. Macht die Sache nicht straflos, aber für den Durchschnittsforisten nachvollziehbarER.

Wie gesagt, am besten den Bogen ignorieren und auf den Bußgeldbescheid warten.

Ich hatte mich doch wohl ausreichend verständlich geäußert? Vielleicht wäre es künftig hilfreich, die schmunzelnden Hinweise der Moderation zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten, statt dann später Krokodilstränen zu vergießen, wenn ernsthafte Konsequenzen gezogen werden!

Also - fachlich und freundlich (alternativ emotionsfrei) zur Sache schreiben oder Finger still halten! Keine moralischen Zeigefinger, keine persönlichen Angriffe und keine Provokationen! Keine Diskussionen zu Moderatorenbeiträgen!

Hallo, Koester,

Zitat:

@Koester schrieb am 30. Juli 2017 um 09:36:36 Uhr:

Die Begründung" war ja nichts los, da bin ich dann eben gefahren" würde ich auf jeden Fall angeben, da man sich ja neuerdings die STVO so hinbiegen kann, wie man möchte ???

mal ganz ehrlich: Bist Du schon mal als Fußgänger bei Rot losgegangen?

Hast Du schon mal mitten in der Nacht an einer komplett übersichtlichen Kreuzung als einziges Fahrzeug gestanden und hast Du Dich da nicht selber gefragt, warum die Ampel jetzt an ist und ob es nicht gerechtfertigt wäre, einfach mal loszufahren?

Ein Fußgänger, der bei laufendem Verkehr bei Rot über die Straße läuft, gefährdet sich und andere unter Umständen wesentlich mehr als jemand, der an einer völlig leeren Kreuzung und auch weit und breit keine anderen Fahrzeuge in Sichtweite vorsichtig die Kreuzung bei Rot passiert und trotzdem sind die Sanktionen hier wesentlich höher.

Der TE hat hier ganz sicher nicht richtig gehandelt, denn es ist ganz richtig, dass die rote Ampel immer zu beachten ist und er wird für seinen Fehler zu recht sanktioniert werden.

Nichtsdestotrotz finde ich es unangemessen, ihn jetzt quasi als Verkehrsverbrecher hinzustellen, denn ich lese in seiner Schilderung nichts davon, dass es andere VT gegeben hat, die er in irgendeiner Weise gefährdet oder behindert hat.

Viele Grüße,

Uhu110

Er ist vielleicht kein Verkehrsverbrecher, trotzdem ist der Ansatz "ich entscheide das jetzt selbst" nicht der beste. Sowas verkommt nämlich schnell zur Gewohnheit! Und genau das wird irgendwann richtig gefährlich ... der Gesetzgeber entscheidet zurecht nicht zwischen "da war keiner, also ist es nicht so schlimm" und anderen Fällen. Eine gesetzliche Regelung muss eindeutig sein und das ist sie stand jetzt zweifelsohne.

... als TE wäre ich froh, das ich nur geblitzt und nicht übermüdet angehalten worden bin. Da hätte er sich mit solchen Aussagen schneller in die Scheiße geritten, als ihm lieb gewesen wäre.

Doch, der Gesetzgeber entscheidet sehr wohl zwischen Verstößen ohne Gefährdung und solchen mit. Bei Gefährdung anderer VT würde die Strafe deutlich höher ausfallen, nämlich 320 Euro statt 200. Bei grober Rücksichtslosikeit wäre man sogar im Bereich des Strafrechts (§315c StGB) - da gäbe es dann wohl eine deutlich schmerzhaftere finanzielle Sanktion (theoretisch sogar bis zu 5 Jahre Freiheitsstsstrafe), und statt Fahrverbot wäre auch ohne weiteres ein FS-Entzug drin.

Hallo, Knergy,

Zitat:

@Knergy schrieb am 30. Juli 2017 um 16:24:47 Uhr:

Er ist vielleicht kein Verkehrsverbrecher, trotzdem ist der Ansatz "ich entscheide das jetzt selbst" nicht der beste. Sowas verkommt nämlich schnell zur Gewohnheit!

bzgl. der Gewohnheit gebe ich Dir recht, denn das sieht man ja schon tagtäglich bei den Fußgängern und Radfahrern, für die eine rote Ampel nicht zählt.

Siehst Du aber zwischen diesen und einem Kraftfahrer, der bei einer völlig freien Kreuzung bei Rot weiterfährt, einen großen Unterschied?

Ich nicht, und deshalb hätte ich nichts dagegen, wenn Fußgänger als Rotlichtsünder erheblich mehr zahlen müssten.

Viele Grüße,

Uhu110

Genau aus dem Grund werden bei Blitzer.de auch Ampelblitzer katalogisiert :p

Würden die Gemeinden endlich mal konsequent zum Zeitpunkt X die Ampel ausschalten (bzw. das über bestehende Kamera- und Bewegungssensorsystem überwachen -> 1 Minute lang maximal 1 Fahrzeug -> Ampel im Standby mit gelbem Blinklicht), gäbe es solche Probleme überhaupt nicht erst.

Aber naja - natürlich lässt sich auf diese Weise an einer abgelegenen Ampel nachts viel Geld machen, da ist der Blitzer schnell bezahlt.

am 31. Juli 2017 um 6:57

Zitat:

@towe96 schrieb am 30. Juli 2017 um 23:37:01 Uhr:

Aber naja - natürlich lässt sich auf diese Weise an einer abgelegenen Ampel nachts viel Geld machen, da ist der Blitzer schnell bezahlt.

Diese Stammtischparole fehlte noch - na endlich!

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 08:57:02 Uhr:

Aber naja - natürlich lässt sich auf diese Weise an einer abgelegenen Ampel nachts viel Geld machen, da ist der Blitzer schnell bezahlt.

Diese Stammtischparole fehlte noch - na endlich!

Gibt es einen anderen vernünftigen Grund, gerade die Ampel nachts aktiv zu lassen, wenn sie offensichtlich nicht für die Sicherheit nötig ist?

Es ist wohl eher umgekehrt - der Hauptgrund, aus dem früher die Ampeln nachts ausgeschaltet wurden, nämlich Energieersparnis, ist dank LED-Technologie weitgehend entfallen.

am 31. Juli 2017 um 13:29

Wird bei uns immer noch sehr oft ausgeschaltet

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