Bei mehreren Verstößen von Videowagen rausgezogen
Hallo Leute,
ich war bis jetzt nur der passive Leser. Nun möchte ich eine Frage an euch stellen. Folgendes ist passiert:
Ich war gestern auf der Autobahn unterwegs. Musste nach Hochwasser das Auto "freiblasen". Auf A1 war dann ein Streckenabschnitt mit der Geschwindigkeitbegrenzung 120 km/h. Da es nicht so viel Verkehr war, habe ich Gas in den Boden rein und gib ihm gemacht. (Ich weiß, es gibt bessere Strecken zum Freifahren und es müsste echt nicht unbedingt sein). Laut Tachonadel war ich zum Teil bis 200 km/h unterwegs. Irgendwann war mehr Verkehr und ich habe das Gas losgelassen. Ein Hobbypolizist mit seinem VW Touran wollte mir anscheinend Lektion verpassen und scherte vor mir ein und bremste mich extra bei erlaubten 120 auf 70 runter, ohne dafür ersichtlichen Grund. Ich habe mich leider von ihm provozieren lassen. Er hat angefangen Gas zu geben und ich konnte die ganze Zeit mithalten. Nun sind wir beide hintereinander mit circa 160 km/h geflogen. Da er mir extrem auf den Sack ging, verringerte ich den Abstand (hätte auch nicht sein müssen) auf circa 2 Meter und habe ihm durch deutliche Licht- und Soundsignale klar gemacht, er möge bitte die Spur räumen. Passierte nichts. Ich hab dann zum Rechtsüberholen eingesetzt, hat geklappt. Später kam er wieder an, wo ich in der Mittelspur Hindernis hatte und hat Tempo gleich gehalten, so dass ich abbremsen muss. Das hat mich wieder noch mal sehr stark provoziert. Ich hab abgebremst, dann links rüber. Er drückte voll aufs Gas, ich auch. Allerdings konnte er nur bis 190 fahren. Die ganze Zeit "klebbte" ich sozusagen bei ihm im Kofferraum. Als er dann nicht mehr konnte, hat er die Spur frei gemacht, und ich Idiot musste natürlich vor ihm - zur Belehrung - in die Eisen gehen. Da er die Ausfahrt genommen hat, habe ich mir dabei nichts mehr gedacht, wieder Gas in den Boden und los gehts. Da war mittlerweile keine Begrenzung. Bei 210 km/h überholt mich ein schwarzer Opel Vectra und da kam "Bitte folgen!". Es war ein Videowagen, der alles gefilmt hat.
Mir wurde das ganze Video zwei Mal vorgeführt mit der entsprechenden Belehrung.
Nun ist meine Frage: Werden dann alle Verstöße zusammen gezählt oder wird nur das Teuerste behandelt?
Die Beamten konnten mir leider keine Antwort geben.
Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende an alle! 🙂
Beste Antwort im Thema
Sorry für die unsachliche Antwort: Aber ich hoffe du musst deinen Führerschein sehr sehr lange abgeben, da du Top 3 der asozialsten Verhaltensweisen im Verkehr in Tateinheit begangen hast.
150 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Januar 2017 um 17:41:18 Uhr:
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 52 Tateinheit(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
(4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.Du hattest den Bereich der Ordnungwidrigkeiten verlassen und warst deutlich im Bereich einer Straftat unterwegs. Eine Nötigung, wie du sie begangen hast, wird auch gern mal mit Freiheitsstrafe geahndet. Aber im Knast brauchst du ja eh keinen Führerschein …
Bestens erklärt, jetzt habe ich alles verstanden. Danke!
Jupp, das ist es. Auch wenn es schmerzhaft werden sollte: Mach das Beste draus und lerne aus deinen Fehlern. Du hast mächtig in den Sack gehauen und insbesondere so ein Ausbremsmanöver kann sehr schnell tödlich ausgehen.
Ansonsten: Warte erstmal ab, was dir tatsächlich vorgeworfen wird. Deine Beschreibung des Sachverhalts ist das eine, die Auswertung des Videos etwas anderes. Auch wenn es schwer fällt, im Moment hilft erstmal nur abwarten und Tee trinken.
Akzeptiere das, was auf dich zukommt und lerne aus deinem Fehlverhalten. Der Text lässt ja schon ein wenig darauf hoffen.
Da nix passiert ist, sei dir die zweite Chance gewährt, die du aber wirklich nutzen solltest, um ein umsichtiger Fahrzeugführer zu werden.
Nicht nur das Ausbremsen. So im Nachhinein auch 2 Meter Abstand ist sehr gefährlich und kann durchaus tödlich enden. Ich glaube, ich muss mir irgendwas leichtugsschwaches holen, dann wird man nicht so stark abgehen.
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Und natürlich die Aggressivität abstellen. Dann wird es bestimmt besser. In der Zeit mit Fahrverbot wird es genug Zeit geben nachzudenken.
Zitat:
@hwilexusfahrer schrieb am 7. Januar 2017 um 17:41:45 Uhr:
.....
Berlin-Paul, leider habe ich da noch eine kleine Verständnisfrage. Was hat das denn alles mit Strafgesetzbuch zu tun?Mir meinten die Beamten, dass sie nach der Auswertung den Fahrzeughalter von VW finden werden und ihn dann wegen Nötigung anzeigen wollen. Ob die es wirklich machen, ist für mich fraglich. Wozu, wenn man von mir schon eine neue Ampel finanzieren lassen kann.
Du hast mehrere Straftatbestände realisiert. So aus dem Stand zumindest die §§ 240, 315b, 315c, 22, 23 , 52 StGB.
Natürlich wird die Polizei auch in Richtung des VW-Fahrers ermitteln. Es handelt sich schließlich um Offizialdelikte.
Zitat:
Musste nach Hochwasser das Auto "freiblasen"
🙄
Jetzt bin ich aber mal gespannt was genau da freigeblasen wurde.
Schön das Wasser bis in die Ölwanne gekommen und dann erst mal richtig Pedal to the metal, oder wie?
Zitat:
@jottlieb schrieb am 7. Januar 2017 um 17:22:31 Uhr:
... in Tateinheit begangen hast ...
Jetzt hast du aber unbeabsicht seine Frage beantwortet (in Tateinheit heißt daß nur das teuerste zählt).
PS. Herrliche Story
Gruß Metalhead
Zitat:
@hwilexusfahrer schrieb am 7. Januar 2017 um 17:52:20 Uhr:
Ich glaube, ich muss mir irgendwas leichtugsschwaches holen, dann wird man nicht so stark abgehen.
Ich denke Du solltest dir andere Hilfe als ein schwächeres Auto holen.
Das Auto kann am wenigsten was für dein verhalten.
Denk mal über professionelle Hilfe nach.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Januar 2017 um 17:57:51 Uhr:
....
PS. Herrliche StoryGruß Metalhead
Das sollen wir doch nicht merken. 🙄
Ach so, für die Zukunft:
Drängeln ist das dümmste was man machen kann.
Rechts vorbei ist günstiger, auf der Standspur vorbei noch günstiger (es sei denn, da steht einer 😮), und Blaulicht auf's Dach setzten ist geradezu ein Schnäppchen. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Januar 2017 um 18:02:38 Uhr:
Ach so, für die Zukunft:
Drängeln ist das dümmste was man machen kann.
Rechts vorbei ist günstiger, auf der Standspur vorbei noch günstiger (es sei denn, da steht einer 😮), und Blaulicht auf's Dach setzten ist geradezu ein Schnäppchen. 😉
Hat da jemand The GrandTour geschaut? 😉
Zitat:
@AMenge schrieb am 7. Januar 2017 um 18:06:54 Uhr:
Hat da jemand The GrandTour geschaut? 😉
Stimmt. 😁
Hat mir 'nen Fahrlehrer aber schon vor Jahren mal verraten.
Gruß Metalhead
Also ,was hier der Themenstarter von sich gegeben hat ist ja wohl unterste Schublade. Ich denke mal jeder von uns ist schon mal zz gefahren (ziemlich zügig) aber was dort gemacht wurde, gibt mit Sicherheit eine Sperre von 3 oder sogar 6 Monaten. Von der Geldstrafe will ich gar nicht reden , das entscheidet eventuell der Richter. Die Geschwindigkeitsüberschreitung war schon mal vorsätzlich und der zu geringe Abstand das gleiche. Bei 200 km/h heißt das halber Tachoabstand,bedeutet also 100 mtr. mindestens.Damit ist dem Pappdeckel mit Sicherheit eine zusätzliche Ruhezeit vom Themen-s ganz sicher gegeben.Sei froh dass dich ein Provida gestoppt hat,das ganze gibt eine längere Bedenkzeit in naher Zukunft.Und für die restlichen Verkehrteilnehmer wieder etwas mehr Ruhe auf die anderen Verkehrsteilnehmer und Zeichen zu achten und nicht noch zusätzlich auf Trockenbläser , die im Tiefflug angeschneit kommen. Wie ich das gelesen habe, dachte ich mir nur OH (ohne Hirn) - ist nicht persönlich gemeint, war ja nur gedacht. Ich hätte da eine Empfehlung; soll jetzt keine Schleichwerbung sein. Da gibt’s fast jeden Sonntag eine bestimmte Sendung im Fernsehen um 16.30 Uhr mit dem Titel : schneller als die Polizei erlaubt. Wenn dann mal die Ruhezeit da ist, kannst ja mal schnell vor den TV düsen, allerdings zu Fuß, da werden nämlich genau solche OWI und Vergehen gezeigt. Übrigens die Sendung geht auch schnell, dauert nur ½ Stunde. Hat den Nebeneffekt, gibt mehr Zeit zum Nachdenken...