Bei Rot geblizt - Direkt Zeugenfragebogen erhalten
Hallo,
ich (auch Halter des Fahrzeuges) wurde vor ca. 10 Tagen nachts beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Anstelle eines Bußgeldbescheids habe ich nun lediglich einen Zeugenfragebogen erhalten. Auf diesem ist ein Foto von mir zu sehen, sowie Tatbestand und Tatzeit. Zudem auf der Rückseite der Zeugenfragebogen.
Mich wundert nun ,dass ich nur diesen Zeugenfragebogen erhalten habe. Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich tendiere dazu diesen nicht zu beantworten und auf eine Verjährung zu hoffen, bin mir dabei jedoch recht unsicher. Würden dabei zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
Kurz zu der Tat an sich: Ich weiß das dies ein Fehler von mir war und stehe im Grunde genommen auch dazu. Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war. Ich habe mir wegen den blitzen schon genug Gedanken gemacht und sowas wird in Zukunft garantiert nicht mehr vorkommen.
VG Stefan
Beste Antwort im Thema
Hallo, Koester,
Zitat:
@Koester schrieb am 30. Juli 2017 um 09:36:36 Uhr:
Die Begründung" war ja nichts los, da bin ich dann eben gefahren" würde ich auf jeden Fall angeben, da man sich ja neuerdings die STVO so hinbiegen kann, wie man möchte ???
mal ganz ehrlich: Bist Du schon mal als Fußgänger bei Rot losgegangen?
Hast Du schon mal mitten in der Nacht an einer komplett übersichtlichen Kreuzung als einziges Fahrzeug gestanden und hast Du Dich da nicht selber gefragt, warum die Ampel jetzt an ist und ob es nicht gerechtfertigt wäre, einfach mal loszufahren?
Ein Fußgänger, der bei laufendem Verkehr bei Rot über die Straße läuft, gefährdet sich und andere unter Umständen wesentlich mehr als jemand, der an einer völlig leeren Kreuzung und auch weit und breit keine anderen Fahrzeuge in Sichtweite vorsichtig die Kreuzung bei Rot passiert und trotzdem sind die Sanktionen hier wesentlich höher.
Der TE hat hier ganz sicher nicht richtig gehandelt, denn es ist ganz richtig, dass die rote Ampel immer zu beachten ist und er wird für seinen Fehler zu recht sanktioniert werden.
Nichtsdestotrotz finde ich es unangemessen, ihn jetzt quasi als Verkehrsverbrecher hinzustellen, denn ich lese in seiner Schilderung nichts davon, dass es andere VT gegeben hat, die er in irgendeiner Weise gefährdet oder behindert hat.
Viele Grüße,
Uhu110
44 Antworten
Zeugenfragebogen/Fahreranfragen gibt es nur, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist, das Geschlecht unterschiedlich zum Halter ist oder das Foto schlecht ist. Bei uns gibt es einen Kombi-Bogen, wo nur das zutreffende angekreuzt ist. Das kein Betrag da steht, ist normal bei Bußgeldern, da bei Voreintragungen sich die Summe erhöhen kann. Ich kann nur anmerken, daß bei solchen Verstößen in jedem Fall ermittelt wird, entweder Fotovergleich oder örtliche Ermittlungen.
Hat sich da etwas geändert? Bei mir waren es 4 Monate.
Nur hat es bei mir zu meinem geplanten Urlaub gepasst und da ich vorher auch keine Punkte hatte hab ich die recht fragwürdige Geschwindigkeitsübertretung so akzeptiert.
Hab mich aber geärgert als ich Monate später davon gelesen habe, das a ) die Schilder falsch standen und b) das Lärmschutztempolimit ohne Zeiteinschränkung von der Ordnungsbehörde ohne einen Lärmschutzhintergrund eingerichtet wurde. Die Autofahrer die dagegen geklagt hatten haben gewonnen.
Es ging da einzig nur ums abkassieren.
Zitat:
@CV626 schrieb am 29. Juli 2017 um 19:18:47 Uhr:
Zumal er den Zeitpunkt seines Fahrverbots wohl in einem Zeitfenster von 6 Monaten selbst festlegen dürfte, zumindest falls es sein erstes Fahrverbot ist.
Nein, du hast Recht. Sind natürlich 4 Monate und nicht 6. Mein Fehler. Sorry.
Zitat:
@Metallzahn schrieb am 29. Juli 2017 um 14:04:00 Uhr:
Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war.
Hier.
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Das kann auch heißen, dass er schlicht und ergreifend gar nicht mehr drauf geachtet hat oder die rote Ampel übersehen, was auch immer. Vorsatz kann man da reininterpretieren, muss man aber nicht. Er war jedenfalls nicht mehr fahrtüchtig, soll froh sein, dass nicht mehr passiert ist.
Der Blitz tut keinem weh und mal ein Monat ohne Führerschein ist - sofern nicht existenzgefährdend - wenn doch, dann ab zum Anwalt - mitunter sogar entspannend und für die meisten recht lehrreich. Auch 80 oder 100 € ohne Fahrverbot sind das schon...
Ich gebe keine grünen Daumen, aber wenn man danach geht, gibt´s wohl tatsächlich mehr Oberlehrer als... aber ich will nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen...
Noch einmal zur Verteidigungsmöglichkeit des TE.
Ein Abstreiten oder warten auf die Verjährung ist ja kaum möglich.
Was haltet Ihr von ... Augenblicksversagen.
https://community.beck.de/.../...m-rotlichtversto-liegt-nur-selten-vor
Kann ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe abwenden, es braucht dazu aber einen guten Anwalt und kostet natürlich Geld. Und es braucht einen Grund, wie die Ehefrau als Beifahrerin, die just in diesem Moment
ein Eifersuchtdrama inszeniert. Tiefstehende Sonne kann man Nachts nicht begründen.
Ist bei einem schon vorhandenen hohen Punktestand aber kaum durchsetzbar.
Ob diese Fantasien irgendjemanden helfen oder beeindrucken?
Um deine Frage zu beantworten: Nichts.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 29. Juli 2017 um 22:29:42 Uhr:
Zitat:
@Metallzahn schrieb am 29. Juli 2017 um 14:04:00 Uhr:
Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war.
Hier.
Das könnte man mit Fantasie als Vorsatz werten.
Ist aber nicht nachweisbar.
Da keine Gefährdung für andere bestand, wird der TE wohl mit einem Punkt und 90€ davon kommen.
Egal ob mit Gefährdung oder Vorsatz oder ohne:
Wenn´s schon länger als 1 Sekunde rot gezeigt hat, dann kommst du mit den 90 € lange nicht mehr hin...
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 30. Juli 2017 um 00:07:17 Uhr:
Egal ob mit Gefährdung oder Vorsatz oder ohne:Wenn´s schon länger als 1 Sekunde rot gezeigt hat, dann kommst du mit den 90 € lange nicht mehr hin...
Das wissen wir ja nicht, darum geh ich vom minimal Fall aus.
Der TE könnte da weiter helfen.
Ich habe den Thread mal etwas gestrafft und möchte noch mal so ganz allgemein auf Sticky-Thread und Beitragsregeln verweisen 😉
Der TE sollte schweigen und abwarten. Es bringt es denn, den Verstoß zuzugeben oder lügen? Er wird mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid bekommen.
Zahlen kann man immer noch und die Verwaltungsgebühr ist eh schon angefallen.
Zitat:
@Metallzahn schrieb am 29. Juli 2017 um 14:04:00 Uhr:
... stehe im Grunde genommen auch dazu. Zur Tatzeit wollte ich jedoch unbedingt nachhause. Ich war totmüde, auf den Straßen weit und breit kein Auto zusehen, da es mitten in der Nacht war....
Also: Wenn du zu deiner Tat stehen willst, warum gibt es dann diesen Thread? Willst dich also doch drücken und stehst nicht dazu. Wird nicht klappen, dass haben die anderen schon deutlich gemacht.
Dein Ziel sollte sein, eine Begründung zu liefern, warum es kein Vorsatz, sondern Augenblicksversagen war. Nur das bietet dir eine Chance einer massiven Strafe zu entkommen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dann kannst du dich ratzfatz verplappern und es wird dir Vorsatz nachgewiesen. Den einfachen Weg nehmen und mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß das Thema beenden. Günstiger wird es nicht.
Ich glaube, genau das hat er vor, wenn irgendwann mal der Bußgeldbescheid kommt. Auch wenn es mit 90 Euro nichts wird. Ich hab gerade nachgeschaut, da stehen wohl 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot an, außer natürlich es war erst weniger als eine Sekunde Rot.
Die Frage des TE war halt nur, was er am besten mit dem Zeugenaussagebogen macht. Und da kann Ignorieren wohl wirklich nichts schaden. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es was nützt, wohl auch eher gering ist, wird es auf keinen Fall die Kosten am Ende erhöhen.
Guten Morgen,
meine unbedachte Reaktion von gestern, die Gehässigkeiten auf das Verhalten vom TE und den Kommentaren anderer, war in keinster Weise gerechtfertigt.
Entschuldigt bitte!
Schönen Gruß, Rep-Serv